[91; Anschrift: Ohlsdorf]
Frankfurt am Main
20. Oktober 1969
Lieber Herr Bernhard,
Verträge, die mit Todesmöglichkeiten rechnen, sind immer komplizierter, als man es sich denkt. Wir mußten auch mit unserem Anwalt sprechen, und ich habe die Belehrung einstecken müssen, daß man Darlehen nicht unbegrenzt zinslos gewähren kann (denn sonst müßten Sie doch Steuern zahlen, weil dies eine gegen den wirtschaftlichen Usus gerichtete Vergünstigung wäre). Ich habe deshalb eine sehr milde Verzinsung eingesetzt (5%; der Verlag zahlt zur Zeit 8,1%). Ferner muß jedes Darlehen auch irgendwie befristet sein für die Rückzahlung, sonst stimmt der Vertrag nicht mehr.
Mein Anwalt hat sich da noch etwas anderes ausgedacht. Er meinte, ob wir Sie wohl nicht bitten könnten, zur Sicherung unserer Forderungen für einen überraschenden Fall der Fälle auch Ihre anderweitigen Honoraransprüche abzutreten. Mir ist dieser Punkt nicht sonderlich wichtig, aber ich habe ihn einmal aufgenommen. Wenn Ihnen das zu weit geht, dann streichen Sie ½ 7 und unterzeichnen den Vertrag so. Ich bin auch damit einverstanden.
Herzliche Grüße
Ihr
Siegfried Unseld
Anlage
[Anlage; Typoskript; Durchschlag]
Vertrag
Zwischen
Herrn Thomas Bernhard, A 4694 Ohlsdorf / Obernathal, Österreich
und
Herrn Dr. Siegfried Unseld als Komplementär der Verlage Insel und Suhrkamp, 6 Frankfurt / Main, Lindenstraße 29-35
wird folgende Vereinbarung getroffen:
I.
1.
Thomas Bernhard ist mit Dr. Unseld übereingekommen, daß alle Rechtsbeziehungen, die zwischen Thomas Bernhard und dem Insel Verlag und dem Suhrkamp Verlag bestehen, auf den Suhrkamp Verlag übertragen werden. Dies gilt rückwirkend auch für Darlehen und Zahlungen des Insel Verlages an Thomas Bernhard. Diese Regelung braucht nicht zu bedeuten, daß in Zukunft alle Bücher von Thomas Bernhard automatisch im Suhrkamp Verlag erscheinen, vielmehr bestimmen Thomas Bernhard und Dr. Unseld gemeinsam, in welchem Verlag und in welcher Publikationsform die künftigen Arbeiten erscheinen sollen.
2.
Die Verlage Suhrkamp und Insel haben, um Thomas Bernhard eine materielle Basis für seine schriftstellerischen Arbeiten zu sichern, Thomas Bernhard ein Darlehen und Honorarvorauszahlungen geleistet und erklären sich auch weiterhin zu solchen Honorarzahlungen bereit. Dieser Vertrag soll die Vereinbarungen der guten Ordnung halber schriftlich fixieren.
II.
1.
Die Verlage haben Thomas Bernhard ein Darlehen in Höhe von DM 24.289.10 gewährt. Dieses Darlehen ist bis zum 31. 12. 1969 unverzinslich gewährt, vom 1. 1. 1970 an mit 6% [sic] zu verzinsen. Nach dem 31. 12. 1974 kann es sowohl von Thomas Bernhard als auch vom Suhrkamp Verlag mit einer Frist von drei Monaten zum 30. 6. oder 31. 12. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Nach dem Kündigungszeitpunkt ist das Darlehen nebst Zinsen zur Rückzahlung fällig.
2.
Die Verlage haben aufgrund erfolgter Honorarabsprachen Zahlungen geleistet, die, mit den Verkaufserlösen per 31. 8. 1969 saldiert, insgesamt eine Vorauszahlung in Höhe von DM 15.428.31 ergeben.
3.
Der Suhrkamp Verlag verpflichtet sich, im Rahmen der Honorarzahlungen Insel / Suhrkamp in der Zeit vom 1. 9. 1969 bis zum 31. 8. 1971 an Thomas Bernhard einen Betrag von monatlich je DM 800.— zu zahlen. Die Zahlungen erfolgen auf das Konto Thomas Bernhard bei der Bank für Oberösterreich und Salzburg, Gmunden / Oberösterreich, Konto Nr. 318.
Thomas Bernhard verpflichtet sich, über die in II. 3. genannten Zahlungen hinaus auf die Dauer dieser Zahlungen keine weiteren Honorare abzurufen oder Honorarforderungen zu stellen.
4.
Die Thomas Bernhard zustehenden Honorare aus den z. Zt. durch den Insel Verlag und den Suhrkamp Verlag angenommenen und laufenden Werken sowie aus den gem. Ziffer II. 5. zu übertragenden Urheber-, Veröffentlichungs- und sonstigen Verbreitungsrechten sowie evtl. weiteren durch die Verlage angenommenen Werken oder Veröffentlichungen sonstiger Art werden mit dem in Ziffer II. 2. genannten Saldo und den weiteren gem. Ziffer II. 3. erfolgenden Zahlungen verrechnet.
5.
Thomas Bernhard verpflichtet sich in Anerkennung der bisher von den Verlagen geleisteten Zahlungen, das Verlagsrecht sowie sämtliche etwaigen anderen Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte der nächsten von ihm fertiggestellten drei Werke an den Suhrkamp Verlag zu übertragen. Der Suhrkamp Verlag verpflichtet sich, sich ganz besonders um das Werk von Thomas Bernhard zu bemühen.
6.
Thomas Bernhard erklärt ausdrücklich, daß der Verlag berechtigt sein soll, für den Fall seines Todes oder seiner Handlungsunfähigkeit, mit den zu einem solchen Zeitpunkt bestehenden Forderungen gegen laufende und künftige Honorar-Forderungen von ihm oder seinen Erben, welche nach einem dieser Zeitpunkte entstehen, aufzurechnen; er tritt für diesen Fall die Honoraransprüche an den Suhrkamp Verlag ab.
7.
Zur Sicherung der dem Suhrkamp Verlag zustehenden Forderungen gegen Thomas Bernhard tritt dieser hiermit bereits jetzt für den Fall seines Todes oder für den Fall seiner Handlungsunfähigkeit sämtliche Honorar-Ansprüche, die ihm oder seinen Erben gegen die Verlage Suhrkamp und Insel sowie gegen dritte Verlage, gegen eine Firma oder eine öffentlich-rechtliche Institution aufgrund des Nachdruckes seiner Werke oder einer sonstigen Veröffentlichung oder Verbreitung zustehen, an den Suhrkamp Verlag ab. Soweit und sobald diese Honorar-Ansprüche die Forderungen des Suhrkamp Verlages übersteigen, verpflichtet sich dieser, die an ihn abgetretenen Ansprüche an Thomas Bernhard oder dessen Erben zurückzuerstatten.
8.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Frankfurt / Main vereinbart.
Ohlsdorf, den | Frankfurt / Main, den |
(Thomas Bernhard) | (Dr. Siegfried Unseld) |