Die Einverständniserklärung
Es gibt in der deutschen Sprache einige Wörter, die keine Entsprechung im Russischen finden. Zum Beispiel die Einverständniserklärung. So etwas gibt es im Russischen nicht, weil die Russen nie danach fragen, ob einer einverstanden ist. In Deutschland dagegen muss man für alles eine Einverständniserklärung haben.
Meine Tochter wurde zum Geburtstag ihrer besten Freundin Mari eingeladen. Mari wohnt in einem Häuschen, umgeben von Wäldern, Feldern und frischer Luft, weit weg von uns in einem Berliner Vorort, dort, wo man direkt aus dem Küchenfenster die echte Natur sehen kann. Es ist eine sehr nette Familie, doch Mari hat es nicht leicht. Ihre Mutter ist Lehrerin, ihr Vater Polizist. Ihr Leben ist ein ständiges Lernen und Frische-Luft-Atmen. Zum Geburtstag der Tochter beschlossen die Eltern, nicht zu Hause zu feiern, sondern mit den eingeladenen Kindern in einen Abenteuerpark zu gehen, damit die Kinder, statt zu Hause vor dem Computer herumzusitzen, etwas fürs Leben lernen und frische Luft atmen konnten.
Was kann für zwölfjährige Mädchen spannender sein, als auf einem Abenteuerparkplatz zu hocken? Das einzige Problem dabei war: Jedes Abenteuer in Deutschland braucht eine Einverständniserklärung der Abenteuerberechtigten oder derer, die für sie verantwortlich sind. Sicherheit wird hier großgeschrieben. Also bekam meine Tochter zwei Zettel von Mari ausgehändigt: eine hübsche handgeschriebene und lustig bemalte Einladung zu ihrem Geburtstag und eine maschinengetippte Einverständniserklärung für den Ausflug der Minderjährigen zum Abenteuerpark, die ich als Erziehungsberechtigter auszufüllen und zu unterschreiben hatte. Darin sollte ich versichern, dass ich meiner Tochter bei klarem Verstand und nicht unter Einfluss von Drogen und Alkohol tatsächlich die Erlaubnis gäbe, den Abenteuerpark zu besuchen, und das, obwohl ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe. Mir sei wohl bewusst, dass ein solcher Besuch mögliche Verletzungen, Unfälle und Sachbeschädigungen nach sich ziehen könne, aber es mache mir trotzdem nichts aus, meine Tochter diesem Risiko auszusetzen. Weiter stand da: Sollten im Abenteuerpark beim direkten Aufprall mit Abenteuern irgendwelche Minderjährige zu Schaden kommen, so habe ich das zu akzeptieren, da der Abenteuerpark dafür keine Haftung übernehme.
»Was sind denn das für Geschäftsbedingungen für den Besuch eines Geburtstages?«, regte ich mich auf. »Und was ist das für ein Abenteuer, das sich dermaßen gefährlich anhört? Was machen die Kinder in diesem Park? Springen sie vom Dach? Wer kann das verantworten?«
Die Leute drehen durch mit ihrem Sicherheitswahn. Nach ihrer Logik müssten Hebammen alle gebärenden Frauen im Krankenhaus eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen: Wenn es zu keinem Kind komme, übernähme sie keine Verantwortung. Und die Mutter sollte ebenfalls eine Einverständniserklärung für das zukünftige Baby verfassen: Es solle sie aus der Haftung entlassen, wenn es mit seiner Geburt unter Umständen nicht einverstanden sei. Außerdem sollte jedes Kind ebenfalls sofort nach seiner Geburt eine Einverständniserklärung abgeben – »Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn in meinem Leben irgendetwas schiefgeht, kann ich nichts dafür« – und die ganze Menschheit unterschreiben lassen. So wird das Zwischenmenschliche in Deutschland ein für alle Mal durch das ständige gegenseitige Einreichen von Einverständniserklärungen geregelt, und kein Erdbeben, kein Krieg und keine Finanzkrise wird uns etwas anhaben können.
»Meine liebe Tochter«, sagte ich zu Nicole. »Ich kann dir leider dieses Papier aus vielen Gründen nicht unterschreiben. Mir macht diese Bescheinigung Angst. Nein, sie sollen diesmal ohne dich in den Abenteuerpark gehen.«
»Ach, Papa«, lachte Nicole. »Das ist doch nicht so schlimm, wie es sich anhört. Du kennst die doch, die spinnen halt«, sagte sie.
Und wenn meine Tochter lacht, unterschreibe ich alles.