Glossar
Albe
langes, hemdartiges Untergewand eines geistlichen
Herrn
Allod
Eigenbesitz einer adligen Familie. Im Gegensatz
dazu steht das Lehen, das von einem Landesherrn überlassen worden
ist und zumindest theoretisch wieder zurückgefordert werden
kann.
Dalmatika
besticktes Übergewand eines geistlichen Herrn
Franken
Die historische Landschaft Franken umfasste in
jener Zeit nicht nur die heutigen fränkischen Regierungsbezirke
Bayerns, sondern auch den Nordosten des heutigen Baden-Württembergs
sowie Teile des heutigen Hessens und Thüringens
Fürstbischof
Bischof eines Bistums und gleichzeitig Herrscher
eines Hochstifts. Die Grenzen eines Hochstifts mussten nicht
unbedingt mit denen des Bistums übereinstimmen.
Gulden
deutsche Goldmünze nach dem Vorbild des Florentiner
Florin. Der Name Gulden kommt von Gold und zeigt die Bedeutung
dieser Münze. Ein Gulden entspricht in etwa sechzehn
Schillingen.
das Recht, schwere Leibesstrafen und auch die
Todesstrafe zu verhängen
Hochstift
Bezeichnung für eine geistliche Herrschaft im
Heiligen Römischen Reich, die entweder unter der Herrschaft eines
Fürstbischofs oder eines Fürstabts stand
Holmgang
altertümliche Bezeichnung für Zweikampf
Innerösterreich
Die Habsburger Erblande wurden in jener Zeit
mehrfach aufgeteilt, wobei laut Hausvertrag dem Senior der Familie
ein Weisungsrecht über die anderen Herzöge aus der Habsburger Sippe
eingeräumt wurde, um nach außen die Einheit des Familienbesitzes zu
garantieren. Innerösterreich wurde jener Teil genannt, der in etwa
die heutige Steiermark, Kärnten und die Krain (Teile Sloweniens und
Kroatiens) umfasste. Andere Teilgebiete waren Niederösterreich,
Oberösterreich und die Vorlande (Gebiete in der heutigen Schweiz,
im Elsass und Baden-Württemberg).
Junker
Anrede für unverheiratete Männer aus niederem Adel,
die kein Anrecht auf einen höheren Titel hatten
Kasel
Umhang eines geistlichen Herrn, eine Art vorne und
hinten spitz zulaufender Poncho
oben spitz zulaufende Mütze eines Bischofs oder
Abtes
Palas
Wohngebäude einer Burg
Prälat
Titel eines höheren Geistlichen, der vom Papst
verliehen wird
Reichsgericht
auch Hofgericht, Gericht des Königs, das für
Streitigkeiten im Reich zuständig ist
Reichsritter
Besitzer einer Herrschaft, die nur dem Kaiser, aber
keinem Landesherrn untertan ist. Dies gilt auch für freie
Reichsstädte und Reichsabteien.
Schildmauer
eine besonders feste und hohe Mauer an besonders
gefährdeten Stellen einer Burg
Schilling
mittelalterliche Silbermünze zu zwölf Pfennigen
Vogt
Beamter, der für die Verwaltung und Sicherheit seines Amtsbezirks verantwortlich ist