Glossar

Akzise städtische Verbrauchssteuer bzw. Binnenzoll

Alqueria Landhaus mit Hof in den Provinzen Granada und Valencia

Amt In Köln wurden die Zünfte auch Amt genannt.

Aufscheren einen Webstuhl mit Kettgarn bespannen

Bamasmarkt Herbstmesse in Antwerpen, die offiziell am St.Bavonstag (1. Oktober) begann, der ihr nach dem Heiligen Sankt Bavon (Sint Baaf) den Namen Bamas- oder Bamismarkt gab. Tatsächlich begann die Messe jedoch meist bereits im September und dauerte bis in den Oktober.

Barchent linksseitig aufgerauhtes Mischgewebe aus Leinenkette mit Baumwollschuss

Barracos schilfgedeckte Lehmhäuser der Feldarbeiter

Bernhardinpass San-Bernardino-Pass

Blauer Stein großer flacher Gerichtsstein aus Basalt auf dem Domhof, an den ein zu Tode Verurteilter dreimal gestoßen wurde. Dann erst war das Gerichtsurteil rechtskräftig. Die Bezeichnung »Blau« rührte jedoch nicht von der Farbe des Steines her, obwohl der Blaue Stein in Köln tatsächlich blau schimmerte, sondern vom Begriff »bläuen« (schlagen).

Bodega Ladengeschäft, Kleinverkauf einer Handelsgesellschaft

Chum Como

Curcumay Gelbwurz

Eidam Schwiegersohn

Elle (kölnisch) 57,9 Zentimeter

Fach rautenförmiger Hohlraum, der zwischen den gehobenen und den gesenkten Kettfäden entsteht. In das Fach wird der Schussfaden eingelegt.

Faktor Leiter einer Faktorei; als Vertreter einer Handelsgesellschaft schloss er in deren Namen Geschäfte ab und war zuständig für die Lagerung von Waren und deren Transport vom und ins Stammhaus.

Faktorei kleinere Handelsniederlassung

Fisternöll Liebelei

Fluvel Gewebe, das unserem heutigen Samt entspricht.

Gaffel eigentlich: Gabel. In Köln Vereinigung von Bürgern, oberhalb einer oder mehrerer Zünfte angesiedelt, diente der politischen Mitbestimmung der Bürger.

Geckenhaus Irrenhaus

Gelieger Hauptniederlassung einer Handelsgesellschaft in einer fremden Stadt

Gesteiger Podest, auf dem Hinrichtungen vorgenommen werden.

Gewaltmeister, Gewaltrichter Strafrichter, städtischer Beamter mit polizeilicher Funktion

Greve Amtsbezeichnung für einen Gerichtsherrn, der vom Burggrafen eingesetzt wurde

Gruit Kräutermischung zum Würzen von Bier

Hacht erzbischöfliches Gefängnis an der Südwestecke des Domhofs

Hämmchen Vorderhachse des Schweins

Heidin Zigeunerin

Heischegänge Bittgänge

Höker Händler

Kappes Weißkohl

Kettbaum Auf ihn sind die Kettfäden gewickelt, bevor sie zu Gewebe verarbeitet werden.

Kettfaden/Kette Fäden, die bei der Herstellung von Geweben in Längsrichtung liegen.

Kotzbank Metzgerstand, an dem neben minderwertigem Fleisch auch Innereien feilgeboten wurden.

Lavacrum Bassin, Becken

Litzen Am Webstuhl befestigte Ösen, durch die einzelne Kettfäden geführt werden, damit diese zur Fachbildung angehoben werden können.

Llotja de la Seda Seidenbörse in Valencia

Matula Glas für die Urinbeschau

Maulaffe Halterung für Kienspäne, die an der Wand angebracht wird. Sie verdankt ihren Namen ihrer Ähnlichkeit mit einem geöffneten Maul.

Metzenese Seide aus Messina (Sizilien)

Morgensprache Verkündung von Ratsbeschlüssen an die Bürger durch den ersten Bürgermeister von der Rathauslaube herab, im Beisein der versammelten Ratsherren.

Nau großes dreimastiges Schiff, ähnlich einer Karavelle

Neujahr Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts markierte das Osterfest, die Auferstehung Christi, als Höhepunkt des Kirchenjahres den Beginn des neuen Jahres. Dann jedoch hielt man die Geburt des Herrn den richtigen Termin, und mit dem Kölner Provinzialkonzil unter Erzbischof Heinrich von Virneburg im Jahre 1310 wurde der 25. Dezember der erste Tag des neuen Jahres. Erst die Gregorianische Kalenderreform im Jahre 1582 machte den 31. Dezember, den Todes- und Namenstag von Papst Silvester I., zum letzten Tag des Jahres und den 1. Januar, den Tag der Beschneidung Christi, zum neuen Jahresanfang.

Niederländer Großes bauchiges Fracht- und Personenschiff, oft mit Seitenschwertern, befuhr den Rhein zwischen Köln und der Mündung in den Niederlanden.

Oberländer Fracht- und Personenschiff auf dem Mittelrhein mit Rudern und Treidelmast, an dem die Leine befestigt war, die zum Leinpfad führte, auf dem fünf bis acht Pferde das Schiff stromaufwärts zogen, kleiner und weniger bauchig als der Niederländer.

Offergeld Trink- oder Feiertagsgeld, das an Weihnachten an Knechte und Mägde verteilt wurde.

Oheim Onkel

Parger Halbseidenstoff mit leinenem Einschlag

Peinliche Befragung Folter

Pütz Brunnen

Ransen gestickte Hauben

Regierer Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft

Schalde Flacher Kahn, der den Fährdienst zwischen Köln und Deutz versah.

Schäl Sick rechte Rheinseite

Schaube Weiter, faltenreicher, vorn offener Rock, kam im 15. Jahrhundert bei den Herren in Mode.

Schiffchen (Weberschiffchen) Etwa zehn Zentimeter langes Werkzeug, in dessen Inneren die Spule für den Schussfaden befestigt ist, hat die Form eines flachen Schiffes, damit es besser durch das Fach gleitet.

Schussfäden Parallele Fäden eines Gewebes, die quer zu den Kettfäden liegen, werden mit dem Schiffchen durch das Fach geschoben.

Seidel 0,5 Liter, in Nürnberg 0,5755 Liter

Sodomie Siehe ausführliche Erläuterung im Anhang

Stapelrecht Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum zum Verkauf anboten.

Stelrever städtischer Bediensteter, der die ungefärbten Seidenstoffe prüfte, vermaß und stempelte.

Stochofen Rund gemauerter Ofen in der Färberwerkstatt mit abgerundeter Höhlung am oberen Teil, in die ein Kessel eingefügt werden kann.

Talayer Seide (auch Talanii sijden) Seide aus der Landschaft Talisch an der Westküste des Kaspischen Meeres

Tolmetsch Dolmetscher

Transfixbrief Eine Ergänzung, die an die eigentliche Urkunde angeheftet wurde.

Verlag (von vorlegen, vorstrecken) Organisationsform gewerblicher Produktion, bei der ein selbständiges Wirtschaftssubjekt – hier die Seidenweberin mit eigener Weberei – eine Arbeit leistet für einen Verleger, der das Produkt weiterveräußert. Die für einen Verleger arbeitende Seidmacherin unterscheidet sich von ihrer auf eigene Rechnung webenden Kollegin dadurch, dass sie kein Eigentum an den zu verarbeitenden Rohstoffen erwirbt. Die Rohseide bleibt Eigentum des Verlegers. Von der Lohnarbeiterin unterscheidet sie der Umstand, dass sie nicht ihre Arbeitskraft auf bestimmte Zeit verdingt, sondern sich zu einer bestimmten Werksleistung (das Verweben der Rohseide des Verlegers) verpflichtet.

Warenbaum Teil des Webstuhls, um den das fertige Gewebe gewickelt wird.

Zerss Geschlechtsteil des Mannes

Zintmätesmännche Sankt-Martinsmännchen

Zwernen ein zu färbendes Stück Stoff im Farbbad hin und her bewegen