»Atypische« Arbeit, »prekäre« Beschäftigungen und Niedriglöhne

Die Zunahme »atypischer« Beschäftigungsverhältnisse ist eines der Kennzeichen der Veränderungen der modernen Arbeitswelt. Als atypisch Beschäftigte werden Personen bezeichnet, die entweder nur befristet beschäftigt sind, einer Teilzeitarbeit nachgehen, geringfügig beschäftigt sind (d. h., einem sog. »Minijob« mit einem Einkommen bis zu 450 Euro nachgehen) oder Zeitarbeit verrichten.

Der Anteil derer, die in einer atypischen Beschäftigung stehen, hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt und liegt derzeit bei über 25 Prozent109. Atypisch Beschäftigte sind in der Regel schlechter bezahlt als andere (siehe unten). In atypischen Beschäftigungen landen vor allem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit geringer Ausbildung bzw. fehlender beruflicher Qualifikation110. »Atypisch« gearbeitet wird vor allem im Bürobereich (hier sind 28 % atypisch beschäftigt), in der Landwirtschaft (27 %), im Verkauf (40 %) sowie im Hilfsarbeiterbereich (51 %).

Ein nicht geringer Anteil derer, die sich in »atypischen« Arbeitsverhältnissen befinden, ist zugleich »prekär« beschäftigt. Als »prekär« werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, die es den Betroffenen nicht ermöglichen, von ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten111. Prekär Beschäftigte leben in einer andauernden existenziellen Unsicherheit. Viele können sich nur dadurch über Wasser halten, dass sie einen Zweitjob ausüben. Tatsächlich gehen fünf Prozent aller Arbeitenden einer Zweitbeschäftigung nach112. Diejenigen, die Zweitbeschäftigungen nachgehen, finden sich umgekehrt wiederum vor allem in der Untergruppe der atypisch Beschäftigten, so dass davon auszugehen ist, dass mindestens 20 Prozent der atypisch Beschäftigten an zwei Stellen gleichzeitig arbeiten.

Atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind, wie erwähnt, ein typisches Merkmal der Veränderungen, denen »moderne Arbeit« unterworfen ist. Eine weitere Signatur dieses Veränderungsprozesses sind die Niedriglöhne.

Über 20 Prozent aller Beschäftigten beziehen Niedriglohn. Als solcher sind Löhne definiert, die niederer sind als zwei Drittel des Durchschnittslohns (der »Niedriglohn« liegt derzeit bei einem Stundenlohn von etwa 10 € brutto und weniger)113. Die Hälfte (49,8 %) der Bezieher von Niedriglohn sind atypisch beschäftigt114. Niedriglöhne beziehen 87 Prozent der Taxifahrerinnen und -fahrer, 86 Prozent der Friseurinnen und Friseure, 82 Prozent der im Reinigungsgewerbe Tätigen, 77 Prozent des Bedienungspersonals im Gastgewerbe und 74 Prozent derer, die im Wäscherei- und Textilreinigungsbereich arbeiten.

Wer keine berufliche Qualifikation hat, unterliegt, im Vergleich zu Personen mit abgeschlossener Lehre oder Berufsfachschule, einem 30prozentigen (und damit – verglichen mit anderen – mehr als doppelt so hohen) Risiko, später im Niedriglohnsektor zu arbeiten115.