SCHUTZENGEL FÜR EIN BABY
Frank Barle ist wie von Sinnen. Er rennt zum Kinderbettchen, in dem sein neun Wochen alter Sohn Claudius gerade eingeschlafen ist. Der Vater reißt sein Kind an sich und rennt durch das Zimmer zum weit geöffneten Fenster. Der Tisch, der davor steht, stoppt seinen Lauf. Nur kurz zögert der Mann, dann wirft er das inzwischen schreiende Bündel wie einen Spielball durch das Fenster aus dem dritten Stock des Hauses. Elf Meter tiefer und mehr als zehn Meter von der Hauswand entfernt, schlägt das Baby auf. Kurz vor dem Aufprall mindert eine Absperrkette, die eine etwa drei Meter breite Rasenfläche links des Hauseingangs einfasst, die Wucht des Falls. Das Kind landet mit dem Kopf auf dem betonierten Fußweg und mit den Füßen auf dem Gras. Der Kleine erleidet lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem ein Schädelhirntrauma dritten Grades, eine Schädelbasisfraktur und Hämatome an Kopf und Körper. Drei Tage lang ringen der Säugling und die ihn betreuenden Ärzte mit dem Tod. Dann ist Claudius über den Berg. Nach eineinhalb Monaten Krankenhausaufenthalt kann er nach Hause in die Arme seiner Mutter Christiane Stanze entlassen werden. Claudius muss einen Schutzengel gehabt haben, dass er diesen Sturz überlebte. Vater Frank Bärle befindet sich zu dieser Zeit auf Beschluss des Kreisgerichtes Hoyerswerda in Untersuchungshaft im Gefängnis in Cottbus.
Die Tragödie ereignete sich Ende Februar 1978 in Hoyerswerda im Bezirk Cottbus. Hoyerswerda, das ursprünglich kleine Ackerbürgerstädtchen, hat sich von 7000 Einwohnern gemausert auf inzwischen rund 70 000. Das Gaskombinat Schwarze Pumpe mit seinen Veredelungsanlagen und die Kohlegruben ringsum, die Brikettfabriken, Kokerei und Druckgaswerk in Schwarze Pumpe beliefern, hat Menschen aus allen Teilen der Republik angezogen. In der Neustadt von Hoyerswerda sind
Wohnsiedlungen aus Plattenbauten wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dennoch ist Wohnraum knapp, und wer nicht verheiratet ist und nicht in der Kohle arbeitet, hat kaum Chancen auf die eigenen vier Wände.
Zu ihnen gehören Frank Bärle und Christiane Stanze. Die beiden kennen sich seit über einem Jahr und sind verlobt, als Mitte Dezember 1977 ihr gemeinsamer Sohn Claudius geboren wird. Die kleine Familie lebt gemeinsam in der Zweiraumwohnung bei Christianes Mutter. Gibt es Streit, bieten Frank Bärles Eltern, die im benachbarten Spremberg wohnen, eine Zufluchtsstätte. Bei seinen Eltern schlüpfte Frank unter, wenn ihn die oft genervte Schwiegermutter kritisiert, weil er ihrer Meinung nach mal wieder zu viel Alkohol getrunken hat und deshalb zu laut und aufbrausend ist oder weil er den Fernsehapparat eingeschaltet hat, obwohl sie ihre Ruhe haben will. Dann hagelt es Drohungen wie: »Verschwinde, das hier ist meine Wohnung.« Ernst gemeint waren solche Aufforderungen bisher nie, zumal sich Tochter Christiane stets auf die Seite ihres Verlobten stellte. Hochzeitspläne waren schon geschmiedet, und der Gang zum Standesamt war nur wegen des »dicken Bauches« von Christiane verschoben worden.
Am Tag des tragischen Geschehens fährt Christiane mit dem kleinen Sohn im Kinderwagen mit dem Bus von Hoyerswerda nach Spremberg. Sie will Frank Bärle von seiner Arbeitsstelle abholen. Der 22-Jährige ist in der dortigen Gasverteiler-Station des VEB Energiekombinat Ost als Gashilfsmonteur beschäftigt. Das Paar will ein wenig durch die Stadt bummeln, etwas einkaufen und ein paar Stunden zu zweit genießen. Claudius wissen sie bei Oma und Opa in Spremberg gut aufgehoben. Bald schon landen die beiden in der Gaststätte »Börse«, in der die jungen Leute Bekannte treffen und »hängen« bleiben. Natürlich wird etwas getrunken. Gegen 21 Uhr verlassen sie beschwipst die Kneipe. Frank hat sieben Bier und fünf Schnäpse intus, seine Verlobte etwas weniger. Besser wäre es gewesen, er hätte es Christiane gleichgetan. Denn Frank weiß, dass zu viel Alkohol ihm nicht guttut. Er nimmt regelmäßig Tabletten, seit bei ihm im Kindesalter Epilepsie festgestellt wurde. Zwar hatte er seit 1974 keinen Anfall mehr, doch die Ärzte haben ihn zur Zurückhaltung ermahnt. Hinzu kommt seine extreme Schwerhörigkeit. Ein Ohr ist taub, auf dem anderen hört er nur mit Hilfe eines Hörgerätes. Das erschwert ihm die Kommunikation. Er regt sich dadurch gerade unter Alkoholeinfluss schnell auf, wird laut, und Nichtigkeiten können ihn emotional zur Weißglut treiben. Am nächsten Tag weiß er dann nicht mehr, warum er diskutiert und gestritten und ob ihm überhaupt jemand zugehört hat.
Frank und Christiane gehen nicht mehr ganz sicheren Schrittes, aber dennoch gut gelaunt zu den Bärles, um Claudius abzuholen. Natürlich schimpfen die Großeltern, weil es so spät ist, schließlich braucht das Baby seinen geregelten Ablauf. Um nicht noch mehr Zeit zu vertrödeln, bringt Franks Vater die junge Familie mit dem Auto nach Hause. Die Fahrt dauert keine halbe Stunde. Als sie daheim eintreffen, ist es dennoch kurz vor 23 Uhr. Frank trägt den Kleinen die drei Stockwerke nach oben, gibt dem Baby dabei zärtlich einen Kuss auf die Wange. Vor der Wohnungstür stößt er gegen die offenstehende Tür des Sicherungskastens, so dass es im ganzen Haus scheppert. Beim Betreten der Wohnung unterhalten sich die Verlobten, wobei Frank Bärle bedingt durch seine Schwerhörigkeit und den Alkohol noch lauter spricht als gewöhnlich. »Ich kümmere mich um Claudius, du kannst Abendbrot machen«, verteilt Christiane die Arbeit. Sie zieht sich mit dem Säugling ins Kinderzimmer zurück, das die junge Familie bewohnt, und wickelt ihr Baby. Frank geht in die Küche, macht Schranktüren und Besteckkasten auf und zu, schneidet mit der Maschine Brot, klappert mit Tellern und Besteck, öffnet sich eine Flasche Bier. In der Küche und im Korridor brennt das Licht. Christianes Mutter Monika erwacht von dem Lärm und der »Festbeleuchtung in allen Räumen« und macht ihrer Tochter und dem zukünftigen Schwiegersohn heftige Vorwürfe. »Was macht ihr denn um diese Zeit für einen Krach«, wettert sie los. »Das geht dich überhaupt nichts an«, schnauzt Frank zurück. Monika kommt dadurch erst richtig in Fahrt. »Müsst ihr euch mit dem Kind so lange rumtreiben, und musst du dich immer besaufen?«, geht sie verbal auf den Freund ihrer Tochter los. Das Gezeter wird so laut und dauert so lange, dass davon sogar Mitbewohner zwei Stockwerke tiefer munter werden.
Der Streit der Erwachsenen eskaliert, als Frank im Kinderzimmer Bier aus der mitgebrachten Flasche verschüttet. Nun platzt auch Christiane der Kragen. »Ich habe diese ewigen Streitereien satt. Jetzt ist Schluss, hau endlich ab«, herrscht sie ihren Verlobten an. Der versteht die Welt nicht mehr. »Was wollt ihr eigentlich von mir«, reagiert er gereizt. Er packt Christiane an den Oberarmen, schüttelt sie durch, schreit: »Sag, dass du das nicht ernst meinst, sag es«. Wutentbrannt stößt er sie mit aller Kraft auf die Liege. Dadurch schlägt die junge Frau mit dem Kopf gegen die Wand. Sie weint vor Schmerz und aus Verzweiflung, weil der bis vor kurzem schöne Abend so anders als erhofft endet.
Mit den Worten »Du bist wohl verrückt geworden«, mischt sich die Mutter ein und versetzt dem Schwiegersohn eine Ohrfeige. Dann beugt sie sich über das Kinderbett, um dem schreienden Baby den Nuckel zu geben. Erbost schubst Frank die Frau zur Seite, die gegen den Schrank fällt, der neben dem Kinderbett an der Wand steht. »Ich rufe die Polizei, wenn du nicht sofort meine Wohnung verlässt«, schreit Monika mehr aus Wut und Empörung als aus Schmerz und fügt unmissverständlich hinzu: »Der Kleine bleibt hier.« Frank schnappt sich die Schwiegermutter, drängt sie aus dem Zimmer und verschließt die Tür von innen. Die so in den Korridor Ausgesperrte trommelt heftig mit den Fäusten gegen die Tür und droht wieder, Uniformierte herbeizurufen.
Christiane hat sich inzwischen mit brummendem Schädel und einer langsam wachsenden Beule am Hinterkopf von der Couch erhoben. Sie nimmt Claudius aus dem Bett und drückt den Jungen fest an ihre Brust. Frank geht auf sie zu, schreit, bettelt, fleht: »Sag etwas. Sag, dass du das vorhin nicht so gemeint hast, dass ich abhauen soll.« Doch Christiane schluchzt nur und schweigt. Die von ihrem Verlobten ersehnten Worte will sie nicht aussprechen. Er nimmt trotz ihres Widerstands das Kind an sich und legt es in das Bett zurück.
Durch die Auseinandersetzung und Erregung schwitzt der Mann am ganzen Körper. Er geht zum Fenster, zieht die Gardine beiseite und öffnet beide Flügel. Die frische Luft bringt ihn jedoch nicht zur Besinnung. Im Gegenteil: Weil seine Verlobte noch immer nichts sagt und ihn anstarrt, geht er erneut auf sie zu: »Hast du deine Meinung geändert?«, fragt er und droht: »Ich mache ernst!« Christiane ist wie gelähmt vor Schreck. Sie befürchtet, dass ihr Freund sie aus dem Fenster stößt oder selbst hinausspringt. Doch der schnappt sich den Jungen und wirft ihn wie einen Spielball hinaus. »Mein Junge, mein Junge ist aus dem Fenster raus«, schreit die Mutter wie von Sinnen.
In diesem Augenblick wird Frank Bärle klar, dass er den schrecklichen Gedanken verwirklicht hat, der sich in seinem Kopf zusammengebraut hat: »Wenn ich Claudius nicht haben kann, soll ihn niemand haben. Dann töte ich ihn«, hatte es in seinem Schädel gehämmert. Als er erfasst, was er gerade seinem Kind angetan hat, rennt er zur Kinderzimmertür, schließt sie auf und stürzt gemeinsam mit Christiane und der Schwiegermutter die Treppen hinunter. Zunächst will Frank flüchten in der Annahme, dass sein Sohn den Sturz nicht überlebt hat. Nach ungefähr 50 Metern wird ihm die Zwecklosigkeit seines Davon-rennens bewusst. Er kehrt um und hört das Baby schreien. Ein ihm fremder junger Mann hat es auf dem Arm. »Gib ihn mir, er muss doch ins Krankenhaus«, bettelt der verstörte Vater. Der Helfer verweigert es ihm mit den Worten: »Lassen Sie mal, Sie zittern ja viel zu sehr.« Kurze Zeit später treffen ein Funkstreifenwagen der VP und ein Rettungsfahrzeug des DRK ein, die Nachbarn alarmiert haben. Das Kind wird ins Krankenhaus gebracht und Frank Bärle nach ersten Befragungen vor Ort zum Polizeirevier geschafft. Ein dort durchgeführter Test ergibt bei ihm einen Alkoholwert im Blut von 1,2 Promille.
Wie üblich bei solchen schweren Straftaten fordert die Staatsanwaltschaft Cottbus ein psychiatrisches Gutachten über den
Tatverdächtigen an. Der sachverständige Experte für die Cottbuser Ermittler ist in der Regel Prof. Dr. med. Ehrig Lange von der Medizinischen Akademie »Carl Gustav Carus« in Dresden. Er soll Geisteszustand, Persönlichkeitsentwicklung und Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten untersuchen.
Frank Bärle hat es in seinem Leben bedingt durch gesundheitliche Probleme nicht einfach gehabt. Als er vier Jahre alt ist, stellen die Ärzte bei ihm Schwerhörigkeit fest. Mit sechs Jahren wird er erstmals von einem epileptischen Anfall heimgesucht. Mit Tabletten ist die Krankheit jedoch beherrschbar. In der Schule hat der Junge Schwierigkeiten, vor allem dann, wenn Denkleistungen gefordert sind. Rechtschreibung und Kopfrechnen bereiten ihm besondere Schwierigkeiten, und das auch noch Jahre später. Lesen macht ihm Spaß. Einmal bleibt er in der Schule sitzen und wird nach acht Jahren aus der siebten Schulklasse entlassen. Die Mitschüler hänseln ihn bis zur Un-erträglichkeit. Sie verpassen ihm Spitznamen wie »Pellkartoffel«, nehmen den Ranzen weg und schütten den Inhalt aus oder greifen ihm schmerzhaft zwischen die Beine. Dabei möchte er sein wie seine Altersgefährten. Er erfindet Storys, um Aufmerksamkeit zu erhaschen. Anerkennung erlangt er so nicht: Er wird als Spinner verachtet.
Mit Mädchen kommt der Junge besser aus. Von ihnen fühlt er sich akzeptiert. Auch später bei Tanzveranstaltungen geht er bei ihnen »als guter Tänzer richtig ab«, wie er selbst einschätzt. Damit die Mädchen ihm seine Schwerhörigkeit nicht auf den ersten Blick ansehen, trägt Frank lange Haare, um das Hörgerät zu verdecken. Besonders gern erinnert er sich an Situationen, in denen er seine Männlichkeit bestätigen kann und gegen Konkurrenz erfolgreich ist. Andererseits plagen ihn Selbstmordgedanken, wenn er sich gehänselt und beleidigt fühlt.
Unter Alkoholeinfluss reagiert Frank Bärle häufig aggressiv. Einmal bekommt dies sogar sein Vater zu spüren, und der herbeigerufene Arzt, der ihm eine Beruhigungsspritze geben will, nachdem er aus dem Badfenster der elterlichen Wohnung im ersten Stock gesprungen war.
Am Ende der gründlichen nervenärztlichen Untersuchung kommt Prof. Dr. Lange zu dem Schluss, dass zum Tatzeitpunkt bei Frank Bärle eine erhebliche Verminderung der Zurechnungs-fähigkeit bestand. Die Tat sei nach Ansicht des Gutachters zu kennzeichnen als affektiv fehl- bis ungesteuerte Reaktion eines hirngeschädigten und in der zwischenmenschlichen Kommunikation schwer beeinträchtigten abnorm erregbaren jungen Mannes, der zusätzlich unter erheblicher Alkoholeinwirkung stand. Sein Intelligenzgrad ist gering, doch schwachsinnig im medizinischen Sinne ist er nicht.
Unter diesen Gesichtspunkten klagt die Staatsanwaltschaft Frank Bärle im August 1978 an, dass er »das Leben eines Säuglings erheblich gefährdet und ihn schwer an der Gesundheit geschädigt« habe. Er habe ein Kind töten wollen, um das er sich sonst stark bemühte, nur um auf brutale Weise Druck auf die Entscheidung seiner Verlobten auszuüben, die ihn aus der Wohnung weisen wollte.
Noch im gleichen Monat findet der Prozess vor dem Bezirksgericht Cottbus statt. Entgegen der Auffassung des Gutachters erkennt das Gericht in der Tat jedoch keine Affekthandlung und billigt Frank Bärle auch keine psychische Zwangslage zu. Diese ergebe sich überwiegend aus einem langen Konflikt, auf dessen Höhepunkt der Täter in seiner Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sei. Eine solche Situation lag zum Zeitpunkt der Straftat nicht vor, heißt es in der Urteilsbegründung. Frühere Auseinandersetzungen mit der Schwiegermutter habe der Angeklagte beigelegt, indem er einfach nach Hause fuhr, über das Wochenende bei den Eltern blieb und anschließend ohne Groll zurückkehrte und ohne Vorbehalte wieder aufgenommen wurde. In einer psychischen Zwangslage hätte sich der Angriff des Angeklagten zudem gegen die beiden Frauen als Auslöser der Auseinandersetzung und nicht gegen das unschuldige Kind gerichtet, ist die Auffassung des ersten Strafsenats.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sowohl eine Affekthandlung wie auch eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund des Alkoholeinflusses zur Tatzeit ausgeschlossen und eine zehnjährige Haftstrafe gefordert. Dem Angeklagten sei aus Erfahrungen der Vergangenheit bekannt gewesen, dass erheblicher Alkoholgenuss bei ihm ungesteuerte abnorme Reaktionen hervorruft, die auch zu Tätlichkeiten führen, so die Begründung.
Dem widerspricht das Gericht nicht, erkennt aber dennoch auf eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte habe nicht gewusst, dass sich ein Erregungszustand, der auch unter normalen Bedingungen auftreten kann, bei ihm bereits durch geringe Mengen Alkohol verstärken könne. Genau das aber wurde durch die Untersuchungen an der Medizinische Akademie Dresden herausgefunden. Die ihn daheim behandelnden Ärzte hätten Frank Bärle Alkoholgenuss nicht untersagt, sondern lediglich zur Vorsicht geraten und empfohlen, sich nur ab und zu ein Glas Wein zu gönnen, steht dazu im Urteil. Der Angeklagte habe damit durch Alkoholmissbrauch nicht schuldhaft einen bereits bestehenden Erregungszustand verschärft. Das Gericht stellt jedoch auch fest, dass dennoch eine erhebliche Schuld bestehen bleibt. Es verurteilt den Angeklagten wegen versuchten Mordes im Zustand erheblich beeinträchtigter Zurechnungsfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Christiane Stanze hat sich nach dem Verbrechen an ihrem Kind noch vor der Verurteilung von Frank Bärle getrennt. Folgeschäden für Claudius sind nicht bekannt.