Deutscher Pass

Viele meiner Landsleute, die ich vor zwölf Jahren in einem Ausländerheim in Berlin kennen gelernt hatte, konnten sich erfolgreich in ihrem neuen Leben behaupten. Nur deutsche Staatsbürger zu werden, hatten die meisten bisher noch nicht geschafft. Warum eigentlich? Die rechtliche Grundlage dafür war vorhanden, die Zeit war reif, man brauchte eigentlich nur die üblichen hundert Zettel zusammenzupacken und zu den Behörden zu gehen. Einige kamen durch den Gesetzesdschungel, mehrere sind dort stecken geblieben beziehungsweise seit Jahren in den Ämtern unterwegs.

Mein alter Freund Dimitrij Feldman, der zusammen mit seinem Bruder die größte russischsprachige Zeitung in Deutschland, Russkaja Germania, herausgab, wusste darüber gut Bescheid, zumal er vor einem Jahr in den Vorstand der jüdischen Gemeinde von Berlin gewählt worden war. Feldman war dort für die so genannten Integrationsfragen zuständig.

Seine Sprechstunde besuchten fast ausschließlich Leute, die in ihrem Papierkrieg nicht weiterkamen. Es waren immer fast aussichtslose Situationen. Neulich klagte eine Mutter, ihre zwölfjährige Tochter könne nicht eingebürgert werden, weil die zuständige Behörde ein Zeugnis für die erste und zweite Klasse der Grundschule über deren Deutschkenntnisse verlange, die Tochter aber nur ein Zeugnis von der vierten Klasse besäße.

»Wir brauchen aber auch eins von der ersten Klasse, so sind die Gesetze«, meinte der Beamte.

Die Schule weigerte sich jedoch, solche Zeugnisse auszustellen, und behauptete, so etwas wie eine Sprachprüfung gäbe es in den ersten Klassen noch gar nicht. Die Mutter lief hin und her. Unser Freund Feldman konnte ihr nicht wirklich helfen, nur mit dem Berliner Innensenator einen Termin vereinbaren und ihn danach fragen.

»Wenn das Mädchen ein Zeugnis von der vierten Klasse hat, heißt es, dass sie Deutsch kann, sonst würde sie es gar nicht bis zur vierten Klasse schaffen.«

»Jawohl«, sagte der Innensenator, »Sie haben vollkommen Recht.«

»Und was machen wir nun?«

»Nichts. So sind die Gesetze, und auch ich kann sie nicht ändern«, meinte der Innensenator.

Zu jedem Gesetz, das eine Einbürgerung ermöglichte, fand sich eins, das diese Einbürgerung verhinderte. Zum Beispiel dies, dass die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger kein Recht auf Einbürgerung hätten. Das galt aber nur in Berlin-Brandenburg.

»Warum dürfen die Arbeitslosen in München, Hamburg und Stuttgart eingebürgert werden und in Berlin nicht?«, fragte Feldman den Innensenator.

»Weil Deutschland ein demokratisches und föderalistisches Land ist, wo jedes Bundesland seine eigenen Gesetze entwickeln kann. Und diese Freiheit will das Land Berlin nicht aufgeben.«

Der Arbeitslose hatte hier also kein Recht auf Einbürgerung. Und wer nicht arbeitslos war, konnte es jederzeit werden. Eine ältere Frau, die in Berlin jahrelang als Krankenschwester geschuftet hatte, wartete Jahre auf einen Bescheid vom Ausländerbeauftragten. Es kam nichts. Dann wurde sie entlassen. Sofort meldete sich die Behörde bei ihr: Sie könne nicht eingebürgert werden, da sie ja nun arbeitslos sei.

Es ging hier um Menschen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten, die Deutschland von ihrem Aufenthalt also wohl sowieso nie mehr befreien würden – ob mit oder ohne einen deutschen Pass. Für eine fünfundfünfzigjährige Krankenschwester einen Job zu finden, war in Berlin eine ziemlich unmögliche Sache. Aber Gesetz war Gesetz. Feldman konnte dieser Frau auch nicht helfen, aber er wusste inzwischen, wie er seine Landsleute in gute Laune versetzen konnte.

»Schauen Sie mich an!«, sagte er in solchen hoffnungslosen Fällen. »Ich lebe seit zwölf Jahren hier, ich habe eine große Zeitung auf die Beine gestellt und halte Sprechstunden in der jüdischen Gemeinde zu Fragen der Integration ab. Aber auch ich habe keine Einbürgerung, nur einen Fremdenpass, genau wie Sie.«

Die Besucher fühlten sich dann nicht mehr als vereinzelte Außenseiter, die ungerecht behandelt wurden. Wenn selbst der Mann mit der schicken Krawatte keinen normalen Pass hatte, dann sah das schon fast nach Gerechtigkeit aus.

Feldman war wie ich 1990 mit seiner Familie nach Berlin gekommen. Er wurde als jüdischer Kontingentflüchtling anerkannt und durfte ausnahmsweise nicht erst nach zehn, sondern schon nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Sein Pech war nur, dass er in Wilmersdorf wohnte, wo eigene Gesetze herrschten. Vor vier Jahren fand in einer Wilmersdorfer Straße eine Schießerei statt. In der Zeitung stand, dass russische Zuhälter ihre Einflussgebiete im Rotlicht-Milieu mit der Waffe aufteilten.

Es gab zwei Tote. Am nächsten Tag erschien Feldman mit seiner Frau beim Bezirksamt, um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die erste Frage, die der Beamte ihm stellte, war, ob er gestern dabei gewesen wäre. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Der damalige Beamte ist längst befördert worden, aber Feldman ruft noch immer einmal im Jahr im Bezirksamt Wilmersdorf an und fragt, wie es um seine Einbürgerung bestellt ist.

»Ich bin erst seit anderthalb Jahren hier, ich muss mich erst einarbeiten«, sagte ihm neulich die Beamtin.

Feldman drohte mit Beschwerden.

»Wenn Sie eine Beschwerde schreiben, werde ich darauf antworten müssen. Das nimmt viel Zeit in Anspruch, und einer ihrer Landsleute wird deswegen auf seine Einbürgerung noch länger warten müssen«, bekam er zur Antwort.

Man munkelte, dass sich in Wilmersdorf und Schöneberg viele reiche Russen niedergelassen hatten. Deswegen gingen die Beamten dort mit den Einbürgerungsanträgen nun sehr vorsichtig um – sie fassten sie erst gar nicht an. Diese Russen würden sicherlich nicht arbeitslos, aber vielleicht würden sie sich irgendwann als Mafiosi entpuppen. Wer weiß?

Bei uns in Ost-Berlin ging die Sache mit der Einbürgerung recht zügig. Meine Frau und ich hatten bis zum letzten Moment gezögert, weil man sich den Ärger mit den deutschen Behörden eigentlich gerne ersparen will. Immerhin hatten wir es geschafft, zwölf Jahre ohne diesen Pass, nur mit einem Reisedokument für Staatenlose, ausgestellt von der deutschen Ausländerbehörde, zu überleben – und fühlten uns dabei ganz wohl. Wir konnten uns als Kontingentflüchtlinge fast überall in Europa frei bewegen. Dann aber wurde das Reisedokument nicht mehr verlängert, und wir mussten zum Bezirksamt, um unseren Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit geltend zu machen.

Schon nach sechs Wochen waren wir eingebürgert, nur unter falschen Namen und ohne die Kinder. Dafür gab es natürlich auch gesetzliche Gründe. Die ausländischen Namen dürfen in Deutschland nur nach der Isonorm in die Dokumente eingetragen werden. Also heiße ich zur Zeit nicht mehr Kaminer, sondern Kamjenier, und meine Frau wie eine Außerirdische: Ol’ga Grigor Evna. Eigentlich hätten wir noch, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, eine Bescheinigung vorlegen müssen, dass wir die russische nicht mehr besitzen. Da wir aber noch aus der Sowjetunion ausgereist waren und die russische Staatsangehörigkeit nie beantragt hatten, besaßen wir Flüchtlingsstatus und mussten das nicht extra von den russischen Behörden bescheinigen lassen. Diese Prozedur hätte nach russischem Recht Jahre gedauert und wahrscheinlich mit einem Desaster geendet, weil wir in Russland nicht gemeldet sind.

Unsere Kinder aber, die in Deutschland geboren wurden und nie in Russland waren, wurden logischerweise nicht als Flüchtlinge anerkannt. Also mussten die Kinder eine Bescheinigung vorlegen, dass sie die russische Staatsangehörigkeit besaßen beziehungsweise nicht besaßen. Oder sie mussten bis zu ihrem sechzehnten Lebensjahr warten und dann sehen, was kam. Die russische Seite sagte zwar, dass es eine solche Bescheinigung einer Nichtstaatsangehörigkeit nicht gab, wollte das aber niemandem schriftlich bescheinigen.

Trotz dieser Schwierigkeiten brach unser Kontakt zu den deutschen Behörden aber nicht ab. Wir waren ja deutsche Staatsbürger geworden – zwar mit vorläufigen Ausweisen, falschen Namen und staatenlosen ausländischen Kindern, aber was sollte es, es führte kein Weg zurück. Wir hatten auch keine Angst vor den Beamten an sich, wir wussten, dass sie nicht bösartig und manchmal privat sogar ganz nett waren. Sie mussten überhaupt nicht über ihre Arbeit nachdenken, nur mit dem Gesetzgeber im Reinen sein und den Vorschriften folgen. Und ich wusste: Früher oder später würden wir und die meisten anderen es schaffen.

Zurzeit warten über dreißigtausend Menschen aus aller Welt auf ihre Einbürgerung in Deutschland. Wie viele Beamten damit beschäftigt sind, ist mir unbekannt. Wir haben jedoch vor vier Monaten eine Namensänderung beantragt, um die geheimnisvolle Isonorm wieder aus unseren Namen rauszukriegen. Dafür musste ich zehn Seiten Formulare ausfüllen und eine ganze Pappkiste mit Verdienstbescheinigungen, Steuererklärungen, beglaubigten Adressen meiner Eltern und Großeltern liefern. Der zuständige Beamte versicherte uns mehrmals am Telefon, dass unsere Akte auf seinem Tisch ganz oben läge. Wir hoffen, es geht ihr gut.