Teil 1: Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte im Überblick
Die Abgeltungsteuer als „Quellensteuer“ ist keine eigene Steuerart, sondern eine Besteuerungsmethode, genauer gesagt eine Erhebungstechnik, deren Besonderheit darin besteht, dass steuerbare Zuwendungen nicht beim Leistungsempfänger (Gläubiger), sondern beim Schuldner oder dem Vermittler der Leistung (dem depotführenden Kreditinstitut) erfasst werden.