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Teil 6: Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % der Kapitalerträge versteuern!

Die Option für das Teileinkünfteverfahren verbindet den Vorteil einer Versteuerung der Kapitalerträge mit nur 60 % und der Möglichkeit des Abzugs aller Aufwendungen als Werbungskosten in gleicher Höhe.