Teil 6: Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % der Kapitalerträge versteuern!
Die Option für das Teileinkünfteverfahren verbindet den Vorteil einer Versteuerung der Kapitalerträge mit nur 60 % und der Möglichkeit des Abzugs aller Aufwendungen als Werbungskosten in gleicher Höhe.