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Institutionen
 
In diesem Kapitel
 
e9783527642304_triangle.jpg lege ich Ihnen eine Mitgliedschaft beim Pressesprecherverband ans Herz
e9783527642304_triangle.jpg verrate ich Ihnen, wo Sie einen Presseausweis bekommen
 
Etwa 40.000 Pressereferenten, Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragte arbeiten in Deutschland. Logisch, dass sie in einem großen Verein zusammengeschlossen sind.
Pressesprecherverband
Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) ist die berufsständische Vereinigung für Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragte aus Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Politik. Er vernetzt die Sprecherinnen und Sprecher und bietet ihnen Plattformen, um Meinungen, Erfahrungen und Wissen auszutauschen.
 
In Fachmedien und auf Veranstaltungen stellt der Bundesverband deutscher Pressesprecher seinen Mitgliedern Foren zur Verfügung, die aktuelle Entwicklungen und Themen in der PR-Branche abbilden und voranbringen. So hilft der Verband seinen Mitgliedern, Grenzen zwischen Branchen und Ländern zu überwinden.
 
Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder und bezieht öffentlich Stellung in aktuellen Debatten, die den Berufsstand betreffen. So hat er sich beispielsweise in die Diskussion um die Autorisierung von Interviews eingeschaltet und für die Interessen der Kommunikationsbeauftragten in Urheberrechtsfragen stark gemacht. Der Bundesverband deutscher Pressesprecher hat außerdem Richtlinien für die Vergabe von Journalistengeschenken erarbeitet sowie für Situationen, die Gegendarstellungen in den Medien erfordern (siehe auch Kapitel 12). Er ist Ansprechpartner in allen rechtlichen, inhaltlichen und anderen berufsspezifischen Fragen.
 
Der Bundesverband deutscher Pressesprecher betreibt aktive Imagearbeit für den Berufsstand, indem er das Berufsbild des Pressesprechers schärft, auch über die Kommunikationsbranche hinaus. Er verleiht dem Berufsstand der Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragten ein Gesicht. Er grenzt seine Mitglieder von verwandten Berufsgruppen ab und fördert so die Entwicklung eines klar definierten beruflichen Selbstverständnisses innerhalb des Verbandes ebenso wie in der Öffentlichkeit. Außerdem unterstützt er durch Weiterbildungsmaßnahmen den Kommunikationsnachwuchs und die Professionalisierung in der PR-Branche. So trägt der Bundesverband deutscher Pressesprecher zur positiven Fortentwicklung des gesamten Berufsstandes bei.
 
Heute ist der Bundesverband deutscher Pressesprecher eine einflussreiche Interessengemeinschaft mit einem weit verzweigten Netzwerk: Mehr als 3.500 Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragte sind bereits in den Verband eingetreten – Tendenz steigend. Denn der BdP nimmt seine Aufgaben als berufliche Interessenvertretung selbstbewusst wahr und hat mit zahlreichen Veranstaltungen wie dem Kommunikationskongress, der europaweit größten PR-Fachtagung, eine flächendeckende Präsenz gezeigt. Mittlerweile verfügt der BdP mit acht Landesgruppen und zahlreichen Fachgruppen über ein ausdifferenziertes Netzwerk. Die Landesgruppen sind deutschlandweit vor Ort aktiv, und die spezifischen Themengruppen treiben die allgemeine berufliche und branchenspezifische Weiterqualifikation voran.
 
Gründe für die Mitgliedschaft in Verbänden
Abbildung A.1: Viele gute Gründe, sich für die Mitgliedschaft in einem Berufsverband zu entscheiden
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Zögern Sie also nicht länger, werden auch Sie – so wie ich – Mitglied im Bundesverband deutscher Pressesprecher. Ich bin sicher, Sie werden es nicht bereuen.
 
Kontakt:
Bundesverband deutscher Pressesprecher
Friedrichstraße 209
10969 Berlin
Telefon: 030 – 84 85 94 00
Telefax: 030 – 84 85 92 00
www.pressesprecherverband.de
Presseausweis
Die SprecherCard des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher ist der Ausweis für die ordentlichen Mitglieder. Die Mitglieder zeigen damit nicht nur ihre Zugehörigkeit zum Verband, sondern positionieren sich für eine Auffassung ihrer Tätigkeit als eigenen Berufsstand. Außerdem erhält man über die SprecherCard zahlreiche attraktive Sonderkonditionen bei Partnerunternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der oben genannten Website.
 
Um ehrlich zu sein – Profis geben sich mit der SprecherCard nur selten zufrieden. Sie nutzen lieber den offiziellen Presseausweis, den bis 2008 sogar der Innenminister mit seiner Unterschrift legitimiert hat. Aber auch ohne den »Karl-Otto« ist der Presseausweis ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle Journalistinnen und Journalisten, das ihnen die tägliche Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen.
 
Auf der Rückseite steht (seit dem Jahr 2009): »Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber /in in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber/in des Presseausweises als hauptberuflich tätige/n Journalisten aus. ...«
 
Es handelt sich um eine stabile Plastikkarte, die mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen wird. Der Presseausweis wird jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseausweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.
 
Der offizielle Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt, anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen.
 
Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind. Nur fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.
 
Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Für die Unterlagen benötigen Sie neben einem ausgefüllten Antragsformular einen Nachweis Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit und ein Passbild. Als hauptberufliche/r Journalistin bzw. Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Die ausstellenden Verbände bestehen bei festangestellten Journalisten auf der Vorlage eines Redakteurvertrages und einer aktuelle Gehaltsbescheinigung oder einer Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r hauptberufliche/r Journalist/in bestätigt wird. Manchmal reicht auch das Impressum der Publikation. Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten legitimieren sich durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen usw.
 
e9783527642304_i0125.jpgAuch Pressearbeiter können im einen oder anderen Fall bei ihrer Tätigkeit von einem Presseausweis profitieren; informieren Sie sich am besten bei den ausstellenden Institutionen oder direkt unter www.presseausweis.org.
 
Nicht von der Hand weisen sollte man die zahlreichen Vergünstigungen, die Presseausweisinhaber erhalten. Bei den meisten Messen und Veranstaltungen erhält man beispielsweise vergünstigten oder sogar freien Eintritt. Viele Großunternehmen bieten Presseausweisinhabern satte Rabatte auf ihre Produkte, und auch überregional agierende Dienstleister haben die Journalisten als wichtige Multiplikatoren entdeckt, die man »anfixen« muss.
 
Verschaffen Sie sich einfach einmal einen Überblick über die ganze Bandbreite der Presserabatte, Internetlinks hierzu finden Sie im Adressteil. Sie werden staunen!
VG Wort
Die Schöpfer geistigen Eigentums kämpften schon immer um die gerechte Vergütung ihres »geistigen Eigentums«. Da es sich um ein immaterielles, flüchtiges Gut handelt, war es schon seit der Antike schwer, den Menschen auch nur zu erklären, dass die Schöpfer auch über so etwas wie »Eigentumsrechte« verfügen.
 
Heute ist Eigentum durch das Grundgesetz geschützt, auch das Eigentum, das man sich selbst erdacht und – wichtig für die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) – auch wirklich veröffentlicht hat.
 
Das Aufgabengebiet der Verwertungsgesellschaften ist immer dann betroffen, wenn Kopien vom »geistigem Eigentum« erstellt werden oder generell geistiges Eigentum genutzt wird, ohne dass der Eigentümer explizit seine Genehmigung erteilt hat und darüber hinaus leer auszugehen droht.
 
Zweitverwertung stellt eine Form der Rechtewahrnehmung dar, die nur über Verwertungsgesellschaften möglich ist: Öffentliche und Fachbibliotheken, Tages- und Fachzeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Internet sind Träger und Multiplikatoren geschützter Werke. Doch hier sind Kopien und somit Formen der Nutzung möglich, die der einzelne Urheber nicht kontrollieren kann. Filme kann man auf Videokassetten oder DVDs aufzeichnen, Zeitungen kopieren und Musik aus dem Radio auf Kassetten oder CDs speichern. Doch von was leben dann eigentlich die Schöpfer der Inhalte?
 
Aufgabe der VG WORT (und anderer Gesellschaften) ist es, mithilfe des Urheberrechts für etwas mehr Gerechtigkeit zu sorgen und dem geistigen Eigentümer zu seinem Recht oder zumindest zu einem finanziellen Ausgleich zu verhelfen.
 
Die VG WORT als Verwertungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung (Verwertung) von Urheberrechten gegenüber Dritten. Sie zieht die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, die bei legalen Nutzungen fällig werden, von den Vergütungspflichtigen ein und schüttet sie an die wahrnehmungsberechtigten Autoren und Verlage aus.
 
Und woher kommt das Geld? – Wer Geräte herstellt oder importiert, mit deren Hilfe urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden können, muss dafür sogenannte »Geräteabgaben« zahlen. Diese Kosten werden über VG WORT an die Käufer weitergegeben.
 
Hauptaufgabe der VG WORT ist es, optimale Erträge für Autoren und Verlage von den Vergütungspflichtigen einzuziehen und diese Erträge unter möglichst geringem Verwaltungsaufwand an die Wahrnehmungsberechtigten weiterzuleiten. Neue urheberrechtliche Verwertungsmöglichkeiten, die sich infolge gesellschaftlicher oder technischer Entwicklungen ergeben, sollen erfasst und ggf. der Legislative Anstöße für entsprechende Gesetze gegeben bzw. an deren Realisierung mitgewirkt werden.
 
Verwertungsgesellschaft WORT
Goethestraße 49
80336 München
Telefon: 089 / 51412-0
www.vgwort.de