1181
DAS KAPITAL
Die Differentialrente II - Zweiter Fall: Fallender Produktionspreis
<706> Der Produktionspreis kann fallen, wenn die zusätzlichen Anlagen von Kapital stattfinden mit gleichbleibender, fallender oder steigender Rate der Produktivität.
1. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage
Dies unterstellt also, daß auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schließt ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachstum der Kapitalanlage proportionelles Wachstum des Surplusprodukts. Dieser Fall schließt also aus jede die Differentialrente affizierende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unterstellt ist, daß die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.
Der regulierende Produktionspreis kann unter diesen Voraussetzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgendeines bessern Bodens als A, regulierend wird; das Kapital also von A entzogen wird oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulierende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist, daß das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringem Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.
<707> Nehmen wir also z.B. Tabelle II, jedoch so, daß statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; B <1. Aufl.: D> und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulierend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an:
Tabelle IV
Boden-
Produk-
Rate des
Kapital Profit
Produkt Verkaufs-
Ertrag Rente
art
tions-
preis per qr.
Surplus-
kosten
profits
Acres Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
B
1
5
1
6
4
11/2
6
0
0
0%
C
1
5
1
6
6
11/2
9
2
3
60%
D
1
5
1
6
8
11/2
12
4
6
120%
Total
3
15
3
18
18
27
6
9
Also die Gesamtrente, verglichen mit Tabelle II, wäre gefallen von 36 Pfd.St. auf 9 und in Korn von 12 qrs.
auf 6, die Gesamtproduktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre auf ein Drittel gefallen, von 180 auf 60% <1. Auflage: wäre um die Hälfte gefallen, von 180 auf 90%>. Dem Fallen des Produktionspreises entspricht hier also Abnahme der Korn- und Geldrente.
Mit Tabelle I verglichen, findet nur Abnahme der Geldrente statt; die Kornrente ist beidemal 6 qrs., nur sind diese in dem einen Fall = 18 Pfd.St., im andern = 9 Pfd.St. Für Boden C <1. Auflage: C und D> ist die Kornrente gegen Tabelle I dieselbe geblieben. In der Tat hat sich dadurch, daß die vermittelst gleichförmig wirkenden Zusatzkapitals erzielte, zusätzliche Produktion das Produkt von A aus dem Markt geworfen und damit den Boden A als konkurrierenden Produktionsagenten beseitigt, eine neue Differentialrente I gebildet, worin der bessere Boden B dieselbe Rolle spielt wie früher die schlechtere Bodenart A. Dadurch fällt einerseits die Rente von B weg; andrerseits ist vorausgesetztermaßen in den Differenzen zwischen B, C und D
durch die Anlage von Zusatzkapital nichts geändert worden. Der Teil des Produkts, der sich in Rente verwandelt, fällt daher.
1182
DAS KAPITAL
Wäre das obige Resultat - die Befriedigung der Nachfrage mit Ausschluß von A - etwa dadurch hervorgebracht, daß auf C oder D oder beiden mehr als das doppelte Kapital angelegt worden, so gestaltete sich die Sache anders. Z.B. wenn die dritte Kapitalanlage auf C gemacht wird:
<708>
Tabelle IVa
Boden-
Produk-
Rate des
art
Kapital Profit
tions-
Produkt Verkaufs-
preis per qr. Ertrag Rente
Surplus-
kosten
profits
Acres Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
B
1
5
1
6
4
11/2
6
0
0
0%
C
1
71/2
11/2
9
9
11/2
131/2
3
41/2
60%
D
1
5
1
6
8
11/2
12
4
6
120%
Total
3
171/2
31/2
21
21
311/2
7
101/2
Auf C ist hier das Produkt, gegen Tab. IV, gestiegen von 6 qrs. auf 9, das Surplusprodukt von 2 qrs. auf 3, die Geldrente von 3 Pfd.St. auf 41/2 Pfd.St. Gegen Tabelle II, wo die Geldrente 12 Pfd.St., und Tab. I, wo sie 6
Pfd.St. war, ist sie dagegen gefallen. Das Gesamtrental in Korn = 7 qrs. ist gefallen gegen Tab. II (12 qrs.), gestiegen gegen Tab. I (6 qrs.); in Geld (101/2 Pfd.St.) ist es gefallen gegen beide (18 Pfd.St. und 36 Pfd.St.).
Wäre die dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. auf den Boden B verwandt worden, so hätte dies zwar die Masse der Produktion geändert, aber die Rente nicht berührt, da die sukzessiven Kapitalanlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind und Boden B keine Rente abwirft.
Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden statt auf C, so haben wir: Tabelle IVb
Boden-
Produk-
Rate des
art
Kapital Profit
tions-
Produkt Verkaufs-
preis per qr. Ertrag Rente
Surplus-
kosten
profits
Acres Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
B
1
5
1
6
4
11/2
6
0
0
0%
C
1
5
1
6
6
11/2
9
2
3
60%
D
1
71/2
11/2
9
12
11/2
18
6
9
120%
Total
3
171/2
31/2
21
22
33
8
12
Hier ist das Gesamtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschoßne Kapital nur 171/2 Pfd.St. gegen 10 Pfd.St., also <709> nicht doppelt so groß ist. Das Gesamtprodukt ist ferner um 2
qrs. größer als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschoßne Kapital größer ist, nämlich 20 Pfd.St.
Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 3 qrs. <1. Auflage: 2 qrs.> auf 6, während die Geldrente mit 9 Pfd.St. dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs.
geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 Pfd.St. auf 9 Pfd.St.
Die Gesamtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IVb = 8 qrs. größer als die von I = 6 qrs. und als die von IVa = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 Pfd.St. ist größer als die von IVa = 101/2 Pfd.St. und kleiner als die von Tabelle I =18 Pfd.St. und von II = 36 Pfd.St.
Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Bedingungen der Tabelle IVb das Gesamtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 Pfd.St. Surplusprofit haben, also 4 qrs. zu 11/2 Pfd.St., welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesamtrental von 18 Pfd.St. wie in Tabelle I. Die Größe des hierzu erforderlichen Zuschußkapitals wird verschieden sein, je nachdem wir es auf C oder D
anlegen oder zwischen beiden verteilen.
1183
DAS KAPITAL
Bei C ergeben 5 Pfd.St. Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 Pfd.St. Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 Pfd.St. Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Kornrente zu produzieren, unter der hier zugrunde liegenden Voraussetzung, daß die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.
Tabelle IVc
Boden-
Produk-
Rate des
Kapital Profit
Produkt Verkaufs-
Ertrag Rente
art
tions-
Surplus-
kosten
preis per qr.
profits
Acres Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
B
1
5
1
6
4
11/2
6
0
0
0%
C
1
15
3
18
18
11/2
27
6
9
60%
D
1
71/2
11/2
9
12
11/2
18
6
9
120%
Total
3
271/2
51/2
33
34
51
12
18
<710>
Tabelle IVd
Rate
Boden
Pro-
Ver-
des Sur-
-
Ka-
Pro- duk-
Pro-
kaufs-
Er-
Rente
plus-
art
pital
fit
tions- dukt
preis per trag
kosten
qr.
profits
Acre Pfd.St Pfd.S Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.S qrs. Pfd.St
s
.
t.
t.
.
B
1
5
1
6
4
11/2
6
0
0
0%
C
1
5
1
6
6
11/2
9
2
3
60%
D
1
121/2 21/2 15
20
11/2
30
10
15
120%
Total 3
221/2 41/2 27
30
45
12
18
Das Gesamtgeldrental wäre genau die Hälfte von dem, was es auf Tabelle II war, wo die zuschüssigen Kapitale bei gleichbleibenden Produktionspreisen angelegt wurden.
Das Wichtigste ist, obige Tabellen mit der Tabelle I zu vergleichen.
Wir finden, daß bei einem Fall des Produktionspreises um die Hälfte, von 60 sh. auf 30 sh. per qr., das Gesamt-Geldrental dasselbe geblieben, = 18 Pfd.St., und dementsprechend die Kornrente sich verdoppelt hat, nämlich von 6 qrs. auf 12. Auf B ist die Rente weggefallen; auf C ist die Geldrente um die Hälfte gestiegen in IVc, aber um die Hälfte gefallen in IVd; auf D ist sie dieselbe geblieben = 9 Pfd.St. in IVc und von 9 Pfd.St.
auf 15 Pfd.St. gestiegen in IVd. Die Produktion ist von 10 qrs. auf 34 gestiegen in IVc und auf 30 qrs. in IVd; der Profit von 2 Pfd.St. auf 51/2 in IVc und 41/2 in IVd. Die Gesamtkapitalanlage ist gestiegen in dem einen Fall von 10 Pfd.St. auf 271/2 Pfd.St., im andern von 10 auf 221/2 Pfd.St., beidemal also um mehr als das Doppelte. Die Rentrate, die Rente auf das vorgeschoßne Kapital berechnet, ist in allen Tabellen IV bis IVd für jede Bodenart überall dieselbe, was schon darin eingeschlossen war, daß die Rate der Produktivität der beiden sukzessiven Kapitalanlagen auf jeder Bodenart als gleichbleibend angenommen wurde. Gegen Tabelle I ist sie jedoch für den Durchschnitt aller Bodenarten wie für jede einzelne derselben gefallen. Sie war in I =
180% im Durchschnitt, sie ist in IVc = 18/27 1/2 * 100 = 655/11% und in IVd = 18/22 1/2 * 100 = 80%.
Die Durchschnittsgeldrente per Acre ist gestiegen. Ihr Durchschnitt war früher, in I, auf alle 4 Acres 41/2
Pfd.St. per Acre und ist jetzt, in IVc und d, auf die 3 Acres 6 Pfd.St. per Acre. Ihr Durchschnitt auf dem Rente tragenden Boden war früher 6 Pfd.St. und ist jetzt 9 Pfd.St. per Acre. Der Geldwert der Rente per Acre ist also gestiegen und stellt jetzt das doppelte Kornprodukt wie <711> früher dar; aber die 12 qrs. Kornrente sind jetzt weniger als einhalb des Gesamtprodukts von 34 resp. 30 qrs < l. Auflage: 33 resp. 27 qrs.>, während in Tabelle I die 6 qrs. des Gesamtprodukts von 10 qrs. ausmachen. Obgleich also die Rente, als aliquoter Teil des Gesamtprodukts betrachtet, gefallen ist, und ebenso, wenn auf das ausgelegte Kapital berechnet, so 1184
DAS KAPITAL
ist ihr Geldwert, per Acre berechnet, gestiegen und ihr Produktenwert noch mehr. Nehmen wir den Boden D
in Tabelle IVd, so sind hier die Produktionskosten <1. Auflage: ausgelegten Produktionskosten> = 15
Pfd.St., davon das ausgelegte Kapital = 121/2 Pfd.St. Die Geldrente ist = 15 Pfd.St. In Tabelle I waren auf demselben Boden D die Produktionskosten = 3 Pfd.St., das ausgelegte Kapital = 21/2 Pfd.St., die Geldrente
= 9 Pfd.St., diese letztere also das Dreifache der Produktionskosten und beinahe das Vierfache des Kapitals.
In Tabelle IVd ist für D die Geldrente von 15 Pfd.St. genau gleich den Produktionskosten und nur um 1/5
größer als das Kapital. Dennoch ist die Geldrente per Acre um 2/3 größer, 15 Pfd.St. statt 9 Pfd.St. In I ist die Kornrente von 3 qrs. = 3/4 des Gesamtprodukts von 4 qrs.; in IVd ist sie, mit 10 qrs., die Hälfte des ganzen Produkts (20 qrs.) des Acre von D. Es zeigt dies, wie Geldwert und Kornwert der Rente per Acre steigen kann, obgleich sie einen geringem aliquoten Teil des Gesamtertrags bildet und im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital gefallen ist.
Der Wert des Gesamtprodukts in I ist = 30 Pfd.St., die Rente = 18 Pfd.St., mehr als die Hälfte davon. Der Wert des Gesamtprodukts von IVd ist = 45 Pfd.St., wovon 18 Pfd.St. die Rente, weniger als die Hälfte.
Der Grund nun, warum trotz des Preisfalls von 11/2 Pfd.St. per qr., also um 50%, und trotz der Verringerung des konkurrierenden Bodens von 4 Acres auf 3, die Gesamtgeldrente dieselbe bleibt und die Kornrente sich verdoppelt, während Kornrente und Geldrente, per Acre gerechnet, steigen, liegt darin, daß mehr qrs. Surplusprodukt produziert werden. Der Getreidepreis fällt um 50%, das Surplusprodukt wächst um 100%. Aber um dies Resultat zustande zu bringen, muß die Gesamtproduktion unter unsern Bedingungen auf das Dreifache wachsen und die Kapitalanlage auf den bessern Bodenlagen sich mehr als verdoppeln. In welchem Verhältnis die letztere wachsen muß, hängt zunächst davon ab, wie die zuschüssigen Kapitalanlagen zwischen den bessern und besten Bodenarten sich verteilen, stets vorausgesetzt, daß die Produktivität des Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Größe wächst.
Wäre der Fall des Produktionspreises geringer, so wäre weniger zuschüssiges Kapital erfordert, um dieselbe Geldrente zu produzieren. Wäre <712> die Zufuhr, die nötig ist, um A außer Bebauung zu werfen - und es hängt dies ab nicht nur von dem Produkt per Acre von A, sondern auch von dem proportionellen Anteil, den A von der ganzen bebauten Fläche einnimmt -, wäre also die hierfür nötige Zufuhr größer, also auch die erforderliche Masse von Zuschußkapital auf besserm Boden als A, so wären bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen Geldrente und Kornrente noch mehr gewachsen, obgleich beide auf dem Boden B wegfielen.
Wäre das wegfallende Kapital von A = 5 Pfd.St. gewesen, so wären für diesen Fall die beiden zu vergleichenden Tabellen: II und IVd. Das Gesamtprodukt wäre gewachsen von 20 auf 30 qrs. Die Geldrente wäre nur halb so groß, 18 Pfd.St. statt 36 Pfd.St.; die Kornrente wäre dieselbe =12 qrs.
Könnte auf D ein Gesamtprodukt von 44 qrs. = 66 Pfd.St. mit einem Kapital von = 271/2 Pfd.St. produziert werden - entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs. auf 21/2 Pfd.St. Kapital -, so käme das Gesamtrental wieder auf die Höhe von II, und die Tabelle stände so:
Bodenart
Kapital
Produkt
Kornrente
Geldrente
Pfd.St.
qrs.
qrs.
Pfd.St.
B
5
4
0
0
C
5
6
2
3
D
271/2
44
22
33
Total
371/2
54
24
36
Die Gesamtproduktion wäre 54 qrs. gegen 20 qrs. in Tabelle II, und die Geldrente wäre dieselbe, = 36 Pfd.St.
Das Gesamtkapital aber wäre 371/2 Pfd.St., während es bei Tabelle II = 20 war. Das vorgeschoßne Gesamtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während die Produktion sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis infolge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleichbleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Bodenarten, also auf alle über A, so hat das Gesamtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältnis zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; so daß durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder ausgeglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, daß das vorgeschoß-
ne Kapital größer sein muß im Verhältnis, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt 1185
DAS KAPITAL
oder steigt, muß ein <713> bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produziert werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je größer die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien.
Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch größer, so wäre noch weniger Zuschußkapital erheischt. Das bestimmte Verhältnis hängt ab 1. von dem Verhältnis, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2. von dem Verhältnis der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3. von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals und 4. von seiner Verteilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.
In der Tat sieht man, daß das Gesetz nichts ausdrückt als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: daß, wenn der Produktionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Größe, infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn infolge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden und 11/2 Pfd.St. per qr. als dem neuen Produktionspreis gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloß daß Boden B statt A und der Produktionspreis von 11/2 Pfd.St. statt dem von 3 Pfd.St. als Ausgangspunkt genommen ist.
Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit soundso viel zuschüssiges Kapital nötig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, daß dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, daß sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indes ist es nur Tradition, daß überhaupt noch die Kornrente in der Ökonomie eine Rolle spielt. Gradesogut könnte man nachweisen, daß z.B. ein Fabrikant mit seinem Profit von 5 Pfd.St. viel mehr von seinem eignen Garn kaufen kann als früher mit einem Profit von 10 Pfd.St. Es zeigt dies aber allerdings, daß die Herren Grundeigentümer, wenn sie gleichzeitig Besitzer oder Teilhaber von Manufakturen, Zuckersieder, Schnapsbrenner usw. sind, bei fallender Geldrente als Produzenten ihrer eignen Rohstoffe immer noch sehr bedeutend gewinnen können.
II. Bei fallender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale
<714> Es bewirkt dies insofern nichts Neues, als der Produktionspreis auch hier nur, wie im eben betrachteten Fall, sinken kann, wenn durch die zuschüssigen Kapitalanlagen auf bessern Bodenarten als A das Produkt von A überflüssig und daher das Kapital von A entzogen, oder A zur Produktion von andrem Produkt verwandt wird. Dieser Fall ist vorhin erschöpfend auseinandergesetzt. Es ist gezeigt worden, daß bei demselben die Korn- und Geldrente per Acre wachsen, abnehmen oder sich gleichbleiben kann.
Zur Bequemlichkeit der Vergleichung reproduzieren wir zunächst:
Tabelle I
Produk-
Rate des
Boden-
Kapital
Profit
tions-
Produkt Kornrente
Geldrente Surplus-
art
kosten per
qr.
profits
Acres
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St.
A
1
21/2
1/2
3
1
0
0
0%
B
1
21/2
1/2
11/2
2
1
3
120%
C
1
21/2
1/2
1
3
2
6
240%
D
1
21/2
1/2
3/4
4
3
9
360%
180%
Total
4
10
10
6
18
Durch-
schnitt
Nehmen wir nun an, die Ziffer von 16 qrs., geliefert von B, C, D, mit abnehmender Rate der Produktivität, reiche hin, um A außer Kultur zu werfen, so verwandelt sich Tabelle III in folgende
1186
DAS KAPITAL
<715>
Tabelle V
Rate
Boden
Ver-
Korn Geld des
-
Kapital- Pro- Produkt kaufs- Er- -
-
Sur-
art
anlage
fit
preis trag
rente rente plus-
profits
Acre Pfd.St. Pfd.S qrs.
Pfd.St Pfd.St qrs. Pfd.S
s
t.
.
.
t.
B
1
21/2 + 1
2 + 11/2 =15/7 6
0
0
0%
21/2
31/2
C
1
21/2 +
21/2
1
3 + 2 =5
15/7 84/7 11/2 24/7 513/70
%
D
1
21/2 +
21/2
1
4 + 31/2 =
71/2
15/7 125/7 4
66/7 1371/7
%
Total 3
15
16
273/7 51/2 93/7 942/7
%
Durch
-schnitt
<1. Auflage: statt 513/7% - 512/5%, statt 1371/7% - 1371/5%, statt 942/7% - 943/10%. Engels berechnet hier und in den folgenden Tabellen den Durchschnitt nur von den Rente tragenden Bodenarten Durchschnitt B - D = 626/7%>
Hier ist bei abnehmender Rate der Produktivität der Zuschußkapitale und mit verschiedner Abnahme auf verschiednen Bodenarten der regulierende Produktionspreis gefallen von 3 Pfd.St. auf 15/7 Pfd.St. Die Kapitalanlage ist um die Hälfte gestiegen von 10 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. Die Geldrente ist beinahe um die Hälfte gefallen, von 18 Pfd.St. auf 93/7 Pfd.St., aber die Kornrente nur um 1/12, von 6 qrs. auf 51/2. Das Gesamtprodukt ist gestiegen von 10 auf 16 oder um 60% <1. Auflage: um 160%>. Die Kornrente ist etwas mehr als ein Drittel des Gesamtprodukts. Das vorgeschoßne Kapital verhält sich zur Geldrente wie 15 : 93/7, während das frühere Verhältnis war 10 : 18.
III. Bei steigender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale
Dies unterscheidet sich von Variante I im Anfang dieses Kapitels, wo der Produktionspreis fällt bei gleic hbleibender Rate der Produktivität, durch nichts als daß, wenn ein gegebnes Zusatzprodukt nötig ist, um den Boden A herauszuwerfen, dies hier rascher geschieht.
Sowohl bei der fallenden wie der steigenden Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen kann dies ungleich wirken, je nachdem die Anlagen auf die verschiednen Bodenarten verteilt sind. Im Maß wie diese verschiedne Wirkung die Differenzen ausgleicht oder verschärft wird die Differentialrente der bessern Bodenarten und damit auch das Gesamtrental fallen oder steigen, wie dieser Fall schon bei Differentialrente I vorkam. Im übrigen kommt alles an auf die Größe der Bodenfläche und des Kapitals, die mit A <716> hinausgeworfen sind, und auf den relativen Kapitalvorschuß, der bei der steigenden Produktivität nötig ist, um das Zuschuß-
produkt zu liefern, das die Nachfrage decken soll.
Der einzige Punkt, den hier zu untersuchen der Mühe wert ist und der uns überhaupt zurückführt zur Untersuchung, wie sich dieser differentiale Profit in Differentialrente verwandelt, ist dieser: 1187
DAS KAPITAL
Beim ersten Fall, wo der Produktionspreis derselbe bleibt, ist das auf Boden A etwa angelegte Zuschußkapital für die Differentialrente als solche gleichgültig, da Boden A nach wie vor keine Rente trägt, der Preis seines Produkts derselbe bleibt und fortfährt, den Markt zu regulieren.
Im zweiten Fall, Variante I, wo der Produktionspreis fällt, bei gleichbleibender Rate der Produktivität, fällt Boden A notwendig fort, und noch mehr in der Variante II (fallender Produktionspreis bei fallender Rate der Produktivität), da sonst das Zuschußkapital auf Boden A den Produktionspreis erhöhen müßte. Aber hier, in Variante III des zweiten Falls, wo der Produktionspreis fällt, weil die Produktivität des zuschüssigen Kapitals steigt, kann dies Zusatzkapital unter Umständen ebensowohl auf Boden A wie auf die bessern Bodenarten angelegt werden.
Wir wollen annehmen, daß ein zuschüssiges Kapital von 21/2 Pfd.St., auf A angelegt, statt 1 qr. 11/5 qr. produziert.
Tabelle VI
Bo-
Produk-
Ver-
Rate des
den-
Kapital
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag Rente
Surplus-
art
kosten
preis
profits
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St.
qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
A
1
21/2+21/2= 1
6
1+11/5=21/5 28/11
6
0
0
0%
5
B
1
21/2+21/2=
5
1
6
2+22/5=43/5 28/11
12
21/5
6
120%
C
1
21/2+21/2=
5
1
6
3+33/5=63/5 28/11
18
42/5
12
240%
D
1
21/2+21/2= 1
6
4+44/5=84/5 28/11
24
62/5
18
360%
5
4
20
4
24
22
60
131/5 36
240%
Diese Tabelle ist zu vergleichen, außer mit der Grundtabelle I, auch mit Tabelle II, wo die doppelte Kapitalanlage mit konstanter Produktivität, proportionell zur Kapitalanlage, verbunden ist.
Nach der Voraussetzung fällt der regulierende Produktionspreis. Bliebe er konstant, = 3 Pfd.St., so würde der schlechteste, früher bei Kapitalanlage von nur 21/2 Pfd.St. rentelose Boden A jetzt Rente abwerfen, ohne
<717> daß schlechterer Boden in Bebauung gezogen wäre; und zwar dadurch, daß die Produktivität auf demselben sich vermehrt hätte, aber nur für einen Teil des Kapitals, nicht für das ursprüngliche. Die ersten 3
Pfd.St. Produktionskosten bringen 1 qr.; die zweiten bringen 11/5 qr.; das ganze Produkt von 21/5 qrs. wird aber jetzt zu seinem Durchschnittspreis verkauft. Da die Rate der Produktivität wächst mit der zuschüssigen Kapitalanlage, schließt diese eine Verbesserung ein. Diese mag darin bestehn, daß überhaupt mehr Kapital auf den Acre verwandt wird (mehr Dünger, mehr mechanische Arbeit etc.) oder auch darin, daß es überhaupt nur mit diesem zuschüssigen Kapital möglich wird, eine qualitativ verschiedne, produktivere Anlage des Kapitals zuwege zu bringen. In beiden Fällen ist mit Auslage von 5 Pfd.St. Kapital per Acre ein Produkt von 21/2 qrs. erreicht worden, während mit der Kapitalanlage von der Hälfte, 21/2 Pfd.St., nur ein Produkt von 1
qr. Das Produkt des Bodens A könnte, von vorübergehenden Marktverhältnissen abgesehn, nur fortfahren, zu einem höhern Produktionspreis statt zum neuen Durchschnittspreis verkauft zu werden, solange eine bedeutende Fläche der Bodenklasse A fortführe, mit einem Kapital von nur 21/2 Pfd.St. per Acre bewirtschaftet zu werden. Sobald aber das neue Verhältnis von 5 Pfd.St. Kapital per Acre und damit die verbesserte Wirtschaft, sich verallgemeinerte, müßte der regulierende Produktionspreis auf 28/11 Pfd.St. herabsinken.
Der Unterschied zwischen den beiden Kapitalportionen würde fortfallen, und dann würde in der Tat ein Acre von A, der nur mit 21/2 Pfd.St. bebaut wäre, anormal, nicht den neuen Produktionsbedingungen entsprechend bebaut sein. Es wäre nicht mehr ein Unterschied zwischen dem Ertrag von verschiednen Portionen Kapital auf denselben Acre, sondern zwischen genügender und ungenügender Gesamtkapitalanlage per Acre.
Man sieht daraus erstens, daß ungenügendes Kapital in der Hand einer größren Anzahl Pächter (es muß eine größre Anzahl sein, denn eine kleine wäre nur gezwungen, unter ihrem Produktionspreis zu verkaufen) ganz so wirkt, wie Differenzierung der Bodenarten selbst in absteigender Stufenfolge. Die schlechtre Kulturart auf schlechtrem Boden vermehrt die Rente auf dem bessern; sie kann sogar auf besser bebautem Boden von 1188
DAS KAPITAL
gleich schlechter Beschaffenheit eine Rente schaffen, die dieser sonst nicht abwirft. Man sieht zweitens, wie die Differentialrente, soweit sie aus sukzessiver Kapitalanlage auf derselben Gesamtfläche entspringt, in der Wirklichkeit sich in einen Durchschnitt auflöst, worin die Wirkungen der verschiednen Kapitalanlagen nicht mehr erkennbar und unterscheidbar sind und daher auf dem schlechtesten Boden nicht Rente erzeugen, sondern 1. den Durchschnittspreis des Gesamtertrags, sage für <718> einen Acre von A, zum neuen regulierenden Preis machen, und 2. sich darstellen als Wechsel in dem Gesamtquantum von Kapital per Acre, welches unter den neuen Bedingungen zur genügenden Bebauung des Bodens erheischt ist und worin sowohl die einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen wie ihre respektiven Wirkungen ununterscheidbar verschmolzen sind.
Ebenso verhält es sich dann mit den einzelnen Differentialrenten der bessern Bodenarten. Sie werden in jedem Fall bestimmt durch die Differenz des Durchschnittsprodukts der betreffenden Bodenart, verglichen mit dem Produkt des schlechtesten Bodens, bei der erhöhten, jetzt normal gewordnen Kapitalanlage.
Kein Boden gibt irgendein Produkt ohne Kapitalanlage. Also selbst bei der einfachen Differentialrente, der Differentialrente I; wenn es da heißt, daß 1 Acre von A, von dem den Produktionspreis regulierenden Boden, soundso viel Produkt zu dem und dem Preis gibt und daß die bessern Bodenarten B, C, D so viel Differentialprodukt und daher bei dem regulierenden Preis soundso viel Geldrente geben, so ist immer unterstellt, daß ein bestimmtes, unter den gegebnen Produktionsbedingungen als normal betrachtetes Kapital angewandt wird. Ganz wie in der Industrie für jeden Geschäftszweig ein bestimmtes Minimum von Kapital erheischt ist, um die Waren zu ihrem Produktionspreis herstellen zu können.
Ändert sich infolge der mit Verbesserungen verknüpften, sukzessiven Anlage von Kapital auf demselben Boden dies Minimum, so geschieht dies allmählich. Solange nicht eine gewisse Anzahl Acres z.B. von A dies zuschüssige Betriebskapital erhalten, wird Rente auf den besser bebauten Acres von A durch den konstant gebliebnen Produktionspreis erzeugt und die Rente von allen bessern Bodenarten B, C, D erhöht. Sobald indes die neue Betriebsart sich soweit durchgesetzt hat, daß sie die normale geworden ist, fällt der Produktionspreis; die Rente der bessern Ländereien fällt wieder, und der Teil des Bodens A, der nicht das jetzt durchschnittliche Betriebskapital besitzt, muß unter seinem individuellen Produktionspreis, also unter dem Durchschnittsprofit verkaufen.
Bei fallendem Produktionspreis tritt dies auch ein, selbst bei abnehmender Produktivität des Zuschußkapitals, sobald infolge der vermehrten Kapitalanlage das nötige Gesamtprodukt von den bessern Bodenarten geliefert und also z.B. das Betriebskapital von A entzogen wird, A also nicht mehr bei der Produktion dieses bestimmten Produkts, z.B. von Weizen, konkurriert. Das Kapitalquantum, das nun durchschnittlich auf den neuen regulierenden, bessern Boden B angewandt wird, gilt jetzt als normal; und wenn von der verschiednen Fruchtbarkeit der Ländereien gesprochen wird, <719> ist unterstellt, daß dies neue Normalquantum Kapital per Acre verwandt wird.
Andrerseits ist klar, daß diese durchschnittliche Kapitalanlage, z.B. 8 Pfd.St. per Acre in England vor, 12
Pfd.St. nach 1848, beim Abschluß der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die imstande sind, denselben Extravorschuß zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.
Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Betracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulierenden Boden A, deren Produkt nun einfach als normales Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgröße der Kapitalauslage per Acre, so daß dieser Wechsel als Bodeneigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.
Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, daß die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 11/2 qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der 1189
DAS KAPITAL
Kapitalzuschuß mehr auf die bessern Bodenarten gefallen oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer gewesen wäre, der regulierende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.
Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuß verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Änderung ihrer Differentialrenten hervorbringen.
Jedenfalls ist bewiesen, daß bei fallendem Produktionspreis infolge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalanlage - sobald also diese Produktivität in größerm Verhältnis wächst als der Kapitalvorschuß -
die Rente per Acre z.B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn <720> infolge rascher wachsender Produktivität auf Boden A der Produktionspreis viel niedriger fiele.
Nehmen wir an, daß die zusätzlichen Kapitalanlagen z.B. auf B und C die Produktivität nicht in demselben Verhältnis vermehrten wie auf A, so daß für B und C die proportionellen Differenzen abnähmen, und das Wachstum des Produkts nicht den sinkenden Preis ausgliche, so würde, gegen den Fall von Tabelle II, die Rente auf D steigen, auf B und C fallen,
Tabelle VIa
Ver-
Boden
Kapital
Profit
Produkt per acre
Geld-
kaufs-
Ertrag
Korn-
preis
rente
rente
Acres
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
A
1
21/2 + 21/2 = 5 1
1 + 3 = 4
11/2
6
0
0
B
1
21/2 + 21/2 = 5 1
2 + 21/2 = 41/2
11/2
63/4
1/2
3/4
C
1
21/2 + 21/2 = 5 1
3 + 5 = 8
11/2
12
4
6
D
1
21/2 + 21/2 = 5 1
4 + 12 = 16
11/2
24
12
18
Total
4
20
321/2
161/2
243/4
Endlich stiege die Geldrente, wenn auf den bessern Ländereien bei derselben proportionellen Steigerung der Fruchtbarkeit mehr Zusatzkapital angelegt würde als auf A oder wenn die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den bessern Ländereien mit steigender Rate der Produktivität wirkten. In beiden Fällen würden die Differenzen wachsen.
Die Geldrente fällt, wenn die Verbesserung infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Differenzen insgesamt oder zum Teil vermindert, mehr auf A wirkt als auf B und C. Sie fällt um so mehr, je geringer die Erhöhung der Produktivität der besten Ländereien. Es hängt von der Proportion der Ungleichheit in der Wirkung ab, ob die Kornrente steigt, fällt oder stationär bleibt.
Die Geldrente steigt und die Kornrente ebenfalls, wenn entweder bei gleichbleibender proportioneller Differenz in der zuschüssigen Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten mehr Kapital auf den Rente tragenden Boden zugesetzt wird als auf den rentelosen A und mehr auf den Boden hoher als auf den niedriger Rente oder wenn die Fruchtbarkeit, bei gleichem Zuschußkapital, auf dem bessern und besten Boden mehr wächst als auf A, und zwar im Verhältnis, wie diese Zunahme der Fruchtbarkeit in den höhern Bodenklassen höher ist als in den niedern.
<721> Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, daß hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche - die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungiert. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals und fallender Preis mit konstanter, fallender und steigender Rate der Produktivität löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschußkapitals bei konstantem oder fallendem Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, steigende Rate der Produktivität mit konstantem und fallendem Preis.
1190
DAS KAPITAL
Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwendung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuß ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.
Fußnoten
(34) Die obigen Tabellen IVa bis IVd mußten infolge eines durchgehenden Rechenfehlers umgerechnet werden. Dies berührte zwar nicht die aus den Tabellen entwickelten theoretischen Gesichtspunkte, brachte aber teilweise ganz monströse Zahlenverhältnisse der Produktion per Acre hinein. Auch diese sind im Grunde nicht anstößig. Auf allen Relief- und Höhenprofilkarten nimmt man einen bedeutend größeren Maßstab für die Vertikalen als für die Horizontalen. Wer sich dennoch in seinem agrarischen Herzen verletzt fühlt, dem steht es immer noch frei, die Zahl der Acres mit jeder ihm gefälligen Zahl zu multiplizieren. Man kann auch in der Tabelle I statt 1, 2, 3, 4 qrs. per Acre, 10, 12, 14,16 Bushels (8 = 1 qr.) setzen, wo denn die davon abgeleiteten Zahlen der andern Tabellen innerhalb der Grenzen der Wahrscheinlichkeit bleiben; man wird finden, daß das Resultat, das Verhältnis der Rentensteigerung zur Kapitalsteigerung, ganz auf dasselbe hinauskommt. Es ist dies in den im nächstfolgenden Kapitel vom Herausgeber beigefügten Tabellen geschehen. - F.
E.
1191
DAS KAPITAL
Die Differentialrente II - Dritter Fall: Steigender Produktionspreis. Resultate
<722> {Steigender Produktionspreis setzt voraus, daß die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 21/2 Pfd.St. weniger als 1 qr. oder die 5 Pfd.St.
weniger als 2 qrs. produzieren oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muß, kann der als regulierend angenommene Produktionspreis über 3 Pfd.St. per qr steigen.
Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z.B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirtschaftung abnehmende Erträge gibt und dann der durch tieferes Pflügen emporgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere Erträge als früher liefert. Aber dieser Spezialfall gehört, genaugenommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. bedingt für die bessern Bodenarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Spezialfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Differentialrente II bereits als bestehend vorausgesetzt wird, und in der Tat die Rückwirkung einer Modifikation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Beispiel davon.
Die Geldrente wie der Geldertrag sind dieselben wie in Tabelle II. Der gestiegne regulierende Produktionspreis ersetzt genau, was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umgekehrtem Verhältnis variieren, ist selbstverständlich, daß das Produkt beider dasselbe bleibt.
<723>
Tabelle VII
Bo-
Pro-
Ver-
den-
Kapital-
dukti-
Produkt
kaufs- Ertrag Korn- Geld-
art
anlage
Profit
ons-
preis
rente
rente
Rentrate
kosten
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
1
A
1
21/2+
1
6
/2+11/4=13/ 33/7
6
0
0
0%
21/2
4
B
1
21/2+
21/2
1
6
1+21/2=31/2 33/7
12
13/4
6
120%
C
1
21/2+
1
6
11/2+33/4=51 33/7
18
31/2
12
240%
21/2
/4
D
1
21/2+
1
6
2+5=7
33/7
24
51/4
18
360%
21/2
20
171/2
60
101/2
36
240%
Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produktivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten ursprünglich zukam, wie in folgender
Tabelle VIII
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
Rate des
den-
Kapital-
anlage
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag Korn
Geld
Surplus-
art
kosten
preis
profits
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
A
1
21/2+21/2 1
6
1/2+1=11/2
4
6
0
0
0%
=5
B
1
21/2+21/2 1
6
1+2=3
4
12
11/2
6
120%
=5
1192
DAS KAPITAL
C
1
21/2+21/2
=5
1
6
11/2+3=41/2 4
18
3
12
240%
D
1
21/2+21/2 1
6
2+4=6
4
24
41/2
18
360%
=5
20
15
960
9
36
240%
Auch hier bedingt der in demselben Verhältnis steigende Produktionspreis, daß die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.
Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden Anteil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reduziert.
<724>
Tabelle IX
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
Kapital-
Rate des
den-
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag
Surplus-
art
anlage
kosten
preis
Korn
Geld
profits
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
A
1
21/2+21/2 1
6
1+1/2=11/2
4
6
0
0
0%
=5
B
1
21/2+21/2 1
6
2+1=3
4
12
11/2
6
120%
=5
C
1
21/2+21/2
=5
1
6
3+11/2=41/2 4
18
3
12
240%
D
1
21/2+21/2 1
6
4+2=6
4
24
41/2
18
360%
=5
20
15
960
9
36
240%
Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX
auf die zweite Kapitalanlage fällt.
Tabelle X
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
Kapital-
Rate des
den-
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag
Surplus-
art
anlage
kosten
preis
Korn
Geld
profits
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
A
1
21/2+21/2 1
6
1+1/4=11/4
41/5
6
0
0
0%
=5
B
1
21/2+21/2 1
6
2+1/2=31/2
41/5
12
11/4
6
120%
=5
C
1
21/2+21/2
=5
1
6
3+3/4=33/4
41/5
18
2+1/2
12
240%
D
1
21/2+21/2
=5
1
6
4+1=5
41/5
24
33/4
18
360%
20
26
121/2
60
71/2
36
240%
Auch in dieser Tabelle bleiben Gesamtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VI II, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältnis variiert haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.
1193
DAS KAPITAL
Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis möglichen Fall, nämlich, wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
Nehmen wir an, ein solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wollen, käme in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X würden dann folgende Gestalt annehmen:
<725>
Tabelle VIIa
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
den-
Kapital
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag
Steige-
art
kosten
preis
rung
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
a
1
5
1
6
11/2
4
6
0
0
0
1
A
1
2
/2+11/4=13/
1/2+21/2 1
6
4
4
7
1/4
1
1
B
1
21/2+21/2 1
6
1+21/2=31/2 4
14
2
8
1+7
C
1
21/2+21/2 1
6
11/2+33/4=51
/4
4
21
33/4
15
1+2*7
D
1
21/2+21/2 1
6
2+5=7
4
28
51/2
22
1+3*7
30
19
76
111/2
46
Tabelle VIIIa
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
den-
Kapital
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag
Steige-
rung
art
kosten
preis
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
a
1
5
1
6
11/4
44/5
6
0
0
0
A
1
21/2+21/2 1
6
1/2+1=11/2
44/5
71/5
1/4
11/5
11/5
B
1
21/2+21/2 1
6
1+2=3
44/5
142/5
13/4
82/5
11/5+71/5
C
1
21/2+21/2 1
6
11/2+3=41/2 44/5
215/5
31/4
153/5
11/5+2*71
/5
D
1
21/2+21/2 1
6
2+4=6
44/5
284/5
43/4
224/5
11/5+3*71
/5
30
161/4
78
10
48
Tabelle Xa
Bo-
Produk-
Ver-
Rente
den-
Kapital
Profit
tions-
Produkt
kaufs- Ertrag
Steige-
rung
art
kosten
preis
Acres
Pfd.St.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St. Pfd.St. qrs.
Pfd.St.
a
1
5
1
6
11/8
51/3
6
0
0
0
A
1
21/2+21/2 1
6
1+1/4=11/4
51/3
62/3
1/8
2/3
2/3
B
1
21/2+21/2 1
6
2+1/2=3
51/3
131/3
13/8
71/3
2/3+62/3
2
C
1
2
/3+2*62/
1/2+21/2 1
6
3+3/4=33/4
51/3
20
25/8
14
3
2
D
1
2
/3+3*62/
1/2+21/2 1
6
4+1=5
51/3
262/3
37/8
202/3
3
30
135/8
722/3
8
422/3
<726> Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differentialrente I; auf dieser neuen Grundlage entwickelt sich dann die Differentialrente II ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden a hat in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Fruchtbarkeit; die Reihe der proportionell steigenden Fruchtbar-1194
DAS KAPITAL
keiten beginnt erst mit A. Demgemäß verhält sich auch die Reihe der steigenden Renten. Die Rente des schlechtesten Rente tragenden, früher rentelosen Bodens bildet eine Konstante, die allen höheren Renten einfach zuaddiert wird; erst nach Abzug dieser Konstanten tritt bei den höheren Renten die Reihe der Differenzen klar hervor und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten, von A bis D, wie 1 : 2 : 3 : 4 und dementsprechend die Renten: in VIIa wie 1 : 1 + 7 : 1 + 2 * 7 : 1 + 3 * 7,
in VIIIa wie 11/5 : 11/5 + 71/5 : 11/5 + 2 * 71/5 :11/5 + 3 * 71/5,
in Xa wie 2/3: 2/3 + 62/3: 2/3 + 2 * 62/3: 2/3 + 3 * 62/3.
Kurz: Ist die Rente von A = n und die Rente des Bodens von nächst höherer Fruchtbarkeit n + rn, so ist die Reihe wie n : n + m : n + 2m : n + 3m usw. - F. E.}
__________
{Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war - es steht nur der Titel da -, so blieb es Aufgabe des Herausgebers, dies wie vorstehend so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt ihm aber auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung der Differentialrente II in ihren drei Hauptfällen und neun Unterfällen die sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur wenig. Sie nehmen erstens Bodenstücke in Vergleich, deren Erträge, für gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4; also Unterschiede, die schon von vornherein stark übertreiben und die im Verlauf der sich auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen und Berechnungen zu vollständig gewaltsamen Zahlenverhältnissen führen. Zweitens aber erwecken sie einen durchaus falschen Schein. Wenn für Fruchtbarkeitsgrade, die sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4 etc., sich Renten ergeben von der Reihe 0 : 1 : 2 : 3 etc., so fühlt man sich sofort versucht, die zweite Reihe aus der ersten abzuleiten und die Verdopplung, Verdreifachung etc. der Renten aus der Verdopplung, Verdreifachung usw. der Gesamterträge zu erklären. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich wie 0 : 1 : 2 : 3 : 4 auch dann, wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade verhalten wie n : n + l : n + 2 : n + 3 : n + 4; die Renten verhalten sich nicht wie die <727> Fruchtbarkeits grade, sondern wie die Fruchtbarkeits unterschiede, von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet.
Die Tabellen des Originals mußten zur Erklärung des Textes gegeben werden. Um aber für die unten folgenden Resultate der Untersuchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in folgendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels (1/2 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben sind.
Die erste Tabelle (XI) entspricht der früheren Tabelle I. Sie gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A-E, bei einer ersten Kapitalanlage von 50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60 sh. Gesamtproduktionskosten per Acre ausmacht. Die Kornerträge sind niedrig angesetzt: 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der sich ergebende regulierende Produktionspreis ist 6 sh. per Bushel.
Die folgenden 13 Tabellen entsprechen den in diesem und den beiden vorigen Kapiteln behandelten drei Fällen der Differentialrente II, bei einer zusätzlichen Kapitalanlage auf demselben Boden von 50 sh. per Acre, bei konstantem, fallendem und steigendem Produktionspreis. Jeder dieser Fälle wird wieder dargestellt, wie er sich gestaltet 1. bei gleichbleibender, 2. bei fallender, 3. bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage gegenüber der ersten. Dabei ergeben sich einige noch besonders zu veranschaulichende Varianten.
Bei Fall 1: konstanter Produktionspreis, haben wir:
Variante 1:
Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage (Tabelle XII).
Fallende Produktivität. Diese kann stattfinden, nur wenn auf Boden A keine zweite
Anlage gemacht wird. Und zwar entweder
Variante 2:
a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt(TabelleXIII) oder
b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV).
Variante 3:
Steigende Produktivität (Tabelle XV). Auch dieser Fall schließt zweite Kapitalanlage
auf Boden A aus.
1195
DAS KAPITAL
Bei Fall II: Fallender Produktionspreis, haben wir:
Variante 1:
Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XVI).
Variante 2:
Fallende Produktivität (Tabelle XVII). Diese beiden Varianten bedingen, daß Boden
A außer Konkurrenz tritt, Boden B rentelos wird und den Produktionspreis reguliert.
<728> Variante 3:
Steigende Produktivität (Tabelle XVIII). Hier bleibt Boden A regulierend.
Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten möglich; Boden A kann rentelos und preisregulierend bleiben, oder aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz und reguliert den Preis, wobei A dann Rente abwirft.
Erste Modalität: Boden A bleibt regulierend.
Variante 1:
Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XIX). Dies ist unter den
Voraussetzungen nur zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.
Variante 2:
Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XX); dies schließt gleichbleibende
Produktivität der ersten Anlage nicht aus.
Variante 3:
Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXI); dies bedingt wieder fal-
lende der ersten Anlage.
Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqualität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.
Variante 1:
Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXII).
Variante 2:
Fallende Produktivität (Tabelle XXIII).
Variante 3:
Steigende Produktivität (Tabelle XXIV).
Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.
Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.
Tabelle XI
Bodenart
Produktions-
kosten
Produkt
Verkaufs-
preis
Ertrag
Rente
Rent-
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60
10
6
60
0
0
B
60
12
6
72
12
12
C
60
14
6
84
24
2 * 12
D
60
16
6
96
36
3 * 12
E
60
18
6
108
48
4 * 12
120
10 * 12
<729> Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.
Erster Fall: Bei konstant bleibendem Produktionspreis.
Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
Tabelle XII
Bodenart
Produktions-
Produkt
Verkaufs-
Ertrag
Rente
Rent-
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60 + 60 = 120
10 + 10 = 20
6
120
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 12 = 24
6
144
24
24
C
60 + 60 = 120
14 + 14 = 28
6
168
48
2 * 24
D
60 + 60 = 120
16 + 16 = 32
6
192
72
3 * 24
E
60 + 60 = 120
18 + 18 = 36
6
216
96
4 * 24
240
10 * 24
Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; auf Boden A keine zweite Anlage.
1196
DAS KAPITAL
1. Wenn Boden B rentelos wird.
Tabelle XIII
Bodenart
Produktions-
Produkt
Verkaufs-
Ertrag
Rente
Rent-
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60
10
6
60
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 8 = 20
6
120
0
0
C
60 + 60 = 120
14 + 91/3 = 231/3
6
140
20
20
D
60 + 60 = 120
16 + 102/3 = 262/3
6
160
40
2 * 20
E
60 + 60 = 120
18 + 12 = 30
6
180
60
3 * 20
120
6 * 24
2. Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.
Tabelle XIV
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60
10
6
60
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 9 = 21
6
126
6
6
C
60 + 60 = 120
14 + 101/2 = 241/2
6
147
27
6 + 21
D
60 + 60 = 120
16 + 12 = 28
6
168
48
6 + 2 * 21
E
60 + 60 = 120
18 + 131/2 = 311/2
6
189
69
6 + 3 * 21
150
4 * 6 + 6 * 21
<730> Variante 3: Bei steigender Produktivität der 2. Kapitalanlage; auf Boden A auch hier keine zweite Anlage.
Tabelle XV
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60
10
6
60
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 15 = 27
6
162
42
42
C
60 + 60 = 120
14 + 171/2 = 311/2
6
189
69
42 + 27
D
60 + 60 = 120
16 + 29 = 36
6
216
96
42 + 2 * 27
E
60 + 60 = 120
18 + 221/2 = 401/2
6
243
123
42 + 3 * 27
330
4 * 42 + 6 * 27
Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.
Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.
Tabelle XVI
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
B
60 + 60 = 120
12 + 12 = 24
5
120
0
0
C
60 + 60 = 120
14 + 14 = 28
5
140
20
20
D
60 + 60 = 120
16 + 16 = 32
5
160
40
2 * 20
1197
DAS KAPITAL
E
60 + 60 = 120
18 + 18 = 36
5
180
60
3 * 20
120
6 * 20
Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B
wird rentelos.
Tabelle XVII
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
B
60 + 60 = 120
12 + 9 = 21
55/7
120
0
6
C
60 + 60 = 120
14 + 101/2 = 241/2
55/7
140
20
20
D
60 + 60 = 120
16 + 12 = 28
55/7
160
40
2 * 20
E
60 + 60 = 120
18 + 131/2 = 311/2
55/7
180
60
3 * 20
120
6 * 20
<731> Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A bleibt in Konkurrenz.
Boden B trägt Rente.
Tabelle XVIII
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60 + 60 = 120
10 + 15 = 25
44/5
120
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 18 = 28
44/5
144
24
24
C
60 + 60 = 120
14 + 21 = 35
44/5
168
48
2 * 24
D
60 + 60 = 120
16 + 24 = 40
44/5
192
72
3 * 24
E
60 + 60 = 120
18 + 27 = 45
44/5
216
96
4 * 24
240
10 * 24
Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.
A. Wenn Boden A rentelos und preisregulierend bleibt.
Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was abnehmende Produktivität der ersten Anlage bedingt.
Tabelle XIX
Boden-
Produktions-
art
kosten
Produkt*
Verkaufs-
preis
Ertrag
Rente
Rent-
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60 + 60 = 120
71/2 + 10 = 171/2
66/7
120
0
0
B
60 + 60 = 120
9 + 12 = 21
66/7
144
24
24
C
60 + 60 = 120
101/2 + 14 = 241/2
66/7
168
48
2 * 24
D
60 + 60 = 120
12 + 16 = 28
66/7
192
72
3 * 24
E
60 + 60 = 120
131/2 + 18 = 311/2
66/7
216
96
4 * 24
240
10 * 24
* In der 1. Auflage werden hier versehentlich die Ziffern der Tabelle XXI gegeben.
Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was gleichbleibende Produktivität der ersten nicht ausschließt.
Tabelle XX
1198
DAS KAPITAL
Boden-
Produktions-
art
kosten
Produkt
Verkaufs-
preis
Ertrag
Rente
Rent-
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60 + 60 = 120
10 + 5 = 15
8
120
0
0
B
60 + 60 = 120
12 + 6 = 18
8
144
24
24
C
60 + 60 = 120
14 + 7 = 21
8
168
48
2 * 24
D
60 + 60 = 120
16 + 8 = 24
8
192
72
3 * 24
E
60 + 60 = 120
18 + 9 = 27
8
216
96
4 * 24
240
10 * 24
<732> Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, was, unter den Voraussetzungen, fallende der ersten Anlage bedingt.
Tabelle XXI
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs- Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
A
60 + 60 = 120
5 + 121/2 = 171/2
66/7
120
0
0
B
60 + 60 = 120
6 + 15 = 21
66/7
144
24
24
C
60 + 60 = 120
7 + 171/2 = 241/2
66/7
168
48
2 * 24
D
60 + 60 = 120
8 + 20 = 28
66/7
192
72
3 * 24
E
60 + 60 = 120
9 + 221/2 = 311/2
66/7
216
96
4 * 24
240
10 * 24
B. Wenn ein geringerer (mit a bezeichneter) Boden preisregulierend wird und Boden A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
Tabelle XXII
Boden-
Produktions-
art
kosten
Produkt
Verkaufs-
preis
Ertrag
Rente
Rent-
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
a
120
16
71/2
120
0
0
A
60 + 60 =120
10 + 10 = 20
71/2
150
30
30
B
60 + 60 = 120
12 + 12 = 24
71/2
180
60
2 * 30
C
60 + 60 = 120
14 + 14 = 28
71/2
210
90
3 * 30
D
60 + 60 = 120
16 + 16 = 32
71/2
240
120
4 * 30
E
60 + 60 = 120
18 + 18 = 36
71/2
270
150
5 * 30
450
15 * 30
Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
Tabelle XXIII
Boden-
Produktions-
Produkt
Verkaufs-
Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
a
120
15
8
120
0
0
A
60 + 60 =120
10 + 71/2 = 171/2
8
140
20
20
B
60 + 60 = 120
12 + 9 = 21
8
168
48
20 + 28
C
60 + 60 = 120
14 + 101/2 = 241/2
8
196
76
20 + 2 * 28
D
60 + 60 = 120
16 + 12 = 28
8
224
104
20 + 3 * 28
E
60 + 60 = 120
18 + 131/2 = 311/2
8
252
132
20 + 4 * 28
1199
DAS KAPITAL
380
5 * 20 + 10 * 28
<733> Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
Tabelle XXIV
Boden-
Produktions-
Produkt*
Verkaufs-
Ertrag Rente Rent-
art
kosten
preis
steigerung
sh.
Buschels
sh.
sh.
sh.
a
120
16
71/2
120
0
0
A
60 + 60 =120
10 + 121/2 = 221/2
71/2
1683/4 483/4
15 + 333/4
B
60 + 60 = 120
12 + 15 = 27
71/2
2021/2 821/2
15 + 2 * 333/4
C
60 + 60 = 120
14 + 171/2 = 311/2
71/2
2361/4 1161/4 15 + 3 * 333/4
D
60 + 60 = 120
16 + 20 = 36
71/2
270
150
15 + 4 * 333/4
E
60 + 60 = 120
18 + 221/2 = 401/2
71/2
3033/4 1833/4 15 + 5 * 333/4
380
5 * 15 + 15 * 333/4
Diese Tabellen ergeben nun folgendes.
Zunächst, daß die Reihe der Renten sich genau Verhält wie die Reihe der Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentelosen, regulierenden Boden als Nullpunkt genommen. Nicht die absoluten Erträge, sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend. Ob die verschiednen Bodenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel per Acre Ertrag liefern, die Renten sind in beiden Fällen, der Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.
Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesamtrentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.
In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn verdoppelt sich mit der Kapitalanlage auch die Gesamtsumme der Renten; statt 10 * 12 sh. wird sie 10 * 24 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:
Fall I, konstanter Preis, Variante 1: gleichbleibende Produktionssteigerung (Tabelle XII).
Fall II, fallender Preis, Variante 3: wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XVIII).
Fall III, steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulierend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI).
In vier Fällen steigt die Rente um mehr als das Doppelte, nämlich:
Fall I, Variante 3, konstanter Preis, aber wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.
Fall III, zweite Modalität, wo Boden A Rente abwirft, in allen drei Varianten (Tabelle XXII, Rente = 15 * 30
= 450 sh.; Tab. XXIII, Rente = 5 * 20 + 10 * 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente = 5 * 15 + 15 * 333/4 =
5811/4 sh.).
<734> In einem Fall steigt sie, aber nicht auf den doppelten Betrag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:
Fall I, konstanter Preis, Variante 2: fallende Produktivität der zweiten Anlage unter Bedingungen, wo B nicht ganz rentelos wird (Tabelle XIV, Rente = 4 * 6 + 6 * 21 = 150 sh.).
Endlich, nur in drei Fällen bleibt die Gesamtrente bei zweiter Kapitalanlage für alle Bodenarten zusammen, auf demselben Stand wie bei der ersten Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle, wo Boden A außer Konkurrenz gesetzt und Boden B regulierend und damit rentelos wird. Die Rente für B fällt also nicht nur weg, 1200
DAS KAPITAL
sie wird auch von jedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezogen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:
Fall I, Variante 2, wenn die Bedingungen derart sind, daß Boden A ausfällt (Tabelle XIII). Die Rentensumme ist 6 * 20, also = 10 * 12 = 120 wie in Tabelle XI.
Fall II, Variante 1 und 2. Hier fällt Boden A nach den Voraussetzungen notwendig aus (Tabelle XVI und XVII), und die Rentensumme ist wieder 6 * 20 = 10 * 12 = 120 sh.
Dies heißt also: in der großen Mehrzahl aller möglichen Fälle steigt die Rente, sowohl per Acre des Rente tragenden Bodens, wie namentlich in ihrer Gesamtsumme, infolge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden.
Nur in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt ihre Gesamtsumme unverändert. Es sind dies die Fälle, wo die niedrigste, bisher rentelose und regulierende Bodenqualität außer Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rentelos wird. Aber auch in diesen Fällen steigen die Renten auf den besten Bodenarten gegen die der ersten Kapitalanlage geschuldeten; wenn die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für D
und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.
Ein Fall der Gesamtrenten unter den Stand bei erster Kapitalanlage (Tab. XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B aus der Konkurrenz schiede und Boden C regulierend und rentelos würde.
Je mehr Kapital also auf den Boden verwandt wird, je höher die Entwicklung des Ackerbaus und der Zivil isation überhaupt in einem Lande steht, desto höher steigen die Renten per Acre sowohl wie die Gesamtsumme der Renten, desto riesiger wird der Tribut, den die Gesellschaft den Großgrundbesitzern in der Gestalt von Surplusprofiten zahlt - solange die einmal in Bebauung genommenen Bodenarten alle konkurrenzfä-
hig bleiben.
Dies Gesetz erklärt die wunderbare Lebenszähigkeit der Klasse der großen Grundbesitzer. Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch, <735> keine nimmt so, wie diese, ein Recht auf einen hergebrachten
"standesgemäßen" Luxus in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu kommt, keine häuft so leichten Herzens Schulden über Schulden auf. Und doch fällt sie immer wieder auf die Füße - dank dem in den Boden gesteckten Kapital andrer Leute, das ihr Renten einträgt, ganz außer allem Verhältnis zu den Profiten, die der Kapitalist daraus zieht.
Dasselbe Gesetz erklärt aber auch, warum diese Lebenszähigkeit des großen Grundbesitzers allmählich sich erschöpft.
Als die englischen Kornzölle 1846 abgeschafft wurden, glaubten die englischen Fabrikanten, sie hätten dadurch die grundbesitzende Aristokratie in Paupers verwandelt. Statt dessen wurde sie reicher als je vorher.
Wie ging das zu? Sehr einfach. Erstens wurde von nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie 12
Pfd.St. statt 8 Pfd.St. jährlich auf den Acre auslegen sollten, und zweitens bewilligten sich die auch im Unterhaus sehr zahlreich vertretnen Grundherrn eine starke Staatssubvention zur Dränierung und sonstigen permanenten Verbesserung ihrer Ländereien. Da keine totale Verdrängung des schlechtesten Bodens stattfand, sondern höchstens eine, auch meist nur zeitweilige, Verwendung zu andern Zwecken, stiegen die Renten im Verhältnis der gesteigerten Kapitalanlage, und die Grundaristokratie war besser daran als je vorher.
Aber alles ist vergänglich. Die transozeanischen Dampfschiffe und die nord- und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brachten ganz eigentümliche Landstrecken in die Lage, auf den europäischen Kornmärkten zu konkurrieren. Da waren einerseits die nordamerikanischen Prärien, die argentinischen Pampas, Steppen, von der Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne Dünger reichliche Erträge bot. Und da waren die Ländereien der russischen und indischen kommunistischen Gemeinwesen, die einen Teil ihres Produkts, und zwar einen stets wachsenden, verkaufen mußten, um Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungslose Despotismus des Staats ihnen abzwang - oft genug durch Tortur. Diese Produkte wurden verkauft ohne Rücksicht auf die Produktionskosten, verkauft für den Preis, den der Händler bot, weil der Bauer absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen diese Konkurrenz - des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter der Steuer-schraube erliegenden russischen und indischen Bauern - konnte der europäische Pächter und Bauer bei den alten Renten nicht aufkommen. Ein Teil des Bodens in Europa kam definitiv für den Kornbau außer Kon-1201
DAS KAPITAL
kurrenz, die Renten fielen überall, unser zweiter Fall, Variante 2 fallender Preis und fallende Produktivität
<736> der zusätzlichen Kapitalanlagen wurde die Regel für Europa, und daher der Agrarierjammer von Schottland bis Italien und von Südfrankreich bis nach Ostpreußen. Glücklicherweise ist noch lange nicht alles Steppenland in Bebauung genommen; es ist noch übrig genug vorhanden, um den ganzen europäischen gro-
ßen Grundbesitz zu ruinieren und den kleinen obendrein. - F. E.}
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Die Rubriken, worunter die Rente zu behandeln, sind diese:
A. Differentialrente.
1. Begriff der Differentialrente. Illustration an Wasserkraft. Übergang zur eigentlichen Ackerbaurente.
2. Differentialrente I, entspringend aus verschiedner Fruchtbarkeit verschiedner Bodenstücke.
3. Differentialrente II, entspringend aus sukzessiver Kapitalanlage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II
a) bei stationärem,
b) bei fallendem,
c) bei steigendem Produktionspreis. Und ferner
d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.
4. Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.
B. Absolute Rente.
G. Der Bodenpreis.
D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.
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Als allgemeines Resultat bei der Betrachtung der Differentialrente überhaupt ergibt sich: Erstens: Die Bildung von Surplusprofiten kann auf verschiednen Wegen erfolgen. Einerseits auf Basis der Differentialrente I, d.h. auf Basis der Anlage des gesamten Agrikulturkapitals auf einer Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit besteht. Ferner als Differentialrente II, auf Basis der verschiednen Differentialproduktivität sukzessiver Kapitalanlagen auf demselben Boden, d.h. hier größrer Produktivität, z.B. in qrs. Weizen, als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten, rentelosen, aber den Produktionspreis regulierenden Boden bewirkt wird. Wie diese Surplusprofite aber auch entstehn mögen, ihre Verwandlung in Rente, also ihre Übertragung vom Pächter auf den Grundeigentümer, setzt als vorausgehende Bedingung stets voraus, daß die verschiednen wirklichen <737> individuellen Produktionspreise (d.h. unabhängig von dem allgemeinen, den Markt regulierenden Produktionspreis), welche die Teilprodukte der einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen besitzen, vorher zu einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis ausgeglichen werden. Der Überschuß des allgemeinen, regulierenden Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen individuellen Durchschnittsproduktionspreis bildet und mißt die Rente per Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialresultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschiednen, außerund nebeneinander liegenden Bodenteilen, bei einer als normal angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entsprechender Normalbebauung stattfinden. Bei der Differentialrente II müssen sie erst unterscheidbar gemacht werden: sie müssen in der Tat in die Differentialrente I rückverwandelt werden, und dies kann nur in der angegebnen Weise geschehn. Nehmen wir z.B. die Tabelle III, S. 226 <Siehe vorl. Band, >.
Boden B gibt für die erste Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. 2 qrs. per Acre und für die zweite, gleich große 11/2
qr.; zusammen 31/2 qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 31/2 qrs., die auf demselben Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in der Tat das Produkt des Gesamtkapitals von 5 Pfd.St.; und die wirkliche Tatsache ist nur die, daß ein Kapital von 21/2 Pfd.St. 2 qrs. ergab und eins von 5 Pfd.St. nicht 4, sondern 31/2. Der Fall wäre ganz derselbe, wenn die 5 Pfd.St. 4 qrs. ergäben, so daß die Erträge beider Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5 qrs., so daß die zweite Kapitalanlage einen Überschuß von 1 qr. ergeben würde. Der Produktionspreis der ersten 2 qrs. ist 11/2 Pfd.St. per qr. und der der zweiten 11/2 qr. ist 2 Pfd.St. per qr. Die 31/2 qrs. zusammen kosten daher 6
Pfd.St. Dies ist der individuelle Produktionspreis des Gesamtprodukts und macht im Durchschnitt 1 Pfd.St.
142/7 sh. per qr., sage rund 13/4 Pfd.St. Bei dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. gibt dies einen Surplusprofit von 11/4 Pfd.St. per qr. und also für 31/2 qrs. zusammen 1202
DAS KAPITAL
43/8 Pfd.St. Bei dem Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar in rund 11/2 qr. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in einem aliquoten Teil des Produkts von B, den 11/2 qr., die die Rente in Korn ausgedruckt bilden und die sich nach dem allgemeinen Produktionspreis zu 41/2 Pfd.St. verkaufen.
Aber umgekehrt ist das überschüssige Produkt eines Acre von B über das eines Acre von A nicht ohne weitres Darstellung von Surplusprofit und daher Surplusprodukt. Nach der Voraus- <738> setzung produziert der Acre B 31/2 qrs., der Acre A nur 1 qr. Das überschüssige Produkt auf B ist also 21/2 qrs., aber das Surplusprodukt ist nur 11/2 qr.; denn auf Bist das doppelte Kapital angelegt wie auf A, und daher sind die Produktionskosten hier doppelt. Fände auf A ebenfalls Anlage von 5 Pfd.St. statt und die Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre das Produkt 2 qrs. statt 1, und es würde sich so zeigen, daß das wirkliche Surplusprodukt gefunden wird durch Vergleichung, nicht von 31/2 und 1, sondern von 31/2 und 2; daß es also nicht 21/2, sondern nur 11/2 qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapital von 21/2 Pfd.St. anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses qr. 3 Pfd.St. kostete, wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis von 3 Pfd.St. nur die Produktionskosten decken, nur den Durchschnittsprofit abwerfen, aber keinen Surplusprofit, also auch nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre einer beliebigen Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalanlage oder größ-
rer ist noch ob das zuschüssige Produkt nur den Produktionspreis deckt oder ob es höherer Produktivität des zuschüssigen Kapitals geschuldet ist.
Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlagen - deren Grenze, soweit die Neubildung von Surplusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produziert wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A, also nach der Voraussetzung zu 3 Pfd.St. - folgt aus dem eben Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.
Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises konstant bleibt.
Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 Pfd.St. auf B 31/2 qrs., also nach der Voraussetzung 11/2 qr. Rente = 41/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert, so ist der Gesamtproduktions- <739> preis (inkl. 20% Profit) der 41/2 qrs. = 9 Pfd.St., also der Durchschnittspreis per qr. = 2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 15/7 Pfd.St. auf 2 Pfd.St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Preis von A, also gefallen von 12/7 Pfd.St. auf 1 Pfd.St. Aber 1 * 41/2 = 41/2 Pfd.St. ganz wie frü-
her 12/7 * 31/2 = 41/2 Pfd.St.
Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 21/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre das Gesamtprodukt per Acre jetzt 61/2 qrs. und deren Produktionskosten 15 Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr.
für B wäre wieder gestiegen von 2 <1. Auflage: 1> Pfd.St. auf 24/13 Pfd.St., und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd.St. auf 9/13 Pfd.St.
Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 61/2 qrs. statt auf 41/2. Und 9/13 * 61/2 = 1 * 41/2 =
41/2 Pfd.St.
Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd.St. steige für Boden B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd.St. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.
1203
DAS KAPITAL
Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:
1. 31/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei Kapitalanlagen von je 21/2 Pfd.St., die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.
2. 1 qr. zu 3 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.
<740> 3.1 qr. zu 4 Pfd.St.: eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 331/3% <1. Auflage: 25%> höher ist als der regulierende Preis.
Wir hätten dann 51/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd.St., bei einer Kapitalanlage von 107/10 Pfd.St. <1. Auflage: 10
Pfd.St.>, viermal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
51/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 24/11 Pfd.St. Durchschnittsproduktionspreis per qr., also beim regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich in Rente verwandeln kann.
51/2 qrs. zum Verkauf zum regulierenden Preis von 3 Pfd.St. geben 161/2 Pfd.St. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 31/2 Pfd.St. Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des qr. für B, also zu 24/11 Pfd.St. per qr. berechnet, 125/52 qr. <1. Auflage: 15/72> repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Surplusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit produziert, existiert nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, daß außer der Kapitalanlage 3 auch die unter 2 über dem regulierenden Produktionspreis produziert, so ist die Gesamtproduktion: 31/2 qrs. zu 6 Pfd.St. + 2 qrs. zu 8 Pfd.St., zusammen 51/2 qrs. zu 14 Pfd.St. Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 26/11 Pfd.St. und ließe einen Überschuß von 5/11 Pfd.St. Die 51/2 qrs., verkauft zu 3 Pfd.St., ergeben 161/2 Pfd.St.; davon ab die 14 Pfd.St. Produktionskosten, läßt 21/2
Pfd.St. für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B 55/56 qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.
Es zeigt uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulierende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muß, und zwar im Verhältnis einerseits des aliquoten Teils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulierenden Preis und ließe daher immer noch einen in Rente verwandelbaren Surplusprofit.
Nehmen wir nun an, daß der Durchschnittspreis des qr. von B zusammenfällt mit dem allgemeinen Produktionspreis, infolge von vier sukzessiven Kapitalanlagen (21/2, 21/2, 5 und 5 Pfd.St.) mit abnehmender Produktivität.
<741>
Ver-
Kapital
Profit
Ertrag
Produktions-
kosten
kaufs-
Ertrag
Surplus für Rente
preis
per qr.
zusam-
men
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.