5.

21. - 25.

500

Ende der 30. Woche

usw.

Wenn die Umlaufszeit = 0, die Umschlagsperiode also gleich der Arbeitsperiode, so ist die Anzahl der Umschläge gleich der Anzahl der Arbeitsperioden im Jahr. Bei fünfwöchentlicher Arbeitsperiode also 50/5 Wochen = 10, und der Wert des umgeschlagnen Kapitals wäre = 500 * 10 = 5.000. In der Tabelle, wo eine Umlaufszeit von 5 Wochen angenommen, werden jährlich ebenfalls Waren zum Wert von 5.000 Pfd.St. produziert, wovon aber 1/10 = 500 Pfd.St. sich stets in Gestalt von Warenkapital befindet und erst nach 5 Wochen zurückfließt. Am Ende des Jahrs hat dann das Produkt der zehnten Arbeitsperiode (46. - 50. Arbeitswoche) seine Umschlagszeit nur zur Hälfte vollendet, indem deren Umlaufszeit in die ersten 5 Wochen des nächsten Jahres fällt.

Wir wollen noch ein drittes Beispiel nehmen: Arbeitsperiode 6 Wochen, Umlaufszeit 3 Wochen, wöchentlicher Vorschuß im Arbeitsprozeß 100 Pfd.St.

1 .Arbeitsperiode: 1. - 6. Woche. Am Ende der 6. Woche ein Warenkapital von 600 Pfd.St., retourniert Ende der 9. Woche.

2. Arbeitsperiode: 7. - 12. Woche. Während der 7.-9. Woche 300 Pfd.St. zuschüssiges Kapital vorgeschossen.

Ende der 9. Woche Rückfluß von 600 Pfd.St. Davon 10. - 12. Woche vorgeschossen 300 Pfd.St.; am Ende der 12. Woche also flüssig 300 Pfd.St., in Warenkapital vorhanden 600 Pfd.St., retourniert am Ende der 15.

Woche.

<265> 3. Arbeitsperiode: 13.- 18. Woche. 13.- 15. Woche Vorschuß der obigen 300 Pfd.St., dann Rückfluß von 600 Pfd.St., wovon 300 Pfd.St. vorgeschossen für 16. - 18. Woche. Am Ende der 18. Woche 300 Pfd.St.

flüssig in Geld; 600 Pfd.St. in Warenkapital vorhanden, das Ende der 21. Woche zurückfließt. (Siehe die ein-gehendere Darstellung dieses Falls unter II weiter unten.)

Es werden also in 9 Arbeitsperioden (= 54 Wochen) 600 * 9 = 5.400 Pfd.St. Ware produziert. Am Ende der neunten Arbeitsperiode besitzt der Kapitalist 300 Pfd.St. in Geld und 600 Pfd.St. in Ware, die ihre Umlaufszeit noch nicht zurückgelegt hat.

Bei Vergleichung dieser drei Beispiele finden wir erstens, daß nur beim zweiten Beispiel eine sukzessive Ablö-

sung des Kapitals I von 500 Pfd.St. und des Zuschußkapitals II von ebenfalls 500 Pfd.St. stattfindet, so daß diese zwei Kapitalteile sich getrennt voneinander bewegen, und zwar nur deswegen, weil hier die ganz ausnahmsweise Unterstellung gemacht ist, daß Arbeitsperiode und Umlaufszeit zwei gleiche Hälften der Umschlagsperiode bilden. In allen andern Fällen, welches auch immer die Ungleichheit zwischen den beiden Perioden der Umschlagsperiode sei, durchkreuzen sich die Bewegungen der beiden Kapitale, wie in Beispiel I und III, schon von der zweiten Umschlagsperiode an. Es bildet dann das zuschüssige Kapital II zusammen mit einem Teil des Kapitals I das in der zweiten Umschlagsperiode fungierende Kapital, während der Rest des Kapitals I für die ursprüngliche Funktion des Kapitals II freigesetzt wird. Das während der Umlaufszeit des Warenkapitals tätige Kapital ist hier nicht identisch mit dem ursprünglich für diesen Zweck vorgeschoßnen Kapital II, aber es ist ihm gleich an Wert und bildet dieselbe Aliquote des vorgeschoßnen Gesamtkapitals.

643

DAS KAPITAL

Zweitens: Das Kapital, welches während der Arbeitsperiode fungiert hat, liegt während der Umlaufszeit brach. Im zweiten Beispiel fungiert das Kapital während 5 Wochen Arbeitsperiode und liegt brach während 5

Wochen Umlaufszeit. Die gesamte Zeit also, während deren Kapital I hier im Verlauf des Jahres brachliegt, beträgt ein halbes Jahr. Für diese Zeit tritt dann das Zuschußkapital II ein, das also im vorliegenden Fall seinerseits auch ein halbes Jahr brachliegt. Aber das zuschüssige Kapital, erforderlich, um die Kontinuität der Produktion während der Umlaufszeit zu bewirken, ist nicht bestimmt durch den Gesamtumfang, resp. durch die Summe der Umlaufszeiten innerhalb des Jahres, sondern nur durch das Verhältnis der Umlaufszeit zur Umschlagsperiode. (Es ist hier natürlich vorausgesetzt, daß sämtliche Umschläge unter denselben Bedingungen <266> vorgehn.) Es sind daher im Beispiel II 500 Pfd.St. Zusatzkapital nötig, nicht 2.500 Pfd.St. Es rührt dies einfach daher, daß das Zusatzkapital ebensogut in den Umschlag eintritt, wie das ursprünglich vorgeschoßne, und also ganz wie dieses durch die Zahl seiner Umschläge seine Masse ersetzt.

Drittens: Ob die Produktionszeit länger ist als die Arbeitszeit, ändert an den hier betrachteten Umständen nichts. Es werden dadurch allerdings die Gesamtumschlagsperioden verlängert, aber wegen dieses verlängerten Umschlags wird kein zuschüssiges Kapital für den Arbeitsprozeß erheischt. Das zuschüssige Kapital hat nur den Zweck, die durch die Umlaufszeit entstehenden Lücken im Arbeitsprozeß auszufüllen; es soll also die Produktion nur vor Störungen schützen, die aus der Umlaufszeit entspringen; Störungen, die aus den eignen Bedingungen der Produktion entstehn, sind auf andre, hier nicht zu betrachtende Weise, auszugleichen. Es gibt dagegen Geschäfte, in denen nur stoßweis, auf Bestellung gearbeitet wird, wo also zwischen den Arbeitsperioden Unterbrechungen eintreten können. Bei solchen fällt die Notwendigkeit des zusätzlichen Kapitals pro tanto weg. Andrerseits ist in den meisten Fällen von Saisonarbeit auch eine gewisse Grenze für die Zeit des Rückflusses gegeben. Dieselbe Arbeit kann mit demselben Kapital nächstes Jahr nicht erneuert werden, wenn inzwischen die Zirkulationszeit dieses Kapitals nicht abgelaufen. Dagegen kann die Umlaufszeit auch kürzer sein als der Abstand von einer Produktionsperiode bis zur nächsten. In diesem Fall liegt das Kapital brach, wenn es nicht in der Zwischenzeit anderweitig angewandt wird.

Viertens: Das für eine Arbeitsperiode vorgeschoßne Kapital, z.B. die 600 Pfd.St. im Beispiel III, werden teils in Roh- und Hilfsstoffen ausgelegt, in produktivem Vorrat für die Arbeitsperiode, in konstantem zirkulierendem Kapital, teils in variablem zirkulierendem Kapital, in Zahlung der Arbeit selbst. Der in konstantem zirkulierendem Kapital ausgelegte Teil mag nicht für dieselbe Zeitlänge in der Form von produktivem Vorrat existieren, z.B. das Rohmaterial nicht für die ganze Arbeitsperiode daliegen, die Kohlen nur alle zwei Wochen beschafft werden. Indes - da hier Kredit noch ausgeschlossen - muß dieser Teil des Kapitals, soweit er nicht in Form von produktivem Vorrat disponibel ist, in der Form von Geld disponibel bleiben, um nach Bedarf in produktiven Vorrat verwandelt zu werden. Es ändert dies nichts an der Größe des für 6 Wochen vorgeschoßnen konstanten zirkulierenden Kapitalwerts. Dagegen - abgesehn von dem Geldvorrat für unvorherge-sehene Ausgaben, dem eigentlichen Reservefonds zur Ausgleichung von Störungen - wird der Arbeitslohn in kürzern <267> Perioden, meist wöchentlich gezahlt. Falls also nicht der Kapitalist den Arbeiter zwingt, ihm längre Vorschüsse seiner Arbeit zu machen, muß das für Arbeitslohn nötige Kapital in Geldform vorhanden sein. Beim Rückfluß des Kapitals muß also ein Teil in Geldform festgehalten werden zur Zahlung der Arbeit, während der andre Teil in produktiven Vorrat verwandelt werden kann.

Das Zuschußkapital teilt sich ein ganz wie das ursprüngliche. Was es aber von Kapital I unterscheidet ist, daß es (von Kreditverhältnissen abgesehn), um für seine eigne Arbeitsperiode disponibel zu sein, vorgeschossen sein muß schon während der ganzen Dauer der ersten Arbeitsperiode von Kapital I, in die es nicht eingeht.

Während dieser Zeit kann es, teilweise wenigstens, schon in konstantes zirkulierendes Kapital verwandelt werden, das für die ganze Umschlagsperiode vorgeschossen ist. Wieweit es diese Form annimmt oder wieweit es in der Form von zuschüssigem Geldkapital verharrt, bis zum Moment, wo diese Verwandlung notwendig wird, wird abhängen teils von den besondren Produktionsbedingungen bestimmter Geschäftszweige, teils von Lokalumständen, teils von Preisschwankungen der Rohstoffe etc. Das gesellschaftliche Gesamtkapital betrachtet, wird sich stets ein mehr oder minder bedeutender Teil dieses zuschüssigen Kapitals für längre Zeit im Zustand des Geldkapitals befinden. Was dagegen den in Arbeitslohn vorzuschießenden Teil des Kapitals II betrifft, so wird er stets erst allmählich in Arbeitskraft verwandelt im Maß, wie kleinre Arbeitsperioden ablaufen und bezahlt werden. Dieser Teil des Kapitals II ist also für die ganze Dauer der Arbeitsperiode in der Form des Geldkapitals vorhanden, bis er durch Verwandlung in Arbeitskraft in die Funktion des produktiven Kapitals eingeht.

644

DAS KAPITAL

Dies Hereinkommen des zur Verwandlung der Umlaufszeit von Kapital I in Produktionszeit erheischten Zuschußkapitals vermehrt also nicht nur die Größe des vorgeschoßnen Kapitals und die Länge der Zeit, wo-für das Gesamtkapital notwendig vorgeschossen wird, sondern es vermehrt auch spezifisch den Teil des vorgeschoßnen Kapitals, der als Geldvorrat existiert, also sich im Zustand von Geldkapital befindet und die Form von potentiellem Geldkapital besitzt.

Dies findet ebenso statt - sowohl, was den Vorschuß in der Form von produktivem Vorrat wie in der Form von Geldvorrat betrifft -, wenn die durch die Umlaufszeit erheischte Spaltung des Kapitals in zwei Teile: Kapital für die erste Arbeitsperiode und Ersatzkapital für die Umlaufszeit, nicht durch Vergrößrung des ausgelegten Kapitals, sondern durch Vermindrung der Stufenleiter der Produktion hervorgebracht ist. Im Verhält- <268> nis zur Stufenleiter der Produktion wächst hier eher noch die Zunahme des in Geldform ge-bannten Kapitals.

Was durch diese Verteilung des Kapitals in ursprünglich produktives und Zuschußkapital überhaupt erreicht ist, ist die ununterbrochne Aufeinanderfolge der Arbeitsperioden, die beständige Funktion eines gleichgroßen Teils des vorgeschoßnen Kapitals als produktives Kapital.

Sehn wir uns Beispiel II an. Das beständig im Produktionsprozeß befindliche Kapital ist 500 Pfd.St. Da die Arbeitsperiode = 5 Wochen, arbeitet es während 50 Wochen (als Jahr angenommen) zehnmal. Das Produkt beträgt daher auch, abgesehn vom Mehrwert, 10 * 500 = 5.000 Pfd.St. Vom Standpunkt des unmittelbar und ununterbrochen im Produktionsprozeß arbeitenden Kapitals - eines Kapitalwerts von 500 Pfd.St. - erscheint also die Umlaufszeit als gänzlich ausgelöscht. Die Umschlagsperiode fällt zusammen mit der Arbeitsperiode; die Umlaufszeit ist = 0 gesetzt.

Wäre dagegen das Kapital von 500 Pfd.St. in seiner produktiven Tätigkeit regelmäßig durch die Umlaufszeit von 5 Wochen gehemmt, so daß es erst wieder produktionsfähig wäre nach Beendigung der ganzen Umschlagsperiode von 10 Wochen, so hätten wir in den 50 Jahreswochen 5 zehnwöchentliche Umschläge; darin 5 fünfwöchentliche Produktionsperioden, also zusammen 25 Produktionswochen mit einem Gesamtprodukt von 5 * 500 = 2.500 Pfd.St.; 5 fünfwöchentliche Umlaufszeiten, also Gesamtumlaufszeit ebenfalls 25 Wochen. Sagen wir hier: Das Kapital von 500 Pfd.St. hat fünfmal im Jahre umgeschlagen, so ist sichtbar und klar, daß während der Hälfte jeder Umschlagsperiode dies Kapital von 500 Pfd.St. gar nicht als produktives Kapital fungiert hat und daß, alles zusammengerechnet, es nur während eines halben Jahres fungiert hat, während des andern Halbjahrs aber gar nicht.

In unserm Beispiel tritt für die Dauer dieser fünf Umlaufszeiten das Ersatzkapital von 500 Pfd.St. ein, und dadurch wird der Umschlag von 2.500 auf 5.000 Pfd.St. erhöht. Aber das vorgeschoßne Kapital ist nun auch 1.000 Pfd.St. statt 500 Pfd.St. 5.000 dividiert durch 1.000 ist gleich 5. Also statt der zehn Umschläge fünf. So wird denn auch in der Tat gerechnet. Aber indem es dann heißt, das Kapital von 1.000 Pfd.St. hat fünfmal im Jahr umgeschlagen, verschwindet in den hohlen Kapitalistenschädeln die Erinnerung an die Umlaufszeit, und eine konfuse Vorstellung bildet sich, als ob dies Kapital während der sukzessiven fünf Umschläge beständig im Produktionsprozeß fungiert habe. Sagen wir aber, dies Kapital von 1.000 Pfd.St. hat fünfmal umgeschlagen, so ist darin sowohl Umlaufszeit wie Produk- <269> tionszeit eingeschlossen. In der Tat, wären wirklich 1.000 Pfd.St. im Produktionsprozeß fortwährend tätig gewesen, so müßte das Produkt unter unsern Voraussetzungen 10.000 Pfd.St. statt 5.000 sein. Um aber 1.000 Pfd.St. fortwährend im Produktionsprozeß zu haben, müßten dann auch 2.000 Pfd.St. überhaupt vorgeschossen sein. Die Ökonomen, bei denen überhaupt nichts Klares über den Mechanismus des Umschlags zu finden, übersehn fortwährend dies Hauptmoment, daß stets nur ein Teil des industriellen Kapitals tatsächlich im Produktionsprozeß engagiert sein kann, wenn die Produktion ununterbrochen vorangehn soll. Während der eine Teil sich in der Produktionsperiode, muß stets ein andrer Teil sich in der Zirkulationsperiode befinden. Oder mit andern Worten, der eine Teil kann nur als produktives Kapital fungieren unter der Bedingung, daß ein andrer Teil in der Form von Waren- oder Geldkapital der eigentlichen Produktion entzogen bleibt. Indem dies übersehn wird, wird überhaupt die Bedeutung und Rolle des Geldkapitals übersehn.

Wir haben jetzt zu untersuchen, welche Verschiedenheit im Umschlag sich herausstellt, je nachdem die beiden Abschnitte der Umschlagsperiode - Arbeitsperiode und Zirkulationsperiode - einander gleich sind, oder die Arbeitsperiode größer oder kleiner als die Zirkulationsperiode ist, und ferner, wie dies auf die Bindung von Kapital in der Form Geldkapital wirkt.

645

DAS KAPITAL

Wir nehmen an, daß das wöchentlich vorzuschießende Kapital in allen Fällen 100 Pfd.St. und die Umschlagsperiode 9 Wochen sei, also das für jede Umschlagsperiode vorzuschießende Kapital = 900 Pfd.St.

I. Arbeitsperiode gleich der Zirkulationsperiode

Dieser Fall, obgleich in der Wirklichkeit nur zufällige Ausnahme, muß als Ausgangspunkt für die Betrachtung dienen, weil hier die Verhältnisse sich am einfachsten und handgreiflichsten darstellen.

Die zwei Kapitale (Kapital I, das für die erste Arbeitsperiode vorgeschossen, und Zusatzkapital II, das während der Zirkulationsperiode von Kapital I fungiert) lösen sich in ihren Bewegungen ab, ohne sich zu durchkreuzen. Mit Ausnahme der ersten Periode ist daher auch jedes der beiden Kapitale nur für seine eigne Umschlagsperiode vorgeschossen. Die Umschlagsperiode sei, wie in den folgenden Beispielen, 9 Wochen, Arbeitsperiode und Umlaufsperiode also je 41/2 Woche. Dann haben wir folgendes Jahresschema:

<270>

Tabelle I

Kapital I

Umschlagspe-

Arbeitsperi-

Vorschuß

Zirkulationspe-

rioden

oden

Pfd.St.

rioden

Woche

Woche

Woche

I.

1. - 9.

1. - 41/2.

450

41/2. - 9.

II.

10. - 18.

10. - 131/2.

450

131/2. - 18.

III.

19. - 27.

19. - 221/2.

450

221/2. - 27.

IV.

28. - 36.

28. - 311/2.

450

311/2. - 36.

V.

37. - 45.

37. - 401/2.

450

401/2. - 45.

VI.

46. - (54.)

46. - 491/2.

450

491/2. - (54.)

Kapital II

Umschlagspe-

Arbeitsperi-

Vorschuß

Zirkulationspe-

rioden

oden

Pfd.St.

rioden

Woche

Woche

Woche

I.

41/2. - 131/2.

41/2. - 9.

450

10. - 131/2.

II.

131/2. - 221/2.

131/2. - 18.

450

19. - 221/2.

III.

221/2. - 311/2.

221/2. - 27.

450

28. - 311/2.

IV.

311/2. - 401/2.

311/2. - 36.

450

37. - 401/2.

V.

401/2. - 491/2.

401/2. - 45.

450

46. - 491/2.

VI.

491/2. - (581/2.) 491/2. - (54.)

450

(55. - 581/2.)

Innerhalb der 51 Wochen, die wir hier als Jahr annehmen, hat Kapital I sechs volle Arbeitsperioden absolviert, also für 6 * 450 = 2.700 Pfd.St., und Kapital II in fünf vollen Arbeitsperioden für 5 * 450 = 2.250

Pfd.St. Waren produziert. Dazu hat Kapital II in den letzten 11/2 Wochen des Jahrs (Mitte der 50. bis Ende der 51 Woche) noch für 150 Pfd.St. produziert - Gesamtprodukt in 51 Wochen: 5.100 Pfd.St. In bezug auf unmittelbare Produktion von Mehrwert, der nur während der Arbeitsperiode produziert wird, hätte das Gesamtkapital von 900 Pfd.St. also 52/3 mal umgeschlagen (52/3 * 900 = 5.100 Pfd.St.). Aber wenn wir den wirklichen Umschlag betrachten, so hat Kapital I 52/3 mal umgeschlagen, da es am Ende der 51 Woche noch 3 Wochen seiner sechsten Umschlagsperiode zu absolvieren hat; 52/3 * 450 = 2.550 Pfd.St.; und Kapital II 51/6mal, da es erst 11/2 Woche seiner sechsten Umschlagsperiode vollendet hat, also noch 71/2 Woche davon ins nächste Jahr fallen; 51/2 * 450 = 2.325 Pfd.St.; wirklicher Gesamtumschlag = 4.875 Pfd.St.

<271> Betrachten wir Kapital I und Kapital II als zwei gegeneinander ganz selbständige Kapitale. In ihren Bewegungen sind sie ganz selbständig; diese Bewegungen ergänzen sich nur, weil ihre Arbeits- und Zirkulati-646

DAS KAPITAL

onsperioden einander direkt ablösen. Sie können als zwei ganz unabhängige, verschiednen Kapitalisten gehö-

rige Kapitale betrachtet werden.

Das Kapital I hat fünf vollständige und zwei Drittel seiner sechsten Umschlagsperiode zurückgelegt. Es befindet sich am Ende des Jahres in der Form von Warenkapital, dem zu seiner normalen Realisierung noch 3

Wochen erforderlich sind. Während dieser Zeit kann es nicht in den Produktionsprozeß eingehn. Es fungiert als Warenkapital: es zirkuliert. Von seiner letzten Umschlagsperiode hat es nur 2/3 zurückgelegt. Dies wird so ausgedrückt: es hat nur 2/3mal umgeschlagen, nur 2/3 seines Gesamtwerts haben einen vollständigen Umschlag zurückgelegt. Wir sagen: 450 Pfd.St. legen ihren Umschlag in 9 Wochen zurück, also 300 Pfd.St. in 6

Wochen. Bei dieser Ausdrucksweise werden die organischen Verhältnisse zwischen den beiden spezifisch verschiednen Bestandteilen der Umschlagszeit vernachlässigt. Der exakte Sinn davon, daß das vorgeschoßne Kapital von 450 Pfd.St. 52/3 Umschläge gemacht, ist nur, daß es fünf Umschläge ganz und vom sechsten nur 2/3 zurückgelegt hat. Dagegen hat der Ausdruck, daß das umgeschlagne Kapital = 52/3mal das vorgeschoßne Kapital, also im obigen Fall = 52/3 * 450 Pfd.St. = 2.550 Pfd.St., das Richtige, daß, wenn dies Kapital von 450 Pfd.St. nicht ergänzt wäre durch ein andres Kapital von 450 Pfd.St., in der Tat ein Teil davon sich im Produktionsprozeß, ein andrer im Zirkulationsprozeß befinden müßte. Soll die Umschlagszeit in der Masse des umgeschlagnen Kapitals ausgedrückt werden, so kann sie immer nur in einer Masse von vorhandnem Wert (in der Tat von fertigem Produkt) ausgedrückt werden. Der Umstand, daß das vorgeschoßne Kapital sich nicht in einem Zustand befindet, worin es den Produktionsprozeß von neuem eröffnen kann, drückt sich darin aus, daß nur ein Teil davon sich im produktionsfähigen Zustand befindet, oder daß, um sich im Zustand kontinuierlicher Produktion zu befinden, das Kapital geteilt werden müßte in einen Teil, der sich be-ständig in der Produktionsperiode und einen andern Teil, der sich beständig in der Zirkulationsperiode be-fände, je nach dem Verhältnis dieser Perioden zueinander. Es ist dasselbe Gesetz, das die Masse des beständig fungierenden produktiven Kapitals bestimmt durch das Verhältnis der Umlaufszeit zur Umschlagszeit.

Von Kapital II sind Ende der 51. Jahreswoche, die wir hier als Jahresschluß annehmen, vorgeschossen 150

Pfd.St. in der Produktion von unfertigem Produkt. Ein fernerer Teil befindet sich in der Form von flüssigem

<272> konstantem Kapital - Rohstoff etc.-, d.h. in einer Form, worin es als produktives Kapital im Produktionsprozeß fungieren kann. Aber ein dritter Teil befindet sich in Geldform, nämlich zum mindesten der Betrag des Arbeitslohns für den Rest der Arbeitsperiode (3 Wochen), der aber erst Ende jeder Woche bezahlt wird. Obgleich nun dieser Teil des Kapitals am Anfang des neuen Jahrs, also eines neuen Umschlagszyklus, sich nicht in der Form von produktivem Kapital befindet, sondern in der von Geldkapital, in der es nicht in den Produktionsprozeß eingehn kann, so befindet sich dennoch bei Eröffnung des neuen Umschlags flüssiges variables Kapital, d.h. lebendige Arbeitskraft, im Produktionsprozeß tätig. Diese Erscheinung kommt daher, daß die Arbeitskraft zwar am Anfang der Arbeitsperiode, sage per Woche, gekauft und verbraucht, aber erst Ende der Woche gezahlt wird. Das Geld wirkt hier als Zahlungsmittel. Es befindet sich daher einerseits als Geld noch in der Hand des Kapitalisten, während andrerseits die Arbeitskraft, die Ware, worin es umgesetzt wird, sich schon im Produktionsprozeß tätig befindet, derselbe Kapitalwert hier also doppelt erscheint.

Betrachten wir bloß die Arbeitsperioden, so hat

Kapital I produziert

6 * 450 = 2.700 Pfd.St.

Kapital II produziert

51/2 * 450 = 2.400 Pfd.St.

also zusammen

52/3 * 900 = 5.100 Pfd.St.

Das vorgeschoßne Gesamtkapital von 900 Pfd.St. hat also 52/3mal im Jahr als produktives Kapital fungiert.

Ob stets 450 Pfd.St. im Produktionsprozeß und stets 450 Pfd.St. im Zirkulationsprozeß abwechselnd, oder ob 900 Pfd.St. während je 41/2 Wochen im Produktionsprozeß und während der folgenden 41/2 Wochen im Zirkulationsprozeß fungieren, ist für die Produktion von Mehrwert einerlei.

Betrachten wir dagegen die Umschlagsperioden, so hat

Kapital I

52/3 * 450 = 2.550 Pfd.St.

Kapital II

51/6 * 450 = 2.325 Pfd.St.

also das Gesamtkapital

55/12 * 900 = 4.875

Pfd.St.

647

DAS KAPITAL

umgeschlagen. Denn der Umschlag des Gesamtkapitals ist gleich der Summe der von I und II umgeschlagnen Beträge, dividiert durch die Summe von I und II.

Es ist zu bemerken, daß Kapital I und II, wenn sie selbständig gegeneinander wären, doch nur verschiedne selbständige Teile des in derselben <273> Produktionssphäre vorgeschoßnen gesellschaftlichen Kapitals bilden würden. Bestände also das gesellschaftliche Kapital innerhalb dieser Produktionssphäre nur aus I und II, so würde für den Umschlag des gesellschaftlichen Kapitals in dieser Sphäre dieselbe Rechnung gelten, die hier für die beiden Bestandteile I und II desselben Privatkapitals gilt. Weiter ausgedehnt kann jeder in einer besondern Produktionssphäre angelegte Teil des gesamten Gesellschaftskapitals so berechnet werden.

Schließlich aber ist die Umschlagszahl des gesamten gesellschaftlichen Kapitals gleich der Summe des in den verschiednen Produktionssphären umgeschlagnen Kapitals, dividiert durch die Summe des in diesen Produktionssphären vorgeschoßnen Kapitals.

Es ist ferner zu bemerken, daß, wie hier in demselben Privatgeschäft die Kapitale I und II, genau genommen, verschiedne Umschlagsjahre haben (indem der Umschlagszyklus von Kapital II 41/2 Woche später beginnt als der von Kapital I, das Jahr von I daher 41/2 Woche früher abläuft als das von II), so auch die verschiednen Privatkapitale in derselben Produktionssphäre ihre Geschäfte in ganz verschiednen Zeitabschnitten beginnen und ihren Jahresumschlag daher auch zu verschiednen Zeiten im Jahr vollenden. Dieselbe Durchschnittsrechnung, die wir oben für I und II anwandten, reicht auch hier aus, um die Umschlagsjahre der verschiednen selbständigen Teile des gesellschaftlichen Kapitals auf ein einheitliches Umschlagsjahr zu reduzieren.

II. Arbeitsperiode großer als Zirkulationsperiode

Es durchkreuzen sich die Arbeits- und Umschlagsperioden der Kapitale I und II, statt einander abzulösen.

Gleichzeitig findet hier Freisetzung von Kapital statt, was bei dem bisher betrachteten Fall nicht vorkam.

Es ändert dies aber nichts daran, daß nach wie vor 1. die Zahl der Arbeitsperioden des vorgeschoßnen Gesamtkapitals gleich ist der Summe des Werts des Jahresprodukts beider vorgeschoßnen Kapitalteile, dividiert durch das vorgeschoßne Gesamtkapital, und 2. die Umschlagszahl des Gesamtkapitals gleich ist der Summe der beiden umgeschlagnen Beträge, dividiert durch die Summe der beiden vorgeschoßnen Kapitale. Wir müssen auch hier beide Kapitalteile so betrachten, als vollzögen sie voneinander ganz unabhängige Umschlags-bewegungen.

<274> Wir nehmen also wieder an, daß wöchentlich 100 Pfd.St. im Arbeitsprozeß vorzuschießen sind. Die Arbeitsperiode daure 6 Wochen, beanspruche also jedesmal 600 Pfd.St. Vorschuß (Kapital I). Die Zirkulationsperiode 3 Wochen; also Umschlagsperiode, wie oben, 9 Wochen. Ein Kapital II von 300 Pfd.St. trete ein während der dreiwöchentlichen Zirkulationsperiode von Kapital 1. Betrachten wir beide als voneinander unabhängige Kapitale, so stellt sich das Schema des Jahresumschlags wie folgt:

Tabelle II

Kapital I, 600 Pfd.St.

Umschlagspe-

Arbeitsperi-

Vorschuß

Zirkulationspe-

rioden

oden

Pfd.St.

rioden

Woche

Woche

Woche

I.

1. - 9.

1. - 6.

600

7. - 9.

II.

10. - 18.

10. - 15.

600

16. - 18.

III.

19. - 27.

19. - 24.

600

25. - 27.

IV.

28. - 36.

28. - 33.

600

34. - 36.

V.

37. - 45.

37. - 42.

600

43. - 45.

VI.

46. - (54.)

46. - 51.

600

(52. - 54.)

Zusatzkapital II, 300 Pfd.St.

648

DAS KAPITAL

Umschlagspe-

Arbeitsperi-

Vorschuß

Zirkulationspe-

rioden

oden

Pfd.St.

rioden

Woche

Woche

Woche

I.

7. - 15.

7. - 9.

300

10. - 15.

II.

16. - 24.

16. - 18.

300

19. - 24.

III.

25. - 33.

25. - 27.

300

28. - 33.

IV.

34. - 42.

34. - 36.

300

37. - 42.

V.

43. - 51.

43. - 45.

300

46. - 51.

Der Produktionsprozeß geht das ganze Jahr durch ununterbrochen auf derselben Stufenleiter vor sich. Die beiden Kapitale I und II bleiben vollständig getrennt. Aber, um sie so getrennt darzustellen, mußten wir ihre wirklichen Kreuzungen und Verschlingungen zerreißen und dadurch auch die Umschlagszahl ändern. Nach obiger Tabelle nämlich schlüge

Kapital I

52/3 * 600 = 3.400 um und

Pfd.St.

Kapital II

5 * 300 = 1.500 Pfd.St.

also das Gesamtkapital

54/9 * 900 = 4.900 um

Pfd.St.

<275> Dies stimmt aber nicht, weil, wie wir sehn werden, die wirklichen Produktions- und Zirkulationsperi-oden nicht absolut zusammenfallen mit denen des obigen Schemas, worin es hauptsächlich darauf ankam, die beiden Kapitale I und II als voneinander unabhängige erscheinen zu lassen.

In Wirklichkeit nämlich hat Kapital II keine von der des Kapital I getrennte, besondre Arbeits- und Zirkulationsperiode. Die Arbeitsperiode ist 6 Wochen, die Zirkulationsperiode 3 Wochen. Da Kapital II nur = 300

Pfd.St., kann es nur Teil einer Arbeitsperiode ausfüllen. Dies ist der Fall. Ende der 6. Woche tritt ein Produktenwert von 600 Pfd.St. in Zirkulation und fließt Ende der 9. Woche in Geld zurück. Damit tritt Anfang der 7. Woche das Kapital II in Tätigkeit und deckt die Bedürfnisse der nächsten Arbeitsperiode für die 7. - 9.

Woche. Nun aber ist nach unsrer Annahme Ende der 9. Woche die Arbeitsperiode nur halb abgemacht. Es tritt also Anfang der 10. Woche das soeben zurückgeflossene Kapital I von 600 Pfd.St. wieder in Tätigkeit und füllt mit 300 Pfd.St. die für die 10. - 12. Woche nötigen Vorschüsse aus. Damit ist die zweite Arbeitsperiode erledigt. Es befindet sich ein Produktenwert von 600 Pfd.St. in Zirkulation und wird Ende der 15. Woche zurückfließen; daneben aber sind 300 Pfd.St., der Betrag des ursprünglichen Kapitals II, freigesetzt und können in der ersten Hälfte der folgenden Arbeitsperiode, also in der 13. - 15. Woche, fungieren. Nach deren Ablauf fließen dann wieder die 600 Pfd.St. zurück, 300 Pfd.St. davon reichen bis zum Schluß der Arbeitsperiode, 300 Pfd.St. bleiben für die folgende freigesetzt.

Die Sache verläuft also wie folgt:

I. Umschlagsperiode: 1. - 9. Woche.

1. Arbeitsperiode: 1. - 6. Woche. Kapital I, 600 Pfd.St., fungiert.

1. Zirkulationsperiode: 7. - 9. Woche. Ende der 9. Woche fließen 600

Pfd.St. zurück.

II. Umschlagsperiode: 7.- 15. Woche.

2. Arbeitsperiode: 7. - 12. Woche.

Erste Hälfte: 7. - 9. Woche. Kapital II, 300 Pfd.St., fungieren.

Ende der 9. Woche fließen 600 Pfd.St. in Geld zurück (Kapital I).

Zweite Hälfte: 10. - 12. Woche. 300 Pfd.St. von Kapital I fungie-

ren. Die andern 300 Pfd.St. von Kapital I bleiben freigesetzt.

2. Zirkulationsperiode: 13. - 15. Woche.

Ende der 15. Woche fließen 600 Pfd.St. (halb aus Kapital I, halb

aus Kapital II gebildet) in Geld zurück.

III Umschlagsperiode: 13. - 21. Woche.

3. Arbeitsperiode: 13. - 18. Woche.

<276

Erste Hälfte: 13. - 15. Woche. Die freigesetzten 300 Pfd.St. treten

>

in Funktion. Ende der 15. Woche fließen 600 Pfd.St. in Geld

649

DAS KAPITAL

zurück.

Zweite Hälfte: 16. - 18. Woche. Von den zurückgefloßnen 600

Pfd.St. fungieren 300 Pfd.St., die andern 300 Pfd.St. bleiben wie-

der freigesetzt.

3. Zirkulationsperiode: 19. - 21. Woche, an deren Schluß wieder 600

Pfd.St. in Geld zurückfließen; in diesen 600 Pfd.St. sind Kapital I und

Kapital II jetzt ununterscheidbar verschmolzen.

Auf diese Weise ergeben sich acht volle Umschlagsperioden eines Kapitals von 600 Pfd.St. (I: 1. - 9. Woche; II: 7. - 15.; III: 13. - 21.; IV: 19. - 27.; V: 25. - 33.; VI: 31. - 39.; VII: 37. - 45.; VIII: 43. - 51. Woche) bis Ende der 51. Woche. Da aber die 49. - 51 Woche auf die achte Zirkulationsperiode fallen, müssen während derselben die 300 Pfd.St. freigesetztes Kapital eintreten und die Produktion im Gang halten. Damit stellt sich der Umschlag am Ende des Jahres wie folgt: 600 Pfd.St. haben ihren Kreislauf achtmal vollendet, macht 4.800

Pfd.St. Dazu kommt das Produkt der letzten 3 Wochen (49. - 51.), das aber erst ein Drittel seines Kreislaufs von 9 Wochen zurückgelegt hat, also in der Umschlagssumme nur für ein Drittel seines Betrags, mit 100

Pfd.St. zählt. Wenn also das Jahresprodukt von 51 Wochen = 5.100 Pfd.St., so ist das umgeschlagne Kapital nur 4.800 + 100 = 4.900 Pfd.St.; das vorgeschoßne Gesamtkapital von 900 Pfd.St. hat also 54/9mal umgeschlagen, also um eine Kleinigkeit mehr als unter Fall I.

In dem vorliegenden Beispiel war ein Fall unterstellt, wo die Arbeitszeit = 2/3, die Umlaufszeit = 1/3 der Umschlagsperiode, also die Arbeitszeit ein einfaches Multipel der Umlaufszeit ist. Es fragt sich, ob die oben konstatierte Freisetzung von Kapital auch stattfindet, wenn dies nicht der Fall.

Nehmen wir Arbeitsperiode = 5 Wochen, Umlaufszeit = 4 Wochen, Kapitalvorschuß per Woche 100 Pfd.St.

I. Umschlagsperiode: 1. - 9. Woche.

1. Arbeitsperiode: 1. - 5. Woche. Kapital I, 500 Pfd.St., fungiert.

1. Zirkulationsperiode: 6. - 9. Woche. Ende der 9. Woche fließen 500

Pfd.St. zurück.

II. Umschlagsperiode: 6.- 14. Woche.

2. Arbeitsperiode: 6. - 10. Woche.

Erster Abschnitt: 6. - 9. Woche. Kapital II = 400 Pfd.St. fungiert.

Ende der 9. Woche fließt Kapital I = 500 Pfd.St. in Geld zurück.

Zweiter Abschnitt: 10. Woche. Von den zurückgefloßnen 500

Pfd.St. fungieren 100 Pfd.St. Die übrigen 400 Pfd.St. bleiben

freigesetzt für die folgende Arbeitsperiode.

<277 2. Zirkulationsperiode: 11. - 14. Woche. Am Ende der 14. Woche flie-

>

ßen 500 Pfd.St. in Geld zurück.

Bis zu Ende der 14. Woche (11.- 14.) fungieren die oben freigesetzten 400 Pfd.St.; 100 Pfd.St. aus den alsdann zurückgefloßnen 500 Pfd.St. komplettieren den Bedarf für die dritte Arbeitsperiode (11. - 15. Woche), so daß wiederum 400 Pfd.St. für die vierte Arbeitsperiode freigesetzt werden. Dasselbe Phänomen wiederholt sich in jeder Arbeitsperiode; bei ihrem Beginn findet sie 400 Pfd.St. vor, die für die ersten 4 Wochen reichen.

Ende der 4. Woche fließen 500 Pfd.St. in Geld zurück, von denen nur 100 Pfd.St. für die letzte Woche benö-

tigt sind, die übrigen 400 Pfd.St. für die nächste Arbeitsperiode freigesetzt bleiben.

Nehmen wir ferner eine Arbeitsperiode von 7 Wochen, mit Kapital I von 700 Pfd.St.; eine Umlaufszeit von 2

Wochen mit Kapital II von 200 Pfd.St.

Dann dauert die erste Umschlagsperiode von 1. - 9. Woche, davon erste Arbeitsperiode 1. - 7. Woche, mit Vorschuß von 700 Pfd.St., und erste Zirkulationsperiode 8. - 9. Woche. Ende der 9. Woche fließen die 700

Pfd.St. in Geld zurück.

650

DAS KAPITAL

Die zweite Umschlagsperiode 8. - 16. Woche umschließt die zweite Arbeitsperiode 8.- 14. Woche. Davon ist der Bedarf für 8. und 9. Woche gedeckt durch Kapital II. Ende der 9. Woche fließen obige 700 Pfd.St. zu-rück; davon werden verbraucht bis Schluß der Arbeitsperiode (10. - 14. Woche) 500 Pfd.St. Bleiben 200

Pfd.St. freigesetzt für die nächstfolgende Arbeitsperiode. Die zweite Umlaufsperiode dauert 15. - 16. Woche; Ende der 16. Woche fließen wieder 700 Pfd.St. zurück. Von nun an wiederholt sich in jeder Arbeitsperiode dieselbe Erscheinung. Der Kapitalbedarf der ersten beiden Wochen ist gedeckt durch die am Schluß der vorigen Arbeitsperiode freigesetzten 200 Pfd.St.; Ende der 2. Woche fließen 700 zurück; die Arbeitsperiode zählt aber nur noch 5 Wochen, so daß sie nur 500 Pfd.St. verbrauchen kann; es bleiben also stets 200 Pfd.St. freigesetzt für die nächste Arbeitsperiode.

Es stellt sich also heraus, daß in unserm Fall, wo die Arbeitsperiode größer angenommen als die Umlaufsperiode, unter allen Umständen am Schluß einer jeden Arbeitsperiode sich ein Geldkapital freigesetzt findet, welches von gleicher Größe ist wie das für die Zirkulationsperiode vorgeschoßne Kapital II. In unsern drei Beispielen war Kapital II im ersten = 300 Pfd.St., im zweiten = 400 Pfd.St., im dritten = 200 Pfd.St.; dementsprechend war das am Schluß der Arbeitsperiode freigesetzte Kapital je 300, 400, 200 Pfd.St.

III. Arbeitsperiode kleiner als Umlaufsperiode

<278> Wir nehmen zunächst wieder an eine Umschlagsperiode von 9 Wochen; davon Arbeitsperiode 3 Wochen, für welche disponibel Kapital I = 300 Pfd.St. Die Umlaufsperiode sei 6 Wochen. Für diese 6 Wochen ist ein Zusatzkapital von 600 Pfd.St. nötig, das wir aber wieder in zwei Kapitale von je 300 Pfd.St. einteilen können, wovon jedes eine Arbeitsperiode ausfüllt. Wir haben dann drei Kapitale von je 300 Pfd.St., wovon immer 300 Pfd.St. in der Produktion beschäftigt sind, während 600 Pfd.St. umlaufen.

Tabelle III

Kapital I:

Umschlagsperioden

Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

1. - 9.

1. - 3.

4. - 9.

II.

10. - 18.

10. - 12.

13. - 18.

III.

19. - 27.

19. - 21.

22. - 27.

IV.

28. - 36.

28. - 30.

31. - 36.

V.

37. - 45.

37. - 39.

40. - 45.

VI.

46. - (54.)

46. - 48.

49. - (54.)

Kapital II:

Umschlagsperioden

Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

4. - 12.

4. - 6.

7. - 12.

II.

13. - 21.

13. - 15.

16. - 21.

III.

22. - 30.

22. - 24.

25. - 30.

IV.

31. - 39.

31. - 33.

34. - 39.

V.

40. - 48.

40. - 42.

43. - 48.

VI.

49. - (57.)

49. - 51.

(52. - 57.)

Kapital III:

Umschlagsperioden

Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

7. - 15.

7. - 9.

10. - 15.

II.

16. - 24.

16. - 18.

19. - 24.

III.

25. - 33.

25. - 27.

28. - 33.

IV.

34. - 42.

34. - 36.

37. - 42.

V.

43. - 51.

43. - 45.

46. - 51.

<279> Wir haben hier das genaue Gegenbild von Fall I, nur mit dem Unterschied, daß jetzt drei Kapitale einander ablösen statt zwei. Eine Durchkreuzung oder Verschlingung der Kapitale findet nicht statt; jedes 651

DAS KAPITAL

einzelne kann bis zum Jahresschluß getrennt verfolgt werden. Ebensowenig wie bei Fall I findet also eine Freisetzung von Kapital am Schluß einer Arbeitsperiode statt. Kapital I ist ganz ausgelegt Ende der 3. Woche, fließt ganz zurück Ende der 9., und tritt wieder in Funktion Anfang der 10. Woche. Ähnlich mit Kapital II und III. Die regelmäßige und vollständige Ablösung schließt jede Freisetzung aus.

Der Gesamtumschlag berechnet sich folgendermaßen:

Kapital

I

300 Pfd.St. * = 1.700 Pfd.St.

52/3

Kapital

II 300 Pfd.St. * = 1.600 Pfd.St.

51/3

Kapital

II 300 Pfd.St. 5

* = 1.500 Pfd.St.

I

Gesamtkapital

900 Pfd.St. * = 4.800 Pfd.St.

51/3

Nehmen wir jetzt auch ein Beispiel, wo die Umlaufsperiode nicht ein genaues Vielfaches der Arbeitsperiode bietet; z.B. Arbeitsperiode 4 Wochen, Zirkulationsperiode 5 Wochen; die entsprechenden Kapitalbeträge wären also Kapital I = 400 Pfd.St., Kapital II = 400 Pfd.St., Kapital III = 100 Pfd.St. Wir geben nur die ersten drei Umschläge.

Tabelle IV

Kapital I:

Umschlagsperioden Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

1. - 9.

1. - 4.

5. - 9.

II.

9. - 17.

9.10. - 12.

13. - 17.

III.

17. - 25.

17.18. - 20.

21. - 25.

Kapital II:

Umschlagsperioden Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

5. - 13.

5. - 8.

9. - 13.

II.

13. - 21.

13.14. - 16.

17. - 21.

III.

21. - 29.

21.22. - 24.

25. - 29.

Kapital III:

<280> Umschlagsperioden Arbeitsperioden

Umlaufsperioden

Woche

Woche

Woche

I.

9. - 17.

Das Kapital
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