3 Lobbyismus: Doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht
Gelten die Medien als vierte Gewalt im Staate, so wird der Lobbyismus mittlerweile von vielen Fachleuten als fünfte Gewalt bezeichnet.1 Nach Schätzungen von LobbyControl tummeln sich allein in Berlin rund 5 000 hauptberufliche Lobbyisten2 – im gerade einmal vier Quadratkilometer großen »EU-Viertel« von Brüssel sind es sogar 15 000.3 Wann immer über politische Themen diskutiert wird und wann immer Gesetze und Verordnungen geschrieben werden, sitzen Lobbyisten mit am Tisch. Manchmal schreiben sie die Gesetze und Verordnungen sogar selbst und lassen sie nur noch von den gewählten Vertretern des Volkes abnicken.
Der Begriff »Lobbyismus« ist eindeutig negativ konnotiert. Kein Lobbyist nennt sich selbst Lobbyist – je nach Prägung bevorzugen Lobbyisten lieber die Berufsbezeichnung Politikberater, Kommunikationsberater, Verbandsvertreter oder, modern und englisch, Public-Affairs- beziehungsweise Public-Relations-Consultant. Achten Sie einmal darauf, wer Ihnen bei den Talk-Shows so alles als »Politikberater« präsentiert wird – Sie werden staunen.
Lobbyismus findet ansonsten jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwar gibt es eine durch den Bundestag geführte »Lobbyliste«4, die immerhin 2125 Interessengruppen (Stand 18. November 2011) aufführt, jedoch ansonsten keine besondere Funktion erfüllt. Transparenz scheint der größte Feind des Lobbyismus zu sein. Erstaunlich, dass gerade die Freunde des Neoliberalismus, die sich ansonsten bei jeder Gelegenheit die Forderung nach mehr Transparenz auf ihre Fahnen schreiben, nicht die geringsten Anstalten machen, auch von den Lobbyisten mehr Transparenz zu fordern. Kann es sein, dass die neoliberalen Freunde im Dickicht der Lobby in der Überzahl sind und daher der Intransparenz etwas abgewinnen können?
Lobbyisten zielen mit ihren Aktivitäten sowohl auf die Legislative (Bundestag) als auch auf die Exekutive (Bundesregierung). Von besonderem Interesse sind bei der Legislative die Parlamentarier, die in bestimmten Fachbereichen und Ausschüssen tätig sind, und solche, die einen maßgeblichen Einfluss auf ihre Fraktion haben. Eine Großbank hat beispielsweise relativ wenig davon, einen Hinterbänkler auf ihre Seite zu bekommen, der lediglich im Kulturausschuss sitzt und sich bei wichtigen Abstimmungen ohnehin an die Vorgaben der Fraktion hält. Der Hauptgewinn für jeden Lobbyisten sind daher auch die »Leithammel« der Fraktionen und die Fachpolitiker, die den Fraktionen Empfehlungen geben.
Beim »sanften« Lobbyismus werden diese Entscheidungsträger und Multiplikatoren mit selektiven Informationen gefüttert. Daran ist zunächst nichts Verwerfliches. Es ist verständlich, dass beispielsweise die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung andere Daten zum Arbeitsmarkt aufgreift als das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft und die aufbereiteten Daten auch anders bewertet. Das Filtern und Bewerten dieser Informationen gehört schließlich zur parlamentarischen Arbeit, und einem seriös arbeitenden Abgeordneten ist es durchaus zuzumuten, die zur Verfügung gestellten Informationen anhand anderer Quellen auf ihre Bedeutung zu prüfen – wobei es freilich wahrscheinlich ist, dass diese »anderen Quellen« von anderen Lobbyisten und Lobbyorganisationen stammen.
Problematischer sind da schon die Aktivitäten von Lobbyisten, die auf die Exekutive abzielen. Hier wird oft direkt Einfluss auf die Gesetzesvorlagen und andere administrative und exekutive Vorgänge der Fachministerien genommen und dabei die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt. Lobbyisten, die auf die Exekutive einwirken, bedienen sich meist verdeckter Formen des Lobbyismus und setzen auf verschiedenen Ebenen an. Diese reichen von informellen Gesprächen unter vier Augen mit einem subalternen Mitarbeiter einer Behörde, der Einfluss auf seine Vorgesetzten ausüben soll, bis zu Kungeleien an oberster Stelle. Früher nannte man so etwas »Hinterzimmerpolitik«, heute spricht man lieber verklärend von »Kamingesprächen«.
Bei einem dieser Kamingespräche im Jahr 2001 konnten beispielsweise die Cheflobbyistin der Pharmaindustrie und der amerikanische Botschafter, der sich für die Interessen des US-Pharmakonzerns Pfizer eingesetzt hat, den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder davon überzeugen, dass das jüngst verabschiedete Gesetz seiner Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, das den Kassen einen Preisnachlass in Höhe von vier Prozent auf patentgeschützte Medikamente einräumt, keine so gute Sache sei. 5 Schröder sah das ein, und Schmidt musste ihr eigenes Gesetz kurze Zeit später wieder kassieren. Der Preis für den Lobbyerfolg war eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro, die die Pharmakonzerne an den Staat überwiesen, der im Gegenzug zwei Jahre auf Preisregulierungen verzichtete.6 Experten schätzen, dass die Rücknahme des Gesetzes die öffentlichen Kassen jedoch jährlich rund 500 Millionen Euro kostet. Für den Steuerzahler war dies wohl eines der teuersten »Kamingespräche« der Geschichte.
Eine kleine Anekdote am Rande: Als Cheflobbyistin der Pharmaindustrie – sie war von 1997 bis 2011 Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelhersteller – saß dem Kanzler bei besagtem »Kamingespräch« eine alte Bekannte gegenüber: Cornelia Yzer. Sie war vor ihrer Lobbytätigkeit acht Jahre für die CDU im Bundestag und fünf Jahre als parlamentarische Staatssekretärin unter den Ministern Merkel und Rüttgers tätig. Für ihr kurzes Intermezzo in der Politik darf sich Yzer bereits jetzt auf Pensionsansprüche in Höhe von 4 500 Euro pro Monat freuen. Der Staatsrechtler Herbert von Arnim merkt dazu zu Recht an: »Mit Mitte dreißig hat Frau Yzer bereits Ansprüche auf eine Altersrente, für die drei Normalverdiener ein ganzes Leben brauchen.«7
Das Phänomen Lobbyismus ist nicht neu. Früher nannte man dies »Interessenvertretung«, und eine Politik ohne Beteiligung von Interessengruppen ist weder denkbar noch wünschenswert. Die politische Interessenvertretung abseits der Parteien genießt über die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Deutschland zudem den Schutz durch das Grundgesetz. Es käme wohl auch niemand auf die Idee, Bürgerinitiativen, Umweltschutzverbände oder gar Gewerkschaften ihr Recht auf politische Einflussnahme streitig zu machen. Selbst die lobbykritische Initiative LobbyControl ist strenggenommen eine Lobbyorganisation, versucht sie doch, nicht nur die Öffentlichkeit zu informieren, sondern auch Einfluss auf Abgeordnete auszuüben, damit die Politik den Lobbyismus strenger reguliert. Der hier gesponnene Argumentationsfaden ist freilich dünn und wird immer wieder genau so von den Lobbyisten selbst gesponnen. Betrachtet man es rein formal, ist der Lobbyismus Teil einer partizipatorischen Demokratie und hilft den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen bei der demokratisch legitimierten Wahrnehmung ihrer Interessen. Wobei es vollkommen normal ist, dass es Konflikte zwischen den einzelnen Interessen gibt, die – ebenfalls ganz demokratisch – dazu führen, dass die Politik Informationen von allen Konfliktparteien bekommt und sich dadurch ein möglichst objektives Bild machen kann.
Nach diesem idealtypischen Bild kann man sich die Politik als Richter vorstellen, der abwechselnd den Vertretern und Zeugen der Verteidigung und der Anklage zuhört und sich am Ende des Prozesses eine faktenbasierte, neutrale und objektive Meinung bildet, die dann seine Entscheidungsgrundlage ist. Dieses reichlich naive Ideal hat mit der Realität jedoch so gar nichts gemein. In der Realität hat unser Richter einen zeitlich befristeten Job und weiß, dass ihm die Anklageseite später einen erstklassig dotierten Posten zuschanzen kann. In der Realität hat die Verteidigung auch bestenfalls einen schlecht bezahlten Pflichtverteidiger, während die Anklage nicht nur über ein Heer von hochqualifizierten Anwälten, sondern zudem über einen unerschöpflichen Pool aus gutdotierten Gutachtern verfügt, die im Sinne der Anklage jedes nur denkbare Gutachten erstellen würden. Kann sich der Richter in diesem Fall überhaupt ein neutrales oder gar objektives Urteil bilden? Wohl kaum.
8 Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ist ebenfalls eine Lobbyorganisation und vertritt rund 1 600 Unternehmen, die 2010 einen Umsatz von mehr als 170 Milliarden Euro erzielen konnten.9 Von einer Waffengleichheit kann hier nur schwerlich die Rede sein.
Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) finanziert seine zahlreichen Projekte mit einem Budget von 24,1 Millionen Euro,10 die zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen stammen. Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) vertritt rund 600 Unternehmen, die 2010 einen Umsatz von mehr als 316 Milliarden Euro erzielen konnten.11 Klar, dass nicht der NABU, sondern der VDA dem ehemaligen CDU-Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann eine fürstlich dotierte Lobbyistenstelle anbieten konnte. Wissmann ist seit Juni 2007 Präsident des VDA. Rein formal sind sowohl NABU als auch VDA aber Lobbyorganisationen.
Die Atomkraftgegner von Robin Wood müssen mit jährlichen Spendengeldern von etwas mehr als einer Million Euro auskommen. Das Deutsche Atomforum, dessen Mitglieder und Finanzen geheimer als der Bauplan von Atombomben sind, vertritt unter anderem die vier deutschen Betreiber von Atomkraftwerken,12 die zusammen 2011 auf einen jährlichen Umsatz von mehr als 176 Milliarden Euro kamen und fast 27 Milliarden Euro Gewinn erzielen konnten. Paradoxerweise sind beide Interessengruppen als gemeinnützige Vereine, die dem Allgemeinwohl dienen, anerkannt und können dadurch Steuervorteile geltend machen.
Diese Liste ließe sich mühelos fortsetzen. Wenn man bedenkt, dass die deutschen Unternehmen pro Jahr einen Gesamtumsatz von rund fünf Billionen Euro vorweisen können, und wenn man einmal konservativ schätzt, dass sie zwei Promille ihres Umsatzes an Verbände und andere Interessenvertretungen abführen, so stehen der unternehmensfinanzierten Lobbyarbeit jedes Jahr zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Gegen diese groteske Übermacht des Geldes sind Organisationen, die sich dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und dabei die Gegenposition zu den Industrielobbys einnehmen, faktisch machtlos.
Besonders dramatisch ist die Schieflage dort, wo bestimmte soziale und gesellschaftliche Bereiche nicht über Interessengruppen erfasst werden. So gibt es beispielsweise keinen einzigen Verband mit ernstzunehmenden personellen oder materiellen Mitteln, der die Interessen der mehr als fünf Millionen Erwerbslosen wahrnimmt.13 Wen wundert es da, dass die milliardenschweren und personell bestens ausgestatteten Wirtschaftsverbände mühelos die argumentative Lufthoheit in den Köpfen der Parlamentarier verteidigen können? Selbst eigentlich recht finanzstarke Gruppen wie beispielsweise die Rentner haben keine nennenswerten Interessenvertretungen, die aktive Lobbyarbeit betreiben könnten. Je heterogener und schlechter organisiert eine Gruppe ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Lobbydschungel adäquat vertreten wird.
Etikettenschwindel mit Schuldenuhr
Besonders perfide ist die Praxis bestimmter Lobbygruppen, Begriffe zu kidnappen und im Sinne ihrer eigenen Ideologie zu zweckentfremden und ad absurdum zu führen. Ein heißer Kandidat für die Kategorie Etikettenschwindel ist zweifelsohne der Bund der Steuerzahler. Gemeinhin genießt er das Image des Schutzpatrons aller Steuerzahler und wird in der öffentlichen Diskussion demzufolge auch häufig mit dem Bundesrechnungshof verwechselt. Der distanzierte sich im Jahr 2010 explizit vom Lobbyverein und konnte es sich auch nicht verkneifen, massive Kritik an der Methodik und dem wissenschaftlichen Anspruch des Bundes der Steuerzahler zu erheben.14
Das in jedem Herbst erscheinende »Schwarzbuch« des Bundes der Steuerzahler klagt vermeintliche Fälle von öffentlicher Verschwendung an und wird jedes Jahr erneut von der gesamten Bandbreite der Medien zitiert. Auch der »Steuerzahlergedenk-tag«, der Tag also, ab dem ein spitzensteuersatzzahlender Single mit schlechtem Steuerberater im laufenden Jahr nicht mehr »nur« für den Fiskus arbeiten muss, schafft es regelmäßig in die Medien. Karl Heinz Däke, der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), wird gern von den Redaktionen der großen Talk-Shows eingeladen und den Zuschauern als neutraler, ja kritischer Experte vorgestellt. Auch in den großen Tageszeitungen ist Däke als Interviewpartner omnipräsent.
Noch bekannter als Däke ist jedoch die berühmt-berüchtigte »Schuldenuhr«, die an der noblen Berliner Zentrale des Verbands in einem Villenviertel in Berlin-Steglitz angebracht ist. Wann immer die Tagesschau eine Visualisierung für die Staatsverschuldung braucht, erscheint im Hintergrund des Sprechers die Schuldenuhr des BdSt. Sie wurde zum Symbol für eine angeblich immer weiter um sich greifende Verschuldung, der Einhalt geboten werden müsse. Im Spätherbst 2011 zeigte die Schuldenuhr eine Staatsverschuldung von mehr als 2 025 Milliarden Euro an und informierte den braven Steuerzahler, dass der Zuwachs 1 556 Euro pro Sekunde betragen und die daraus resultierende Pro-Kopf-Verschuldung 24 791 Euro ausmachen würde. Das ist zweifelsohne beeindruckend. Es ist jedoch auch zweifelsohne manipulativ, da die Fokussierung auf die Schulden natürlich ausblendet, dass Schulden auf der anderen Seite auch immer Forderungen sind. Man könnte also ebenso gut sagen, dass die Forderungen des Volkes an den Staat jede Sekunde um 1 556 Euro steigen und »wir« daher immer reicher würden. Natürlich ist diese Verdrehung genauso unsinnig wie die Interpretation des Bundes der Steuerzahler.
Da man Schulden nicht von Forderungen trennen kann, lohnt sich daher auch der Blick auf die »Reichtumsuhr«15, die von der Initiative »Vermögenssteuerjetzt!« ins Netz gestellt wurde. Sie zeigt das Nettoprivatvermögen (Vermögen minus Schulden) der Deutschen, das momentan bei rund 7 400 Milliarden Euro liegt und pro Sekunde um 6 440 Euro steigt. »Wir« werden also nicht pro Sekunde um 1 556 Euro ärmer, wie es uns der Bund der Steuerzahler suggerieren will, sondern 6 440 Euro reicher. Diese Zahl beeindruckt zunächst einmal nicht sonderlich. Rechnet man dies jedoch hoch, kommt man auf die stolze Summe von 553 Millionen Euro pro Tag. Teilt man die 7 400 Milliarden Euro Nettoprivatvermögen auf die rund vierzig Millionen deutschen Haushalte auf, kommt man auf die Summe von 185 000 Euro. Jeder Haushalt in diesem Lande besitzt also im statistischen Durchschnitt 185 000 Euro. Der Teich war im Durchschnitt einen Meter tief, und trotzdem ersoff die Kuh, lautet ein russisches Sprichwort. Fast jeder Bürger weiß, dass sein eigenes Nettoprivatvermögen niedriger als der Durchschnitt ist. Daher führt die Reichtumsuhr auch das Nettoprivatvermögen des reichsten Zehntels (4 600 Milliarden Euro beziehungsweise 62 Prozent des Gesamtnettoprivatvermögens) und des ärmsten Zehntels (minus 13 Milliarden Euro) der Bevölkerung auf. Vergleich man diese Zahlen mit der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler, bekommt man zumindest eine Idee, wie und von wem die Staatsschulden wohl am besten getilgt werden könnten. Daran hat der Bund der Steuerzahler jedoch wohlweislich kein Interesse, weshalb er es bei seiner Schuldenuhr belässt.
Durch seine durchaus erfolgreiche Medienarbeit hat es der Bund der Steuerzahler geschafft, in der Öffentlichkeit als vermeintlich neutraler und seriöser finanzpolitischer Akteur wahrgenommen zu werden. So schafft er es auch, seinen neoliberalen und unsozialen Politikvorstellungen, die letztlich vor allem auf eine Senkung des (Spitzen-)Steuersatzes und eine Reduktion der Staatsausgaben hinauslaufen, einen glaubwürdigen Anstrich zu verpassen. Grund genug, sich einmal näher anzuschauen, wer eigentlich hinter dem Bund der Steuerzahler (BdSt) steht.16
Der BdSt wurde 1949 als Steuerzahlerbund von Karl Bräuer gegründet. Bräuer war nicht nur Ökonom, sondern auch strammer Nazi (NSDAP-Mitglied, Untersturmführer der SS und Schulungsleiter für Rasse- und Siedlungsfragen) und wurde im Zuge der Entnazifizierung 1946 von seiner Universität zwangsemeritiert und aus allen Ämtern entlassen. Für den BdSt spielt die Naziver-gangenheit seines Gründungsvaters und langjährigen Vorsitzenden offenbar keine Rolle. Das »Forschungsinstitut« des Verbands trägt ebenso den Namen Bräuers wie der vom BdSt jährlich verliehene »Medienpreis«, der mit 10 000 Euro dotiert ist und in steter Regelmäßigkeit an neoliberale Hardliner wie beispielsweise Bernd Raffelhüschen geht.
Das politische Programm des BdSt lässt sich am besten mit dem Begriff Hardcore-Neoliberalismus beschreiben. Man will am liebsten das komplette Sozialsystem privatisieren, an jeder Ecke Staatsausgaben kürzen und damit zu einer Staatsausgabenquote von gut dreißig Prozent kommen – einen so geringen Wert weist kein entwickeltes Industrieland auf. Wenn der BdSt Zahlen oder Studien veröffentlicht, ist höchste Vorsicht geboten. Bereits mehrfach haben Medien und Ökonomen dem BdSt massive Manipulationen nachgewiesen.
Von mehr Personal in der Steuerfahndung hält der Steuerzahlerbund freilich nichts, was angesichts der Mitgliederzusammensetzung erklärlich ist. Sechzig Prozent der Mitglieder sind Unternehmen oder gewerbliche Mittelständler, fünfzehn Prozent sind Freiberufler. Die restlichen Mitglieder des Steuerzahlerbundes sind überwiegend leitende Angestellte. Der Bund der Steuerzahler vertritt nicht die Interessen »der Steuerzahler«, sondern die Interessen einiger weniger Steuerzahler, die aufgrund ihres hohen Einkommens auch höhere Steuern zahlen müssen. Wer sollte sich auch sonst dazu hinreißen lassen, für 96 Euro Jahresbeitrag Mitglied in einem Verein zu werden, dessen einzige Interessen ein schlanker Staat und niedrige Steuersätze sind? Das kriegt man bei der FDP billiger. Dafür bekommen die Mitglieder des BdSt jedoch auch eine monatliche Mitgliederzeitschrift mit »zahlreichen Steuertipps«17 – na, wenn das nichts ist.
Selbst unter rein egoistischen Interessen wäre es für die Masse der Steuerzahler durchaus von Vorteil, wenn die schmale Schicht der Einkommensmillionäre wesentlich höher besteuert würde. Die Interessen der Mehrheit der Steuerzahler sind dem Bund der Steuerzahler jedoch ganz offensichtlich egal. Der Bund der Steuerzahler ist eine Tarnorganisation, die knallharte, neoliberale Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit im Interesse von mittelständischen Unternehmen und Besserverdienenden betreibt. Leider ist diese Erkenntnis noch nicht bis in die Redaktionsstuben der Republik vorgedrungen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass der BdSt immer noch regelmäßig als neutrale Institution geführt wird und Leser beziehungsweise Zuschauer weder über die Ziele noch über die Mitgliederstruktur dieser Lobbyorganisation aufgeklärt werden.
Der Lobbyist als Diener zweier Herren
Während der Bund der Steuerzahler hauptsächlich im Lichte der Öffentlichkeit arbeitet und die Politik vor allem über manipulative Statistiken und Berechnungen in die Irre führt, greifen andere Lobbyorganisationen gerne zu verdeckten Taktiken. Dabei sind sie – allein schon wegen der mangelhaften Gesetzgebung – so erfolgreich, dass sie weitestgehend im dunkeln operieren und ihre Aktivitäten nur durch Mittel des investigativen Journalismus ans Licht gebracht werden können. Leider steht aber auch der investigative Journalismus wegen seiner vergleichsweise hohen Kosten vielerorts unter Finanzierungsvorbehalt, so dass davon auszugehen ist, dass die bislang publik gewordenen Fälle von verdecktem Lobbyismus nur die Spitze des Eisbergs sind.
Einen besonders dreisten Fall von verdecktem Lobbyismus deckte das WDR-Magazin Monitor im Oktober 2006 auf. Im Rahmen des Regierungsprogramms »Moderner Staat – Moderne Verwaltung« verabschiedete die Bundesregierung im Jahr 2004 ein Personalaustauschprogramm mit dem Namen »Seitenwechsel« (sic!). Damit griff man Vorschläge auf, die zusammen vom Bundesministerium des Inneren und der Deutschen Bank zuvor ausgearbeitet wurden. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergab im Juni 2011, dass das 2004 verabschiedete Gesetz Verfahren legalisierte, die bereits Jahre zuvor zur Anwendung gekommen waren und die sich vor der Gesetzesverabschiedung bestenfalls im gesetzlichen Graubereich abgespielt hatten.18
Ziel des Programms »Seitenwechsel« war es, Mitarbeitern von Verbänden und Unternehmen einen besseren Einblick in die Arbeitsweise der Ministerien zu geben, indem man sie im Rahmen eines »befristeten Arbeitsverhältnisses« in den Berliner Ministerien echte Behördenluft schnuppern ließ. Im Austausch sollten Beamte der Ministerien lernen, wie phantastisch effizient es doch in der freien Wirtschaft zugeht. Dass darauf nur rund ein Dutzend Beamte Lust hatte, mag verständlich sein. Auf den ersten Blick weniger verständlich ist das große Interesse der Unternehmen und Verbände, die das Angebot in weit mehr als hundert Fällen nutzten – die genauen Zahlen sind immer noch unter Verschluss.
Offiziell sollte es beim »Seitenwechsel« darum gehen, in der Bundesverwaltung einen »langfristigen Wissenstransfer und einen Mentalitätswechsel« herbeizuführen. Das klingt modern und ungeheuer effizient, doch es ist schlicht Unfug. Das eigentliche Ziel von »Seitenwechsel« war vielmehr, Lobbyisten den Umweg durch die Lobby zu ersparen und sie direkt in den Zentren der Macht zu positionieren. Anders ist es nicht zu erklären, dass man seitens des Gesetzgebers auf sämtliche nötigen Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen verzichtete und die Daten des Programms trotz mehrfacher Anfragen der Opposition im Bundestag nur widerwillig und lückenhaft herausrückt. Die Rechercheergebnisse von Monitor sind jedoch aussagekräftig genug, um »Seitenwechsel« als die bislang wohl unverschämteste verdeckte Lobbyaktion der letzten Jahre zu bezeichnen.
Gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes unterliegen Staatsdiener einem Treueverhältnis gegenüber ihrem Dienstherrn. Wem gegenüber ist jedoch ein Leihbeamter verpflichtet, der eigentlich bei einem Verband oder einem privaten Unternehmen tätig ist, von diesem auch weiterhin voll bezahlt wird und der zeitweise bei einem Bundesministerium beschäftigt ist? Man fühlt sich hierbei spontan an Carlo Goldonis Lustspiel »Der Diener zweier Herren« erinnert – doch bedenkt man die Auswirkungen, wird das Lustspiel schnell zur Groteske. Wenn man auch noch bedenkt, dass die Leihbeamten nicht in subalternen Positionen, sondern teilweise als Referatsleiter beschäftigt waren und aktiv an Gesetzen mitschrieben, die den Geschäftsbereich ihrer eigentlichen Arbeitgeber betrafen, wird daraus sogar eine Tragödie gigantischen Ausmaßes.
So waren im letzten Jahrzehnt beispielsweise im Bundesfinanzministerium Mitarbeiter des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), der Deutschen Börse AG, der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank), der HSH Nordbank und vieler anderer Finanzunternehmen beschäftigt. Die Leihbeamtin des BVI wurde im Ministerium beispielsweise im Jahre 2003 als hauseigene Juristin bei der Formulierung des Gesetzentwurfes zur Abschaffung der Zwischensteuer bei Investmentfonds und Einführung von Privatanlagemöglichkeiten in Hedge-Fonds (Investmentmodernisierungsgesetz) eingesetzt. Nun muss man wissen, dass der BVI die zentrale Interessenvertretung der Investmentbranche in Deutschland ist und die Mitgliedsunternehmen ein verständliches Interesse an steuerlichen Vorteilen für Investmentfonds und der Zulassung von Hedge-Fonds hatten. Das Gesetz kostet die öffentliche Hand und spart somit den Finanzinstituten 635 Millionen Euro pro Jahr.19 Wenn in diesem Fall kein Interessenkonflikt vorliegt, was soll dann bitteschön überhaupt noch ein Interessenkonflikt sein?
Ähnlich dreist ging es im letzten Jahrzehnt auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu. Dort arbeiteten zeitgleich Mitarbeiter der Chemiekonzerne BASF und LANXESS und des Dachverbands der chemischen Industrie (VCI) an Entwürfen zu »technischen und ökonomischen Fragen der Chemikaliensicherheit« und zur »Fortentwicklung internationaler Abkommen zum Handel und zur Verwendung von Chemikalien«. Neben diesen Herren waren zu jener Zeit auch noch Mitarbeiter von Bayer, dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, der Commerzbank, DaimlerChrysler, der Deutschen Bank, der Deutschen Telekom, der Dresdner Bank, der European Federation of Energy Traders (der Mann hat, Sie ahnen es, an der (De-)Regulierung des Strom- und Gasnetzes mitgearbeitet), der Hypo Vereinsbank, IBM, der ING BHF Bank, diversen Landesbanken, Morgan Stanley, PricewaterhouseCoopers, Thyssengas, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, dem Verband forschender Arzneimittelhersteller und vieler anderer Unternehmen und Verbände tätig – und dies sind nur die bekannten Fälle.20
Hoch her ging es in jenen Jahren auch im Gesundheitsministerium, das ohnehin eine magische Anziehungskraft auf Lobbyisten ausübt. Dort stellten Krankenkassen Referatsleiter, die an der Gesundheitsreform mitarbeiteten, und »selbstverständlich« waren auch die Pharmakonzerne, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Apothekerlobby und sogar die Bertelsmann Stiftung personell im Ministerium vertreten. Ein Vertreter des Verbands der Ersatzkassen durfte sogar seine Zeit als Referatsleiter im Bereich »Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten« verbringen und am Entwurf des Versorgungsgesetzes mitarbeiten – der Mann verließ diesen Posten erst am 30. September 2011.
Es gibt kein Ministerium einschließlich des Bundeskanzleramts, in dem nicht Leihbeamten aus privaten Unternehmen und Verbänden in verantwortungsvoller Funktion tätig waren. Nicht die Checks & Balances des politischen Systems, sondern das Magazin Monitor brachte diesen Skandal im Herbst 2006 ans Tageslicht. Ohne die Recherchen von Kim Otto und Sascha Adamek, die den Vorgang auch in ihrem Buch Der gekaufte Staat21 anschaulich beschreiben, wäre diese Praxis wohl auch heute noch gang und gäbe. Nachdem die Vorkommnisse in Teilen öffentlich gemacht wurden, musste die Politik natürlich reagieren. Im Juni 2008 wurde die Verwaltungsrichtlinie für externe Mitarbeiter erlassen, die unter anderem bestimmt, dass Leihbeamte nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die mit ihrem bisherigen Arbeitsbereich in Konflikt stehen, und dass sie nicht an Verwaltungsakten und Gesetzesentwürfen mitarbeiten dürfen. Ein Schlupfloch ließ man den Lobbyisten jedoch: Diese Regelungen gelten nicht für befristet eingestellte Angestellte, die über-gangsweise regulär vom Staat bezahlt werden. Wer also seinen Job bei der Lobby »pro forma« ruhen lässt und regulär in einem befristeten Arbeitsvertrag in einem Ministerium tätig ist, darf auch heute noch Gesetzestexte ausarbeiten.
Die schärfere Regulierung durch die erlassene Verwaltungsrichtlinie hat den Unternehmen und Verbänden jedoch offensichtlich den Spaß am »Seitenwechsel« gründlich verdorben. Sowohl die Zahl der Leihbeamten als auch die Qualität der Verstöße gingen laut Aussagen von LobbyControl seitdem drastisch zurück – wobei jedoch immer noch keine Transparenz geschaffen wurde, mit der man diesen Rückgang zweifelsfrei belegen könnte.
Wie man die verschärften Richtlinien elegant umgehen kann, bewies niemand anderes als Karl-Theodor zu Guttenberg. Der ehemalige Doktor und Wirtschaftsminister ließ sich 2009 den Gesetzesentwurf seines Hauses zur »Zwangsverwaltung maroder Banken« (HRE-Gesetz) gleich ganz von der – in Bankenkreisen bestens vernetzten – Wirtschaftskanzlei Linklaters schreiben und legte den Linklaters-Entwurf dann auch eins zu eins als Gesetzesvorlage vor. Dreistigkeit siegt? Nicht ganz, das Bundesjustizministerium, das ebenfalls am Gesetzesentwurf mitarbeiten sollte, ließ den Baron auflaufen und machte den Vorfall publik. Zu Guttenbergs Erklärung für die dreiste Vergabe war, dass er nun einmal in seinem eigenen Ministerium nicht auf genügend Sachverstand für die komplexe Materie zurückgreifen konnte und sich daher externer Hilfe bedienen musste.
Fragt sich, was dreister ist: die Vergabe eines Gesetzentwurfs an Vertreter der Branche, die mit diesem Gesetz reguliert werden soll, oder die Erklärung? Es mag durchaus sein, dass bei den Feinheiten der Finanzmarktregulierung weder im Wirtschafts- noch im Finanzministerium genügend Sachverstand vorhanden ist. Dies ließe sich aber mühelos durch gängige Praktiken, beispielsweise eine öffentliche Anhörung von externen Sachverständigen, aus der Welt räumen. Wenn ein Fachbereich wie der der Finanzmarktprodukte so komplex ist, dass ihn noch nicht einmal der Gesetzgeber selbst versteht, ist ohnehin Not am Mann. Es kann nicht sein, dass man aus mangelndem Sachverstand heraus die Finanzbranche zur Formulierung von Gesetzen einsetzt, mit denen sie selbst reguliert werden soll. Vor allem: Wie sollen die zuständigen Behörden ein Gesetz anwenden, das sie nach Aussage ihres obersten Dienstherren überhaupt nicht verstehen? Die Antwort auf diese Frage mag ernüchternd sein: In den Finanzaufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sitzen selbst ehemalige, aktuelle und künftige Mitarbeiter der Finanzbranche in leitenden Funktionen. Die Banken schreiben also nicht nur die Gesetze, mit denen sie überwacht werden sollen – sie wenden sie indirekt auch selbst an.
Der Drehtüreffekt
Neben der Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse geht es den Lobbyorganisationen, die Leihbeamte in die Ministerien entsenden, freilich auch um die Bildung persönlicher Bekanntschaften und Netzwerke. Ein solch »intimer Einblick« in die Zentren der Macht ist unerlässlich, wenn man erfolgreich Einfluss auf die politische Gestaltung nehmen will. Welcher Beamte hat in bestimmten Fachbereichen eigentlich das Sagen, wer gibt die Meinung vor, wer ist nur ein mitblökendes Schaf, wer ist offen für Gratifikationen und Vorteilsnahme, wer will sich in den nächsten Jahren beruflich umorientieren? Dies sind die Fragen, die für Lobbyisten eine entscheidende Bedeutung haben. Ziel der Lobbyarbeit ist es hier, die Hebel mit maximaler Wirkung einzusetzen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Die Mittel, derer sich die Lobbyorganisationen dabei bedienen, bewegen sich nur allzu oft im juristischen Graubereich.
Wenn beispielsweise ein politischer Beamter kurz nach seiner Amtszeit direkt zu einem Unternehmen in einem Bereich wechselt, für den er zuvor in seiner politischen Funktion zuständig war, so ist dies gleich aus mehreren Gründen hochproblematisch. Der Seitenwechsler nimmt nicht nur seine persönlichen Kontakte mit, er verfügt vielmehr auch über entscheidendes Insiderwissen aus dem politischen Apparat. Unternehmen und Verbände, die sich einen solchen Seitenwechsler leisten können, erhalten somit einen privilegierten Zugang zur Politik, den sie oft in ihrem Sinne nutzen können. Dies geschieht nicht nur zum Nachteil der Konkurrenz, sondern auch sehr oft zum Nachteil der Allgemeinheit, da hierbei Partikularinteressen gestärkt werden.
Die Praxis stellt zudem eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der finanzstarken Akteure dar. Die Seitenwechsler handeln fast nie aus ideologischen oder gar altruistischen Gründen; ihnen geht es vielmehr um den schnöden Mammon. Wer kann sich einen ehemaligen Staatssekretär leisten, der nun nach Jahren der – nicht eben schlechten – Besoldungsstufe B 11 noch einmal finanziell so richtig durchstarten will? Robin Wood oder das Deutsche Atomforum? Die Sparkasse Oer-Erkenschwick oder die Deutsche Bank?
Letztere gönnt sich mit Caio Koch-Weser (SPD) seit Januar 2006 sogar einen ehemaligen Staatssekretär aus dem Finanzministerium, der zudem in dieser Funktion Vorsitzender des Verwaltungsrats der BaFin war, als »Vice Chairman« und »Non Executive«.22 Übersetzt heißt dies, dass Koch-Weser sehr viel Geld fürs Nichtstun bekommt – Experten schätzen, dass sich sein Gehalt im siebenstelligen Bereich bewegt. Von einer solch königlichen Apanage können die meisten treuen und verantwortungsvollen Staatsdiener natürlich nur träumen.
Hier muss jedoch die Frage gestattet sein, wofür die Deutsche Bank Koch-Weser eigentlich bezahlt. Rein formal ist diese Form der Korruption sogar legal. Niemand kann einem Unternehmen vorschreiben, wie viel Geld es an welche Personen zahlt. Justiziabel wäre ein solcher Vorgang erst, wenn man Koch-Weser beweisen könnte, dass er während seiner Amtszeit den Treueid gebrochen und nicht im Interesse des deutschen Volkes, sondern der Deutschen Bank gehandelt hat. Beweisen lässt sich so etwas freilich nicht. Nicht alles, was recht ist, ist jedoch auch rechtens. Vorgänge wie der Seitenwechsel Koch-Wesers zur Deutschen Bank sind nicht nur in den Augen vieler Bürger falsch und unlauter. Was fehlt, sind die Gesetze, um diese falschen und unlauteren Vorgänge auch justiziabel zu machen und Nachahmungstäter abzuschrecken.
Caio Koch-Weser ist beileibe kein Einzelfall. Mit Helmut Bauer gönnt sich die Deutsche Bank noch einen zweiten ehemaligen Spitzenbeamten aus der Finanzaufsicht. Bauer war bis 2007 oberster Bankenaufseher der BaFin und zuvor auch leitender Mitarbeiter der britischen Finanzaufsicht FSA (Financial Services Authority). 2008 wechselte er nahtlos zur Deutschen Bank und wurde dort konsequenterweise Leiter der Abteilung »Aufsichtsangelegenheiten«.23 Bauer hatte zuvor in hoheitlicher Aufgabe tiefe Einblicke in die Geschäftsdaten, Stärken und Schwächen sämtlicher deutscher Kreditinstitute gewonnen. Er war auch bestens in die strategischen und taktischen Vorhaben der BaFin eingeweiht und hatte somit zweifelsohne Insiderwissen, das durch seinen Wechsel vom Interesse der Allgemeinheit zu den Partikularinteressen der Deutschen Bank überging. Aus juristischer Perspektive ist dieses mehr als fragwürdige Vorgehen übrigens vollkommen legal.
Die Liste der Seitenwechsler, die einen profitablen Weg durch die Drehtür nahmen, ist lang. Auf ihr steht beispielsweise auch Hans Martin Bury (SPD). In der rot-grünen Regierung war Bury in mehrfacher Funktion Staatsminister. Er war zudem Vorsitzender des Staatssekretärsausschusses und Spezialist für politische Netzwerke im allgemeinen und seine persönlichen Netzwerke im besonderen. Als der Wähler die rot-grüne Regierung abwählte, wechselte Bury zu niemand anderem als der späteren Pleitebank Lehman Brothers, für die er als Managing Director tätig war und bei dessen deutscher Dependance er sogar im Vorstand saß. Geradezu grotesk ist in diesem Zusammenhang, dass SPD-Finanzminister Peer Steinbrück ausgerechnet seinen Parteifreund Hans Martin Bury 2008 in die SPD-Arbeitsgruppe »Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten« berufen hat.24 Dieses Gremium war mit der Aufgabe betraut, einen Plan für das Banken-Rettungspaket zu entwerfen. Da hat man den Bock sprichwörtlich zum Gärtner gemacht.
In den letzten drei Jahren nutzten unter anderem die Deutsche Telekom, bei der Bury im Aufsichtsrat sitzt, die Nomura Bank, für die er ebenfalls als Managing Director tätig war, und die Lobbyagentur Hering Schuppener,25 für die er den Geschäftsbereich Corporate Affairs leitet, die Dienste des geschäftstüchtigen Wendehalses.
Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel für einen Drehtüreffekt stellt Georg Adamowitsch (SPD) dar, ein enger Mitarbeiter von Wolfgang Clement. Adamowitsch diente von 2002 bis 2006 als Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und ist nun Hans Dampf in allen Lobbygassen. Vor seinem Amtsantritt im Wirtschaftsministerium war Adamowitsch Cheflobbyist des Energieversorgers Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW). Pikanterweise wurde der Clement-Mann erst ein Jahr nach dem Regierungswechsel von Clements Nachfolger Michael Glos (CSU) entlassen – die Begründung lautete: »zu große Nähe zur Energiewirtschaft«. Adamowitsch ist Mitgesellschafter der pks Wirtschafts- und Politikberatung GmbH (Werbeslogan: »Wir bauen Brücken«), einer privaten Lobbyagentur.26 Vorsitzender des pks-Beirats ist der politische Tausendsassa Wolfgang Clement, zu den aktuellen Partnern gehören unter anderem der ehemalige Journalist und Staatssekretär Friedhelm Ost (CDU) und der ehemalige Staatsminister Ernst Schwanhold (SPD). Lobbyagenturen wie pks vertreten – anders als Unternehmen und Verbände – keine eigenen Interessen. Sie sind vielmehr die Bordsteinschwalben des Gewerbes, sie gehen mit jedem Kunden ins Bett, der das nötige Kleingeld hat.
Trotz seiner Beteiligung an einer privaten Lobbyagentur und seiner ehemaligen Lobbyistentätigkeit für den Energiekonzern VEW wurde Adamowitsch vor vier Jahren von der EU-Kommission zum »EU-Koordinator für Offshore Windkraftprojekte« ernannt. Wessen Interessen vertritt der Mann mit der »zu großen Nähe zur Energiewirtschaft« in Brüssel? Die des Volkes? Oder die der zahlenden Kunden von pks? Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Zum 1. September 2011 »wechselte« Adamowitsch abermals den Dienstherren – fortan wird er die Interessen der Rüstungsindustrie als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) vertreten und koordinieren.27 Dass Adamowitsch dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen ist, dürfte kaum zu bezweifeln sein.
In den meisten Fällen, in denen Politiker sich ihr späteres Arbeitsleben mit dem Gang durch die Drehtür versilbern lassen, gehen sie dabei relativ konspirativ vor. Weder ihnen selbst noch ihrem Arbeitgeber ist schließlich damit geholfen, wenn die Geschichte an die große Glocke gehängt wird. Teilweise ist die Chuzpe, mit der die Lobbyorganisationen vorgehen, jedoch geradezu beunruhigend. Einen solchen Fall stellt der Mehrfach-Seitenwechsel des Atomlobbyisten Gerald Hennenhöfer dar. Der Jurist Hennenhöfer machte als Staatsdiener Karriere und war von 1994 bis 1998 unter der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit. Hennenhöfers Amtsführung war offenbar sehr nach dem Geschmack der Energiekonzerne. Als die schwarz-gelbe Regierung 1998 aus dem Amt gewählt wurde, wechselte Hennenhöfer mit fliegenden Fahnen zum Atomkonzern VIAG, der im Jahr 2000 in der E.ON aufgehen sollte. Dort bekleidete er dann die Funktion eines »Generalbevollmächtigen für Wirtschaftspolitik«. Der Mann, der gestern noch im Auftrag der Allgemeinheit über die Sicherheit der Atommeiler zu wachen hatte, wurde am nächsten Tag von den Betreibern der Atommeiler unter Vertrag genommen. Hennenhöfer saß bereits kurze Zeit später wieder an den Verhandlungstischen des Umweltministeriums – diesmal verhandelte er im Auftrag des Atomkonzerns VIAG mit der rot-grünen Bundesregierung den sogenannten Atomkonsens und konnte seinem alten Arbeitgeber großzügige Restlaufzeiten abringen.
2004 wechselte Hennenhöfer zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei, für die er nach Informationen der Frankfurter Rundschau das Helmholtz-Zentrum beriet, das das skandalumwitterte Endlager Asse II betreibt.28 Hennenhöfer ist nach Aussagen der Frankfurter Rundschau ferner direkt verantwortlich für die mehr als lückenhafte Informationspolitik der Asse-Betreiber. Wie ein schlechter Witz mutet es da an, dass der aktuelle Bundesumweltminister Norbert Röttgen ausgerechnet den Atomlobbyisten Hennenhöfer im Jahre 2009 abermals als Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit ins Ministerium holte. Es gehört schon eine gehörige Portion Frechheit dazu, einen aktenkundigen Atomlobbyisten mit der obersten Aufsicht über die Sicherheit der Atommeiler zu betrauen. Da könnte man auch gleich einen Capo der Cosa Nostra zum Leiter der Abteilung organisiertes Verbrechen beim BKA machen. Der Journalist und Lobbyismusexperte Thomas Leif wertet den Fall Hennenhöfer als »Skandal, den man noch nicht einmal für einen fiktionalen Politik-Thriller erfinden könnte«.29
Fukushima machte Hennenhöfers ehemaligen Arbeitgebern einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Nun saß Hennenhöfer bei den Ausstiegsverhandlungen auf Seiten der Regierung am Verhandlungstisch und hatte als oberster Atomaufseher die Aufgabe, einen Stresstest für die deutschen Atommeiler zu entwerfen und durchzuführen. Wie aussagekräftig ein solcher Stresstest unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt sein kann, mag an dieser Stelle jeder Leser für sich selbst beantworten.
Die Fälle Koch-Weser, Bury, Adamowitsch und Hennenhöfer sind nur die Spitze des Eisbergs. Als die rot-grüne Regierung 2005 abgelöst wurde, blieben von 63 Amtsträgern (Bundeskanzler sowie Staatsminister, Bundesminister sowie Staatssekretäre) neunzehn weiter im Amt. Von den übrigen 44 wechselten 22 in politische Institutionen und die öffentliche Verwaltung. Von den restlichen 22 ehemaligen Amtsträgern wechselten zwölf Personen in Posten oder Tätigkeiten, die laut LobbyControl »klar« mit Lobbytätigkeiten oder Tätigkeiten mit starkem Lobbybezug in Verbindung stehen, und weitere drei Personen gingen Tätigkeiten mit »nicht primären« Lobbybezug nach. Nur sieben ehemalige Amtsträger der rot-grünen Regierung sagten dem Geschäft Lebewohl und verabschiedeten sich ins Privatleben oder in Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit ihrem vorherigen Beruf.30 Sollte die schwarz-gelbe Regierung 2013 vom Volk abgewählt werden, werden die Lobbyorganisationen bereits mit den Hufen scharren. Angesichts der Wirtschaftsnähe der momentanen Amtsträger in der ersten und zweiten Reihe ist davon auszugehen, dass sie den Rekord der rot-grünen Regierung mühelos überbieten werden.
Lukrative Nebenjobs
Ein Mandat ist ein Vollzeitjob und wird auch dementsprechend bezahlt. Jedem Bundestagsabgeordneten stehen monatliche Bezüge in Höhe von 7 668 Euro (brutto) zur Verfügung, hinzu kommen noch Zuschüsse zur Krankenversicherung und eine relativ großzügige Reisekostenregelung, die dem Abgeordneten sämtliche berufsbedingten Fahrt- und Flugkosten erstattet. Wenn der Abgeordnete sein Mandat verliert oder freiwillig aufgibt, steht ihm für jedes Jahr Dienstzeit ein Monat Übergangsgeld in voller Höhe der alten Bezüge zu. Hat ein Abgeordneter zwei Legislaturperioden im Parlament verbracht, steht ihm ferner die Mindestpension in Höhe von 1 682 Euro zu, die sich bis zum Betrag von 4 836 Euro steigern kann, wenn der Abgeordnete auf 23 Jahre Bundestagszugehörigkeit kommt. Dieser Verdienst ist zwar nicht besonders üppig, reicht aber sicherlich zum Leben, zumal sich die wenigsten Abgeordneten nach ihrer Mandatszeit beim Arbeitsamt melden müssen. Zum Vergleich: Eine Studie des Handelsblatts ergab, dass ein durchschnittlicher Geschäftsführer im Jahr auf 135 431 Euro brutto kommt.31 Ein Bundestagsabgeordneter liegt somit bei seinem Einkommen klar unterhalb eines Geschäftsführers und bewegt sich ungefähr auf dem Niveau eines Hauptabteilungsleiters in einem mittelständischen Betrieb.
Die Debatte um die Diäten der Abgeordneten ist jedoch vergiftet. Es vergeht kaum ein Monat, in dem Deutschlands Boulevardblatt Nummer eins nicht populistisch über die »Raffkes« in den Parlamenten herzieht. Vielleicht sollten die empörten Bild-Redakteure einmal in ihrer eigenen Chefetage fragen, was dort gezahlt wird. Bild-Chefredakteur Kai Diekmann bezieht Branchenschätzungen zufolge ein siebenstelliges Gehalt, der vierköpfige Vorstand des Springer-Verlags wird mit zehn Millionen Euro bezahlt und bekommt damit mehr Geld als hundert Bundestagsabgeordnete zusammen. Es gilt den Bürgern jedoch nicht mehr als vermittelbar, die Diäten der Abgeordneten spürbar zu erhöhen. Das hat weniger etwas mit Neid als vielmehr mit dem breiten Unverständnis über die zahlreichen Nebenjobs der Abgeordneten zu tun.
Doch auch dieses populäre Vorurteil greift zu kurz, wenn man sich die Zahlen anschaut. Nach einer Untersuchung der Otto Brenner Stiftung aus dem Herbst 2011 üben in der aktuellen Legislaturperiode »nur« 27 Prozent der Abgeordneten eine veröffentlichungspflichtige bezahlte Nebentätigkeit aus. Fast zwei Drittel der Abgeordneten gingen jedoch einer Nebentätigkeit nach, für die sie keine Einkünfte erzielen. Diese Tätigkeiten bewegen sich häufig im zivilgesellschaftlichen Bereich, oder sie liegen bei Stiftungen, Verbänden oder Vereinen im Umfeld der jeweiligen Abgeordneten. So zählt der CDU-Abgeordnete Markus Grübel beispielsweise zu der Gruppe der Abgeordneten mit ehrenamtlichen Nebentätigkeiten, da er Vorsitzender des Blasmusikverbands Esslingen am Neckar ist – daran ist natürlich nichts Ehrenrühriges zu finden, zumal der Abgeordnete Grübel von diesem Engagement sicherlich zeitlich nicht allzu stark beansprucht wird.
Etwas problematischer sind da schon Tätigkeiten im Aufsichtsrat von Privatunternehmen. Insgesamt nehmen etwas über hundert Mitglieder des Bundestags in rund 125 Unternehmen Aufsichtsratsmandate wahr. Diese Zahlen relativieren sich jedoch, wenn man bedenkt, dass viele dieser Posten mit dem Bundestagsmandat verbunden sind. So ist es sicherlich in Ordnung, wenn Bundestagsabgeordnete in den Aufsichtsräten der Deutschen Bahn AG oder der Deutschen Telekom AG sitzen, vertreten sie dort doch den Bund als Anteilseigner. Es ist jedoch festzustellen, dass einige wenige Abgeordnete keine Schamgrenzen kennen und gleich in den Aufsichtsräten mehrerer Unternehmen sitzen, die zudem noch eng mit ihrem politischen Betätigungsfeld zusammenhängen.
Noch auffälliger als die Aufsichtsratsposten sind jedoch die Posten in den sogenannten Beiräten. Ein Beirat hat lediglich eine beratende Funktion, und es hat schon ein G’schmäckle, wenn ein Politiker gegen Geld ein Unternehmen berät, das in seinem Fachbereich tätig ist. Wofür hat beispielsweise der CDU-Politiker Rudolf Henke Geld von der Allianz-Versicherungsgruppe bekommen, in deren Beirat er sitzt? Henke sitzt immerhin im Gesundheitsausschuss des Bundestags, und die private Krankenversicherung der Allianz fällt somit direkt in seinen Zuständigkeitsbereich. Kann ein Politiker hier messerscharf zwischen den beiden Tätigkeiten unterscheiden? Zweifel sind angebracht.
Klarer ist das Bild bei Politikern, die nebenberuflich in Lobbyverbänden tätig sind. Bezüglich dieser Politiker gibt es keine Zweifel, wessen Interessen sie vertreten.
Ob und wann die Grenzen zwischen einem simplen Nebenjob und einer unangemessen lukrativen Tätigkeit, die den Verdacht auf Untreue im Amt nahelegen würde, überschritten werden, ist leider trotz verschiedener Transparenzregelungen in den letzten Jahren immer noch nicht zu beantworten. So müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte dann melden, wenn sie 3 000 Euro pro Monat beziehungsweise 18 000 Euro pro Jahr übersteigen. Die Abgeordneten müssen jedoch nicht die Summe ihrer Nebeneinkünfte angeben, sondern lediglich eine der drei Kategorien, in die ihr Einkommen fällt: Kategorie eins (1000 bis 3500 Euro), Kategorie zwei (3 501 bis 7 000 Euro) und Kategorie drei (über 7 000 Euro). Es kann also sein, dass der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke von der Allianz 7 001 Euro bekommt, es könnte aber rein theoretisch auch sein, dass er sieben Millionen Euro bekommt. Zudem dürfen die Abgeordneten sich aussuchen, ob sie die Einkommenskategorie auf einen Monatsverdienst oder auf ein Jahresverdienst beziehen. Echte Transparenz sieht jedenfalls anders aus.
Vollends intransparent ist das Anzeigesystem für die Freiberufler unter den Abgeordneten. Anwälte und Unternehmensberater müssen wegen der Verschwiegenheitspflicht noch nicht einmal angeben, von welchen Klienten sie Einkünfte bezogen haben. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2007 festgestellt, dass die Bürger einen »Anspruch darauf« haben zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung ihre Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber »nachrangig«. Passierst ist seitdem jedoch nichts. Auch heute noch können sich Anwälte und Unternehmensberater hinter der Verschwiegenheitspflicht verstecken. Bei manchen Anwälten, die als Abgeordnete im Bundestag sitzen, fragt man sich ohnehin, wie sie ihr Mandat und ihre Mandanten überhaupt zeitlich unter einen Hut bekommen.
Den traurigen Spitzenplatz nimmt hierbei die SPD-Abgeordnete Anette Kramme ein, die in der aktuellen Legislaturperiode seit 2009 bereits 167 Mandanten angenommen hat, von denen sie meldepflichtige Einkünfte bezog.32 Damit hat sie beste Chancen, den von ihr aufgestellten Rekord von 200 Mandanten in der Legislaturperiode von 2005 bis 2009 zu schlagen.33 Die hauptberufliche Abgeordnete Kramme weist damit Zahlen auf, die so manchen hauptberuflichen Anwalt vor Neid erblassen lassen. Im Jahr 2010 kam Kramme immerhin auf Nebeneinkünfte aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit, die anhand der angegebenen Nebenverdienststufen (Kategorie eins bis drei) mit mindestens 89 000 Euro ihr Einkommen als Abgeordnete übertroffen haben dürften, da die wirkliche Zahl aufgrund der großen Abrundungsfehler durch die Kategorienangabe weitaus höher sein dürfte. Gegen die Großverdiener der Branche ist jedoch selbst Frau Kramme ein kleiner Fisch. Niemand kann genau sagen, wie hoch in den letzten Legislaturperioden die Nebeneinkünfte der Herren Friedrich Merz, Walter Riester und Peer Steinbrück waren – Schätzungen reichen hier von »gut 250 000 Euro«34 bis zu über eine Million (im Fall Steinbrück).
Besonders problematisch sind die Nebenjobs der Abgeordneten dann, wenn sie sich im engen Umfeld zur fachpolitischen Gremienarbeit bewegen und der Arbeitgeber nicht im Allgemeininteresse handelt. So sitzen beispielsweise zahlreiche Abgeordnete im Verteidigungsaussschuss, die Mitglieder von Verbänden der Rüstungslobby sind (Rainer Arnold/SPD, Karin Evers-Meyer/SPD, Elke Hoff/ FDP, Johannes Kahrs/SPD, Henning Otte/CDU). Angestellte von internationalen Wirtschaftskanzleien sitzen im Rechtsausschuss (Marco Buschmann/FDP) oder im Wirtschaftsausschuss (Martin Lindner/FDP). Die Geschäftsführerin eines Verbandes der Luftfahrtlobby sitzt im Tourismusausschuss (Helga Daub/FDP). Der wirtschaftspolitsche Sprecher der SPD-Fraktion Garrelt Duin sitzt im Beirat der Ergo-Versicherungsgruppe, während der FDP-»Rebell« Frank Schäffler nicht nur im Finanzausschuss sitzt, sondern nebenberuflich den Finanzstrukturvertrieb MLP berät. Sein Kollege Christian Freiherr von Stetten/CDU sitzt im Aufsichtsrat der Allianz Global Investors Deutschland GmbH und der cominvest Asset Managment GmbH. Ein Abgeordnerter der Grünen (Hans-Josef Fell) ist Mitglied im Umweltausschuss und gleich in mehreren Beiräten diverser Lobbyverbände für Solarstrom und im Bundesverband Pflanzenöle. Abgeordnete, die im Gesundheitsausschuss sitzen, sind für die Allianz (Rudolf Henke/CDU), die Rhön-Klinikum AG (Karl Lauterbach/SPD) und ein Unternehmen namens mosaiques diagnostics and therapeutics AG (Jens Spahn/CDU) tätig oder halten mehr als zwanzig gut dotierte Vorträge für Unternehmen, die im Gesundheitssektor tätig sind (Rolf Koschorrek/CDU). Die Liste ließe sich lang weiterführen. Alle diese Interessenkonflikte sind dabei nicht geheim, und man muss kein investigativer Journalist sein, um sie zu offenbaren. Alle genannten Tätigkeiten sind ganz offiziell auf den Internetseiten des Bundestages fein säuberlich protokolliert.35
Dabei fällt auf, dass hauptsächlich Abgeordnete der beiden Volksparteien Nebenjobs anmelden. In der Tat finden sich in den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei kaum Abgeordnete mit fragwürdigen Nebentätigkeiten, und selbst die FDP hält sich in der aktuellen Legislaturperiode merklich zurück.
Es gibt jedoch noch andere »Parteibesonderheiten«. Bei Union und FDP gibt es zahlreiche Fälle von Abgeordneten, die durch ihre unternehmerische Tätigkeit sehr hohe Nebeneinkünfte beziehen. Hierbei handelt es sich jedoch fast ausschließlich um Abgeordnete, die bereits vor ihrem Mandat unternehmerisch tätig waren. Natürlich kann niemand verlangen, dass ein Unternehmer sein eigenes Unternehmen während seiner Mandatszeit komplett ruhen lässt. Hier wäre es jedoch interessant, in Erfahrung zu bringen, wie viel Zeit der jeweilige Politiker seinem Mandat und wie viel Zeit er seinem Unternehmen widmet. Solche Daten werden vom Bundestag jedoch wohlweislich nicht erhoben.
Auf der anderen Seite fallen einige Abgeordnete der SPD und der Linkspartei dadurch auf, dass sie neben ihrem Mandat bezahlte Aufgaben bei den Gewerkschaften wahrnehmen. Auch wenn die Gewerkschaften sicherlich eher dem Allgemeinwohl verpflichtet sind als Investmentbanken, ist jedoch auch hier die nicht vorhandene Trennung von Mandat und Beruf nicht hinnehmbar. Sowohl die Beitragszahler der Gewerkschaften als auch die Wähler haben einen Anspruch darauf, dass ihre Vertreter für ihre Aufgabe auch die nötige Zeit aufbringen.
Ein besonders beunruhigendes Phänomen stellen ferner PR-Agenturen dar, die Abgeordnete als Berater bezahlten. Eine solche Agentur, die in der aktuellen Legislaturperiode sehr aktiv ist, ist die Agentur Communcations & Network Consulting (CNC) des ehemaligen Tabaklobbyisten Christoph Walter,36 an der auch der ehemalige Agendapolitiker und Staatssekretär Siegmar Mosdorf als Partner beteiligt ist.37 Auf der Gehaltsliste von CNC stehen unter anderem Otto Fricke (FDP), Dorothee Bär, (CSU), Hermann Otto Solms (FDP), Carsten Schneider (SPD) und Christine Scheel (Grüne). Wofür beziehen die Damen und Herren Geld von CNC? In welcher Funktion beraten die Spin-Doctors der PR-Agentur? Beraten sie überhaupt, oder werden sie nicht vielleicht doch eher beraten? All diese Fragen lassen sich aufgrund der mangelnden Transparenz nicht beantworten.
Wolfgang Clement – wenn Lobby und Politik verschmelzen
Bei den schillerndsten Fällen von politischer Korruption ist es noch nicht einmal möglich, klare Trennlinien zwischen politischem Mandat und vielfältigen Tätigkeiten für Unternehmen, Verbände und Lobbyagenturen zu ziehen. Bei Wolfgang Clement (SPD) war es beispielsweise nie so recht klar, wessen Interessen er überhaupt vertritt: die der Bürger oder die seiner Freunde aus der Energiewirtschaft?
Gegenüber Spiegel-TV äußerte sich Wolfgang Clement folgendermaßen: »Was ist das, ein Atomlobbyist? Ich vertrete die Interessen der deutschen Industrie und der deutschen Energiewirtschaft. Das tue ich übrigens schon seit ungefähr vierzig, 45 Jahren.«38
Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Clement stellt die personifizierte Verschmelzung von Lobbyinteressen und Politik dar. Schon während seiner politischen Gesellenjahre galt Wolfgang Clement als ein Mann mit großer Nähe zur Wirtschaft und sehr großer Nähe zur Energiewirtschaft, was er in verschiedenen Positionen, die er innerhalb der Partei einnahm, auch keineswegs versteckte. So durfte es damals eigentlich auch nicht sonderlich überraschen, dass Clement nach seiner Wahl zum nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten 1998 auf eine Politik setzte, die sich zuvörderst an den Interessen des heimischen Energiegiganten RWE orientierte. Er stemmte sich vehement gegen das rot-grüne Projekt einer Ökosteuer, kämpfte wie ein Löwe für die Kohlesubventionen und stellte die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen mit seiner energiepolitischen Linie gleich mehrfach auf die Probe. So boxte er quasi im Alleingang das umstrittene RWE-Braunkohletagebauprojekt Garzweiler II durch. Viele Jahre später sollte sich die RWE für Clements treue Dienste bedanken, indem sie ihn im Februar 2006 in ihren Aufsichtsrat wählte. Clements frühere Koalitionspartnerin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) kommentierte dies mit den lakonischen Worten: »Früher dachten wir manchmal, dass Clement mehr auf Seiten von RWE als auf Seiten der Koalition steht. Heute wissen wir es.«39
Als Wolfgang Clement im Jahre 2005 kein politisches Amt mehr innehatte, warf er konsequenterweise auch gleich sämtliche Zurückhaltung über Bord und verteidigte ganz offen die Interessen der Energiewirtschaft, auch wenn diese in direkter Konkurrenz zu den Interessen der SPD standen. So rief das SPD-Mitglied Clement beispielsweise im Jahre 2008 die hessischen Wähler auf, nicht seine Genossin Andrea Ypsilanti zu wählen,40 deren energiepolitischer Kurs (gegen Atom und Kohle) dem RWE-Aufsichtsrat Clement schon länger ein Dorn im Auge war – verständlich, gehören die Atomkraftwerke Biblis A und B, die Ypsilanti zur Disposition stellte, doch dem RWE-Konzern. Clements Intervention im hessischen Wahlkampf stellte selbst die legendäre Duldungsstarre der SPD auf die Probe. Die Genossen brüteten eine Zeitlang sehr unwillig über ein Parteiausschlussverfahren, konnten sich jedoch nur zu einer Rüge entschließen, auf die Clement dann seinerseits damit reagierte, dass er im November 2008 aus der Partei austrat und gegen den vermeintlichen »Linksschwenk« der Partei wetterte.
Schon vor seiner Amtszeit als Bundeswirtschaftsminister gehörte Clement zum Kuratorium der neoliberalen Denkfabrik Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 2006 wurde er auch Mitglied des neoliberalen Konvents für Deutschland. Clement war ein überzeugter Agenda-2010-Befürworter und legte als Bundeswirtschaftsminister das Fundament für die massenhafte Ausgliederung regulärer Arbeitskräfte in prekäre Arbeitsverhältnisse wie beispielsweise die Leiharbeit. Da mag es nicht verwundern, dass er nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik vom Zeitarbeitsunternehmen Deutsche Industrie Service AG (DIS) in dessen Aufsichtsrat berufen wurde. Nachdem die DIS 2006 vom Branchengiganten Adecco übernommen wurde, offerierte man Clement ein ganz besonderes Angebot des Dankes: Er durfte nun den Vorsitz des finanzstarken Adecco Institute übernehmen, einer konzerneigenen Denkfabrik, die vor allem Lobbyarbeit betreibt. So wurde aus dem Lobbyisten mit politischem Amt ein hauptberuflicher Cheflobbyist.
Neben den bereits genannten Tätigkeiten war oder ist Clement seit seinem Ausstieg aus der aktiven Politik auch noch für folgende Unternehmen und Verbände beruflich tätig: Landau Media AG41 (Medienanalyse/Aufsichtsrat), Dussmann-Gruppe42 (Personaldienstleistungen/Aufsichts- und Stiftungsrat), Wolters Kluwer Deutschland GmbH43 (Informationsdienstleistungen/Beiratsvorsitzender), DuMont Schauberg44 (Verlagsgruppe/Aufsichtsrat), RiverRock European Capital Partners LLP45 (Finanzdienstleistungen/Strategic and Operational Partner and Member of Advisory Board), Deutsche Wohnen AG46 (Wohnungsgesellschaft/Aufsichtsrat), Versatel AG47 (Telekommunikation/Aufsichtsrat), Daldrup und Söhne AG48 (Bohrtechnik/Aufsichtsrat), Citigroup Global Markets49 (Bank/Berater), Energy Consulting50 (russische Energielobbyorganisation/Aufsichtsrat), Kloepfel Consulting51 (Unternehmensberatung/Beirat). Nebenbei schreibt Clement – allein oder mit seinem Freund Friedrich Merz – neoliberale Erbauungsliteratur, die jedoch glücklicherweise wie Blei in den Regalen liegenbleibt.
Man kann Clement durchaus attestieren, dass er kein Mitläufer, sondern ein Überzeugungstäter ist. Seine Standpunkte auf nahezu allen politischen Gebieten sind durch und durch neoliberal. So etwas kann in den besten Familien vorkommen, ein Rätsel bleibt es jedoch, wie ein solcher Mann ausgerechnet für eine Partei, die sich als sozialdemokratisch definiert, in höchste Ämter kommen konnte. Der fortschreitende Niedergang der SPD soll jedoch nicht Thema dieses Buches sein.
Friedrich Merz – ein politisch-lobbyistisches Gesamtkunstwerk
Rechtlich ist ein Hauptberuf als Tätigkeit definiert, die die Arbeitszeit des Betroffenen zu mehr als fünfzig Prozent in Anspruch nimmt und die für die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung der Person ausschlaggebend ist. Bei einer Person wie Friedrich Merz (CDU) ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass er mehr als fünfzig Prozent seiner Arbeitszeit für sein Mandat verwendet hat, und wirtschaftlich ausschlaggebend sind seine staatlichen Bezüge im Vergleich zu seinen stattlichen Bezügen aus der Privatwirtschaft wohl auch nicht. Friedrich Merz ist, streng genommen, eher ein Lobbyist, der im Nebenjob bis zum Jahre 2009 auch ein Mandat innehatte.
Hauptberuflich52 ist Merz seit 2005 bei der internationalen Anwaltskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP53 tätig – ein Schwergewicht der Branche mit einem Jahresumsatz in Milliardenhöhe, das nach Daten des amerikanischen Branchendienstes ALM54 auf der Rangliste der größten Anwaltskanzleien der Welt auf Platz vierzehn steht. Dort weiß man anscheinend, dass Merz bestens vernetzt ist, und das Engagement darf durchaus als großer Erfolg gelten: Im Juni 2010 wurde Merz als Anwalt vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) beauftragt, einen Käufer für die marode WestLB zu finden, nachdem die Kanzlei Mayer Brown bereits die Auslagerung der Ramschpapiere dieser Bank im Werte von 77 Milliarden Euro in eine mit Steuergeldern finanzierte Bad Bank gemanagt hat. Für Merz und Mayer Brown hat sich dieser Deal zweifelsohne gelohnt: Friedrich Merz, der in seinen politischen Reden stets darauf hinweist, dass der Staat kein Selbstbedienungsladen sei, bekam für seine Dienste ein Honorar in Höhe von 5 000 Euro – nicht pro Monat, sondern pro Tag!55 Sein Arbeitgeber Mayer Brown verdiente sogar elf Millionen Euro mit der Rechtsberatung der WestLB.56 Für den Steuerzahler war das Engagement von Merz jedoch gleich in mehrfacher Hinsicht ein absoluter Reinfall, der sich mit dem Spruch »außer Spesen nichts gewesen« zusammenfassen ließe. Sein Engagement war ein Fehlschlag auf ganzer Linie, die WestLB steht vor dem Aus und muss nun zerschlagen werden.57
Es würde den Rahmen dieses Kapitels sprengen, an dieser Stelle sämtliche »nebenberuflichen« Tätigkeiten von Friedrich Merz aufzuzählen. Vor allem die Finanzbranche scheint in Merz einen willfährigen Vertreter ihrer Interessen gefunden zu haben.
Der politisch-lobbyistische Tausendsassa sitzt unter anderem in den Gremien der AXA Konzern AG, der DBV-Winterthur Holding AG, der Deutschen Börse AG, der Ernst & Young AG, der ROCK-WOOL Beteiligungs GmbH, der WEPA Industrieholding SE, der Commerzbank AG und der HSBC Trinkaus.58 Merz ist Gründungs-mitglied der neoliberalen Denkfabrik Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und sitzt in den Gremien des Council on Public Policy, einem Verein zur Förderung der vergleichenden deutschamerikanischen Politikberatung, des Aspen Instituts, der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen, der Atlantik-Brücke und des neoliberalen Netzwerkes Stiftung Marktwirtschaft.59 Selbstverständlich bessert sich Merz sein Salär auch noch durch gut bezahlte Vorträge für verschiedene Unternehmen und Verbände auf. Man kann Merz viel vorwerfen: Faul ist er sicherlich nicht.
Bei einer Person wie Friedrich Merz verschwimmen die Grenzen zwischen Mandat und Lobby vollends. Er ist eigentlich gar kein echter Politiker, sondern vielmehr ein trojanisches Pferd, gefüllt mit den Interessen der Finanzwirtschaft. Man macht es sich jedoch zu einfach, wenn man anhand der grotesken Person Merz ein Exempel gegen die Schamlosigkeit des Lobbyismus statuieren will. Merz war bis zu seiner »Politikpause« in den Reihen der Union ein angesehener Politiker. Es waren seine Parteifreunde und die Wähler, die dieses trojanische Pferd in die Stadt gezogen haben. Merz’ Nähe zur Lobby ist ja keineswegs neu. Bevor er 1989 für die CDU ins Europaparlament und später in den Bundestag einzog, wo er es bis zum Fraktionsvorsitzenden brachte, war er Lobbyist beim Verband der Chemischen Industrie. Wer einen Lobbyisten in die Parlamente hievt, braucht sich auch nicht zu wundern, wenn er sich dort letzten Endes auch als Lobbyist engagiert.
Bei der Causa »Merz« ist jedoch zusätzlich ein eklatantes Versagen der Medien zu beobachten. Viel zu lange erstarrten die unkritischen Berichterstatter in Ehrfurcht vor dem neoliberalen Trommler und weigerten sich, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Noch heute wird Merz lieber verklärend als »Wirt-schaftsexperte« und als »ehemaliger CDU-Politiker« und nicht als Lobbyist vorgestellt. Anstatt sich wenigstens post festum kritisch mit der Personalie auseinanderzusetzen, wird Merz stattdessen in regelmäßigen Abständen entweder zum Hoffnungsträger für die CDU oder gar zu einem potentiellen Führungsmitglied einer neuen »bürgerlichen Partei« als Alternative zur Union hochgeschrieben. Zusammen mit dem Namen Merz fallen dabei immer wieder die Namen Clement und Hans-Olaf Henkel. Wie soll diese Partei denn dann heißen? Wie wäre es mit PaPa: Partei für Partikularinteressen?
Es muss ein Ruck durch unseren Bundestag gehen
Es gibt wohl kaum ein politisches Feld, bei dem das Allgemeinwohl und das allgemeine Streben nach Glückseligkeit so sehr in Konflikt mit der parlamentarischen Realität stehen wie beim Lobbyismus. Es ist vollkommen klar, dass finanzstarke Lobbys nicht im Interesse des Allgemeinwohls, sondern in ihrem eigenen Interesse agieren. Weil es keine Transparenz gibt, droht hier eine massive Schieflage zu entstehen, die von Jahr zu Jahr dramatischer wird. Leider muss man jedoch auch konstatieren, dass es kaum ein politisches Feld gibt, bei dem die politischen Akteure derart reformunwillig sind, dass dem neutralen Betrachter nur der Verdacht kommen kann, dass die Politik gar kein Interesse daran hat, den Lobbyismus in die Schranken zu weisen.
Dieses mangelnde Interesse an Transparenz zeigt sich bereits in dem Umstand, dass Deutschland zu den wenigen Ländern gehört, die immer noch nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert haben. Deutschland befindet sich dabei in guter Nachbarschaft mit den anerkannten Freunden der Intransparenz im Sudan, in Syrien, Burma, Saudi-Arabien und Somalia. Russland, China, Angola und selbst Zimbabwe gehören zu den mittlerweile 158 Staaten,60 die die Konvention ratifiziert haben. Der einzige Grund, warum Deutschland die Konvention noch nicht unterzeichnet hat und sich damit zusehends isoliert, ist ein Passus, nach dem die deutschen Regelungen für die Nebeneinkommen der Parlamentarier den Straftatbestand der Korruption erfüllen würden. Bimbesrepublik Deutschland! Wenn es sogar in den meisten schwarzafrikanischen und zentralasiatischen Ländern (zumindest auf dem Papier) wirkungsvollere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung gibt als hierzulande, läuft irgendetwas gewaltig schief.
Dabei wäre es noch nicht einmal allzu schwer, dem grassierenden Lobbyismus einen Riegel vorzuschieben – es muss ja nicht die Bannmeile um den Bundestag sein, die der Schriftsteller Günter Grass unlängst vorschlug. Als erster Schritt wäre dringend die Einführung einer »Stillhaltezeit« für Minister, Staatssekretäre und Fraktionsführer der Parteien geboten. Man könnte beispielsweise über eine vierjährige Karenzzeit nachdenken, während der ein ehemaliger hoher Staatsdiener oder Mandatsträger nicht in einem Bereich tätig werden darf, zu dem er während seiner Amtszeit eine berufliche Verbindung hatte. Diese vier Jahre sollten reichen, um die Insiderinformationen und persönlichen Netzwerke zumindest zu einem nennenswerten Teil versiegen zu lassen, so dass eine weitere Tätigkeit in diesem Bereich keine allzu großen Nachteile für die Allgemeinheit hätte. Für Tätigkeiten bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Organisationen oder anderen staatlichen Stellen müsste es jedoch eine Ausnahmeregelung geben, da hier das öffentliche und nicht das private Interesse von der beruflichen Vergangenheit des Amtsoder Mandatsträgers profitieren würde.
Ebenso wichtig wäre es, Licht in den Lobbydschungel zu bringen und wirkungsvolle Transparenzregelungen zu verabschieden. Dazu gehört ein lückenloses Lobbyregister mit einer Akkreditierungspflicht für Lobbyisten, die an einen – wenn möglich strafrechtlich verpflichtenden – Verhaltenskodex für beide Seiten gebunden ist. Wenn man Lobbys schon nicht verbieten kann, sollte man sie zumindest wirkungsvoll regulieren.
Ferner muss es Regeln geben, die dem grotesken Unterschied des finanziellen Hintergrunds der unterschiedlichen Lobbyorganisationen Rechnung tragen. Was spricht beispielsweise dagegen, die Parlamentierer nicht mehr im Hinterzimmer, sondern in öffentlichen Ausschüssen zu informieren? Zu diesen Ausschüssen hätten alle Lobbys Zugang und nicht nur die finanzstarken. Außerdem hätten Medien und Öffentlichkeit so endlich einmal einen Einblick in die Argumentation der Lobbyisten und könnten gegebenenfalls Falschinformationen auch geraderücken. Insbesondere für Lobbyagenturen, die sich von ihren Auftraggebern bezahlen lassen, müsste es zudem ein Transparenzregister geben, in dem die Auftraggeber öffentlich einsehbar sind. Wer sich nicht an diese Transparenzkriterien hält, verliert seinen Eintrag im Lobbyregister und kommt auf eine schwarze Liste.
Mandatsträgern müsste dann jegliche Arbeit mit oder für Organisationen und Unternehmen, die auf dieser schwarzen Liste stehen, verboten sein. Für Organisationen, die im Lobbyregister aufgeführt sind, sollte den Abgeordneten ferner jede Form der Nebentätigkeit verboten werden. Wer diese Gesetze missachtet, verliert sein Mandat. Man könnte auch über eine Anrechnung der sonstigen – legalen – Nebeneinkünfte auf die Bezüge als Bundestagsabgeordneter nachdenken. Sobald den Abgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten von ihren Diäten abgezogen werden, würde sich vermutlich auch ihre Freude an den zahlreichen Nebenjobs legen. Da ja 73 Prozent der Abgeordneten von einer solchen Regelung überhaupt nicht betroffen wären, da sie keine meldepflichtigen Nebeneinkommen haben, sollte ein solcher Gesetzesentwurf auch mehrheitsfähig sein. Dass dem leider nicht so ist, liegt an den Leitwölfen der Fraktionen, die sehr wohl zu den 27 Prozent gehören, die sich ihr Leben mit fürstlichen Nebeneinkommen versüßen lassen. Ohne Druck von der Straße wird hier sicherlich so schnell nichts passieren.