Europa und seine EU-Pensionäre

 

Die Europäische Kommission weiß genau, was rententechnisch auf die einzelnen Mitgliedsstaaten, auf Europa als Ganzes und vor allem auch auf sie selbst als Institution in den nächsten Jahren zukommt. Nicht umsonst hat sie im Juli 2010 durch ein sogenanntes »Grünbuch« eine europaweite öffentliche Diskussion über die Zukunft von Renten und Pensionen gestartet. Man wolle, so heißt es treffend zur Begründung, bei der Lösung der Frage mithelfen, wie angemessene, nachhaltige und sichere Pensionen und Renten gewährleistet werden können und wie die EU die nationalen Bemühungen am besten unterstützen kann. Das ist eine hehre Absicht, die noch zusätzlich untermauert wird. »Laut Prognosen wird sich bis zum Jahr 2060 in Europa die Anzahl der Personen im Ruhestand gegenüber jenen, die die Pensionen und Renten finanzieren, verdoppeln – diese Situation ist auf Dauer einfach nicht tragbar.«[1] EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso geht sogar in seinen Absichten noch weiter, wenn er betont: »Millionen von Europäern können ohne ihre Rente gar nicht existieren. Die Krise hat gezeigt, dass wir auf europäischer Ebene ein Konzept für die Altersversorgung benötigen. Sie hat ferner verdeutlicht, wie stark die verschiedenen Säulen der Altersversorgung in den einzelnen Mitgliedsstaaten voneinander abhängen und wie wichtig es ist, auf EU-Ebene gemeinsame Konzepte für solvente und sozialverträgliche Versorgungssysteme zu erarbeiten.«[2]

Wo die Sorge der EU-Kommission um die nationalen Versorgungssysteme so groß ist, muss natürlich auch gefragt werden, wie es die Europäische Union und ihre Institutionen selbst mit der Versorgung der eigenen EU-Beamten halten. Und da kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Rund 55 000 EU-Beamte gibt es, vor allem in Luxemburg und Brüssel, aber zum Beispiel auch in Wien. Das ist eine ansehnliche Zahl. Sie alle verdienen nicht schlecht. Beamte mit Universitätsabschluss haben aktuell ein Einstiegsgehalt von 4350 Euro, Einsteiger ohne Hochschuldiplom erhalten knapp 3400 Euro. Wegen der vielfältigen Zulagen und der niedrigen Besteuerung gilt dies praktisch brutto für netto. Alle zwei Jahre rückt ein Beamter in eine höhere Gehaltsstufe auf. Ein Viertel der Beamten gehört den sechs höchsten Besoldungsstufen an und erhält damit mehr als 9125 Euro. Im Monat. 37Topbeamte in Brüssel erhalten dabei als Gehalt im Monat mehr ausgezahlt als etwa die deutsche Bundeskanzlerin. Das Grundgehalt für die Topbeamten beträgt zwischen 16 601 und 18 025 Euro (Stand: 2010). Dazu kommen noch zahlreiche Zulagen, wie zum Beispiel eine Auslandszulage von 16 Prozent des Grundgehalts, eine Haushaltszulage von bis zu 500 Euro, eine Kinderzulage von rund 300 Euro pro Kind und andere geldwerte Vorteile. Doch auch den anderen Beamten an den EU-Verwaltungsstandorten in weniger herausgehobenen Stellen geht es nicht schlecht: Rund 5000 von ihnen verdienen mehr als 10 000 Euro im Monat. Eine einfache Sekretärin beispielsweise erhält in Brüssel rund 2500 Euro netto. Hinzu kommen für alle EU-Beamten insgesamt rund 100 000 Tage »Sonderurlaub« im Jahr für Reisen in die Heimat und Ähnliches. »Die EU-Institutionen müssen mit anderen internationalen Organisationen, multinationalen Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien bei der Rekrutierung von Personal konkurrieren«, heißt es in diesem Zusammenhang immer wieder bei der EU-Kommission. »Darum müssen wir attraktive Arbeitsbedingungen anbieten.« Hinzu komme, dass die Brüsseler Beamten sehr gut ausgebildet seien, mehrere Sprachen sprechen und äußerst flexibel sein müssten.

Selbst im Krisenjahr 2010 stiegen die Gehälter der EU-Beamten weiter – um satte 3,7 Prozent. Eigentlich hätten sie, begründet durch die Sparmaßnahmen in den EU-Staaten, nur um die Hälfte angehoben werden sollen, um 1,85 Prozent. Dies stellte sich jedoch im Nachhinein als nicht rechtmäßig heraus. Die Richter am Europäischen Gerichtshof EuGH erklärten im November 2010, der Ministerrat habe – als er im Dezember 2009 darüber entschied, nur eine geringere Erhöhung zu genehmigen – »keinen Ermessensspielraum« gehabt. Das Gericht war von der EU-Kommission angerufen worden, nachdem es sogar Warnstreiks bei den EU-Beamten gegeben hatte. Es verwies darauf, dass die Veränderung in den Beamtengehältern in den Mitgliedsstaaten durchaus auf die EU-Gehälter Wirkung habe – wenn auch mit einer gewissen Zeitverschiebung. Für die Gehaltsfestsetzung sei nämlich die Entwicklung in der Beamtenbesoldung in acht alten EU-Ländern (Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Großbritannien und Niederlande) in den vorherigen zwölf Monaten maßgeblich. Die Richter, die damit übrigens auch über die Anpassung ihrer eigenen Gehälter abstimmten, erklärten, dieser Mechanismus sei beschlossen worden, um »mittelfristig für eine gewisse Stabilität« zu sorgen und zu vermeiden, dass immer wieder Tarifstreitigkeiten zwischen den Gewerkschaften und den EU-Institutionen ausbrächen. Das Beamtenstatut enthalte zwar eine Ausnahmeklausel, die bei einer erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Abweichungen von diesem Vorgehen erlaube. Doch habe sich der Rat darauf eben gerade nicht berufen. Zudem setze diese Ausnahmeregelung einen Vorschlag der Kommission voraus, den es dazu ebenfalls nicht gegeben habe.

Es mag Zufall gewesen sein, dass es ausgerechnet hier, bei der Umsetzung des Ministerratsbeschlusses, den Beamten, die damit befasst waren, am notwendigen Fingerspitzengefühl gefehlt haben mag. Auf jeden Fall reagierte die Politik sofort mit großer Empörung auf den Richterspruch. »3,7 Prozent sind in den meisten Mitgliedsstaaten nicht vermittelbar, weil der Öffentliche Dienst dort erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss. Die automatische Festsetzung der Erhöhung der Bezüge muss geändert werden. In Zeiten der Wirtschafts- und Währungskrise ist das eine ganz schlechte Nachricht für alle Steuerzahler«, meinte etwa die als »EU-Beamtenschreck« bekannte CDU-Europaabgeordnete Inge Grässle, Sprecherin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss im EU-Parlament. Vor allem der im Beamtenstatut festgelegte Berechnungsmechanismus für die Gehaltssteigerungen müsse die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Mitgliedsstaaten stärker reflektieren. »Die Europäischen Beamten sind zu einem wirklichen Sparbeitrag aufgerufen. Sie sind schließlich der bestbezahlte Öffentliche Dienst in Europa«, so Grässle. »Wir fordern die EU-Institutionen auf, das System der automatischen Gehaltsanpassung zu reformieren, so dass auch die gut bezahlten EU-Beamten ihren Beitrag zu den aktuell notwendigen Sparanstrengungen leisten können«, sekundierte ihre Kollegin von den Grünen, Helga Trüpel. Und die CSU in Bayern ging sogar noch einen Schritt weiter: Von steuerfreien Zulagen bis zum Sonderurlaub hält sie mittlerweile die EU-Beamtenprivilegien für nicht mehr zeitgemäß. Markus Ferber, Chef der CSU-Abgeordneten im EU-Parlament, kündigte deshalb 2010 eine Initiative auf europäischer Ebene an. »Die Privilegien der EU-Beamten müssen schnellstmöglich abgebaut werden.«[3]

Uns interessiert in diesem Zusammenhang nicht so sehr die Höhe der Beamtengehälter, sondern die Tatsache, dass sich bereits heute rund 17 500 EU-Beamte im Ruhestand befinden. Und ihre Zahl wird – ähnlich wie in den einzelnen Nationalstaaten, denen die EU-Kommission im Zuge der europäischen Staatsschuldenkrise gerne eine Verschlankungskur im Öffentlichen Dienst verordnet – in den kommenden Jahren stark zunehmen. Von einem nachhaltigen Umgang kann – wir ahnen es schon – auch im europäischen Rahmen bei der Beamtenversorgung keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Brüsseler Beamtenapparat wird immerweiter ausgebaut. Insgesamt ist die Zahl der Beamten seit dem Jahr 2000 um mehr als dreißig Prozent gestiegen. Neu ist seit 2010 der Aufbau eines eigenen »Auswärtigen Dienstes« unter der Leitung der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton mit rund 3500 Mitarbeitern und weiteren 4000 Angestellten in den Missionen der EU. Dies sind nicht alles neue Beamte, ein nicht unerheblicher Teil der neuen EU-Diplomaten rekrutiert sich aus ehemaligen Beamten der Europäischen Kommission und des Ratssekretariats sowie aus abgeordneten Angehörigen der nationalen diplomatischen Dienste. Damit sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Vor allem hängt der Anstieg mit dem Beitritt von zwölf neuen Ländern und immer neuen Aufgaben zusammen, die die EU an sich zu ziehen versucht. Allerdings versucht vor allem die EU-Kommission hier selbst gegenzusteuern: Sie beschäftigte im Jahr 2010 durch Umschichtungen und »Effizienzgewinne« weniger Personal als im Jahr zuvor. Das Europäische Parlament hingegen hat – was zumeist weitaus weniger Beachtung in der Öffentlichkeit findet – die Zahl der Mitarbeiter allein im Jahr 2010 um weitere 4,5 Prozent auf 6285 Mitarbeiter erhöht.

Fest steht, dass auf die europäischen Steuerzahler in den kommenden Jahrzehnten neue Milliarden-Lasten wegen der Versorgung von beamteten EU-Pensionären zukommen. Im Jahr 2020 werden es bereits 25 000 Ruhestandsbeamte sein, die aus dem laufenden Etat der Kommission bezahlt werden müssen, der sich wiederum aus steuerfinanzierten Beiträgen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Das entspricht einem Anstieg um mehr als vierzig Prozent innerhalb von zehn Jahren. Im Jahr 2046 steigt die Zahl dann weiter auf 38 500 Ruheständler an. Die Ausgaben für sie klettern ähnlich schnell: Im Jahr 2010 betrugen die Pensionskosten für die EU-Ruheständler rund 1,1 Milliarden Euro. Nach Angaben von EU-Kommissar Maros Sefcovic werden sie in den kommenden zehn Jahren, aber nur bei gleichbleibender Personalstärke, auf mindestens 1,7 Milliarden Euro jährlich ansteigen. Insgesamt muss die EU bis 2045 rund hundert Milliarden Euro für den Ruhestand ihrer Beamten ausgeben. Das hat die europäische Aufsichtsbehörde Eurostat in einem internen Gutachten errechnet.[4] Jene Behörde übrigens, die auch mehr als genau den Schuldenstand Griechenlands – soweit dies die übermittelten Zahlen zuließen – sowie Portugals und Spaniens errechnete – ohne auf große Resonanz in der Politik zu stoßen.

Zwar wird die Kostensteigerung dank einer Pensionsreform aus dem Jahr 2004 ein wenig gebremst, die Ausgaben steigen also nicht proportional zur Zahl der Pensionäre, doch erwarten die Haushälter in Brüssel immer noch eine Steigerung der Pensionsausgaben von bis zu 83 Prozent in den kommenden Jahren. Zurückgelegt hat die Kommission für die Versorgung ihrer Beamten so gut wie nichts. Gemessen an ihren eigenen Vorgaben hat sie bei ihren eigenen Beamten alles andere als »nachhaltig« gehandelt. Warum auch? Der größere Teil wird von den Mitgliedsländern getragen.

Aus deutscher Sicht ist die Altersversorgung der beamteten EU-Pensionäre mehr als respektabel. Nach 35 Dienstjahren steht EU-Beamten ab einem Alter von 63 die Höchstpension von siebzig Prozent des letzten Gehalts zu. Diese kann für Generaldirektoren bis zu 12 600 Euro pro Monat betragen. Früherwurde für jedes Jahr, das vor dem Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gegangen wurde, ein Abschlag von 3,5 Prozent vorgenommen. Das gilt seit sechs Jahren nicht mehr. Die EU hat im Jahr 2004 nämlich eine Sonderreglung für die Frühverrentung verabschiedet. Die damalige Begründung: Dies sei ein »wirksames Instrument« bei den »Bemühungen um eine Verjüngung des Personalbestands«.[5] So erhalten EU-Beamte im Schnitt rund 4500 Euro Pension und müssen davon zurzeit nur rund 600 Euro Steuern abführen. Allerdings müssen sie mit 10,25 Prozent ihres Grundgehalts auch mehr in einen Pensionsfonds einzahlen als deutsche Beamte. Aus diesem Fonds wird aber nur ein Drittel der europäischen Beamtenpensionen bezahlt, den größten Teil übernehmen die Mitgliedsländer.

»Wenn man diese Zahlen hört, muss man erst einmal ganz tief durchatmen«, sagt etwa Gunther Krichbaum (CDU), Chef des Europaausschusses im Deutschen Bundestag. Er verweist darauf, dass die Pensionszahlungen für Brüsseler Beamte weit über den Versorgungsleistungen von Bundesbeamten stehen, »die sich im internationalen Vergleich ja auch durchaus sehen lassen können«. Krichbaum: »Die Pensionen der EU-Beamten müssen auf den Prüfstand, zumal die Pensionslasten für die europäischen Steuerzahler in den kommenden Jahren dramatisch steigen werden.«[6]

Auch die Bundesregierung hält die Versorgungshöhe der EU-Beamten mittlerweile für nicht mehr akzeptabel. Berlin sieht jedoch »keine rechtlichen Möglichkeiten, selbst Änderungsvorschläge auf den Weg zu bringen«. Auf die kritischen Nachfragen der beiden SPD-Haushälter Klaus Hagemann und Ewald Schurer, Mitglieder des Europäischen Parlaments, ob die Bundesregierung die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes oder die anstehende Überprüfung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaft nutzen wolle, sich insbesondere im Hinblick auf Pensionen, Gehaltsanpassungen und Zulagen für eine Änderung und eine rasche Neuregelung einzusetzen, gab sich die Bundesregierung ohnmächtig: Die EU-Kommission habe das alleinige Initiativrecht für Änderungen des EU-Beamtenstatuts.[7] Worauf die beiden antworteten: »Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht sehenden Auges in ein zukünftiges finanzpolitisches Dilemma zu laufen. Die abwartende Haltung der deutschen Bundesregierung kostet den europäischen Steuerzahler Milliarden. Es ist Aufgabe des Bundesfinanzministers, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass endlich ein nachhaltiges Konzept für die Beamtengehälter und -pensionen erarbeitet wird. Der Hinweis auf das alleinige Initiativrecht der Kommission kann hier nicht gelten. Die deutsche Bundesregierung hat als größter Nettozahler in der EU gerade in diesen Fragen großes Gewicht und sollte deshalb zügig Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen.«

Der Widerstand aus der Politik hat immerhin erste Folgen gezeitigt. Im Juni 2011 forderten Deutschland und die sieben anderen großen EU-Nettosteuerzahler die EU-Kommission per Brief zu erheblichen Kürzungen der Gehälter, Pensionen und sonstigen Leistungen der EU-Beamten auf. Vor allem sollen die Beamtenpensionen langsamer steigen, ansonsten erreichten – so heißt es – die Ausgaben bald untragbare Höhen. Die Kommission reagierte prompt: Bereits im Juli 2011wurden Planungen für eine längere Arbeitszeit der EU-Beamten bekannt. Demnach soll, so hat Verwaltungskommissar Sefcovic mitgeteilt, die Wochenarbeitszeit von heute 37,5 Stunden auf eine Vierzigstundenwoche erhöht und das Pensionsalter von 63 auf 65 Jahre festgesetzt werden. Weiterhin sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, das Mindestalter für Frühpensionierungen heraufzusetzen, nämlich von 55 auf 58 Lebensjahre (!). Auch ist eine Reduzierung der Beamtenschaft in den EU-Institutionen von fünf Prozent bis zum Jahr 2017 vorgesehen, damit Einsparungen von mehr als einer Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 möglich würden. Darüber hinaus will Brüssel seinen Beamtenstand durchforsten: Wer im Sekretariat arbeitet oder Bürotätigkeiten verrichtet, wird künftig nicht mehr in ein Beamtenverhältnis übernommen. Außerdem sollen die Fristen bei der automatischen Beförderung verlängert werden, und es soll sich die Methode zur Berechnung der Lohnentwicklungskosten ändern, die jährlich vorgenommen wird. Hierbei sollen künftig zehn Länder herangezogen werden, das setzt die Einbeziehung Polens und Schwedens voraus. Selbst eine Gehaltssteigerung soll an »schwierige Zeiten« gekoppelt sein, das heißt, nach dem Vorschlag der Kommission wäre es dann möglich, Gehaltserhöhungen sogar auszusetzen.[8] Zudem will die Kommission ihre Verwaltungsausgaben einfrieren und etwa bei Studien, Dienstreisen und Konferenzen sparen. Eine unerhörte Neuerung.

Doch den Regierungen reicht dies alles bei weitem nicht aus. Und so eskalierte der Streit zwischen den EU-Regierungen und der EU-Kommission um die Gehälter der Beamten der Europäischen Union zum Jahresbeginn 2012. Sie beschlossen, die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil diese trotz der wirtschaftlichen Krise eine Gehaltserhöhung um 1,7 Prozent vorgeschlagen hat. Die EU-Regierungen hatten im Dezember 2010 und im November 2011 die Kommission aufgefordert, von der normalen jährlichen Berechnung von Gehaltserhöhungen abzuweichen. Stattdessen solle sie unter Berufung auf eine Ausnahmeregelung für den Fall akuter Krisen die Gehälter einfrieren oder nur geringfügig erhöhen. Die Kommission hatte argumentiert, die Anwendung der Ausnahmeregelung in den Gehaltsvorschriften sei nicht gerechtfertigt. Die Erhöhung um nominal 1,7 Prozent bedeute zudem einen realen Kaufkraftverlust von 1,8 Prozent, schließlich betrage die Inflation in Belgien rund 3,5 Prozent. So kann man sich auch arm rechnen.

Die Pensionslüge: Warum der Staat seine Zusagen für Beamte nicht einhalten kann und warum uns das alle angeht
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