Es geht auch anders

 

Kann man einen Haushalt ausgleichen und gleichzeitig die implizite, also die eigentliche Verschuldung verringern? Ja, man kann. Zum Beispiel in Sachsen. Dort ist, wie in allen Bundesländern, die gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsrücklage durch das »Gesetz über Versorgungsrücklagen im Freistaat Sachsen« eingerichtet worden.[1] Da die angesparten Mittel aber bei weitem nicht die erforderlichen Aufwendungen abdecken, hat der Freistaat – wie die anderen Bundesländer auch – als zusätzliches Vorsorgeinstrument den »Generationenfonds« errichtet. Hierzu wurde mit dem »Generationenfonds-Errichtungsgesetz« eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2009 / 2010 wurde der sächsische Generationenfonds dabei auf alle Landesbeamte ausgeweitet. Die Kosten aller aktiven Beamten werden – in Anlehnung an die Praxis bei Angestellten, bei denen auch Arbeitgeberanteile an die Rentenversicherung überwiesen werden – perioden- und verursachungsgerecht in tatsächlichen Ausgaben im Aufgabenbereich und Jahr der Entstehung dargestellt und abfinanziert.

Die mittelfristige Finanzplanung der Staatsregierung liest sich denn auch wie ein Musterbuch in Sachen Generationengerechtigkeit.[2] »Um dem Gedanken einer Politik der nachhaltigen Verschuldungsbegrenzung gerecht zu werden, dürfen Belastungen nicht weiter auf kommende Generationen verschoben werden. Es ist daher in der Finanzplanung vorgesehen, ab 2009 durch die Erweiterung des Finanzierungsfonds auf die Einstellungsjahrgänge vor 1997, für die entstehenden weiteren Pensionsansprüche aller Beamten eine kapitalgedeckte Vorsorge zu treffen. Damit werden durch den Freistaat Sachsen die ab 2009 hinzukommenden Pensionsanwartschaften aller Beamten zeitgleich abfinanziert. Die weitere Erhöhung der impliziten Verschuldung aus Pensionslasten wird damit beendet. Hierfür sind jährliche Gesamtzuführungen von 450,9 Millionen Euro (Soll 2009) bis 504,5 Millionen Euro (2013) geplant. Mit diesem wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit wird der Verschiebung zusätzlicher Versorgungslasten auf zukünftige Haushaltsjahre wirkungsvoll vorgebeugt. Zusammen mit der Beendigung der Nettoneuverschuldung und dem erklärten Ziel, eines auch bei rückläufiger Bevölkerung konstanten Pro-Kopf-Schuldenstandes wird somit ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Konsolidierung des Haushaltes und einer nachhaltigen Finanzpolitik geleistet, die sich ihrer Verantwortung für künftige Generationen bewusst ist.«

Was so musterhaft daherkommt, erhält deshalb auch – anders etwa als in Rheinland-Pfalz – Lob vom landeseigenen Rechnungshof: »Der SRH begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, ein Verschuldungsverbot und den Generationenfonds in der Verfassung des Freistaates Sachsen zu verankern.«[3] Insbesondere mahnt der SRH an, über entsprechende gesetzliche Regelungen eine zweckwidrige Verwendung der Mittel des Generationenfonds und der Versorgungsrücklagen auszuschließen. Etwa – wie in Niedersachsen – zur Haushaltskonsolidierung.

Der Redlichkeit halber sei hier auch darauf hingewiesen, wie grundverschieden die Ausgangssituation in Sachsen im Gegensatz zu der in den westdeutschen Flächenstaaten war. 1995, wenige Jahre nach der Wiedervereinigung, so geht aus einer parlamentarischen Anfrage der »Linken« im sächsischen Landtag hervor, gab es in Sachsen nicht mehr als 23 beamtete Pensionäre. Im Jahr 2000 waren es immerhin schon 610, im Jahr 2005 dann 1963, 2009 3544 bei insgesamt rund 30 000 Beamten im Land.[4] Angesichts dieser Zahlen kann man sich leicht vorstellen, dass eine generationengerechte Rücklage für die Beamtenversorgung in einem »jungen« Bundesland wie Sachsen sehr viel leichter zu stemmen ist, als es dies in den gewachsenen, »alten« »Beamten«-Staaten in Westdeutschland ist. Es zeigt sich aber im Hinblick auf die Geschichte der bundesdeutschen Sozialsysteme auch: Wenn man rechtzeitig einen Kapitalstock aufgebaut hätte, könnte man den schlimmsten Härten in der Zukunft entgehen. Oder anders: Hätte Konrad Adenauer 1957 für die Beamtenversorgung eine Rücklage gebildet, die bis zum heutigen Tag bedient worden wäre, stünden wir heute nicht vor so großen Problemen.

Die Pensionslüge: Warum der Staat seine Zusagen für Beamte nicht einhalten kann und warum uns das alle angeht
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