Ich könnte es mir leichtmachen. Ich brauchte nur hinzuschreiben: Kurz vor Maĉon habe ich Viszman getötet, während draußen Landschaft mit Weinernte vorüberflog, der lyoner Dauernebel wäre einem burgundischen Regen gewichen, ich hätte es hinter mir, und er wäre tot, die Frage der Waffen wäre zunächst gleichgültig, die Todesursache würde ich aus der Anklageschrift erfahren, die mein Verteidiger mir zuschickt.
Mein Verteidiger: Selbstverständlich wird er auf Notwehr plädieren. Er sieht es so: die Schweizerinnen sind in Lyon ausgestiegen und über Lausanne nach Bern weitergefahren, ab Lyon haben sich das spätere Opfer sowie die Angeklagte allein im Abteil befunden, bereits beim Verlassen des Bahnhofs Lyon Part Dieu hat das spätere Opfer plötzlich die Schiebetürgardine vor die Schiebegangtür gezogen. Die Angeklagte bittet um Wiederaufziehen der Schiebetürgardine, was das spätere Opfer verweigert, indem es darauf verweist, daß es durch die Gangtür angeblich ziehe, was indes die Angeklagte (Fensterplatz) nicht wahrgenommen haben will; aus Höflichkeit, so die Angeklagte, habe sie eingewilligt, mit blickdicht geschlossener Gangtür weiterzureisen. Ein Gespräch über die notorisch unter- oder überheizten Züge zwischen Montpellier und Metz sei zunächst reiseüblich verlaufen wie auch die wechselseitige Erkundigung nach den Reisezielen. Das spätere Opfer habe wahrheitswidrig behauptet: Thionville, wahrheitswidrig nämlich insofern, als die Fahrkarte erster Klasse, die man nach seinem Tod in der linken Jackentasche fand, über Dijon ausgestellt war nach Besançon und der diensthabende Schaffner bezeugen wird, daß auf seinen Hinweis, der Anschlußzug stünde auf dem Gleis gegenüber, das spätere Opfer geantwortet habe, danke, ich weiß. Die Tatsache, daß ein Passagier, der im Besitz einer Fahrkarte erster Klasse ist, in einem Abteil der zweiten Klasse reist, in einem nach eigenem Bekunden zugigen und unterkühlten Abteil zweiter Klasse, macht ihn natürlich verdächtig und steigert somit die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen, das ist meinem Verteidiger klar, weshalb er besonders auf den Schaffner im Zeugenstand hofft, der unglücklicherweise zum Zeitpunkt des Prozesses dann doch nicht persönlich aussagen kann, weil seine Frau wegen einer Zwölffingerdarmsache am Vortag mit Blaulicht ins Krankenhaus mußte; ein Attest sowie eine schriftliche Zeugenaussage werden dem Gericht zugestellt, was aber natürlich die Anwesenheit des Schaffners auch dann nicht ersetzt, wenn dieser inzwischen durch die bedenkliche Diät seiner korsischen Frau jede gutartige Leibesfülle verloren hat; allein seine freundliche Glatze würde im Gerichtssaal zu meinen Gunsten sprechen und den Eindruck von Ordnung und Sicherheit verbreiten, gegen die das Opfer abgründig verstoßen hat durch den Kauf einer Erste-Klasse-Fahrkarte nach Besançon anstelle einer nach Thionville in der zweiten Klasse.
Natürlich könnte ich es hinschreiben, und es wäre passiert: Kurz vor Mâcon habe ich Viszman getötet.
Nur wäre das einer so schwerwiegenden Angelegenheit wie einem Mord nicht angemessen, und außerdem könnte es vor Gericht gegen mich verwendet werden, selbst wenn ich die ganze Geschichte umschriebe, Viszman umbenenne in Minck, die Schweizerinnen zu Holländerinnen mache durch entsprechende geringfügige Veränderungen der Familien- und Urlaubsverhältnisse, den Zug von Budapest nach Berlin fahren lasse. Selbst dann bliebe die Aussage: Ich habe Minck kurz vor der Grenze getötet, und kein Gericht der Welt wird daran zweifeln, daß Minck nicht Minck, sondern Viszman ist.
Die Tatsache, daß dieser Satz dastünde und vor Gericht verlesen würde, wäre nun freilich an sich noch kein Einwand gegen meinen Verteidiger, der unbeirrbar auf Notwehr plädiert, aber die weitere Geschichte würde wenig Indizien für Notwehr bieten, es sei denn, ich schriebe solche Indizien zur Irreführung des Gerichts nachträglich noch hinein und womöglich dazwischen, was zwar strafbar wäre, aber technisch problemlos zu machen; jede Geschichte kann per Computer in kürzester Zeit neu montiert und sogar vollkommen umgeschrieben werden, keine Geschichte der Welt ist davor geschützt, zur Irreführung des Gerichts oder aus anderen Gründen per Computer beliebig umgeschrieben zu werden; die Welt ist vielleicht nichts als eine dauernd umgeschrieben werdende Weltgeschichte, eine einzige Weltumschreibungsgeschichte. Aber hieße das nicht, jegliches Schriftstellerethos preiszugeben und fahrenzulassen, dessen Sinn und Aufgabe einzig darin bestehen kann, die Geschichten vor ihrem Umgeschriebenwerden per Computer zu schützen und zu bewahren, auch wenn ich an dieser Stelle nicht umhin kann, mir selbst einzugestehen, daß eine Schriftstellerehre nicht sehr viel auszurichten vermag, solange ihr nicht eine gewisse schriftstellerische Gewalt zur Seite steht, eine Gewalt über das Personal der Geschichte, die hinausgehen müßte über die ersten Seiten und die dortige Aufforderung des Autors an vollkommen abstinenzwillige Leute, sich grundlos in weißen Whisky zu stürzen.
Ein unerfreuliches Gespräch über Schriftstellerehre und leider auch das Handwerk des Schreibens wird morgen abend mein Verleger mir nicht ersparen, und die Frage der Personenführung wird nicht der einzige wunde Punkt sein. Ich kann mir ungefähr denken, wie das Gespräch verläuft, weil verständlicherweise selbst seine Geduld irgendwann einmal endet, seine Geduld und die Gelder auch, die er bislang unverdrossen in mein sogenanntes Handwerk investiert hat, das indessen, wie er mir traurig nachweisen wird, ein Zuschußbetrieb ist seit Jahren, und wenn ich ihm übermorgen mit Schriftstellerehre und Schriftstelleraufgaben komme, wird er auf der Stelle diese Geduld verlieren und mir, nicht ohne betrübt zu sein über diese längst fällige Maßnahme, mein fehlendes Handwerk endgültig legen.
Die Aufgabe der brünetten, demnächst mahagonigetönten Schweizerin morgen früh, so viel weiß ich immerhin, während sie es noch nicht einmal ahnt, wird darin bestehen, mit ihrer Zweitjüngsten zum Zahnarzt zu gehen, weil die Großmutter wieder Sahnebonbons als Erziehungsmittel eingesetzt und der Kleinen somit im klassischen Verfahren eine Plombe gezogen hat. Sie weiß nur: daß es allerhöchste Zeit ist, nach Hause zu kommen, weil ihre Mutter schon seit vergangenem Freitag am Rande eines Nervenzusammenbruchs steht und ihre drei Enkel insgeheim für schwererziehbar erklärt hat. Der Wanderurlaub ist abgeschlossen und in eine Urlaubsgeschichte verwandelt, jetzt warten in Bern die Kinder und der Zahnarzt auf sie, was man von einem Obst- und Gemüsegroßhändler nicht sagen kann, der noch nicht weiß, daß ihm zwei Wochen lang sein Prokurist die Buchhaltung durcheinandergebracht hat; die Praktikantin aus der Auftragsabteilung, die zur Aushilfe in der Zentrale sitzt, hat die vielen blinkenden Knöpfe an der Telefonanlage von Anfang an nicht kapiert, den Ärger mit der Transportfirma, die dauernd nicht durchgekommen ist, wird seine Frau ausbaden, sobald sie wieder am Telefon sitzt; allerdings findet er, was die Schwiegermutter da jeden Tag auf den Tisch bringt, ist am Rande der Zumutbarkeit, mit den Kindern wird sie auch nicht fertig, und die Kleine hat völlig recht, wenn sie sich trotz der Sahnebonbons weigert, mit der durchgedrehten Omi zum Zahnarzt zu gehen, die hysterische Omi soll wieder nach Neuchâtel und dort den Opi mit ihren Kochkünsten quälen. Sorge macht ihm: er hat gelesen, Frauen schlagen im Alter nach ihren Müttern, und Hysterie kann er im Geschäft nicht brauchen.
Valence. Deux minutes d’arrêt. Daß mir nur keiner zusteigt. Viszman im graugrünen Hemd, mehr grau als grün, es steht ihm. Dazu das Jackett, die Unwiderstehlichkeit bestimmter Herrenjacketts als Ergebnis jahrelangen Kalküls und verschwiegener Lebenserfahrung; dieses grau und weich, aus Flanell. Viszman ist nicht attraktiv, das nun gar nicht, attraktive Männer gibt es im Fernsehen, sie machen Kraftsport und sonstige Werbung. Die beiläufige Bewegung, mit der Viszman die blaue Fahrkarte in die linke Jackettasche gesteckt hat vorhin, soll wie absichtslos sein, so häufig ausgeführt, daß sie mit der Zeit ins Unbewußte gerutscht ist, eine beiläufig reflexhafte Männlichkeit in grauem Jackett und mit Müdigkeit um die Augen, keine Uhr am linken Handgelenk, Viszman.
Krawatte: auch keine. Krawattenmord wäre vielleicht in Frage gekommen, da Viszman ersichtlich keinen Muskelsport treibt und kaum größer sein dürfte als ich. Krawattenmorde haben den Vorteil, daß sie geräuschlos durchzuführen sind, auch wenn mir, zugegebenermaßen, nicht wohl ist bei dem Gedanken an Viszmans Gesicht nach der Tat. Ein erster Mord darf beunruhigend sein, aber lieber ein sauberer Mord als am Ende noch weich werden. Aber doch lieber kein Mord mit blauem Viszman-Gesicht nachher, von dem blauen Gesicht müßte ich jahrelang träumen. Im übrigen ist die Geräuschlosigkeit gar nicht so wichtig, da mein Verteidiger auf Notwehr plädiert, und Notwehr muß nicht geräuschlos sein.
Bis Mâcon ist noch etwas Zeit.
Abfahren. Niemand mehr zusteigen. Jetzt niemand mehr zusteigen!
Es sind drei. Zwei Männer und eine Frau. Im Abteil sind vier Plätze frei. Sie fragen erst gar nicht. Ich sage, c’est occupé, aber sie protestieren und machen mich auf das Schild neben der Schiebetür aufmerksam. Drei Reservierungen plus Viszman plus meine Reisetasche neben mir auf dem Sitz. Die können Sie stehenlassen, sagt der eine Mann gehässig.
Meine Leute machen manchmal nicht, was ich will, diese sind aufsässig und renitent.
Ihnen ist natürlich nicht klar, was ich weiß: daß sie durch ihre bloße Anwesenheit einen erstklassigen Strafverteidiger daran zu hindern versuchen, sich in dem aufsehenerregenden Mordprozeß Viszman mit einer komplett aus der Luft gegriffenen Notwehrstrategie zu profilieren und eine versuchte Vergewaltigung nicht nur vor dem Gericht durchzusetzen, sondern auch gegen die Presse, die bei diesem Prozeß ein harter Brocken sein wird, indem sie geradeheraus politische Motive im Spiel wähnt, da es sich bei der Person des Ermordeten bekanntlich um einen Exkommunisten mit grenznaher Deckadresse in Thionville handelte, die Presse zieht eben dieses »Ex« mit guten Gründen in Zweifel, wofür sie Belege zitiert aus der jüngsten Geschichte sowie auf die Tatsache hinweist, daß Viszman zweiter Klasse fuhr, obwohl er einen Fahrschein der ersten Klasse in der linken Jackentasche hatte. Das »Ex« dementsprechend immer in Anführungszeichen. Mein Strafverteidiger soll endlich zeigen dürfen, was er kann, und seinen kleinen Fischen durch einen großen Prozeß entkommen, anstatt einmal die Woche an die Grenze fahren zu müssen und bei den dortigen Behörden die Abschiebungen seiner illegalen Mandanten, alles arme Schweine, sagt er, dann doch nicht verhindern zu können, weil man bei Abschiebebeamten nicht mit Notwehrstrategien glänzen kann, sondern nur mit Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnissen, die mein Anwalt indessen für seine Untergrundmandanten nicht hat. Mein Strafverteidiger braucht seinen Mord.
Sobald die drei sitzen, bieten sie rundherum allen Kaugummis an. Nein danke für mich. Die Schweizerinnen können offenbar gleichzeitig rauchen und Kaugummi kauen, Viszman lehnt ab und geht auf den Gang rauchen. Schätzungsweise ist er vier Zentimeter größer als ich. Höchstens eins fünfundsiebzig.
Ich habe nie verstanden, was manche Frauen an Riesen finden.
Die Luft im Abteil ist schlecht, zudem zieht es, und die Heizung, die in Montpellier unnötig war, ist dem nassen Herbst um Lyon herum nicht mehr gewachsen. Ich wünschte, ich hätte das Auto genommen.
Mit Blick auf Viszmans Hinterkopf höre ich die Fortsetzung eines Gesprächs, das offenbar schon im Gange war, bevor sie hereinkamen. Drei Terminkalender sind gezückt worden, Ferien werden verglichen und abgestimmt, Nationalparks und Naturschutzgebiete müssen nach Plan inspiziert werden, Überraschungsbesuche dreier Inspektoren werden vorbereitet, Kaugummis in Aschenbecher geklebt, ich muß mir zusammenreimen, was ich nicht weiß, nämlich daß sich die Nationalparks und Naturschutzgebiete in inspektionsbedürftigem Zustand befinden, wer hätte das gedacht; die Besuche der Inspektoren, soviel ich verstehe, unangekündigt, da den Direktionen nicht Gelegenheit gegeben werden darf, kurzfristig an den Nationalparks herumzumanipulieren; sobald ein Inspektor seinen Besuch ankündigt, werden von seiten der Direktion die Nationalparks in Potemkinsche Dörfer verwandelt, daher stichprobenartige Überraschungsinspektionen im ganzen Land.
Die Frage ist sodann: Soll die Öffentlichkeit unterrichtet werden über den desolaten Zustand der Nationalparks, wie ihn die Überfälle der Inspektoren zutage fördern? Eine politische Frage selbstverständlich, ich bin für rückhaltlose Aufklärung einer Bevölkerung, die ja nicht Eintritt zahlt, um sodann in Potemkinschen Dörfern zu wandeln. Aber so einfach ist das nicht, wie ich höre: die Meinungen gehen auseinander, denn die Enthüllung des Zustands, gewisser Zustände in gewissen Nationalparks, muß einschränkend hinzugesetzt werden, könnte insbesondere einem Monsieur Barbagelata sehr gelegen kommen, der nicht zögern wird, aus einer solchen Enthüllung umgehend politischen Gewinn zu ziehen, um das moralische Ansehen seiner Partei zu verbessern, die gerade jetzt, nach Aufdeckung skandalöser Gewinnziehungen aus dem Sumpf kommunaler Immobilienpolitik, eine. Aufbesserung ihres Ansehens gut gebrauchen könnte.
Sumpf überall, des marécages partout, sagt die Inspektorin.
Den Blick auf Viszmans Hinterkopf und durch Viszmans Hinterkopf abgelenkt vom Gespräch, habe ich nicht verstanden, ob sie den Sumpf in den Direktionen der Nationalparks und Naturschutzgebiete meint oder die regionalen Sümpfe des Monsieur Barbagelata, eines offenbar machtbesessenen Profiteurs, den man einmal genauer unter die Lupe nehmen müßte. Schon der Name klingt wie ein Pseudonym: nach Mafia und Waffenhandel, und es ist unwahrscheinlich, daß eine Veröffentlichung des Inspektionsberichts den Nationalparks und Naturschutzgebieten aus dem Sumpf der Direktionen heraushelfen könnte und so dem Erhalt der naturgeschützten Sümpfe dienlich wäre, solange jener Monsieur Barbagelata die Finger im Spiel hat und nur auf eine Veröffentlichung wartet, um sich alsdann die Hände zu reiben und Gewinn zu ziehen, der auf dem Umweg über das wieder gefestigte Ansehen seiner Partei in seine Villa in Martigues fließt anstatt in naturschutzwidrig trockengelegte Sümpfe.
Mit einem Schlag auf den Hinterkopf ist Trotzki getötet worden, fällt mir ein; aber diese Todesart verbietet sich bei Viszman aus einer Reihe von Gründen: Mein Verteidiger muß eine Chance gegen die Presse haben. Die Presse wird sich nicht entgehen lassen, einen Schlag auf den Hinterkopf mit dem sogenannten Exkommunismus des Opfers in Verbindung zu bringen und symbolisch zu deuten, sie wird herausfinden, daß Viszman gebürtiger Pole ist, und anfangen, in polnischen Akten zu blättern. Ich habe keine Ahnung, was sie da findet: in manchen von diesen Akten sollen die ungeheuerlichsten Dinge stehen, in anderen wieder rein gar nichts. Ich kenne Viszman nicht, ich wußte nicht einmal, daß er aus Polen kommt, und ich will ihn um keinen Preis kennenlernen, aber selbst wenn ich ihn kennen würde, wüßte ich nicht, was in den Akten steht. Ich darf die Verteidigungslinie meines Anwalts, der unerschütterlich auf Vergewaltigung zielt, nicht sabotieren, indem ich die Presse auf Akten ansetze, deren Inhalt womöglich so ungeheuerlich ist, daß er die sorgfältig ausgeklügelte Notwehrtheorie hinwegfegt als läppische Camouflage.
Zweitens: wie hat das Gericht sich einen Vergewaltigungsangriff vorzustellen, bei dem das Opfer dem Täter auf den Hinterkopf haut?
Drittens: ich besitze keinen Gegenstand, mit dem ich Viszman durch einen Schlag auf den Hinterkopf töten könnte. Viertens: ich kann kein Blut sehen.
Kleine Mengen schon, aber ab Nasenbluten wird es schwierig. Einen Film über die Ermordung Trotzkis habe ich vor dessen Ermordung verlassen in der Annahme, daß mengenhaft Blut zu sehen sein würde, wissend selbstverständlich, daß dieses Blut kein Blut ist, und insbesondere ohne in meiner Jugend Trotzkistin gewesen zu sein, was ich bereit bin, vor Gericht zu beschwören.
Das Gericht freilich, durch die Presse nervös geworden, will meinen Anti-Trotzki-Schwur gar nicht hören; das Gericht wittert KGB, nachdem der Richter seine Sekretärin extra in die öffentliche Leihbücherei geschickt hat, um den Mord am Feierabend einmal genau nachzulesen, zuerst hat sie drei falsche Bücher gebracht, in denen nur das Todesdatum und Mexiko stand, aber schließlich hat er gefunden, was er sich sowieso dachte: vom KGB, dieser Mercader, dieser Mörder. Vergewaltigung wäre ihm lieber, damit kennt er sich aus, das kommt häufig vor; vorm KGB hat er, ehrlich gesagt, Angst, obwohl der jetzt harmlos sein soll, seit sie sich alle vertragen und jeder mit jedem stundenlang telefoniert am Abend, aber wissen kann man ja nie bei den Russen; wie gesagt, Vergewaltigung wäre ihm lieber, wenn bloß die Medien nicht diesen Rummel machten.
Bei KGB-Verdacht nützt natürlich kein Schwur, das ist klar.