Ersponnene Präzision
Ein Kollege von mir musste in einem Strafverfahren, in dem zwei Männer des Totschlages eines Schwerbehinderten angeklagt waren, als Sachverständiger aussagen. In seinem mündlichen Gutachten vor Gericht ging es neben der Todesursache und den Obduktionsbefunden auch um den Todeszeitpunkt. Damit sollte geklärt werden, ob zeitnah eingeleitete Reanimationsversuche das Leben des Mannes eventuell hätten retten oder zumindest verlängern können. Also berichtete mein Kollege von der Ausbildung der Totenstarre, von Totenflecken und ihrer Ausprägung sowie von den Messergebnissen der Rektal- und Umgebungstemperatur und grenzte so die wahrscheinliche Todeszeit des Opfers ein.
Einer der Anwälte war mit dem Resultat der Berechnungen nicht zufrieden – es belastete seinen des Totschlags angeklagten Mandanten – und meldete Widerspruch an: »Es ist doch eine allgemein bekannte Tatsache, dass die Armbanduhr, die der Mensch, der stirbt, trägt, zum Zeitpunkt des Todes stehenbleibt. Wie spät war es denn nun auf der Uhr des Toten, als Sie am Leichenfundort eintrafen?«
Mein Kollege muss auf diese Frage hin sehr verdutzt ausgesehen haben. Da er nicht antwortete, wiederholte der Anwalt seine Frage. Mein Kollege sah zum Richtertisch und fragte die Vorsitzende Richterin, ob er tatsächlich auf so eine Frage antworten müsse. Doch vom Richtertisch kam keine Unterstützung, stattdessen fragte die Vorsitzende Richterin nun ihrerseits: »Kann es sein, dass ein Zusammenhang zwischen Tod und Uhrzeit auf der Armbanduhr besteht?«
Wenn ich diese Geschichte in der Vorlesung erzähle, ist die Erheiterung jedes Mal groß. Und eine Studentin schlug lachend vor, dazu doch mal die Hersteller von Armbanduhren zu befragen. Dem kann ich mich nur anschließen …
Wie alle, die ihre Arbeit so gut wie möglich machen wollen, müssen auch wir Rechtsmediziner uns ständig weiterbilden, damit wir methodisch auf dem neuesten Stand sind. Trotz aller Bemühungen, aller Schulungen und Vorträge hinken wir echten Rechtsmediziner dabei aber, wie es scheint, immer unseren Kollegen in Film und Fernsehen weit hinterher.
Immer wieder bin ich überrascht über die unglaublichen technischen Innovationen, die dort angewandt werden, aber auch darüber, dass die Rechtsmediziner im Fernsehen mit den simpelsten Methoden auf die Minute genau feststellen können, wann genau jemand gestorben ist. Am eindrücklichsten ist mir dabei eine Szene aus einer Tatort-Folge in Erinnerung, in der der Rechtsmediziner seine Hand auf die Fußsohle des Toten legte und so die Todeszeit präzise festlegen konnte. Leider müssen meine realen Kollegen und ich ohne diese hellseherischen und teils übernatürlichen Fähigkeiten der fiktiven Kollegen auskommen. Unsere Methoden im wirklichen Leben sind ein klein wenig komplizierter und führen trotzdem nicht immer zu exakten Ergebnissen. Vielleicht möchten Sie sie ja trotzdem kennenlernen:
Zunächst einmal: Die Untersuchungen zur Eingrenzung der Todeszeit führen wir grundsätzlich am Leichenfundort durch, niemals im Sektionssaal. Wenn wir damit bis zur Obduktion warten würden, hätten wir deutlich weniger Entscheidungskriterien zur Verfügung – Sie werden sehen, warum. Allerdings lassen sich vorgenommene Einschätzungen durch Obduktionsergebnisse oft bestätigen oder manchmal auch widerlegen.
Außerdem gilt immer: Die verschiedenen Methoden zur Todeszeitbestimmung werden nicht wahlweise – z.B. je nach Fähigkeit und Neigung des Rechtsmediziners – eingesetzt, sondern in Kombination miteinander. Eine Methode allein würde viel zu vage Ergebnisse liefern. Hier nun die Methoden im Einzelnen:
- Bei der Todeszeitbestimmung überprüfe ich wie jeder andere Rechtsmediziner, der zu einem Tatort gerufen wird, als Erstes, ob Leichenflecken (synonym auch als »Totenflecken« bezeichnet) vorhanden sind und ob die Leichenstarre (oder »Totenstarre«) schon eingesetzt hat. Etwa dreißig Minuten nach dem Tod kommt es zum ersten nachweisbaren Auftreten von Leichenflecken. Wenn das Herz nicht mehr schlägt, der Blutkreislauf also aussetzt, werden die roten Blutzellen, die dem Blut und auch den Leichenflecken ihre Farbe geben, nicht mehr weitertransportiert und sinken in den Gefäßen entsprechend der Schwerkraft ab.
Leichenflecken treten zunächst als kleine blauviolette Flecken auf, die dann zunehmend größer werden – sie »konfluieren« (lateinisch confluere = zusammenfließen), wie wir dieses Phänomen nennen. Lag der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes auf dem Rücken und wurde seither nicht umgedreht, bilden sich die Leichenflecken am Rücken. Der Umkehrschluss ist leider nicht möglich. Finden sich bei einem Toten die Leichenflecken am Rücken, heißt das noch lange nicht, dass er zum Todeszeitpunkt auf dem Rücken lag. Der Grund: Innerhalb der ersten sechs bis zwölf Stunden nach dem Tode lassen sich Leichenflecken noch »umlagern«. Wenn der Körper eines Menschen, der auf dem Rücken liegend gestorben ist, innerhalb der nächsten Stunden in Bauchlage gedreht wird, verschwinden die Leichenflecken an der Körperrückseite und kommen – entsprechend der auf die roten Blutkörperchen einwirkenden Schwerkraft – an der Körpervorderseite wieder zum Vorschein.
Ebenfalls von Belang für die Todeszeitbestimmung: Innerhalb der ersten zwanzig Stunden kann man Leichenflecken für kurze Zeit verschwinden lassen, indem mit dem Finger oder einer Pinzette auf die entsprechende Hautregion gedrückt wird. Für diesen Umstand haben sprachbegabte Leute vom Fach das schöne Wort »Wegdrückbarkeit« erfunden. Wie das Ganze aussieht, können Sie selbst simulieren, beispielsweise im Sommer, wenn Sie mit einem Finger kurz auf Ihren Sonnenbrand drücken: Für den Augenblick verflüchtigt sich die Rötung, kehrt nach dem Loslassen aber sofort wieder zurück. Das biologische Phänomen ist bei Leichenflecken wie Sonnenbrand insofern dasselbe, als in beiden Fällen eine vermehrte Blutansammlung in den Gefäßen der betroffenen Hautregion auf Druck hin bewegt und damit »verschoben« wird. Nur ist die vermehrte Durchblutung beim Sonnenbrand eine (gesunde) Reaktion des lebenden Organismus auf die thermische Reizung durch die Sonne, während Leichenflecken dadurch entstehen, dass der Blutkreislauf gestoppt hat und das Blut in den Gefäßen nicht weitertransportiert wird.
- Zweites zentrales Kriterium bei der Todeszeitbestimmung ist die Leichenstarre. Auch die beginnt wie die Bildung der Leichenflecken etwa dreißig Minuten nach dem Tod. Als Erstes manifestiert sich die Starre im Kiefergelenk, tritt dann in den Schulter- und Ellen bogengelenken auf und lässt sich nach etwa zwei bis vier Stunden auch in den Hüft- und Kniegelenken feststellen. Nach etwa zwei Tagen löst sie sich allmählich wieder. Danach sind die großen und kleinen Gelenke des Körpers wie Ellenbogen-, Finger- und Kniegelenke wieder frei beweglich, Arme und Beine wie Finger und Zehen lassen sich durch den Untersucher wieder beugen und strecken. Warum es zu der zwischenzeitlichen Leichenstarre kommt, konnte bis heute noch niemand biologisch überzeugend erklären.
In diesem Zusammenhang möchte ich gern mit einem populären Irrtum aufräumen: Viele Menschen glauben, dass man an dem Gesichtsausdruck eines Toten ablesen kann, ob er friedlich eingeschlafen ist oder ob die letzten Augenblicke seines Lebens qualvoll waren. Doch das ist leider – oder zum Glück? – nicht möglich, denn im Augenblick des Todes, also mit dem letzten Herzschlag, kommt es zu einer vollständigen Erschlaffung der gesamten Muskulatur. Anschließend festigt die zunehmende Leichenstarre genau den Ausdruck, der mit der Erschlaffung aller Muskeln und damit auch der Gesichtsmuskeln entstanden ist. Stirbt jemand im Sitzen, wird die Leichenstarre folglich die in Hüft- und Kniegelenken angewinkelten Beine in dieser Stellung »fixieren«, bei einem Erhängten wird die Leichenstarre den gesamten Körper in gestreckter Position halten. Ein geöffneter Mund oder weit geöffnete Augen bei einem Toten bedeuten also nicht, dass er oder sie im Angesicht des Todes einen Schreckensschrei ausgestoßen oder die Augen vor Angst aufgerissen hat, sondern lediglich, dass der Tod in sitzender oder stehender Position eingetreten ist. Wegen des nicht mehr vorhandenen Muskeltonus sind Unterkiefer und Unterlider der Schwerkraft folgend nach unten geklappt, bevor die Leichenstarre sie erfasst hat und wie einen Gesichtsausdruck wirken lässt. Aus diesem Grund werden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen teils auch heute noch verstorbenen Patienten sogenannte »Kinnbinden« – nichts anderes als mehrmals um den Kopf gewickelte Mullbinden – angelegt, um rechtzeitig vor der eintretenden Starre den Mund des Toten zu schließen.
- Eine weitere Methode zur Todeszeitbestimmung ist die Reizung der Gesichtsmuskulatur per Stromstoß. Zu diesem Zweck befindet sich in dem sogenannten Tatortkoffer des Rechtsmedizinischen Instituts, den ich zu jedem Leichenfundort mitnehme, ein speziell dafür konstruiertes batteriebetriebenes Reizstrom-gerät. Dessen Nadelelektroden werden an den inneren und äußeren Lidwinkeln des Toten befestigt. Innerhalb von sechs bis etwa acht Stunden nach dem Tod reagieren die Gesichtsmuskeln noch auf die elektrischen Reize, danach nicht mehr. Führen die Impulse zu keinerlei Reaktion, weiß ich, dass die oder der Betreffende länger tot ist.
- Die Pupillen eines Menschen reagieren noch bis zu zwölf Stunden nach dem Tod mit Verengung oder Erweiterung auf das Einträufeln entsprechender Augentropfen, unter bestimmten Umständen auch noch einige Stunden länger. Allerdings ist eine mögliche Reaktion erst eine halbe Stunde nach der Verabreichung feststellbar, weshalb es sich empfiehlt, diesen Test nicht zum Abschluss durchzuführen, es sei denn, man möchte sich eine Zwangspause gönnen – und alle anderen Ermittler vor Ort gegen sich aufbringen.
- Die zuverlässigste Methode zur Bestimmung der Todes zeit ist die Bestimmung der Differenz zwischen der am Leichnam gemessenen Körperkerntemperatur und der Umgebungstemperatur am Leichenfundort. Die Umgebungstemperatur wird hierbei an verschiedenen Stellen und in verschiedenen Höhen über dem Fußboden gemessen, anschließend wird aus den einzelnen Messwerten der Mittelwert errechnet. Für die Messung benutzen wir ein speziell dafür entwickeltes elektronisches Thermometer (»Tatortthermometer«) mit einer zirka fünfzehn Zentimeter langen, aber nur wenige Millimeter dicken Mess-Elektrode aus Metall. Durch seine spezielle Konstruktion kann es nicht nur die Raumtemperatur ermitteln, sondern auch zur Rektalmessung in den Enddarm des Verstorbenen eingeführt werden. Die Abkühlung des menschlichen Körpers folgt bestimmten Gesetzmäßigkeiten, die eine Rückrechnung auf den ungefähren Todeszeitpunkt ermöglichen. Ausgangswert ist die übliche Körperkerntemperatur des Menschen, also knapp 37 Grad Celsius. Nach dem Tod bleibt die Körperkerntemperatur zunächst etwa drei Stunden lang annähernd konstant. Danach verringert sich die Temperatur des Leichnams um zirka ein Grad Celsius pro Stunde. Entsprechend lassen sich aus der Differenz Rückschlüsse auf die Todeszeit ziehen. Allerdings wird die eigentlich einfache Rechnung durch verschiedene individuelle Umgebungsfaktoren wie Bekleidung, Körpergewicht und Körperproportionen und die Umgebungsbedingungen wie Witterung im Freien und Zugluft in geschlossenen Räumen etwas komplizierter. Entsprechend fragt das Computerprogramm zur Todeszeitbestimmung die Daten aller dieser möglichen Einflussfaktoren ab, errechnet daraus einen eventuellen Korrekturfaktor und bezieht diesen in die Berechnungen mit ein. All die Liebesmüh von Mensch und Maschine ist allerdings vergebens, wenn jemand zwischen Todeszeitpunkt und Temperaturmessung die Fenster aufgerissen hat, denn die Temperaturmethode setzt voraus, dass die Raum- beziehungsweise Umgebungstemperatur in der besagten Zeit relativ konstant geblieben ist. Rettungssanitäter, die meist die Ersten am Leichenfundort sind, haben manchmal die Angewohnheit, ein Fenster zu öffnen, »damit die Seele entweichen kann«. Ob dieser Brauch nun religiös motiviert ist oder zum persönlichen Berufsethos gehört – er erschwert uns leider die Arbeit. Aber zum Glück agieren die meisten Rettungssanitäter zweckdienlicher.
Oft hält sich an einem Tatort auch eine ganze Arma da von Rettungskräften, Polizeibeamten und Kriminaltechnikern auf, was die Raumtemperatur zumindest in kleineren Räumen schnell ansteigen lässt. Auch das Ein- und Ausgehen der Ermittler oder offenstehende Haus- oder Wohnungstüren verfälschen nicht selten die Resultate.
Wenn alle diese Untersuchungen abgeschlossen sind, kommt der Laptop des Rechtsmediziners zum Einsatz. Auf ihm ist ein spezielles Programm zur Todeszeit bestimmung installiert. Ich muss alle wichtigen Informationen und Messergebnisse in die dafür vorgesehene Tabelle eingeben, also Leichenstarre, Leichenflecken, elektrische Erregbarkeit der mimischen Muskulatur, (fehlende) Pupillenreaktion, Körpertemperatur, Bekleidung und Umgebungsbedingungen. Aus diesen Parametern berechnet das Programm dann eine ungefähre Todeszeit.
Sie sehen also, die Eingrenzung der Todeszeit ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Und selbst bei sorgfältigster Durchführung gibt es noch jede Menge Unwägbarkeiten, die einer präzisen Angabe im Weg stehen. Neben den bereits beschriebenen gehören dazu noch andere potentielle Störfaktoren, die der Rechtsmediziner in seine Berechnungen zur Todeszeit mit einbeziehen muss, da er sonst gegebenenfalls zu völlig falschen Ergebnissen gelangt.
Was ist zum Beispiel, wenn ein Mensch kurz vor seinem Tode fast 42 Grad Celsius Fieber hatte? Dann wird bei der Temperaturmethode trotz korrekter Rückrechnung eine zu späte Todeszeit ermittelt, weil der zum Todeszeitpunkt fünf Grad wärmere Körper etwa fünf Stunden länger zum Abkühlen braucht als im Normalfall. Ist die Tatsache, dass das Opfer eines Tötungsdeliktes vor seinem Tod an hohem Fieber litt, zum Zeitpunkt der Todeszeitbestimmung unbekannt, hat ein Täter gute Chancen, gar nicht erst verdächtigt zu werden – weil er für die falsch ermittelte Todeszeit ein Alibi hat.
Bei Kinderleichen gelten grundsätzlich andere Gesetzmäßigkeiten als bei Erwachsenen: Sie kühlen schneller aus, da sie im Verhältnis zur Körpergröße eine größere Körperoberfläche haben. Deshalb können unsere üblichen Berechnungsmethoden zur Todeszeit nicht angewendet werden.
Massiver Blutverlust vor dem Tod führt oft dazu, dass Leichenflecken sich nur sehr spärlich, viel langsamer oder gar nicht manifestieren. Bei zu eiliger oder oberflächlicher Untersuchung ist das Resultat schnell mal um einen halben oder ganzen Tag verfälscht. Weiterhin gibt es Vergiftungen und Muskelerkrankungen, die nicht nur Einfluss auf das Eintreten der Leichenstarre und ihrer Intensität haben, sondern auch auf die postmortale Erregbarkeit der mimischen Muskulatur mittels Reizstrom.
Ohne noch weiter ins Detail zu gehen: Die Unwägbarkeiten bei der Todeszeitbestimmung sind zahlreich. Bedenkt man zudem, dass manche Informationen oft zum Zeitpunkt der rechtsmedizinischen Untersuchungen nicht einmal bekannt sind (und es auch oft gar nicht sein können, Stichwort: Umgebungstemperatur), bedarf es schon einer geballten Ladung Phantasie und Optimismus, will man behaupten, man könne den Todeszeitpunkt eines Menschen im Nachhinein auf die Minute genau festlegen.
Technikgläubige mögen erwarten, dass man nur lange und intensiv genug forschen muss, um eines Tages exakte Resultate liefern zu können. Ich persönlich wage das zu bezweifeln. Ganze Generationen von Rechts medizinern haben sich seit vielen Jahrzehnten mit der Erforschung von Methoden zur Feststellung der Todeszeit beschäftigt. Trotzdem ist eine nähere Eingrenzung als auf plus oder minus zwei Stunden nicht möglich. Und selbst dieser seltene Optimalfall ist nur innerhalb von etwa vierundzwanzig Stunden nach dem Tod möglich. Sobald die Leichenfäulnis einsetzt, sind alle beschrie benen Untersuchungsmethoden nicht mehr einsetzbar.
Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für die kreativen Bemühungen von Drehbuchautoren, würde doch die realitätsnahe Darstellung der Todeszeitbestimmung schon einen Großteil der Spielfilmzeit füllen. Ein Klassiker ist ja die Untersuchung des Mageninhalts. Um anhand einer Mageninhaltsanalyse den Todeszeitpunkt eines Menschen sicher eingrenzen zu können, muss man präzise wissen, was genau und wann genau und wie viel genau das Todesopfer zum letzten Mal gegessen hat. Aber wann ist das in der Realität schon mal der Fall?