Bloße Erträgnisaufstellungen, Depot- oder Vermögensverzeichnisse genügen heute nicht mehr als Grundlage zur Erstellung einer Steuererklärung für Erträge aus ausländischen Geldanlagen. Einige ausländische Banken in den klassischen Anlageländern liefern inzwischen sehr gute Steuerreportings, die die Erklärung ausländischer Kapitaleinkünfte durch Angabe des Steuerformulars und der Formularzeile einfach gestalten. Der steuersensitive Geldanleger sollte auf ein qualifiziertes Steuerreporting seiner Auslandsbank achten.
Allgemeines
Die Privatsphäre genießen und den attraktiven Steuerstundungseffekt der Geldanlage im Ausland nutzen – und dennoch gegenüber der Geldanlage im Inland keinen wesentlich höheren Aufwand für die Steuererklärung haben. Dies ermöglicht ein detailliertes, den Anforderungen des deutschen Steuerrechts entsprechendes Steuerreporting.
Leistungs- und
qualitätsbewusste Kreditinstitute aus dem EU-Ausland bieten ihren
deutschen Kunden mittlerweile ein umfassendes und sorgfältiges
Steuerreporting an. Damit nimmt der steuersensitive Geldanleger,
der die Vorzüge der klassischen ausländischen Finanzplätze weiter
nutzt,105
keine
steuerlichen Nachteile gegenüber einem deutschen Inlandsanleger in
Kauf, für den das inländische Kreditinstitut durch die
Abgeltungsteuer das „Steuerliche“ übernimmt.
Anlegerhinweis 78
Steuersensitive Geldanleger sollten sich vor Kontoeröffnung über das von der Bank zur Verfügung gestellte Steuerreporting informieren und gegebenenfalls mit ihrem Steuerberater Rücksprache halten. Das Steuerreporting sollte alle in die Anlagen KAP und AUS der Steuererklärung einzutragenden Daten und idealerweise auch Hinweise enthalten, in welche Zeilen dieser Anlagen die jeweiligen Beträge vom Anleger einzutragen sind. Außerdem sollte die Bank ein Steuerreporting über alle steuerpflichtigen Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträge liefern können.
Wesentlicher Inhalt eines
steuerkonformen
Reportings
Das Steuerreporting der Auslandsbank eignet sich für den steuersensitiven Geldanleger nur, wenn es vollständig ist und auch den neuesten deutschen Gesetzesvorschriften bzw. jenen seines Wohnsitzstaates entspricht. Ein steuerkonformes Reporting setzt daher in erster Linie die richtige Klassifizierung aller in einem Depot enthaltenen Finanzinstrumente nach deutschem Steuerrecht voraus; hierbei sind insbesondere steuerkonforme Investmentfonds (also solche, die ihren Berichtspflichten nach dem deutschen Investmentsteuergesetz nachkommen) von intransparenten Investmentfonds zu trennen.
Entscheidende Bedeutung kommt der exakten Zuordnung der einzelnen Erträge sowie den Gewinnen und Verlusten zu. Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten unterschiedliche Verlustverrechnungsvorschriften. Verluste aus der Veräußerung von Aktien müssen von den Verlusten aus der Veräußerung übriger Kapitalanlagen separat erfasst werden. Darüber hinaus sollte die Höhe der anrechenbaren Steuern nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ausgewiesen sein. Besonders empfehlenswert ist auch die Frage nach dem Umfang des Steuerreportings. Viele Steuerreportings ausländischer Banken enthalten keine Angaben über getätigte steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden.
Beispiel 1
Abbildung 3: Erträgnisaufstellung unter Berücksichtigung bereits mit Quellensteuer belasteter Kapitalerträge (Quelle: Zürcher Kantonalbank Österreich AG106)
Beispiel 2
Abbildung 4: Steuerreporting unter Ausweis der anrechenbaren Steuern sowie der separat anrechenbaren EU-Zinssteuer (QuSt nach ZIV, Quelle: Zürcher Kantonalbank Österreich AG)
Anlegerhinweis 79
Erträgnisaufstellungen mit gesondertem Ausweis von bereits mit Quellensteuer belasteten Kapitalerträgen und Kapitalerträgen, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen, sind besonders hilfreich. Zudem sollte ein separater Gewinn- und Verlustausweis für Aktienanlagen und sonstige Kapitalanlagen sowie die Angabe der jeweiligen Zeilennummer als Ausfüllhilfe für die der Steuererklärung beizufügende Anlage KAP erfolgen.
Schließlich ist es von Vorteil, wenn die Bank das Reporting durch einen spezialisierten Drittanbieter erstellen lässt. Die Auslandsbank sollte dem steuersensitiven Geldanleger außerdem jederzeit Auskunft darüber geben können, in welchem Umfang Neuerungen in den Steuergesetzen in künftigen Steuerreportings Berücksichtigung finden.