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Typische Geschäftsvorfälle im Verein

In diesem Kapitel

arrow Ein Muster eines weitverbreiteten Vereinstyps

arrow Typische Standardbuchungen

arrow Direkt zurechenbare Ausgaben

arrow Aufzuteilende Ausgaben

Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum.« Den Ausführungen des Mephisto in Goethes Faust Folge leistend, werden Sie nicht mit theoretischen Ausführungen allein gelassen, sondern werden in diesem Kapitel anhand eines Mustervereins Geschäftsvorfälle, wie sie das Leben zeigt, beleuchten, kontieren und damit fürs Buchen vorbereiten.

Nehmen Sie einmal an, bei der letzten Wahl des Vorstands des SV Zwietracht waren Sie nicht schnell genug »auf dem Baum« und Sie erhielten den Posten des Schatzmeisters. Ordentlich und pflichtbewusst wie Ihr Vorgänger ist, übergibt er Ihnen mit den wichtigsten allgemeinen Ausführungen zum Verein alle erforderlichen Unterlagen. Daraus ergibt sich folgendes Bild: Der SV Zwietracht ist ein Mehrspartenverein mit rechtlich unselbstständigen Sparten (Abteilungen), unter anderem Basketball, Fußball, Handball, Leichtathletik, Schwimmen, Tennis und Theater. Alle Abteilungen haben eigene Bank- und Kassenkonten.

Der satzungsmäßige Rahmen

Der SV Zwietracht ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der sich natürlich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und dessen Satzung die wesentlichen Elemente beinhaltet, die Voraussetzung für die Steuerbefreiung beziehungsweise Steuerbegünstigungen sind.

Icon_beispiel.jpgAuszug aus der Satzung des SV Zwietracht:

§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins: Förderung des Sports, Förderung der sportlichen Rehabilitierung, Förderung der Kunst und Kultur, Förderung der Jugend und Altenhilfe, Förderung von Bildung und Erziehung, Förderung der Umwelt, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Durchführung der Rehabilitation, Errichten von Sportanlagen, Förderung von sportlicher Übung und Leistung, Pflege des Liedguts, des Tanzens und des Theaters, Unterhaltung eines Sportkindergartens, Weitergabe von Mitteln im Rahmen von Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen zu oben genannten Zwecken.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereinsämter, auch Vorstandsämter im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nummer 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Absatz 2 trifft der Gesamtvorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, Personen mit Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Gesamtvorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptamtlich Beschäftigte anzustellen. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Ähnliches.

Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.

Weitere Einzelheiten regelt die Beitrags- und Finanzordnung des Vereins, die vom Gesamtvorstand erlassen und geändert wird.

§ 8 Pflichten des Mitglieds

Jedes Mitglied ist an die Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins und seiner Abteilungen gebunden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge und Gebühren zu bezahlen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Vereinseigentum und die durch den Verein in Nutzung genommenen vereinsfremden Übungs- und Wettkampfstätten einschließlich deren Einrichtungen sorgsam zu behandeln. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet das Mitglied.

§ 11 Beitragsleistungen und -pflichten

Der Verein benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben und seines Zwecks Wirtschaftsmittel.

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder muss die wirtschaftliche Existenz des Vereins in Gegenwart und Zukunft sicherstellen.

Die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Zusatzbeiträge der Abteilungen setzen die jeweiligen Abteilungsversammlungen fest.

Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein.

Zusatzbeiträge und außerordentliche Umlagen sind Bestandteil des Vereinsbeitrags.

Beiträge für Kurzzeit- und Gruppenmitglieder, Kostenanteile für besonderen Verwaltungsaufwand wie Rechnungserteilung und Mahngelder setzt der Gesamtvorstand fest.

Die Mitgliedsbeiträge und die Zusatzbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus fällig und sind in der Regel vierteljährlich zu zahlen.

Vom Geschäftsvorfall zum Buchungssatz

Den SV Zwietracht zwingen weder handels- noch steuerrechtliche Gegebenheiten dazu zu bilanzieren. Deshalb ermittelt er sein Jahresergebnis (hoffentlich immer einen Überschuss) anhand einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Für die laufende Buchhaltung wurde ein Kontenplan erstellt, der auf dem DATEV-Kontenrahmen SKR 49 aufgebaut und an die speziellen Bedürfnisse des Vereins angepasst ist, indem auch einige – insbesondere Finanzkonten für die Abteilungen – neu angelegt wurden. Zu den übergebenen Unterlagen gehören auch eine Vermögensaufstellung und die Einnahmenüberschussrechnung des Vorjahres (siehe Abbildung 8.1).

Vermögenswerte – Mittelverwendung
Aktiva
Finanzierung – Mittelherkunft
Passiva
Anlagevermögen Eigenmittel – Vereinsvermögen
Vereinsheim 54.000,00 Erfolg (Gewinn/Verlust) 7.000,00
Tennishalle 40.000,00 Gebundene Rücklagen 16.000,00
Tennisplätze (Spielfeldausstattungen) 6.000,00 Übrige Ergebnisvorträge 70.000,00
Kraftfahrzeuge 6.100,00 93.000,00
Büro- und Geschäftsausstattung (BuG) 8.500,00 Fremdmittel
114.600,00 Darlehen 30.000,00
Umlaufvermögen Verbindlichkeiten 3.100,00
Forderungen an Mitglieder 1.500,00
Bank 9.000,00
Kasse 1.000,00
11.500,00
33.100,00
Summe Aktiva 126.100,00 Summe Passiva 126.100,00

Tabelle 8.1: Beispiel einer Vermögensübersicht des SV Zwietracht

Jedes Jahr aufs Neue – die Eröffnungsbuchungen

Da Ihre Wahl zum Schatzmeister gleich zu Beginn des Jahres erfolgte, wurde in diesem Jahr noch nichts gebucht. Deshalb starten Sie Ihre Karriere als Vereinsbuchhalter mit den sogenannten Eröffnungsbuchungen. Dabei werden die Bestände, die in der Vermögensübersicht des Vorjahres aufgeführt sind, als Anfangsbestände auf die gleichen Konten der diesjährigen Buchhaltung übertragen.

Icon_Hand2.jpgDie Übertragung der Endbestände der Bestandskonten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres in das folgende neue Geschäftsjahr machen die auf dem Markt befindlichen Buchhaltungsprogramme automatisch und in der Regel fehlerfrei. Allerdings können sich dennoch »Fehler« bei der Stammdatenpflege der Konten, Bilanzpositionen oder des Auswertungsaufbaus ebenso einschleichen wie durch falsches Kontieren. Um diese Fehler finden und beheben zu können, müssen Sie wissen, wie es in einer manuellen Buchhaltung richtig gebucht wird.

Die Vermögensaufstellung liefert fast alles, was Sie für die Eröffnungsbuchungen brauchen, nämlich die Bestandskonten und die zu bebuchende Kontenseite (Soll und Haben) sowie die Beträge, die zu buchen sind. Es fehlt nur noch eine Gegenposition, denn zu jeder Buchung gehören mindestens zwei Konten, die auf den entgegengesetzten Seiten (Soll und Haben) bebucht und somit wie eine Waage ins Gleichgewicht gebracht werden.

Diese Gegenposition, das Gegenkonto, ist bei den Eröffnungsbuchungen das Eröffnungsbilanzkonto, auch Saldovortragskonto genannt. Weil es sich dabei um ein Konto handelt, das keinen sachlichen Bezug zum Vermögen oder Erfolg hat und nur vorübergehend gewissermaßen als Hilfskonto benötigt wird, ist es in jedem Kontenrahmen auch in einer eigenen Kontenklasse (in der Regel Kontenklasse 9) geführt.

Für die Verbuchung der Anfangsbestände gelten immer folgende Regeln:

check.gif Die Anfangsbestände der Aktivkonten stehen im Soll, deshalb buchen Sie aktives Bestandskonto (Soll) an Saldovortragskonto (Haben).

check.gif Die Anfangsbestände der Passivkonten stehen im Haben, deshalb buchen Sie Saldovortragskonto (Soll) an passives Bestandskonto (Haben).

Aus der Vermögensübersicht ergeben sich für die Eröffnungsbuchungen die Buchungssätze wie in den Tabellen 8.2 bis 8.14 angegeben.

Soll Haben
0110 Vereinsheim 54.000,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 54.000,00

Tabelle 8.2: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Vereinsheim

Soll Haben
0111 Sporthallen (Tennishalle) 40.000,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 40.000,00

Tabelle 8.3: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Sport- beziehungsweise Tennishalle

Soll Haben
0210 Spielfeldausstattung 6.000,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 6.000,00

Tabelle 8.4: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Spielfeldausstattung

Soll Haben
0255 Kraftfahrzeuge 6.100,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 6.100,00

Tabelle 8.5: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Kraftfahrzeuge

Soll Haben
0320 Büroeinrichtung 8.500,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 8.500,00

Tabelle 8.6: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Büroeinrichtung

Soll Haben
0655 Forderungen an Mitglieder 1.500,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 1.500,00

Tabelle 8.7: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Forderungen an Mitglieder

Soll Haben
0945 Bank 9.000,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 9.000,00

Tabelle 8.8: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Bank

Soll Haben
0925 Kasse 1.000,00
an 9000 Saldovortrag Sachkonten 1.000,00

Tabelle 8.9: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Kasse

Soll Haben
9000 Saldovortrag Sachkonten 16.000,00
an 1000 Gebundene Rücklagen 16.000,00

Tabelle 8.10: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Gebundene Rücklagen

Soll Haben
9000 Saldovortrag Sachkonten 7.000,00
an 1081 Jahresergebnis (Gewinn) Vortrag 7.000,00

Tabelle 8.11: Eröffnungsbuchung Ergebnis des Vorjahres

Soll Haben
9000 Saldovortrag Sachkonten 70.000,00
an 1080 Übrige Ergebnisvorträge 70.000,00

Tabelle 8.12: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand übrige Ergebnisvorträge

Soll Haben
9000 Saldovortrag Sachkonten 30.000,00
an 1320 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Darlehen 30.000,00

Tabelle 8.13: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Bankschulden)

Soll Haben
9000 Saldovortrag Sachkonten 3.100,00
an 1803 Sonstige Verbindlichkeiten 3.100,00

Tabelle 8.14: Eröffnungsbuchung Anfangsbestand sonstige Verbindlichkeiten

Icon_Tipp2.jpgDas gesamte Jahresergebnis eines Vereins setzt sich aus den Teilergebnissen aller Bereiche, in denen der Verein aktiv ist, zusammen. Betreibt ein Verein auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und eine Vermögensverwaltung, die über das bloße Anlegen von Geldmitteln hinausgehen, schwebt grundsätzlich immer das »Damoklesschwert« eines Verlusts in diesen Bereichen und damit der Verlust der Gemeinnützigkeit über dem Verein. Denn zum Ausgleich dieser Verluste müssen dann wohl oder übel die gemeinnützigen Mittel der übrigen Bereiche verwendet werden. Das ist aber nur in gewissen Grenzen erlaubt, sodass beim Überschreiten dieser Grenzen die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Dies wird in Kapitel 6 ausführlich beschrieben.

Buchen Sie die Teilergebnisse aller Bereiche auf ein Konto, ist auf den ersten Blick nur das Gesamtergebnis sichtbar. Es könnte also auch ein Verlust eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs darin versteckt sein. Um den zu finden, müsste genauer in die Bücher geschaut werden. Um jedoch allen, aber vor allem auch dem Finanzamt gegenüber deutlich zu machen, dass in diesen sensiblen Bereichen keine Verluste, sondern Überschüsse erwirtschaftet wurden, kann statt der Buchung des Gesamtüberschusses auf ein Konto (in unserem Beispiel in Tabelle 8.11 auf Konto 1081) der Überschuss aufgeteilt und bereichsweise auf mehrere Konten (im SKR 49 sind das die Konten 1082 bis 1088) verteilt gebucht werden. Diese Darstellung ist dann über alle Zweifel erhaben.

Icon_Tipp2.jpgKontrollieren Sie nach Verbuchung aller Anfangsbestände auf den Bestandskonten den Saldo des Saldovortragskontos. Dieser muss null sein. Falls das nicht der Fall ist, haben Sie vielleicht eine Buchung vergessen oder einen Zahlendreher bei den Beträgen erfasst. Auch beim Einsatz von Buchhaltungsprogrammen, die die Salden der Bestandskonten automatisch übertragen, sollten Sie den Saldo des Saldovortragskontos kontrollieren.

Meist dauert der endgültige Jahresabschluss eines Vereins etwas länger und die Belege für das neue Jahr türmen sich bereits auf dem Schreibtisch. Damit im neuen Jahr schon mit den Buchungen begonnen werden kann, kann man die Anfangsbestände der Bank- und Kassenkonten vorab manuell im neuen Jahr verbuchen, um die Salden der laufenden Buchhaltung mit denen der Bankkontoauszüge beziehungsweise Kassenbestände abzustimmen. Nach dem automatischen Jahresabschluss mit Saldenvortrag müssen Sie die zuvor manuell übertragenen Salden wieder stornieren. Nur wenn Sie keinen manuellen Vortrag übersehen haben, weist das Saldovortragskonto einen Nullsaldo aus.

Icon_Hand2.jpgNur Bestandskonten haben Anfangsbestände, die nach Abschluss eines Geschäftsjahres in das neue Geschäftsjahr übertragen werden müssen. Erfolgskonten hingegen bestimmen beim Jahresabschluss den Erfolg, der als Gewinn das Vereinsvermögen vergrößert oder als Verlust das Vereinsvermögen schmälert. Danach haben die Erfolgskonten ihre »Schuldigkeit« getan und fangen im neuen Geschäftsjahr wieder bei null an.

So läuft’s im Jahr – Buchungen im laufenden Geschäftsjahr

Nachdem die Anfangsbestände erfolgreich verbucht sind, müssen die Geschäftsvorfälle im laufenden Geschäftsjahr, deren Belege auf Ihren Schreibtisch »flattern«, verbucht werden.

Der erste und bedeutendste Schritt nach Vorsortierung der Belege ist deren Kontierung. Dabei klären Sie, welchem Bereich der Geschäftsvorfall zuzuordnen ist, wählen das richtige Konto in Ihrem Kontenplan aus und notieren den Buchungssatz auf dem Beleg. Außerdem müssen Sie prüfen, ob Umsatzsteuer anfällt. Sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig? Wenn ja, welcher Steuersatz muss angesetzt werden? Insbesondere bei den Ausgaben der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe und gegebenenfalls auch bei den Ausgaben der Zweckbetriebe kann die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dann muss sie auch auf einem entsprechenden Konto verbucht werden.

Icon_Tipp2.jpgBei Bankbelegen, den Kontoauszügen der Bank, ist ein Teil des Buchungssatzes, nämlich das Konto Bank (Kontonummer 1200) praktisch führend vorgegeben. Deshalb ist es ausreichend, wenn Sie auf dem Kontoauszug nur noch den restlichen Teil des Buchungssatzes, also das Ausgaben- oder Einnahmenkonto, notieren. Wenn Sie sich außerdem merken, dass Ausgaben immer im Soll und Einnahmen immer im Haben gebucht werden, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Ohne sie geht’s nicht – Beiträge und Aufnahmegebühren

Die Mitgliedsbeiträge für das erste Vierteljahr in Höhe von 51.000 Euro wurden per Lastschrift eingezogen und sind auf dem Bankkonto eingegangen. Darin sind auch die Aufnahmegebühren der Neueintritte (seit dem letzten Beitragseinzug bis zu diesem) in Höhe von 2.000 Euro enthalten.

Aus der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins ist ersichtlich, dass die für gemeinnützige Vereine zulässigen Höchstbeträge für Mitgliedsbeiträge (1.023 Euro pro Mitglied und Jahr) und Aufnahmegebühren (1.534 Euro pro neu aufgenommenes Mitglied) unterschritten bleiben. Dieser Sachverhalt wird durch das Verhältnis des Beitragsaufkommens zur Zahl der Mitglieder bestätigt. Anhand der neuesten Mitgliederstatistik konnten Sie das 2001. Mitglied im SV Zwietracht begrüßen. Vorausgesetzt, die Beitragseinzüge der noch folgenden Quartale bleiben konstant, beträgt das gesamte Beitragsaufkommen 204.000 Euro; geteilt durch 2001 Mitglieder beträgt der durchschnittliche Beitrag pro Mitglied also 101,95 Euro und ist damit deutlich unter der Grenze des zulässigen Höchstbetrags. Sie buchen wie in Tabelle 8.15 dargestellt.

Soll Haben
0945 Bank 51.000,00
an 2110 Echte Beiträge bis 300 Euro 49.000,00
2150 Aufnahmegebühren bis 300 Euro 2.000,00

Tabelle 8.15: Buchungssatz für Zahlung der Beiträge und Aufnahmegebühren per Banküberweisung

Gemischte Nutzung und geteilte Ausgaben

Es gibt Ausgaben, die lassen sich direkt und eindeutig nur einem der vier steuerlichen Bereiche zuordnen, aber es gibt auch Ausgaben, die betreffen zwei, drei oder alle Bereiche. Beispielsweise werden Ausgaben für Büromaterial, Telefon und vieles mehr in der Geschäftsstelle eines Vereins verursacht und betreffen alle Bereiche. Sie müssen irgendwann – spätestens am Jahresende – ebenso wie die darin enthaltenen Vorsteuern aufgeteilt werden.

Damit die Finanzbehörden die Aufteilung akzeptieren, muss ein plausibler Aufteilungsschlüssel verwendet werden. Und der kann und ist auch nicht für alle aufzuteilenden Ausgaben einheitlich. Manchmal ist der Verteilschlüssel feststehend und zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bekannt, zum Beispiel die Anteile der Grundfläche des Clubhauses für Umkleiden, Klubraum und Geschäftsstelle. Die Strom- und Wasserkosten für das Clubhaus können danach aufgeteilt werden. In manchen Fällen muss jedoch erst das Jahresende abgewartet werden, wenn beispielsweise die Personalkosten für die Geschäftsstellenmitarbeiter aufgeteilt werden sollen. Ein dafür akzeptierter Verteilschlüssel sind die Anteile der Einnahmen der einzelnen steuerlichen Bereiche an den Gesamteinnahmen. Und diese stehen erst am Jahresende fest.

Beispiel: Reparatur der Geschäftsstelle

Die Rechnung der Firma »Hammer & Nagel« für die Reparatur der Geschäftsstelle in Höhe von 595 Euro wird per Banküberweisung bezahlt.

Die Geschäftsstelle wird praktisch von allen Bereichen des Vereins genutzt. Der jeweilige Anteil der »Nutzung« steht zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest. Die Aufteilung erfolgte in den Vorjahren nach dem Anteil der Einnahmen der vier Bereiche an den Gesamteinnahmen. Deshalb ist es sinnvoll, wie in Tabelle 8.16 gezeigt, die Ausgabe mit der in der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer (Vorsteuer) auf Konten zu buchen, die später – in der Regel beim Jahresabschluss – entsprechend aufgeteilt werden.

Soll Haben
0885 Sammelkonto aufzuteilende Ausgaben 500,00
0835 Aufzuteilende Vorsteuer 19 % 95,00
an 0945 Bank 595,00

Tabelle 8.16: Buchungssatz für gemischt genutzte und später aufzuteilende Ausgaben

Beispiel: Stromrechnung für das Clubhaus

Die Stromrechnung für das Clubhaus der Tennisabteilung über 2.737 Euro wird per Banküberweisung bezahlt. Im Clubhaus befinden sich Umkleiden, Duschen und Toiletten, die 40 Prozent der Grundfläche ausmachen und nur von den Spielern genutzt werden, weshalb sie zum Zweckbetrieb »sportliche Veranstaltung« gehören. Die restlichen 60 Prozent sind Clubraum mit angrenzender Küche. Während der fünfmonatigen Saison sind Clubraum mit Küche verpachtet. Die Pachteinnahmen gehören zur Vermögensverwaltung. In den übrigen sieben Monaten bewirtschaftet die Tennisabteilung das Clubhaus selbst und verkauft Speisen und Getränke. Die Einnahmen daraus sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen.

Da beim Clubhaus der Verteilungsschlüssel der Nutzung bereits feststeht (40 Prozent Zweckbetrieb »sportliche Veranstaltung«, von den verbleibenden 60 Prozent sind 5/12 = 42 Prozent der Vermögensverwaltung und 7/12 = 58 Prozent steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), können diese Ausgaben bereits bei der Zahlung aufgeteilt und wie in Tabelle 8.17 verbucht werden.

Soll Haben
5560 Strom 920,00
5685 Abziehbare Vorsteuer 174,80
4900 Sonstige Kosten Vermögensverwaltung 579,60
4906 Abziehbare Vorsteuer 110,12
8303 Strom 800,40
8382 Abziehbare Vorsteuer 152,08
an 0950 Bank Tennis 2.737,00

Tabelle 8.17: Buchungssatz für gemischt genutzte und direkt aufzuteilende Ausgaben

Beispiel: Energiekosten für die Tennishalle

An Energiekosten für die Tennishalle werden nach der Abrechnung des Energieversorgers 4.760 Euro berechnet und per Lastschrift beglichen.

Auch diese Ausgaben einschließlich der enthaltenen Vorsteuer müssen entsprechend der Nutzung der Tennishalle auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt werden. Laut Belegungsplan wird die Halle zu 50 Prozent für das Jugendtraining genutzt, 30 Prozent entfallen auf die Damen- und Herrenmannschaften (die keine bezahlten Sportler in ihren Reihen haben) sowie auf die stundenweise Vermietung an Mitglieder; die restlichen 20 Prozent wird die Halle stundenweise an Nichtmitglieder vermietet. Somit können die Energiekosten gleich aufgeteilt und auf die einzelnen Bereiche wie in Tabelle 8.18 gebucht werden.

Soll Haben
5562 Gas, Heizung (Jugendanteil) 2.000,00
5690 Nicht abziehbare Vorsteuer (Jugendanteil)  380,00
5562 Gas, Heizung 1.200,00
5685 Abziehbare Vorsteuer  228,00
7861 Anteilige Kostenumlage für Sportstätten  800,00
7877 Abziehbare Vorsteuer  152,00
an 0950 Bank Tennisabteilung 4.760,00

Tabelle 8.18: Buchungssatz für gemischt genutzte und direkt aufzuteilende Ausgaben

Spenden gefällig?

Was würden Vereine ohne Spenden machen. Auch wenn das Spendenaufkommen zu Zeiten allgemeiner wirtschaftlicher Engpässe deutlich zurückgeht, sind Spenden bei jedem Verein – egal in welcher Höhe – immer eine willkommene Einnahmequelle. Doch Spende ist nicht gleich Spende. Es gibt Geldspenden, Sachspenden und Aufwandsspenden. Und es gibt Spenden mit Bescheinigung und es gibt Spenden ohne Bescheinigung. Diese Unterschiede müssen Sie auch beim Buchen der Spenden berücksichtigen.

Beispiel: Einfache Geldspende mit Bescheinigung

Die Spendenaufrufe Ihres Vorgängers tragen in Ihrer Amtszeit endlich »Früchte« – es hagelt vielfältige Spenden. Als Erstes ist die Geldspende des Friseursalons Linda Locke in Höhe von 1.000 Euro auf dem Bankkonto zu verzeichnen. Dafür stellt der SV Zwietracht Linda Locke eine Spendenbescheinigung (in der Amtssprache Zuwendungsbestätigung) ordnungsgemäß nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster aus, die Linda Locke bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Den Zahlungseingang verbuchen Sie wie in Tabelle 8.19 gezeigt.

Soll Haben
0945 Bank 1.000,00
an 3221 Geldzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung 1.000,00

Tabelle 8.19: Buchungssatz für einfache Geldspende mit Bescheinigung

Icon_Hand2.jpgSpenden, die einem Verein zufließen, unterliegen beim Verein keiner Besteuerung – vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um eine Spende und der Verein erbringt keine Gegenleistung dafür. Verpflichtet sich beispielsweise der Verein dazu, nach Erhalt der Zahlung Werbeplakate von Linda Locke an verschiedenen Sportstätten des Vereins aufzuhängen, liegt keine Spende, sondern eine Werbeleistung vor. Spenden können beim Spender steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie freiwillig geleistet werden, keine Gegenleistung erbracht wird und unmittelbar in den gemeinnützigen Bereich (ideeller Bereich oder Zweckbetriebe) einfließen.

Eine nicht freiwillige Spende ist beispielsweise eine Geldspende, die aufgrund eines Strafverfahrens als Bewährungsauflage geleistet wird. Auch ein Beschluss der Mitgliederversammlung, aufgrund dessen alle erwachsenen Mitglieder zu einer Spende (zum Beispiel für eine Hilfsaktion) verpflichtet werden, ist unfreiwillig. Für sie darf der Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Sachspenden wie zum Beispiel Kuchen, Getränke, Kleidung, die bei der Bewirtung oder einem Basar verkauft werden, fließen zunächst in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Deshalb sind auch diese Spenden beim Spender nicht steuerlich abzugsfähig und der Verein darf keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Beispiel: Aufwandsspende – Nachlass/Verzicht auf Aufwandsersatz – ohne Bescheinigung

Nach der Hallensaison wird im Mai die Tennishalle wieder flottgemacht. Die Firma Wirhelfengern renoviert die Tennishalle für 2.380 Euro. Sie teilt mit, dass sie einen Nachlass in Höhe des ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags (380 Euro) einräumt und diesen ohne Quittung spendet.

Sie überweisen an Wirhelfengern per Bank 2.000 Euro. Darin sind 319,33 Euro Vorsteuer enthalten. Da die Halle von verschiedenen Bereichen, und zwar beim Jugendtraining im ideellen Bereich, bei der Vermietung an Mitglieder im Zweckbetrieb und bei der Vermietung an Nichtmitglieder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, genutzt wird, sind auch die Ausgaben einschließlich der Vorsteuer so zu buchen, dass sie entweder direkt (sofern Sie den akzeptierten Verteilungsschlüssel bereits kennen) oder (das ist empfehlenswert, wenn der Verteilungsschlüssel erst am Jahresende bekannt sein wird) beim Jahresabschluss auf die Bereiche aufgeteilt werden. Deshalb werden Ausgaben und Vorsteuer auf Konten gebucht, die als solche »noch aufzuteilende Ausgaben oder Einnahmen« kenntlich sind. Ob Sie für die »Zwischenlagerung« ein Konto im ideellen Bereich, Zweckbetrieb, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder ganz »neutral« bei den Finanzkonten Sammelkonten (aufzuteilende Ausgaben, aufzuteilende Einnahmen) auswählen, ist unerheblich. Sie sollten sich jedoch für eine einheitliche Lösung entscheiden, damit Sie den Überblick nicht verlieren.

Im SKR 49 sind diese Konten bei den Finanzkonten angelegt. Die entsprechende Buchung ist praktisch zweiteilig, und zwar wird zunächst der zu zahlende Teil der Rechnung, wie in Tabelle 8.20 angegeben, gebucht. Anschließend erfolgt die Verbuchung des Spendenanteils der Rechnung wie in Tabelle 8.21.

Soll Haben
0885 Sammelkonto aufzuteilende Ausgaben 1.680,67
0835 Aufzuteilende Vorsteuer 19 %  319,33
an 0950 Bank Tennisabteilung 2.000,00

Tabelle 8.20: Buchungssatz für gemischt genutzte und später aufzuteilende Ausgaben

Außerdem sind die 380 Euro in der Rechnung als Reparaturleistung ausgewiesen, die als Spende beim Verein einfließen. Dabei handelt es sich um eine besondere Art einer Geldspende, nämlich eine sogenannte Aufwandsspende, die durch den Verzicht auf den Aufwandsersatz (beim Rechnungssteller) praktisch ein abgekürzter Zahlungsweg ist. Da in diesem Fall kein Geld geflossen ist, obwohl Ausgaben entstanden und Einnahmen erzielt wurden, werden solche Spenden direkt mit einem Buchungssatz »Aufwand an Ertrag« gebucht. Da Wirhelfengern außerdem auf eine Spendenbescheinigung verzichtet, müssen Sie nichts weiter prüfen und beachten und buchen wie in Tabelle 8.21.

Soll Haben
5565 Reparaturen Sportanlagen 380,00
an 3232 Aufwandszuwendungen ohne Zuwendungsbestätigung 380,00

Tabelle 8.21: Buchungssatz bei Verzicht auf Aufwandsersatz ohne Bescheinigung

Beispiel: Aufwandsspende – Verzicht auf Auszahlung eines steuerpflichtigen Vergütungsanspruchs – mit Bescheinigung

Der selbstständig tätige Honorartrainer der Tennisabteilung Siggi Schnippler hat im April einen Vergütungsanspruch in Höhe von 1.500 Euro erarbeitet und seine Rechnung abgegeben, verzichtet aber auf die Auszahlung und erhält dafür eine Spendenbescheinigung. Auch wenn Siggi Schnippler die Spende bei seiner Einkommensteuererklärung absetzen kann, so muss er dennoch diesen Betrag bei seinen Einnahmen angeben. Sie buchen diese Aufwandsspende wie in Tabelle 8.22 gezeigt.

Soll Haben
5305 Personalkosten, Trainer, Übungsleiter 1.500,00
an 3230 Aufwandszuwendungen mit Zuwendungsbestätigung 1.500,00

Tabelle 8.22: Buchungssatz bei Verzicht auf Auszahlung der Vergütung mit Bescheinigung

Icon_Hand2.jpgVor der Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt vom 21.2.2002 war zur rechtmäßigen Erstellung einer Spendenbescheinigung ein Verzicht auf den Ersatz des Aufwands nicht möglich. Es mussten tatsächlich Zahlungen erfolgt sein. Dank dieser Verfügung ist die Auszahlung und anschließende Rückführung nicht mehr erforderlich, wenn der Verein selbst die Spendenbescheinigungen ausstellt. Damit werden buchungstechnisch zwei Schritte zu einem zusammengefasst.

Allerdings darf der abgekürzte Zahlungsweg den Spender nicht dazu verleiten, diesen zwar gespendeten, aber im Grunde bestehenden Anspruch auf Vergütung in seiner Steuererklärung nicht als Einnahme anzugeben.

Icon_achtung2jpgMaßgeblich für die Pflicht, Vergütungsansprüche in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen anzugeben, obwohl man auf die Auszahlung verzichtet hat, ist die Verfügungsgewalt. Im Steuerrecht gilt die Vergütung als steuerlich zugeflossen, wenn derjenige, der den Vergütungsanspruch hat, darüber verfügen kann.

In unserem Beispiel hat Siggi Schnippler seine Arbeit geleistet, die den Verein zur Vergütung verpflichtet. Danach hat Siggi Schnippler frei verfügt, dass der Verein das Geld behalten darf.

Beispiel: Aufwandsspende – Verzicht auf Auszahlung steuerfreier Einnahmen – mit Bescheinigung

Der Übungsleiter Dirk Dunking ist nebenberuflich bei der Basketballjugend des SV Zwietracht tätig. Laut einer schriftlichen Vereinbarung stehen ihm monatlich 100 Euro zu, die jeweils zum Quartalsende ausgezahlt werden. Dirk Dunking verzichtet diesmal auf die Auszahlung und erhält stattdessen eine Spendenbescheinigung. Da es sich bei Dirk Dunking um eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit handelt, die 2.100 Euro im Jahr nicht übersteigt, sind diese Einnahmen steuerfrei. Die passende Buchung stellt Tabelle 8.23 dar.

Soll Haben
5310 Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG (Nebenberufliche) 300,00
an 3230 Aufwandszuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung 300,00

Tabelle 8.23: Buchungssatz für Verzicht auf Auszahlung einer steuerfreien
Vergütung mit Bescheinigung

Ebenso werden auch Rückspenden im Rahmen der Ehrenamtspauschale und von Fahrtkostenerstattungen gebucht.

Beispiel: Sachspende mit Bescheinigung

Günther Großzügig spendet der ersten Damenmannschaft der Basketballabteilung einen Satz neue Trikots im Wert von 450 Euro. Er verzichtet auf jeglichen Werbeaufdruck.

Auch Sachspenden sind beim Spender abzugsfähig, sodass ein gemeinnütziger Verein dafür Spendenbescheinigungen ausgeben kann. Allerdings ist der Wert bei Sachspenden nicht immer so einfach zu bestimmen wie bei Geldspenden. Deshalb ist bei Sachspenden immer in der Spendenbescheinigung anzugeben, ob die Spende aus Privat- oder Betriebsvermögen kommt. Ist die Sachspende neu und der Wert kann anhand der Rechnung nachgewiesen werden, ist die Bewertung unproblematisch. Bei gebrauchten Gegenständen aus Privatvermögen wird der Verkehrswert (Marktwert) geschätzt, während bei Gegenständen aus Betriebsvermögen die fortgeführten Anschaffungskosten (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen) angesetzt werden. Der Buchungssatz für die Sachspende von Günter Großzügig lautet wie in Tabelle 8.24 angegeben.

Soll Haben
5650 Sonstige Kosten Zweckbetrieb Sport 1 (umsatzsteuerpflichtig) 450,00
an 3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung 450,00

Tabelle 8.24: Buchungssatz für Sachspende mit Bescheinigung

Icon_Tipp2.jpgBeachten Sie, dass eine vom Finanzamt anzuerkennende Spendenbescheinigung (in der Amtssprache Zuwendungsbestätigung) nicht nur sachlich richtig, sondern auch ordnungsgemäß von einer Person unterschrieben sein muss, die den Verein im Außenverhältnis, also Dritten gegenüber, vertreten darf. Das sind auf alle Fälle die Mitglieder des BGB-Vorstands. Hingegen sind die Mitglieder der Abteilungsvorstände meist keine vertretungsberechtigten Personen des Vereins.

Icon_Warnung2.jpgFreuen Sie sich über den Eingang von Spenden, aber gehen Sie mit ihnen sorgfältig um. Denn sowohl Fehler bei der Verwendung der Spenden als auch beim Ausstellen der Spendenbescheinigung können teuer werden. Schließlich führt die Vorlage einer Spendenbescheinigung zu Steuermindereinnahmen beim Fiskus. Und wenn sich herausstellt, dass diese Steuermindereinnahmen durch Ihren grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Fehler veranlasst sind, dann haften Sie mit 30 Prozent des Spendenbetrags. Und wenn es ganz schlimm kommt, kann auch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Von Tennishallen und Tennisplätzen

Tennishallen und Tennisplätze sind grundsätzlich Sportstätten wie alle anderen auch. Das Besondere daran ist allerdings, dass die meisten davon vereinseigen sind. So können die Vereine sie nicht nur für den eigenen Gebrauch nutzen, sondern sie auch gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellen und damit zusätzliche Einnahmen erzielen. Das gilt auch für andere vereinseigene Sportstätten wie Kegelbahnen, Squashhallen, Fitnessstudios und Ähnliches.

Beispiel: Vermietung der Tennishalle

Die Tennishalle des SV Zwietracht wird zu 50 Prozent für das Jugendtraining genutzt. Dafür stellt der Verein die Halle unentgeltlich zur Verfügung. Mit 30 Prozent wird die Halle für das Training der eigenen Mannschaften und der Einzelvermietung an Mitglieder genutzt, die dafür ein Nutzungsentgelt entrichten. Die restlichen 20 Prozent vermietet der SV an Nichtmitglieder.

Für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April sind von den Mitgliedern (16 Euro pro Stunde) insgesamt 9.630 Euro auf der Bank eingegangen. Aus der Vermietung der Halle an Nichtmitglieder (23,50 Euro pro Stunde) wurden 4.760 Euro bar eingenommen. Die stundenweise Vermietung von Sportstätten ist – auch wenn sie als Abonnement über einen Zeitraum von einem Jahr und länger vereinbart ist – immer eine wirtschaftliche Tätigkeit. Bei einer Vermietung an Nichtmitglieder tritt der Verein in Wettbewerb zu anderen nicht begünstigten Betrieben, was die Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verlangt. Die Vermietung an Mitglieder hingegen ist ein Zweckbetrieb.

Für die Vermietung an Mitglieder buchen Sie wie in Tabelle 8.25 angegeben.

Soll Haben
0950 Bank Tennisabteilung 9.630,00
an 6008 Vermietung Sportanlagen an Mitglieder 9.000,00
6090 Umsatzsteuer 7 %  630,00

Tabelle 8.25: Buchungssatz für Vermietung Sportanlagen an Mitglieder

Für die Vermietung an Nichtmitglieder finden Sie den entsprechenden Buchungssatz in Tabelle 8.26.

Soll Haben
0930 Nebenkasse Tennisabteilung 4.760,00
an 7830 Kurzfristige Vermietung an Nichtmitglieder 4.000,00
7890 Umsatzsteuer 19 %  760,00

Tabelle 8.26: Buchungssatz für Vermietung Sportanlagen an Nichtmitglieder

Beispiel: Vermietung der Tennishalle

Die Nutzung der Tennisanlage (einschließlich der Freiplätze) ist für die Mitglieder des SV Zwietracht mit Zahlung eines zusätzlichen Mitgliedsbeitrags der Tennisabteilung abgegolten. Auch Nichtmitglieder können die Anlage nutzen und sind als Gäste willkommen. Allerdings erhebt der SV Zwietracht von allen Nichtmitgliedern, die nicht im Rahmen der Punktspiele die Anlage nutzen, eine Gastgebühr in Höhe von 10 Euro pro Stunde. In diesem Jahr wurden insgesamt 833 Euro Gastgebühren in bar eingenommen.

Die Überlassung von Sportanlagen (dazu gehören auch die Tennisplätze) gehört nicht zu den Zweckbetrieben »sportliche Veranstaltungen«. Deshalb zählen die Gastgebühren zu den Einnahmen aus kurzfristiger Vermietung an Nichtmitglieder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind mit dem vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen und wie in Tabelle 8.27 aufgeführt zu buchen.

Soll Haben
0930 Kasse Tennis 833,00
an 7833 Stundenweise Vermietung von Tennisplätzen 19 % Umsatzsteuer 700,00
7890 Umsatzsteuer 19 % 133,00

Tabelle 8.27: Buchungssatz für Gastgebühren / die stundenweise Vermietung
von Sportanlagen an Nichtmitglieder

Kurse auch für Nichtmitglieder – steuerfrei

Ob beim Karnevals-, Musik-, Gesangs- oder Sportverein: Die Übung macht’s. Deshalb gehören regelmäßige Proben oder Trainingseinheiten zum Vereinsangebot wie das Salz zur Suppe. Und wenn es gut läuft, werden die Mitglieder durch Erfolge im Wettbewerb mit anderen Vereinen oder bei Auftritten mit viel Beifall belohnt.

Darüber hinaus bieten Vereine häufig auch Kurse in unterschiedlichsten Formen an. Dabei soll in einem bestimmten Zeitraum ein Lernziel, wie immer es auch beschrieben wird, erreicht werden. Zum Beispiel wird der Tanzkurs »Parkettsicher in Standardtänzen«, der Schwimmkurs »Jugendschwimmabzeichen Bronze« oder der Gesangskurs »Mundartliches Liedgut« nicht nur für Vereinsmitglieder angeboten, auch Nichtmitglieder können daran teilnehmen. Dieses Lernangebot ist eine Dienstleistung und rechtfertigt einen Preis beziehungsweise eine Gebühr für die Teilnahme daran. Damit entstehen nicht nur weitere Einnahmequellen für Vereine, sondern auch weitere Buchungssätze, die Sie im Folgenden ohne Entrichtung einer Kursgebühr kennenlernen werden.

Icon_Hand2.jpgGrundsätzlich gehören Kurse gemeinnütziger Vereine in die Zweckbetriebe und sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nummer 22 UStG), sowohl die Gebühren der Mitglieder als auch die der teilnehmenden Nichtmitglieder.

Aber denken Sie daran, dass die Gemeinnützigkeit – und damit der steuerliche Vorteil – nur dann erhalten bleibt, wenn

check.gif die Kurse im Rahmen der Satzungszwecke angeboten werden.

check.gif Überschüsse, die mit den Kursen erwirtschaftet werden, angemessen sind und möglichst zeitnah den Vereinszwecken zugeführt werden. Überschüsse dürfen nicht zum Ausgleich von Verlusten in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben verwendet werden.

check.gif alle Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar dokumentiert, also ordentlich gebucht werden. Dabei gilt, je höher die Einnahmen sind, desto genauer müssen die Aufzeichnungen sein.

Beispiel: Abrechnung von Kursen

Die Schwimmabteilung des SV Zwietracht bietet Schwimmkurse für jedermann an. Mitglieder zahlen 2 Euro pro Stunde, Nichtmitglieder 3 Euro pro Stunde jeweils bar beim Übungsleiter. Am Monatsende rechnet der nebenberuflich tätige Übungsleiter Fritz Fisch, der einen Anfängerkurs geleitet hat, mit Ihnen ab. Er hat 90 Euro von Mitgliedern und 60 Euro von Nichtmitgliedern bar eingenommen. Für seine in diesem Monat geleisteten vier Übungsstunden berechnet er 8 Euro pro Stunde, also insgesamt 32 Euro.

Bei den Einnahmen aus Kursen handelt es sich – weil in der Satzung als Satzungszweck angegeben – um einen Zweckbetrieb »sportliche Veranstaltung«. Während auf Zweckbetriebseinnahmen grundsätzlich Umsatzsteuer mit dem ermäßigten Steuersatz erhoben wird, gehören die Kursgebühren zu den Ausnahmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind – unabhängig davon, ob die Teilnehmer Mitglieder oder Nichtmitglieder des Vereins sind.

Für die Summe aller Einnahmen innerhalb der Zweckbetriebe »sportliche Veranstaltungen« gilt außerdem der Grenzwert in Höhe von 45.000 Euro. Sofern dieser Wert nicht überschritten wird, bleiben diese Einnahmen im Bereich Zweckbetriebe »sportliche Veranstaltung«, gleichgültig ob bezahlte Sportler daran teilgenommen haben oder nicht. Wird die Zweckbetriebsgrenze »sportliche Veranstaltungen« überschritten, gehören grundsätzlich alle sportlichen Veranstaltungen in die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Es sei denn, der Verein – wie der SV Zwietracht – hat optiert. Dann müssen nur alle sportlichen Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilgenommen haben, als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe behandelt und gebucht werden. Die übrigen sportlichen Veranstaltungen ohne die Beteiligung bezahlter Sportler bleiben dann weiterhin in den Zweckbetrieben und können dann sogar die 45.000-Euro-Grenze ohne Einschränkung übersteigen. Dieses Thema wird ausführlich in Kapitel 6 behandelt.

Da Fritz Fisch einen Anfängerkurs geleitet hat, können Sie davon ausgehen, dass kein bezahlter Sportler daran teilgenommen hat und die Einnahmen aus diesem Kurs beruhigt im Zweckbetrieb buchen. Da Fritz Fisch Ihnen mit den Einnahmen gleich seine Rechnung vorlegt, sprechen Laien gern davon, Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen. Praktisch wird Fritz Fisch Ihnen 118 Euro aushändigen, aber anhand der vorliegenden Belege buchen Sie wie in den Tabellen 8.28 und 8.29 beschrieben. Deshalb erfolgt buchhalterisch keine Verrechnung.

Soll Haben
0935 Kasse Schwimmen 150,00
an 5704 Einnahmen aus Kursen/Sport 150,00

Tabelle 8.28: Buchungssatz für Einnahmen aus Sportkursen/-unterricht

Soll Haben
5310 Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG (Nebenberufliche) 32,00
an 0935 Kasse Schwimmen 32,00

Tabelle 8.29: Buchungssatz für Auszahlung Übungsleiterentschädigung

Da Sie in der Buchhaltung alle Einnahmen und Ausgaben notieren und praktisch erst danach verrechnen und den Differenzbetrag auszahlen, verstoßen Sie nicht gegen das Saldierungsverbot.

Icon_Warnung2.jpgDie Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verlangen, dass die Buchführung klar und übersichtlich ist. Deshalb müssen alle Sachverhalte, die zu den gebuchten Beträgen führen, nachvollziehbar sein. Demzufolge ist es verboten, Vermögenswerte und Schulden sowie Einnahmen und Ausgaben miteinander zu verrechnen und nur das Ergebnis zu buchen – Saldierungsverbot.

Anschaffungen – was lange hält, ins Anlagevermögen

»Daran werden Sie lange Freude haben!« Diese Behauptung haben Sie sicherlich auch schon unzählige Male gehört, wenn Sie sich etwas Neues angeschafft haben, war es ein Auto, ein Möbelstück oder auch nur ein Küchenmesser. Meist halten diese guten Stücke auch wirklich, was der Verkäufer verspricht, und Sie nutzen sie über viele Jahre. Dabei nutzen sich die Gegenstände nach und nach ab und verlieren folglich an Wert. Die Anschaffungen und auch der anschließende Wertverlust müssen in den Büchern eines Vereins unter Einhaltung der finanzbehördlichen Vorgaben festgehalten werden. Danach verlieren Wirtschaftsgüter mit einem Kaufpreis von unter 410 Euro grundsätzlich ihren Wert im ersten Jahr. Für die Güter, deren Kaufpreis darüber liegt, ist in den AfA-Tabellen die jeweilige gewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt. Sie werden bei der Anschaffung im Anlagevermögen gebucht und dann über die Jahre peu à peu abgeschrieben. Die Anschaffung selbst ist erfolgsneutral, weil zunächst kein Wertverlust oder Verbrauch entsteht. Mehr darüber erfahren Sie in Kapitel 4.

Beispiel: Kauf eines Vereinsbusses

Nach Abwägung der Kosten und Nutzen hat sich der SV Zwietracht im Mai einen weiteren Kleinbus für einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro angeschafft, den er per Banküberweisung bezahlt. Der Bus steht grundsätzlich allen Abteilungen zur Verfügung.

Zwar gibt der Verein für den Bus Geld aus, er erhält aber im Gegenzug dafür einen anderen Vermögenswert. Der Verein tauscht also nur die beiden Vermögenswerte Geld (Umlaufvermögen) gegen Kraftfahrzeuge (Anlagevermögen). Beide Positionen befinden sich auf der Aktivseite der Vermögensübersicht. In der Fachsprache der Buchhalter heißt dieser Vorgang Aktivtausch. Dabei ist noch nichts verbraucht worden und es sind zunächst keine erfolgswirksamen Ausgaben oder Kosten entstanden. Die Buchung lautet wie in Tabelle 8.30 angegeben.

Soll Haben
0255 Pkw 12.000,00
0835 Aufzuteilende Vorsteuer 2.280,00
an 0945 Bank 14.280,00

Tabelle 8.30: Buchungssatz für Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens

Icon_Hand2.jpgZweifelsfrei verliert ein Fahrzeug nicht nur bei seiner Nutzung, sondern auch beim einfachen Herumstehen an Wert. Diesen Wertverlust müssen Sie natürlich auch in Ihrer Buchhaltung, in Ihrem Vereinsvermögen berücksichtigen. Es steht Ihnen frei, in welchen Zeitabständen Sie es im laufenden Jahr machen, aber spätestens beim Jahresabschluss müssen Sie diese Minderung Ihrer Vermögenswerte abschreiben. Für interne Auswertungen können Sie die Wertminderungen freier festlegen als für Ihre Steuererklärung. Für Letztere gelten die steuerrechtlichen Regelungen, nach denen übrigens die Abschreibungen auch etwas anders genannt werden, nämlich Absetzung für Abnutzung (AfA).

Wer – wo – was? Vereinszeitschriften und Homepages wissen mehr

Die Zeiten, als die Mitglieder dem Erscheinen ihrer Vereinszeitschriften entgegenfieberten, sind vorbei. Die meisten Vereine informieren über das aktuelle Vereinsgeschehen und -leben mittlerweile auf ihrer Homepage. Dennoch sind Vereinszeitschriften noch nicht out und dienen in einer etwas anderen Erscheinungsart und -weise gegebenenfalls auch einem anderen Publikum der Information über den Verein.

Für beide Medien gilt, dass sich mit den redaktionellen Inhalten kaum Einnahmen erzielen und somit auch nicht die Kosten der Erstellung decken lassen. Aber mit Anzeigenwerbung, der Erwähnung von Sponsoren und ihrer Leistungen sowie der Aufnahme eines Links zu deren Homepage auf der Vereinshomepage fließen schon ein paar Euro in die Vereinskasse. Diese müssen nur noch richtig verbucht werden.

Beispiel: Druckkosten einer Vereinszeitschrift mit Anzeigenwerbung

Ihre jährlich erscheinende Vereinszeitschrift, in der sich Ihre Abteilungen vorstellen und die Mitglieder über ihre Angebote und Termine informieren, umfasst in diesem Jahr 80 Seiten. Für insgesamt 20 Seiten davon konnten einige Ihrer Vorstandskollegen Inserenten für Anzeigenwerbung gewinnen. Die Zeitschrift wird nicht verkauft, sondern unentgeltlich verteilt. Die Druckkosten betragen 2.380 Euro und wurden per Banküberweisung beglichen. Für die Anzeigenwerbung gingen insgesamt 3.570 Euro auf der Bank ein.

Ihre Vereinszeitschrift ist zu einem Teil Mitteilungsblatt für Ihre Mitglieder und damit dem ideellen Bereich zuzuordnen; zu einem weiteren Teil dienen die Anzeigen als Werbung der Inserenten. Einnahmen erzielen Sie ausschließlich mit der Werbung, die Ihr Verein in eigener Regie übernommen hat. Deshalb gehören diese Einnahmen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind damit grundsätzlich sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerpflichtig. Allerdings können dadurch – steuermindernd – die Ausgaben einschließlich der anteiligen Vorsteuer abgezogen werden, die für diese Anzeigen entstanden sind. Das sind natürlich nicht die gesamten Druckkosten, sondern entsprechend den Seitenzahlen (20 von 80) 25 Prozent.

Die Einnahmen aus Anzeigenwerbung buchen Sie wie in Tabelle 8.31.

Soll Haben
0945 Bank 3.570,00
an 8014 Einnahmen Inserate/Werbeanzeigen 3.000,00
8181 Umsatzsteuer 19 %  570,00

Tabelle 8.31: Buchungssatz für die Einnahmen aus Anzeigenwerbung in Eigenregie

Die Buchung für die Druckkosten lautet wie in Tabelle 8.32 angegeben.

Soll Haben
2801 Ausgaben Vereinsmitteilungen 1.500,00
2903 Nicht abziehbare Vorsteuer 285,00
8330 Werbe- und Reisekosten (hier: Druckkosten für Werbeanzeigen) 500,00
8382 Abziehbare Vorsteuer 95,00
an 0945 Bank 2.380,00

Tabelle 8.32: Buchungssatz für aufzuteilende Druckkosten der Vereinszeitschrift

Sollte bei Ihnen von einer anderen Druckerei eine Rechnung mit nur 7 Prozent Vorsteuer eingehen, wundern Sie sich nicht. Erzeugnisse des Druckgewerbes können gegebenenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Icon_Tipp2.jpgWenn die Anzeigenwerbung nicht unter der Regie Ihres Vereins erfolgt, sondern der Verein das Recht am Anzeigengeschäft an einen Dritten (zum Beispiel den Verlag) abgetreten hat und dieser Dritte dann das unternehmerische Risiko trägt, sind Einnahmen, die durch die Abtretung erzielt werden, Vermögensverwaltung und damit ertragsteuerfrei. Allerdings bleiben Einnahmen aus der Verpachtung von Werberechten mit dem ermäßigten Steuersatz umsatzsteuerpflichtig.

Der Buchungssatz würde in unserem Beispiel wie in Tabelle 8.33 lauten.

Soll Haben
0945 Bank 3.570,00
an 4201 Erlöse von Werbeunternehmen 7 % USt 3.000,00
4381 Umsatzsteuer 7 %  570,00

Tabelle 8.33: Buchungssatz für die Einnahmen aus Anzeigenwerbung nach Abtretung
der Rechte am Anzeigengeschäft

Beispiel: Der Verein dankt auf der Homepage

Stets aktuell informiert Ihre Homepage über das Geschehen im und um Ihren Verein. Dabei wird auch immer wieder Ihr Hauptsponsor, der Großunternehmer Karl Knete erwähnt, der es sich bei keiner sich bietenden Gelegenheit nehmen lässt, Ihnen etwas in die Vereinskasse zu stecken. Außer dem Glanz in Ihren Augen und denen Ihrer Mitstreiter erhält er keine Gegenleistung. Deshalb möchten Sie sich dankbar erweisen und erwähnen ihn und seine Leistungen für den Verein auf der Homepage. Damit das Unternehmen Karl Knete als Hauptsponsor auch richtig deutlich wird, fügen Sie auch noch sein Logo dazu. Wenn nicht mehr geschieht, handelt es sich bei den Einnahmen (diesmal sind es 1.190 Euro), die Sie von Karl Knete erhalten, um Spenden. Obwohl Karl Knete keine Spendenbescheinigung verlangt, möchten und dürfen Sie ihm in diesem Fall eine solche ausstellen. Deshalb lautet die Buchung dafür wie in Tabelle 8.34 vorgegeben.

Soll Haben
0925 Hauptkasse 1.190,00
an 3221 Geldzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung 1.190,00

Tabelle 8.34: Buchungssatz für eingenommene Geldspenden gegen Spendenbescheinigung

In der nächsten Vorstandssitzung schlägt Ihnen Ihr Vorstandskollege und IT-Spezialist Ede Vau vor, es wäre doch nett, wenn auf Ihrer Vereinshomepage auch gleich ein Link zu Karl Knete gesetzt würde. »Das ist ganz einfach und kostet weder Zeit noch Geld«, meint Ede Vau. Aber er täuscht sich. Die Finanzbehörden gehen überwiegend davon aus, dass der Verein mit dem Link auf die Produkte des Sponsors hinweist und damit zusätzlich ergänzende Werbung betreibt. Nach dieser gängigen Auffassung bewirkt der Link, dass der Spender Karl Knete zum Sponsor »mutiert« und aus ertrags- und umsatzsteuerfreien Einnahmen steuerpflichtige Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden. Der Buchungssatz dafür lautet wie in Tabelle 8.35 gezeigt.

Soll Haben
0925 Hauptkasse 1.190,00
an 8013 Einnahmen aus Werbung Homepage 1.000,00
8181 Umsatzsteuer 7 %  190,00

Tabelle 8.35: Buchungssatz für Sponsoringeinnahmen

Da die eingenommene Umsatzsteuer grundsätzlich (ausgenommen, wenn die Kleinunternehmerregelung angewandt wird) an das Finanzamt abgeführt werden muss, bleiben im Fall des Sponsorings 190 Euro weniger in der Vereinskasse, als wenn es sich um eine reine Spende handelt.

Mit diesem Wissen verzichten Sie auf den Link und buchen den Zahlungseingang als Spende.

Noch ist alles da – Vorschuss und Geldtransfer

Häufig sind in den Vereinen die, die das Geld ausgeben, nicht die Kassenwarte oder Schatzmeister selbst. Meist sind es aktive Sportler, Trainer, Übungs- oder Chorleiter, Sport- oder Jugendwarte, technische oder Anlagenwarte und wer sonst noch die Satzungszwecke aktiv erfüllt. In vielen Fällen kommen die, die das Geld ausgegeben haben, mit dem Beleg zum Kassierer und er erstattet den Betrag. Dann bucht er den Beleg so, als hätte er das Geld direkt an den Rechnungssteller ausgezahlt. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen eine Person, beispielsweise ein Trainer, häufig Startgelder zahlt und dabei mit beachtlichen Beträgen in Vorleistung tritt. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Personen einen Vorschuss zu zahlen, der dann mit den Auszahlungen abgerechnet wird. Meist wird ein solches Konto als Nebenkasse geführt. Es ist aber auch möglich, ein Verrechnungskonto dafür anzulegen. Den kleinen Unterschied sehen Sie in den folgenden Beispielen.

Beispiel: Ein Vorschuss in die Nebenkasse

Zu Beginn der Saison zahlen Sie dem Kassenwart Conny Cash der Leichtathletikabteilung einen Vorschuss in Höhe 2.000 Euro in bar aus. Sie haben dabei zwar Geld aus der Hauptvereinskasse ausgegeben, aber es ist keine Ausgabe im buchhalterischen Sinn, da Sie das Geld nur in eine andere Kasse des gleichen Vereins gelegt haben. Sie können den ausgezahlten Betrag so lange zurückführen, bis »echte« Ausgaben entstanden sind, das Geld wirklich verbraucht und damit in Ihrem Verein gemindert wurde. Vorschüsse sind erfolgsneutral und betreffen als Aktivtausch nur die Vermögensübersicht.

Theoretisch könnten Sie von einem Kassenkonto direkt auf das andere Kassenkonto buchen, also so wie in Tabelle 8.36.

Soll Haben
0931 Kasse Leichtathletik 2.000,00
an 0925 Kasse Hauptverein 2.000,00

Tabelle 8.36: Buchungssatz für Vorschuss aus Haupt- in Nebenkasse – direkt

Icon_achtung2jpgEine direkte Buchung von einem Finanzkonto auf das andere birgt in der Praxis eine große Gefahr in sich, und zwar die, dass der Geldtransfer doppelt gebucht wird.

»Keine Buchung ohne Beleg« bedeutet auch, dass für jede Bank- und Kassenbewegung ein Beleg vorliegen muss. In unserem Beispiel liegt sowohl im Kassenbuch der Hauptvereinskasse als auch im Kassenbuch der Leichtathletikkasse ein Beleg über ein und denselben Geschäftsvorfall vor. Angenommen, Sie buchen zuerst die Belege der Hauptvereinskasse und danach die Leichtathletikkasse. Dann müssen Sie sicherstellen, dass einer der Belege nicht gebucht wird. Ansonsten würden Sie den Vorgang doppelt buchen und Ihre Buchhaltungskonten 4.000 Euro in der Leichtathletikkasse ausweisen statt der 2.000 Euro, die sich tatsächlich in der Kasse befinden.

Sicherlich kann man durch Kenntlichmachen der Belege diese Gefahr organisatorisch irgendwie in den Griff bekommen, aber eleganter ist und buchhalterisch bewährt hat sich die Einführung eines Zwischenkontos, des sogenannten Geldtransferkontos, das von beiden Kassen nur vorübergehend genutzt wird – so als ob zuerst die Hauptkasse ihr Geld hineingelegt und anschließend die Leichtathletikkasse es herausgenommen hätte. Am Ende des Vorgangs weist das Geldtransferkonto einen Nullsaldo aus und ist damit neutralisiert.

Besser, weil »bombensicher« ist die Buchung mit dem Geldtransferkonto in zwei Schritten, wie in den Tabellen 8.37 und 8.38 verdeutlicht.

Soll Haben
0705 Geldtransit 2.000,00
an 0925 Kasse Hauptverein 2.000,00

Tabelle 8.37: Buchungssatz für den ersten Teil des Geldtransfers – aus der Hauptkasse
auf das Transferkonto

Soll Haben
0931 Kasse Leichtathletik 2.000,00
an 0705 Geldtransit 2.000,00

Tabelle 8.38: Buchungssatz für den zweiten Teil des Geldtransfers – vom Transferkonto
in die Nebenkasse

Solange Conny Cash seine Kasse rechtzeitig auffüllt und immer Geld für die Ausgaben der Leichtathleten da ist, gibt es keine Probleme. Versäumt er es, rechtzeitig die Kasse aufzufüllen, kann genau genommen kein Geld ausgegeben werden, wenn der Kassenbestand null ist. Dieser Logik folgend reagieren auch die Buchhaltungsprogramme und meckern, wenn das Datum des Ausgabebelegs vor dem der nächsten Kassenaufstockung datiert ist. In der Vereinspraxis wird aber dennoch häufig Geld ausgegeben, obwohl keins mehr in der Kasse ist. Diese buchhalterische »Zauberei« ist leicht zu erklären, denn meist strecken die verantwortlichen Trainer, Vorstände oder wer sonst noch Geld ausgibt, die Beträge vor und lassen sie sich anschließend erst vom Kassierer erstatten.

Um das Meckern der Buchhaltungsprogramme zu verhindern und trotzdem buchen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:

check.gif Sie ändern das Datum des Kassenbelegs auf ein Datum, das nach dem der nächsten Kassenauffüllung datiert. Ein Hinweis, dass der Beleg erst zu diesem späteren Datum ausgehändigt wurde, genügt, um den Umstand zu erklären.

check.gif Sie richten das Konto für den Vorschuss im Buchhaltungsprogramm nicht als Nebenkasse ein, sondern als ein Verrechnungskonto wie beispielsweise das Geldtransferkonto oder ein Forderungskonto. Dann würde die Vorschusszahlung wie in Tabelle 8.39 erfolgen.

Soll Haben
0725 Sonstige Forderungen – Abteilungsverrechnung 2.000,00
an 0925 Kasse Hauptverein 2.000,00

Tabelle 8.39: Buchungssatz für Vorschuss aus Hauptkasse auf Verrechnungskonto – direkt

Reichen dann im Lauf der Saison die Sportler und Trainer ihre Belege gegen Barauszahlung bei Conny Cash ein, können Sie in der Hauptbuchhaltung diese Belege mit dem ausgewiesenen Belegdatum buchen, und zwar nutzen Sie als Gegenkonto das Verrechnungskonto. Das Startgeld in Höhe von 8 Euro, das Ihr Leichtathlet, der Sprinter Robert Rakete, zum Beispiel beim letzten Sportfest bezahlt hat und von Ihnen gegen Vorlage des Belegs erstattet bekommt, buchen Sie bei Verwendung eines Verrechnungskontos wie in Tabelle 8.40 oder – wenn Sie sich für die Nebenkassenvariante entschieden haben – wie in Tabelle 8.41.

Soll Haben
5545 Sonstige Kosten der Veranstaltungen 8,00
an 0725 Sonstige Forderungen – Abteilungsverrechnung 8,00

Tabelle 8.40: Buchungssatz für Ausgaben auf Verrechnungskonto

Überschreiten die Ausgaben vorübergehend die 2.000 Euro Vorschuss, gibt es auch bei pingeligen Buchhaltungsprogrammen mit dem Verrechnungskonto kein Problem. Das Konto würde lediglich mit einem Habensaldo deutlich machen, dass Conny Cash noch Geld zu bekommen hat, also praktisch eine Verbindlichkeit des Hauptvereins gegenüber seiner Abteilung besteht.

Soll Haben
5545 Sonstige Kosten der Veranstaltungen 8,00
an 0931 Kasse Leichtathletik 8,00

Tabelle 8.41: Buchungssatz für Ausgaben aus Nebenkasse

Wenn einer eine Reise tut, …

… dann müssen Sie als Vereinsbuchhalter ganz besonders genau hinschauen, was mit dieser Reise bezweckt wurde und wer daran teilgenommen hat. Sportreisen wie die Reisen zu den Wettkämpfen oder ins Trainingslager werden steuerlich ganz anders behandelt, als Reisen mit überwiegend geselligem Charakter. Und selbst bei Letzteren muss man noch mal genauer hinschauen, weil gesellige Veranstaltungen für Jugendliche als Zweckbetriebe gelten und deshalb steuerbegünstigt sind, während sie für Erwachsene steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen. Bei dieser Vielfalt sehen Sie, dass Reisen auch den Vereinsbuchhalter bildet.

Beispiel: Sportreise zum Wettkampf

Das »Aushängeschild« Ihrer Leichtathleten, Wiesel Flink, hat sich für die nationalen Meisterschaften qualifiziert. Es ist für Sie selbstverständlich, ihm neben dem Startgeld in Höhe von 25 Euro auch seine Reisekosten für die An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung in Höhe von 300 Euro zu erstatten. Der Kassenwart der Leichtathleten Conny Cash hat Wiesel Flink gegen Vorlage der Belege den Gesamtbetrag in Höhe von 325 Euro aus seiner Kasse bezahlt und rechnet nun mit Ihnen in der Hauptbuchhaltung ab.

Bei einer Teilnahme am Wettkampf wird davon ausgegangen, dass die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist, sodass sie als Sportreise und damit als sportliche Veranstaltung eingeordnet werden kann. Außerdem fährt Wiesel Flink zum Wettkampf, um auf Veranlassung des Vereins hin den SV Zwietracht sportlich zu vertreten. Deshalb handelt es sich nicht um eine Zuwendung an ein Mitglied, dessen Höhe auf 40 Euro im Jahr pro Mitglied begrenzt ist.

Sie buchen wie in Tabelle 8.42.

Soll Haben
5512 Spesenersatz an aktive Sportler mit Kostennachweis 300,00
5545 Sonstige Kosten der Veranstaltung 25,00
an 0931 Kasse Leichtathletik 325,00

Tabelle 8.42: Buchungssatz für Ausgaben bei Sportreisen (Reisekosten und Startgeld)

Icon_Tipp2.jpgWenn Ihre Sportler viele solcher sportlichen Veranstaltungen besuchen, können Sie selbstverständlich weitere Konten in dieser Kontenklasse anlegen, um die Kostenarten wie Nenngeld, Fahrtkosten etc. besser unterscheiden zu können. Eine Unterteilung nach Abteilungen, die gerade bei Mehrspartenvereinen sinnvoll ist, sollte besser mithilfe von Kostenstellen erfolgen. Dieses Instrument ermöglicht zusätzliche vereinsinterne Auswertungen und wird durch einige Buchhaltungsprogramme unterstützt.

Beispiel: Sportreise Trainingslager

Die Herrenmannschaften der Tennisabteilung fahren in ein zehntätiges Trainingslager nach Kroatien, um sich für die Saison und ihr erklärtes Ziel, den Aufstieg, vorzubereiten. Zur Reisegruppe gehören 20 Spieler, wobei keiner ein bezahlter Sportler ist. Außerdem werden sie von ihrem Trainer und einem Betreuer, der sich um das Organisatorische kümmert und ihnen den Rücken für das Training freihält, begleitet. Die gesamten Ausgaben betragen 8.000 Euro (5.000 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Miete der Trainingsplätze, 2.000 Euro für Anreise mit Pkw gemäß Kilometerpauschale und weitere 1.000 Euro für Sonstiges) und werden bar beglichen. Den Eigenanteil in Höhe von insgesamt 5.000 Euro haben die Teilnehmer vorab auf das Bankkonto eingezahlt.

Obwohl der Aufenthaltsort ein beliebter Tourismusort ist, besteht kein Zweifel daran, dass bei dieser Reise der Sport im Vordergrund steht und sie als Sportreise und damit als sportliche Veranstaltung anzusehen ist. Die Rahmenbedingungen sprechen eindeutig dafür:

check.gif Alle Teilnehmer sind aktive Sportler.

check.gif Trainer und Betreuer gewährleisten ein fachlich und organisatorisch abgerundetes Programm.

check.gif Das Trainingsprogramm bestimmt den Tagesablauf.

check.gif Es gibt wenig frei verfügbare Zeit.

Sie buchen die Eigenanteile der Teilnehmer wie in Tabelle 8.43 angegeben.

Soll Haben
0950 Bank Tennis 5.000,00
an 5706 Einnahmen aus sonstigen sportlichen Veranstaltungen 5.000,00

Tabelle 8.43: Buchungssatz für Einnahmen (Eigenanteile) bei Sportreisen

Der zusammengesetzte Buchungssatz für die Ausgabenbelege lautet wie in Tabelle 8.44.

Soll Haben
5512 Spesenersatz an aktive Sportler mit Kostennachweis 5.000,00
5509 Kilometergelderstattung 2.000,00
5545 Sonstige Kosten der Veranstaltung 1.000,00
an 0930 Kasse Tennis 8.000,00

Tabelle 8.44: Buchungssatz für Ausgaben bei Sportreisen

Beispiel: Jährlicher Vereinsausflug

»Einmal im Jahr wird ’ne Schiffstour gemacht.« Unter diesem Motto veranstaltet der SV Zwietracht auch in diesem Jahr einen Ausflug auf dem »Riverboat«. 100 Mitglieder nehmen an der Schiffstour teil. Der Verein übernimmt die Kosten für die Bootsmiete und die Ein-Mann-Kapelle in Höhe von 4.000 Euro.

Der SV Zwietracht ist gemeinnützig und hat natürlich in seiner Satzung festgehalten, dass seine Mitglieder keine Zuwendungen erhalten (siehe hierzu § 2 der Vereinssatzung im Abschnitt »Der satzungsmäßige Rahmen« weiter vorn in diesem Kapitel).

Allerdings nutzt der Verein die Ausnahmeregelung, die für besondere Anlässe – ein solcher ist der jährliche Vereinsausflug – gilt. Demnach dürfen für alle Anlässe zusammen (Weihnachtsfeiern, Neujahresempfänge und ähnliche Anlässe gehören auch dazu) 40 Euro im Jahr je teilnehmendes Mitglied ausgegeben werden, ohne dass sie der Gemeinnützigkeit schaden.

Der Buchungssatz ist in Tabelle 8.45 beschrieben.

Soll Haben
2800 Mitgliederpflege 4.000,00
an 0945 Bank 4.000,00

Tabelle 8.45: Buchungssatz für Ausgaben Vereinsausflug

Beispiel: Familienfreizeit

Die in die Jahre gekommene, aber früher sehr erfolgreiche Herrenmannschaft der Handballabteilung des SV Zwietracht veranstaltet übers lange Vatertagswochenende eine Familienfreizeit, an der alle »mit Kind und Kegel«, also außer den Mitgliedern auch Nichtmitglieder, teilnehmen. Die Teilnehmerschar ist gemischt; von den erwachsenen Teilnehmern (über 27 Jahre) werden 5.000 Euro, von den jugendlichen Teilnehmern (bis 27 Jahre) 2.000 Euro eingenommen.

Bei dieser Veranstaltung ist Sport kein – oder zumindest kein wesentlicher – Bestandteil, sondern es handelt sich um eine gesellige Veranstaltung. Als solche ist sie grundsätzlich ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Allerdings gelten junge Menschen unter 27 Jahre nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als Jugendliche. Damit sind gesellige Veranstaltungen mit beziehungsweise für diese Altersgruppe steuerbegünstigte Zweckbetriebe eigener Art. Für diese besteht – anders als bei den steuerbegünstigten Zweckbetrieben sportliche Veranstaltungen – keine Zweckbetriebsgrenze.

Sie buchen diese Veranstaltung wie in Tabelle 8.46.

Soll Haben
0945 Bank 7.000,00
an 8002 Eintrittsgelder aus geselligen Veranstaltungen 5.000,00
6510 Eintrittsgelder 0 % 2.000,00

Tabelle 8.46: Buchungssatz für Ausgaben gesellige Veranstaltungen mit Teilnehmern über und unter 27 Jahre

Es lebe der Sport

Die Möglichkeiten, als Veranstalter einer Sportveranstaltung Einnahmen zu erzielen, sind vielfältig. Neben der ursprünglichen Quelle der Start-, Nenn- oder Meldegelder können verschiedene Werbeeinnahmen dazukommen, aber auch mit Verkäufen von Programmheften, Fanartikeln sowie Speisen und Getränken kann ordentlich was zusammenkommen. Selbst wenn alles durch die eine Sportveranstaltung bedingt ist und alles zusammen in die Vereinskasse fließt, muss gerade aus steuerlicher Sicht sehr genau unterschieden werden.

Beispiel: Der Verein als Veranstalter eines Jugendturniers

Die Basketballabteilung veranstaltet zur Saisonvorbereitung ein Jugendturnier. Von den teilnehmenden Mannschaften gehen insgesamt 600 Euro Meldegebühren auf der Bank ein. Für Pokale und Medaillen, die die Sieger und Platzierten erhalten, werden 357 Euro per Banküberweisung bezahlt. Den Dienst an der Imbisstheke übernehmen die Eltern und erzielen beim Verkauf von Speisen und Getränken Bareinnahmen in Höhe von 476 Euro. Ausgegeben wurden für Speisen 107 Euro und für Getränke 238 Euro jeweils in bar. Die Metzgerei Bodo Bockwurst möchte nicht nur als Lieferant der Wurstwaren auf sich aufmerksam machen, sondern hängt ihr Werbeplakat »Bock auf Wurst? Dann auf zu Bodo Bockwurst« gut platziert in der Halle auf und zahlt dafür 119 Euro in die Kasse.

Der Teil des Turniers, der sportlicher Wettkampf ist, gehört in den steuerbegünstigten Zweckbetrieb »sportliche Veranstaltung«. Dazu zählen die eingenommenen Meldegelder und die Ausgaben für Pokale und Medaillen. Da die Einnahmen dieser sportlichen Veranstaltung umsatzsteuerfrei sind, entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung.

Einnahmen aus dem Verkauf der Speisen und Getränke sind hingegen immer steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Während für Getränke (mit Ausnahme der Milch, die steuerlich als Speise behandelt wird) immer der volle Umsatzsteuersatz anzusetzen ist, kann bei Speisen gegebenenfalls der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen, nämlich dann, wenn deren Lieferung nicht zum Verzehr an Ort und Stelle erfolgt. Das heißt, wenn Vorrichtungen und Serviceleistungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt werden, gleichgültig, ob Speisen mitgenommen und beim Verlassen oder unmittelbar danach, zum Beispiel am Spielfeldrand, verzehrt werden, muss für Speisen der volle Umsatzsteuersatz angesetzt werden. Gerade bei Imbisstheken wie sie am Rand von vielen auch kleineren Sport- und anderen Veranstaltungen der Zweckbetriebe zu finden sind, ist das von Bedeutung. Stehen weder Tische oder andere Ablagevorrichtungen vom Verkaufstresen getrennt bereit und werden die Speisen und Getränke so überreicht, dass nach den Umständen nicht vom Verzehr vor Ort ausgegangen werden muss (beispielsweise statt Porzellangeschirr und Edelstahlbesteck gibt es Pappe oder Plastik zum Wegwerfen), kann der ermäßigte Steuersatz für die Speisen angesetzt werden.

Beim Aufhängen des Plakats der Metzgerei handelt es sich um Werbung, die ebenfalls steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist.

Der Buchungssatz für die Meldegebühren ist in Tabelle 8.47 ausgewiesen.

Soll Haben
0952 Bank Basketball 600,00
an 5726 Meldegebühren 0 % Umsatzsteuer 600,00

Tabelle 8.47: Buchungssatz für Einnahmen Meldegebühren

Die Ausgaben für Pokale und Medaillen buchen Sie wie in Tabelle 8.48.

Soll Haben
5810 Aufwendungen für bezogene Leistungen 300,00
5880 Nicht abziehbare Vorsteuer 57,00
an 0952 Bank Basketball 357,00

Tabelle 8.48: Buchungssatz für Ausgaben Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung
mit umsatzsteuerfreien Einnahmen

Vor der Imbisstheke laden Tische und Bänke zum Verzehr vor Ort ein. Das heißt, alles ist mit vollem Umsatzsteuersatz zu behandeln. Deshalb werden Speisen und Getränke wie in Tabelle 8.49 gebucht.

Soll Haben
0932 Kasse Basketball 476,00
an 8034 Erlöse Speisen/Getränke außerhalb Gaststätte 19 % Umsatzsteuer 400,00
8181 Umsatzsteuer 19 % 76,00

Tabelle 8.49: Buchungssatz für Einnahmen aus Speisen- und Getränkeverkäufen bei Verzehr vor Ort

Die Belege für den Einkauf der Speisen weisen den ermäßigten Steuersatz aus. Sie buchen wie in Tabelle 8.50.

Soll Haben
8152 Wareneingang 7 % Vorsteuer 100,00
8382 Abziehbare Vorsteuer 7,00
an 0932 Kasse Basketball 107,00

Tabelle 8.50: Buchungssatz für Ausgaben für Wareneinkauf Speisen

Der Beleg für den Einkauf der Getränke weist den vollen Steuersatz aus. Sie buchen wie in Tabelle 8.51.

Soll Haben
8154 Wareneingang 19 % Vorsteuer 200,00
8382 Abziehbare Vorsteuer 38,00
an 0932 Kasse Basketball 238,00

Tabelle 8.51: Buchungssatz für Ausgaben für Wareneinkauf Getränke

Der Buchungssatz für die Einnahme aus Plakatwerbung ist in Tabelle 8.52 beschrieben.

Soll Haben
0932 Kasse Basketball 119,00
an 8012 Erlöse aus Werbung Reklameflächen 100,00
8181 Umsatzsteuer 19 % 19,00

Tabelle 8.52: Buchungssatz für Einnahmen Plakatwerbung

Beispiel: Der Verein als Ausrichter und Mitveranstalter eines Jugendturniers

In diesem Jahr finden die Jugendkreismeisterschaften im Tennis beim SV Zwietracht statt. Dafür überlässt der SV Zwietracht nicht nur seine Plätze, sondern stellt die gesamte Anlage mit Clubhaus einschließlich des anfallenden Verbrauchsmaterials zur Verfügung. Zur Betreuung der Sportanlagen sowie für die Turnierleitung wird Personal des SV Zwietracht eingesetzt. Dafür zahlt der Tenniskreis dem SV Zwietracht 20 Prozent des Nenngeldes; diesmal sind das 400 Euro.

Der Tenniskreis als Dachorganisation ist nicht Mitglied im SV Zwietracht. Aber für die Durchführung seiner Veranstaltung nimmt der Tenniskreis den örtlichen Ausrichter als Mitveranstalter hinzu, indem er ihm die Aufgaben der Turnierleitung in eigener Verantwortung überträgt. Der Tenniskreis hat die gesamte Anlage ausschließlich für rein sportliche Zwecke genutzt und keine darüber hinausgehenden Betätigungen entfaltet. Bei dem gezahlten Betrag handelt es sich um anteilige Teilnehmergebühren, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Sie buchen entsprechend Tabelle 8.53.

Soll Haben
0930 Kasse Tennis 400,00
an 5728 Teilnehmergebühren 0 % Umsatzsteuer Sportwettkämpfe 400,00

Tabelle 8.53: Buchungssatz für Einnahmen anteiliges Nenngeld

Beispiel: Sportveranstaltung mit bezahltem Sportler

Der Neuzugang der ersten Mannschaft der Fußballabteilung Thor Riecher hat sich bezahlt gemacht. Thor Riecher erhält für seine sportliche Tätigkeit monatlich 500 Euro. Die sportlichen Erfolge in den Punkt- und Pokalspielen wirken sich auch auf die Finanzen aus. Es sind folgende Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen, wobei bis auf die bar eingenommenen Eintrittsgelder alle übrigen über die Bank laufen:

check.gif Eintrittsgelder 20.230 Euro

check.gif Trikotwerbung 1.190 Euro

check.gif Bandenwerbung 5.950 Euro

check.gif Ausgaben Thor Riecher 6.000 Euro

check.gif Kilometergeld Spieler 2.000 Euro

check.gif Trainerhonorare 10.000 Euro

Mit Thor Riecher, der für seine Teilnahme mehr als 400 Euro erhält und außerdem keine 500 Euro Aufwand nachweisen kann, nimmt ein bezahlter Sportler an den Veranstaltungen der ersten Mannschaft teil. Der SV Zwietracht hat bereits optiert, da die Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen schon überschritten wurde und deshalb Sportveranstaltungen mit bezahlten Sportlern in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören.

Solange die Einnahmen der ersten Mannschaft ihre damit verbundenen Ausgaben decken, ist alles in Ordnung. Sollte sich jedoch das Blatt wenden, die erste Mannschaft mit dem bezahlten Sportler Verluste einfahren und die übrigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe diese nicht decken können, sodass die gemeinnützigen Bereiche zu deren Finanzierung herangezogen werden, wird die Gemeinnützigkeit aberkannt.

In Kapitel 6, Abschnitt »Zweckbetriebe sportliche Veranstaltungen« erfahren Sie mehr darüber, was es mit dem bezahlten Sport auf sich hat.

In Ihrer Buchhaltung notieren Sie zunächst die Einnahmen wie in den Tabellen 8.54 bis 8.56 vorgegeben.

Soll Haben
0933 Kasse Fußball 20.230,00
an 7006 Eintritt aus Fußballspielen 19 % Umsatzsteuer 17.000,00
7180 Umsatzsteuer 19 % 3.230,00

Tabelle 8.54: Buchungssatz für Einnahmen aus Eintrittsgeldern im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Soll Haben
0953 Bank Fußball 1.190,00
an 7802 Einnahmen Trikotwerbung 19 % Umsatzsteuer 1.000,00
7890 Umsatzsteuer 19 %  190,00

Tabelle 8.55: Buchungssatz für Einnahmen aus Trikotwerbung

Soll Haben
0953 Bank Fußball 5.950,00
an 7804 Einnahmen Bandenwerbung 19 % Umsatzsteuer 5.000,00
7890 Umsatzsteuer 19 %  950,00

Tabelle 8.56: Buchungssatz für Einnahmen aus Bandenwerbung

Die Ausgaben dieser Sportveranstaltung buchen Sie gemäß den Tabellen 8.57 bis 8.59.

Soll Haben
7222 Vergütungen an Sportler 6.000,00
an 0953 Bank Fußball 6.000,00

Tabelle 8.57: Buchungssatz für Ausgaben Spielerhonorar

Soll Haben
7412 Kilometergelderstattung 2.000,00
an 0953 Bank Fußball 2.000,00

Tabelle 8.58: Buchungssatz für Ausgaben Fahrtkostenerstattung/Kilometergeldpauschale

Soll Haben
7232 Personalkosten Trainer/Übungsleiter 10.000,00
an 0953 Bank Fußball 10.000,00

Tabelle 8.59: Buchungssatz für Ausgaben Trainerhonorar

Essen und Trinken hält die Mitglieder zusammen

Das eigene Vereinsheim, in dem sich auch ein schöner Gastraum mit angrenzender Küche befindet, wirft immer wieder in den Vereinen die Frage auf: »Was machen wir damit?« Gerade wenn der Standort attraktiv ist, viele Trainingsgruppen, Mannschaften und Zuschauer als Gäste nahezu garantiert sind, kann man schon mal ins Grübeln kommen, ob man als Verein die erwarteten Überschüsse nicht selbst einstreichen sollte. Oder ist es besser, das Risiko gar nicht erst einzugehen und sich Profis ins Haus zu holen, denen man das Vereinsheim beziehungsweise die für die Gastronomie geeigneten Teile verpachtet. Manchmal ist auch beides möglich, wie das folgende Beispiel der Tennisabteilung des SV Zwietracht zeigt. Für welche Form Sie sich auch entscheiden, wichtig ist immer, dass Sie die Einnahmen und Ausgaben im richtigen Bereich buchen.

Beispiel: Bewirtschaftung des Vereinsheims/Clubhauses

Die Tennisabteilung hat ein kleines, aber feines Gebäude direkt neben den Tennisplätzen, in dem neben den Umkleiden, Duschen und Toiletten auch ein Clubraum mit angrenzender Küche eingerichtet ist. Das Clubhaus wird von den Mitgliedern nur während der Sommersaison genutzt und ist nicht für die Allgemeinheit zugänglich.

In den guten alten Zeiten erfolgte die Bewirtung der Mitglieder und ihrer Gäste vor allem bei den Punktspielen und Turnieren in eigener Regie. Das Vorstandsmitglied der Tennisabteilung Bernd Bringer kümmerte sich um den Ein- und Verkauf der Speisen und Getränke und rechnete monatlich mit der Buchhaltung des Gesamtvereins ab. Küchen- und Thekendienste leisteten die Mitglieder selbst. Aber die Zeiten sind vorbei. Außerhalb der Saison bewirtschaften die Vorstandsmitglieder mit Bernd Bringer das Clubhaus noch selbst und erzielen Einnahmen in Höhe von 952 Euro, denen Ausgaben in Höhe von 476 Euro (Getränke) und 107 Euro (Speisen) gegenüberstehen.

Für die diesjährige Sommersaison (Mai bis September) wird das Clubhaus (Clubraum und Küche) an den Pizzabäcker Flavio Carbonara verpachtet. Die monatliche Pacht beträgt 214 Euro, also für die gesamte Sommersaison 1.070 Euro. Flavio Carbonara bewirtet in der Sommersaison die Mitglieder und ihre Gäste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Einnahmen aus dem Verkauf der Speisen und Getränke sind immer steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Da mit der Einrichtung des Clubraums die Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle zweifelsfrei bereitgestellt werden, muss nicht nur für die Getränke, sondern auch für Speisen der volle Umsatzsteuersatz angesetzt werden.

Solange die Summe der Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins zusammen 35.000 Euro (Gewinnermittlungsgrenze) nicht übersteigt, ist das selbst bewirtschaftete Clubhaus kein Problem. Denn wenn die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern der Gewinn ist und dieser nicht ermittelt werden muss, müssen auch keine Ertragsteuern gezahlt werden. Sollten jedoch die 35.000 Euro überschritten werden, müssen der Gewinn ermittelt und nach Abzug des Freibetrags gegebenenfalls Ertragsteuern gezahlt werden. Beim SV Zwietracht muss der Gewinn ermittelt werden, da aufgrund der übrigen Geschäftsvorfälle die Einnahmen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen über 35.000 Euro liegen. (Die »steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe« werden ausführlich in Kapitel 6 erläutert.)

Die Pachteinnahmen von Flavio Carbonara gehören zur (ertrags-)steuerfreien Vermögensverwaltung. Bezüglich der Umsatzsteuer haben Vereine bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten und die Miet- und Pachteinnahmen steuerpflichtig werden zu lassen. Dadurch erhalten sie das Recht, bei den damit verbundenen Ausgaben Vorsteuer abziehen zu dürfen, was durchaus empfehlenswert sein kann. (Mehr darüber erfahren Sie in Kapitel 6 im Abschnitt »Vermögensverwaltung«.)

Die Einnahmen aus der Verpachtung (mit Umsatzsteueroption) buchen Sie wie in Tabelle 8.60.

Soll Haben
0950 Bank Tennis 1.070,00
an 4111 Miet- und Pachterträge 7 % Umsatzsteuer (hier: Clubhaus) 1.000,00
4380 Umsatzsteuer 7 %  70,00

Tabelle 8.60: Buchungssatz für Miet- und Pachteinnahmen in der Vermögensverwaltung

Die selbst erwirtschafteten Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken buchen Sie wie in Tabelle 8.61.

Soll Haben
0930 Kasse Tennis 952,00
an 8032 Erlöse 19 % Umsatzsteuer Vereinsgaststätte und Ähnliches 800,00
8181 Umsatzsteuer 19 % 152,00

Tabelle 8.61: Buchungssatz für Einnahmen aus Verkauf von Speisen und Getränken
mit Verzehr vor Ort

Die Buchungssätze für die Ausgaben durch den Einkauf der Speisen mit 7 Prozent Vorsteuer und Getränke mit 19 Prozent Vorsteuer lauten wie in den Tabellen 8.62 und 8.63 angegeben.

Soll Haben
8152 Wareneingang 7 % Vorsteuer 100,00
8186 Abziehbare Vorsteuer 7,00
an 0950 Bank Tennis 107,00

Tabelle 8.62: Buchungssatz für Ausgaben für Einkauf von Speisen

Soll Haben
8154 Wareneingang 19 % Vorsteuer 400,00
8186 Abziehbare Vorsteuer 76,00
an 0950 Bank Tennis 476,00

Tabelle 8.63: Buchungssatz für Ausgaben für Einkauf von Getränken

Kein Theater mit der Theaterabteilung

Über das schönste Hobby der Welt lässt sich sicher streiten. Unbestritten ist jedoch, dass bei allen möglichen Hobbys der Sport den Löwenanteil hat. Die Medienpräsenz lässt die damit verbundenen Vermarktungsmöglichkeiten erkennen und wen wundert es, wenn daran auch der Fiskus Anteil haben möchte. Sicherlich ist das einer der Gründe, warum bei den Zweckbetrieben die sportlichen Veranstaltungen gesondert betrachtet und mit einer Zweckbetriebsgrenze bedacht werden. Für die Zweckbetriebe eigener Art gelten keine Grenzen. Für sie gelten die Steuervorteile unbegrenzt. Deshalb kann das folgende Beispiel bedenken- und grenzenlos gebucht werden.

Beispiel: Theaterveranstaltung

Der gute Ruf der Theaterabteilung des SV Zwietracht geht weit über die Vereinsgrenzen hinaus, sodass ihre Aufführungen in der Stadthalle nicht nur Mitglieder, sondern auch Freunde aus der ganzen Welt begeistern.

Jim Knopf, der Kassenwart der Theaterabteilung legt Ihnen folgende Abrechnung vor, wobei alle Einnahmen und Ausgaben bar beglichen wurden:

check.gif Eintrittsgelder 15.000 Euro

check.gif Ausgaben für Kulissen und Kostüme 4.000 Euro

check.gif Ausgaben für Übersetzung des Drehbuchs 300 Euro

Die Förderung von Kunst und Kultur und deren Verwirklichung durch die Pflege des Theaters sind als Satzungszweck des SV Zwietracht aufgeführt. Damit sind die Aufführungen der Theaterabteilung steuerbegünstigter Zweckbetrieb, für den keine Zweckbetriebsgrenze gilt. Sie sind ertragsteuerfrei. Bei der Umsatzsteuer ist der ermäßigte Steuersatz anzusetzen.

Die Buchung für die eingenommenen Eintrittsgelder lautet wie in Tabelle 8.64.

Soll Haben
0934 Kasse Theater 16.050,00
an 6010 Eintrittsgelder 15.000,00
6095 Umsatzsteuer 7 % 1.050,00

Tabelle 8.64: Buchungssatz für Einnahmen aus Eintrittsgeldern

Die Ausgaben verbuchen Sie wie in den Tabellen 8.65 und 8.66.

Soll Haben
6175 Ausgaben für Kulissen und Kostüme 4.000,00
6375 Abziehbare Vorsteuer  760,00
an 0934 Kasse Theater 4.760,00

Tabelle 8.65: Buchungssatz für Ausgaben für Kulissen und Kostüme

Soll Haben
6180 Ausgaben bezogene Leistungen (Drehbücher) 300,00
6375 Abziehbare Vorsteuer 21,00
an 0934 Kasse Theater 321,00

Tabelle 8.66: Buchungssatz für Ausgaben für bezogene Leistungen